mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Das manche das wort STANDLICHT immer noch nich verstehen 🙄
Komisch, dass sich manch einer hier mehr an dem Wort STANDLICHT hochzieht als der Gesetzgeber selbst.
Denn die Benutzung der Begrenzungsleuchten genügt ja, wenn man bei schlechter Sicht die NSW an hat. In dem Fall ist das Wort "Standlicht" schon vom Gesetzgeber seines Sinnes beraubt 😉 Wenn auch nur in diesem "Ausnahmefall" - aber damit könnt ihr euch in der Argumentation schon mal nicht mehr nur auf die Formulierung STANDLICHT berufen 🙄
Gruß } Schizo.
*ot*
oh mann,
man muss wirklich alles bis ins kleinste formulieren, sodass sich kein spielraum mehr bildet....je mehr gesetze desto besser...und dumme fragen auf spielräume mit androhung auf todesstrafe verbieten....
*lol*
wenn man sich den §17 2 2a durchliest sollte einem doch klarwerden, dass es nicht erlaubt ist mit standlicht zu fahren...wobei dabei besonderes augenmerk auf den absatz 2a liegen sollte warum sollte hier nur "Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren" stehen, wenn viele auch ein begranzungslicht bzw. standlicht haben? sonst könnte geausogut dort stehen "die beleuchtungsanlahe ist am tag einzuschalten"
ich hoffe das es bald gestz wird und dann endlich klarheit herrscht....
hoffentlich nun mehr klarheit:
Reicht es nicht auch einfach aus - um tagsüber besser gesehen zu werden - statt mit eingeschaltetem Abblendlicht nur mit eingeschaltetem Standlicht zu fahren?
Ganz klar nein!
Weil es erstens in Deutschland und anderen Ländern verboten ist. Zweitens geht es hier um einen wichtigen Sicherheitsaspekt für alle Autofahrer mit dem Ziel, möglichst schnell von anderen Verkehrsteilnehmern am Tage und bei Umgebungslicht erkannt zu werden. Die Standlichtfunktion dient laut Norm dazu, bei Nacht ein parkendes Auto für den Verkehr erkennbar zu machen. Eine spezielle Tagfahrlichtbeleuchtung ist lichttechnisch weit anspruchsvoller und leistungsstärker definiert, um die Sichtbarkeit bei Umgebungslicht zu garantieren.
Um diese Funktion zu imitieren, reicht eine Standlichtbeleuchtung bei weitem nicht aus, hierfür eignet sich nur das Abblendlicht. Zudem ist das Fahren mit Standlicht in wichtigen europäischen Ländern untersagt: Deutschland, Italien, Norwegen!
Übrigens: Das Fahren mit angeschalteten Nebelscheinwerfern untertags ohne real vorhandene Sichtbehinderungen ist in der EU nahezu überall verboten!
Quelle: http://www.osram.de/produkte/automobil/lightatday/faq.html#frage5
und bitte nun keine kommentare alá: die wollen doch nur ihr tagfahrlicht verkaufen
Die Diskussion ist echt geil! 😁
Es ist doch völlig sinnlos, mit Standlicht zu fahren, da man weder besser gesehen wird, noch die Fahrbahn ausgeleuchtet wird. Wieso versuchen dann trotzdem noch manche "Experten", aus irgendwelchen Gesetzeskommentaren (der Richter, den ihr davon überzeugen wollt, dass ihr nicht an Gesetze, sondern nur an Kommetare gebunden seit, wird herzhaft lachen) herauszulesen, dass es erlaubt sei...
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Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Hoffe mit so einem Kinderkram muss sich nicht wirklich ein Richter rumärgern. 🙄
Gruß Meik
glaub mir, wenn`s mal gesetz wird kommts soweit! sofern die genaue regelung nicht noch besser umschrieben wird...damits auch jeder "nebelscheinwerfer + standlicht am tag rumfahr" depp versteht....
Sollte hier der Eindruck entstanden sein, dass ich zu der Deppen-Fraktion gehöre, so muss ich euch enttäuschen.
Ich persönlich halte auch nichts davon, nur mit Standlicht herumzufahren und teile eure Begründungen (dass man dadurch nicht wirklich besser gesehen wird als sowieso ohne Licht).
Mir geht es nur darum, festzustellen, dass der Gesetzestext meiner Meinung nach irreführend bzw. nicht eindeutig ist. Ich kenne mittlerweile 2 Fälle (1 Bekannter, 1 eher Unbekannter aus einem anderen Forum), bei denen der Einspruch vor Gericht erfolgreich war - eben weil der Richter auch nicht zweifelsfrei feststellen konnte, dass es verboten ist.
Gruß } Schizo.
Zitat:
Original geschrieben von schizo
Sollte hier der Eindruck entstanden sein, dass ich zu der Deppen-Fraktion gehöre, so muss ich euch enttäuschen.
Ich persönlich halte auch nichts davon, nur mit Standlicht herumzufahren und teile eure Begründungen (dass man dadurch nicht wirklich besser gesehen wird als sowieso ohne Licht).Mir geht es nur darum, festzustellen, dass der Gesetzestext meiner Meinung nach irreführend bzw. nicht eindeutig ist. Ich kenne mittlerweile 2 Fälle (1 Bekannter, 1 eher Unbekannter aus einem anderen Forum), bei denen der Einspruch vor Gericht erfolgreich war - eben weil der Richter auch nicht zweifelsfrei feststellen konnte, dass es verboten ist.
Gruß } Schizo.
Also nochmal: Klarer als im StVO $17 2 kann es gar nicht mehr formuliert werden.
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden..
D.h. jeder Richter (außer deine Bekannten) wird sagen, dass fahren mit Standlicht allein verboten ist. Als Hintertür steht in dem Satz eben dieses "allein", womit wir bei der Sache wären was mit den NSW ist. Eben, wenn ich die NSW an hab, darf ich das Standlicht mitbenutzen, damit mir das Abblendlicht nicht eine weiße Nebelwand erzeugt.
Und warum dann Standlicht, warum nicht komplett aus? Ich hab noch kein Fahrzeug gesehen, dass mit abgeschaltetem Lichtschalter auch Licht ausstrahlt.
Du kannst uns ja deine 2 konkreten Fälle schildern, vielleicht ist da ja mehr dran als nur Standlicht.
Und Schizo: Keiner hier wird dich der "Deppen-Fraktion" zuschieben, nur weil du hier diskutierst.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Das Thema hat sich hoffentlich bald erledigt, wenn das Fahren mit Licht auch am Tage zur Pflicht wird. Dann wird wohl endlich klar formuliert sein, welche Strafen drohen, wenn ohne bzw nur mit Standlicht gefahren wird.
[OT] Ich warte noch auf ein neues Gesetz, das klarer und eindeutiger irgendetwas beschreibt, als sein Vorgänger...[/OT]
MfG, HeRo
meiner meinung nach könnten wir den thread schließen, und zu dem ergebniss kommen:
-das fahren "nur" mit standlicht ist VERBOTEN
-das gesetz müsste dahingehend geändert werden, das keine "spielräume" mehr entstehen.......
und nun mach einer der admins bitte *closed* weil nun wiederholt sich alles ab seite 2 wieder, mit den selben argumenten und den selben schlussfolgerungen...
Zitat:
Original geschrieben von Tobi-Golf 3
naja, mein unfallerlebnis war in dem bezug auch lehrreich.
ich befinde mich um 11.30 bei strahlendem sonnenschein auf einer hauptstraße, mit eingeschaltetem abblendlicht und ohne irgendwelche hindernisse die mich verdecken und werde trotzdem von jemand abgeschossen der mir die vorfahrt nimmt und der mich "übersehen" hat 🙂
Das hätte am Samstag Abend um ca 20 Uhr auch beinahe einer mit mir geschafft,der hat so lange mit dem losfahren gewartet bis es knapp wurde und um die Zeit sollte man mittlerweile Autos die mit Licht fahren zweifelsfrei erkennen können.Das einzig positive für den war das meine Bremsen recht gut sind,ein 1,5Tonner der an der Fahrertür anklopft kann recht ungesund sein.Stellt sich die Frage ob der Autos tagsüber sieht,bei solchen hilft auch kein Licht am Tag,die merkens nicht mal im Dunkeln.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
-das gesetz müsste dahingehend geändert werden, das keine "spielräume" mehr entstehen.......
Das ist aber leider deutschland, wer richtig ahnung von diesem schei* gesetzen hat kann die immer für sich in die richtige richtung biegen, damit es passt, leider 😠
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Du kannst uns ja deine 2 konkreten Fälle schildern, vielleicht ist da ja mehr dran als nur Standlicht.
Da kann ich leider nicht viel dazu sagen. Mir wurde einfach nur von denen erzählt, dass sie mit Standlicht am Tag gefahren sind (einer davon mit Neblern, weiß nicht, wie da die Sichtverhältnisse waren und ob es berechtigt war, auf jeden Fall sollte auch dieser zahlen).
Der eine hat Einspruch eingelegt und es wurde eingestellt, der andere hat - soweit ich mich erinnern kann - gar nicht reagiert und dann kam irgendwann auch ein Schrieb über die Verfahrenseinstellung.
Aber wenn ich grad so überlege, bedeutet eine Einstellung ja nicht einen "Freispruch" in dem Sinne. Vielleicht haben die Oberen eben auch die "eindeutigen" Ahndungsmöglichkeiten vermisst.
Je mehr ich hier lese, desto mehr überzeugt ihr mich davon, dass der Text eigentlich wirklich deutlich ist. Hatte immer gedacht, dass Abs. 2 eben ein "Unterabsatz" von Abs. 1 ist... aber sämtliche Absätze beziehen sich ja auf "Beleuchtung", und nur in einigen ist eben von Sichtverhältnissen die Rede.
Ich will damit sagen, dass ich mir nun sicher bin, dass ihr recht habt wenn ihr sagt, eindeutiger gehts eigentlich nicht mehr 😉
Gruß } Schizo.
Zitat:
Original geschrieben von schizo
Aber wenn ich grad so überlege, bedeutet eine Einstellung ja nicht einen "Freispruch" in dem Sinne. Vielleicht haben die Oberen eben auch die "eindeutigen" Ahndungsmöglichkeiten vermisst.
Richtig, wenns nicht im Bußgeldkatalog steht, können sie kaum etwas machen. Vielleicht war ihnen auch einfach nur klar, dass der Gesetzestext schwammig formuliert ist und sie leicht einen erneuten Widerspruch eingereicht bekämen...
Noch eindeutiger kann man ein Gesetz eigentlich nicht formulieren.
Und eins muss ich mich korregieren, hab ich grad nachgelesen:
BKatV Lfd.Nr. 74: Nur mit Standlicht gefahren ... 10€
74.1 mit Gefährdung 15€
Bei Dämmerung nicht mit Abblendlicht gefahren fällt unter 73, ebenfalls 10€, bei Sichtbehinderung ohne Licht Nr. 75,76 25-40€
Gruß Meik