mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Re: *ot*
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
er hat eindeutig den sinn nicht verstanden..... ließ dir mal meinen beitrag zum thema standlciht durch bzgl. fußgänger etc. vielleicht können "wir" das ja unterscheiden, aber dann gibts noch andere die dies nicht können.
Dann wäre das geforderte Tagfahrlicht auch ein Sicherheitsrisiko!
Zitat:
und gerade dort wo r. vor l. gillt, kann eine solche situation in der leichten dämmerung zu unfällen führen, nämlich dann wenn andere autos direkt, an kreuzungen parken und einer mit "nur" standlicht auch noch sein unwesen treibt.. .
Bei Dämmerung fährt man mit Abblendlicht!
Übrigens:
Ich bin kein Standlichtfahrer!
Re: Re: *ot*
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Dann wäre das geforderte Tagfahrlicht auch ein Sicherheitsrisiko!
Tagfahrlicht sieht für mich aber nicht nach Standlicht aus (zumindest das von Audi, ob die anderen Nebelscheinwerfer oder echtes Tagfahrlicht waren weiß ich nicht).
Eigentlich ist Standlicht als Tagfahrlichtersatz eh Schwachsinn, da man es quasi nicht wahrnimmt. Es führt höchstens zu Missverständnissen, besonders herrausstechend ist es aber nicht.
Mir ist kein Fall bekannt, wo am hellichten Tag (davon gehen wir ja aus) benutztes Standlicht zu einem Unfall geführt hätte.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Re: Re: Re: *ot*
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Tagfahrlicht sieht für mich aber nicht nach Standlicht aus (zumindest das von Audi, ob die anderen Nebelscheinwerfer oder echtes Tagfahrlicht waren weiß ich nicht).
Eigentlich ist Standlicht als Tagfahrlichtersatz eh Schwachsinn, da man es quasi nicht wahrnimmt. Es führt höchstens zu Missverständnissen, besonders herrausstechend ist es aber nicht.
Du tippst mir die Worte von den Fingern.
Das Standlicht schaut definitv anders aus als Tagfahrlicht.
Obwohl ich einschätzen kann, ob sich ein Auto mit Standlicht bewegt oder nicht (man achte auf die Umgebung), sieht man das Standlicht, wie razor23 schon sagt, einfach schlecht bis nicht. Besonders ältere Fahrer werden ihre Schwierigkeiten haben ein fahrendes Standlicht-Fahrzeug zu erkennen. Allein schon deswegen sollte man nicht mit Standlicht fahren, ob nun erlaubt oder nicht.
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Re: Re: *ot*
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Dann wäre das geforderte Tagfahrlicht auch ein Sicherheitsrisiko!
NEIN, weil es ein unterschied von ca. 100watt ist, ob du standlicht oder abblendlicht anhast. und ein fußgängern wohl mehr "angst" vor abblendlicht hat als vor standlicht (oder parkst du dein auto über nacht mit angeschaltetem abblendlciht?).. ein füßgänger könnte/kann ja denken: "aha standlicht (--> stehendes/parkendes auto), der fährt ja nicht also kann ich vor dem auf die straße laufen..." bzw. kann auch ein anderes fz so denken...
Re: Re: Re: *ot*
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
NEIN, weil es ein unterschied von ca. 100watt ist, ...
bzw. kann auch ein anderes fz so denken...
Uiii, 100Watt ist aber ganz schön helle, gelle!😁
Wäre manchmal besser, die Fahrzeuge könnten denken!😉
*lol*
ok... extra für dich..
unterschied von 50watt pro seite (abblendlicht: 55w abzüglich standlicht 5w= 50 watt)...
ja, dann brächte man sich nicht mit unsinnigen postings hier rumzuärgern, weil sich keiner mehr gedanken drum macht...
OH mein gott, hier scheinen ja wirklich ein paar halbwissenede (oder besser nicht wissende) experten an bord zu sein.
Ich hatte nach der zweiten seite dieses threads schon die nase voll den rest will ich erst gar nicht lesen.
Manche halten sich hier an einer kommentierten fassung der gesetze fest, das ist der absolute hammer, leute kommt mal runter so ein kommentierten mist könnt ihr knicken das ist der letzte schrott.
Nehmt mal die gesammten kommendierten STVO´s zusammen und schaut mal da rein, JEDER wirklich JEDER der das kommentiert schreibt was anderes und somit ist das alles müll.
Wenn ich jetzt noch so eine kommentierte STVO mache steht 100% wieder einen neue version drin weil ich das wieder anders sehe.
Zurück zum thema:
Wer lesen kann ist klar im vorteil sage ich nur, das ding heist nicht für umsonst STANDlicht und somit darf das licht egal wann und wo nur IM STAND verwendet werden und nicht zum fahren.
Vorallen was soll das bringen diese 2 popigen 5 watt birnchen rechts und links, früher gesehen werde ich damit bestimmt nicht.
Selbst in den prüfungsfragen von meinen fahrschülern bzw. der DEKRA ist die frage immer falsch beantwortet wenn ich ankreuze das mit standlicht gefahren werden darf.
Mit standlicht darf nur in verbindung mit den nebelscheinwerfern gefahren werden aber auch nur dann wenn die sicht durch regen, nebel oder schneefall STARK behindert wird, ansonsten ist immer auch am tage das abblendlich/tagfahrlicht einzuschalten.fertig aus.
Wer es nicht einsieht hat pech, meiner meinung nach sollten die strafen für die coolen standlicht oder standlicht und nebelscheinwerferbewußtfalschanmachfahrer 😁 drastisch erhöt werden.
50 euro und 2 punkte würde ich als gute strafe ansehen.
Gruss
Maik und gute nacht
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
... unterschied von 50watt pro seite (abblendlicht: 55w abzüglich standlicht 5w= 50 watt)...
Richtig, aber ...
dann lese dir nochmal das Zitat, auf das du geantwortet hast, durch. Es ging um das Tagfahrlicht!
Ich habe mir deine Antwort nochmal durchgelesen und siehe da, habe das "Abblendlicht" überlesen.🙄
Wird verbucht unter "Missverständnis"!😉
Zitat:
OH mein gott, hier scheinen ja wirklich ein paar halbwissenede (oder besser nicht wissende) experten an bord zu sein.
Wären wir alle "allwissend", wäre dieses Forum überflüssig!
Nachtrag:
Tagfahrlicht gibt es übrigens schon ab 6Watt!
Das ist natürlich ein krasser Unterschied zu den lächerlichen 5Watt vom Standlicht!😁
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Nachtrag:
Tagfahrlicht gibt es übrigens schon ab 6Watt!
Das ist natürlich ein krasser Unterschied zu den lächerlichen 5Watt vom Standlicht!😁
Wobei das tagfahrlicht auch mit bloß diesen 6 watt eine viel bessere lichtausbeute bringt als das standlicht, weil die form der lichter, deren bauart und die bauart der streuscheibe bewußt so geändert ist das es auch nutzen bringt und nicht irgendwo untergeht.
Gruss
Maik
@Maik380
Einigen wir uns auf eine "etwas" bessere Lichtausbeute bei den 6Watt Tagfahrlichtern.😉
16Watt wäre optimal!
Nochmal um klarzustellen:
Ich finde Standlicht zum Fahren sinnlos aber ungefährlich.
Abblendlicht am Tage, zu grosser Energieverbrauch und nachteilig für Fussgänger, Radfahrer usw., da das zu helle Licht am Tage den Blick des Autofahrers zu sehr auf sich zieht.
Tagfahrlicht ist die beste Lösung, nicht zu hell und die Rückleuchten bleiben sinnigerweise aus.
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Einigen wir uns auf eine "etwas" bessere Lichtausbeute bei den 6Watt Tagfahrlichtern.😉
16Watt wäre optimal!
Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, sollte man vielleicht in Zukunft die Lichtstärke angeben. Ob nun 10, 40 oder 2000 Watt sagt nicht wirklich was über die Helligkeit einer Leuchtquelle aus. Die Höchstgeschwindigkeit eines Auto ergibt sich ja auch nicht aus dem Einkaufspreis.
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, sollte man vielleicht in Zukunft die Lichtstärke angeben.
Die Lichtausbeute kann durch die Reflektoren vergrößert werden, wäre aber etwas aufwendig, das für jeden Scheinwerfer mit unterschiedlichen Lampen, zu ermitteln.
Ansonsten stimme ich dir zu.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Wer es nicht einsieht hat pech, meiner meinung nach sollten die strafen für die coolen standlicht oder standlicht und nebelscheinwerferbewußtfalschanmachfahrer 😁 drastisch erhöt werden. 50 euro und 2 punkte würde ich als gute strafe ansehen.
Das sehe ich genauso. Das Herumfahren mit Standlicht nimmt bald ähnlich epidemische Ausmaße an wie vor einiger Zeit die UBB's...🙁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich genauso. Das Herumfahren mit Standlicht nimmt bald ähnlich epidemische Ausmaße an wie vor einiger Zeit die UBB's...🙁
also der vergleich hinkt ein wenig. der grund für das verbot von ubbs ist ja mal ein ganz anderer als der vom standlicht, wobei das verbot des fahren mit standlicht nach wie vor nicht erwiesen ist🙂
ich sehe das fahren mit standlicht auch als eher ungefährlich an , wenn man ein fahrendes auto mit standlicht nicht von einem stehenden unterscheiden kann, muss man schon an ziemlichen wahrnehmungsstörungen leiden.
mal davon abgesehen, wenn jemand parkt und macht standlicht an und hält sich an die verkehrsregeln, dann parkt er in fahrtrichtung, also sehe ich auf meiner fahrbahnseite höchstens seine rückleuchten , und die sind mit standlicht genau so hell wie mit abblendlicht wenn ich nicht irre. also irriert ein parken mit standlicht eher als das fahren mit standlicht, das einzige was relativ unmissverständlich ist wäre wohl das parklicht.