Mit Standlicht fahren? - "Leuchtringe"
Hallo Leute,
nur mal eine kurze (und verrückte) Frage:
Darf man mit Standlicht eigentlich ganz normal fahren? Ich finde es sieht richtig klasse aus, wenn die "Ringe" bei Xenon-Licht leuchten :-) ... nur ist das eigentlich erlaubt???
MfG, Oliver
PS:
Nein, ich bin KEIN verrückter 18 jähriger Autonarr, der nur mit seinem Auto angeben will (ich finde die Leuchtringe trötzdem einfach "schick" :-).
53 Antworten
Hallo,
wie sieht es denn dann mit dem Tagfahrlicht aus,
was es z. B. bei Audi gibt. Das ist doch auch kein richtiges Abblendlicht?
Ist bei der Einstellung "Tagfahrlicht" nicht einfach immer nur das Standlicht eingeschaltet?
Zitat:
Original geschrieben von vs330d
Ist bei der Einstellung "Tagfahrlicht" nicht einfach immer nur das Standlicht eingeschaltet?
Nein.
Das ist ein spezielles Tagfahrlicht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein.
Das ist ein spezielles Tagfahrlicht.
Stimmt, bei Audi A6 gibt es innen neben dem Grill zwei Lampen, sieht für mich ein bisschen gewöhnungsbedürftig. Beim 5er ist bei der Einstellung "Tagfahrlicht" ganz normal das Fahrlicht inkl. Xenon an.
Sorry, war die Tage weg.
Wär n bisschen schwachsinnig, nur das Standlicht als Tagfahrlicht zu benutzen bzw gar anzupreisen. Neinnein, sind spezielle Led- bzw Halogenleuchten, die nicht geblendet ca halb so stark wie Abblendlicht nach vorne strahlen, ohne Heckleuchte.
Hentschel wollen wirklich behaupten, dass nachts ohne Abblendlicht gefahren werden darf?? Daran glaube ich aber ganz bestimmt nicht. Alleine schon der StvZo-Absatz, die Hauptscheinwerfer seien nicht unter 50cm Bodenhöhe zuzulassen, wäre damit ja in die Sinnlosigkeit getrieben.
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Zitat:
Original geschrieben von Nille72
Stimmt, bei Audi A6 gibt es innen neben dem Grill zwei Lampen, sieht für mich ein bisschen gewöhnungsbedürftig. Beim 5er ist bei der Einstellung "Tagfahrlicht" ganz normal das Fahrlicht inkl. Xenon an.
Genau Nils ! Anfangs hatte ich immer gedacht, dass da sehr sparsame Zeitgenossen rumfahren, die sich noch nicht mal Xenon leisten. Aber naja, Das Xenon von Audi ist ohnehin nicht so berauschend. Audi wird sich wohl gedacht haben, da das Bi-Xenon bei Audi sowieso schlecht ist, kann man es auch grad auslassen, zumindest tagsüber 😉.
Gruß, Cool1967
@Cool1967
Nachdem ich schon öfters gelesen hatte, dass die Ausleuchtung bei den Audi Xenons schlechter sein soll, habe ich bei mir in der Auffahrt beide Autos nebeneinander gestellt. Ob draußen stehend oder drinnen sitzend konnte ich bei beiden keine gravierenden Unterschiede ausmachen.
Was mich bei den A6 Xenons aber gewaltig stört, ist die Ausleuchtung des rechten Fahrbanrandes (nicht im Sinne von Helligkeit). Scheinbar gibt es für diesen Zweck einen Teil des Reflektors, der dadurch einen orangenen Fleck erzeugt. Man sieht dies auch deutlich wenn man direkt hinter einem Fahrzeug steht. Das finde ich manchmal ziemlich nervig 😉 denn Du schaust halt immer hin.
Wo ich Dir absolut Recht gebe, ist diese "grenzenlos unplausible Ingenierkunst" bez. des Tagfahrlichts. Standard-Leuchtkörper und dann auch noch so weit innen am Kühlergrill wie es geht. Grausam!
Und: Auch ich gebe zu, diese "LED Optik" des Standlichts bei meinem E60 ist definitv ein Highlights des Außendesigns.
Ich schaue lieber in ein solches Standlicht als die viel gescholtenen Nebellampen 🙂
Gruß
e-bug
Tagfahrlicht bei Halogen
Da ich meine A4 Avant 2.5 TDI V6 (8E) Baujahr 04/2004 zum Freundlichen wegen dem Tausch der Windschutzscheibe stellen muss, fragte ich in Richtung Tagfahrlicht. Er sah in seinen Unterlagen nach und teilte mir mit, dass es bei diesem Baujahr durch einen Code freizuschalten ist. Laut seinen Angaben läuft es über die normalen Halogen-Birnen beim Abblendlicht, die aber im Vergleich dazu bei Tagfahrlich nur mit ca. 40% Leistung betrieben werden.
Da mich das Freischalten nix kostet werde ich dies machen
Hach, das war mal wieder richtig herzerfrischend amüsant...mehr davon!
Nein, mit Standlicht darf man in Deutschland nicht fahren, siehe §17 StVO (Beleuchtung), Absatz 2:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.