mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Solange kein Abblendlicht nötig ist (z.B. an einem sonnigen Tag), ist das Fahren mit Standlicht auch nicht bußgeldbewährt.
Das bedeutet im Umkehrschluß aber immer noch nicht, daß es absolut legal ist. Eher eine Grauzone...
Grauzone? Wenn was nicht ausdrücklich verboten ist, dann ist es erlaubt. Keine Grauzone.
Nun stellt sich die Frage, wie ich im Nebel fahre, wenn ich mich nicht selbst blenden will, aber die Rücklichter für die Nachkommenden auf jeden Fall brauche und keine Nebelscheinwerfer habe? Da ist es doch logisch, das Standlicht einzuschalten. Oder nicht?
Ob das Fahren mit Standlicht jetzt sinnvoll ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Ich äußere mich hier nur zu den Fakten, und es ist definitiv nicht verboten. Das hat mir so mein Verkehrsrechtslehrer in meiner Polizeiausbildung beigebracht und es ist in Gesetzestexten und Kommentaren so festgelegt. Ob es wirklich sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
Gruß, Tobi
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Ob das Fahren mit Standlicht jetzt sinnvoll ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Ich äußere mich hier nur zu den Fakten, und es ist definitiv nicht verboten. Das hat mir so mein Verkehrsrechtslehrer in meiner Polizeiausbildung beigebracht und es ist in Gesetzestexten und Kommentaren so festgelegt. Ob es wirklich sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
Gruß, Tobi
In den bisher geposteten Gesetzespassagen steht aber nichts von einer Erlaubnis. Auch im § 17 der StVO steht nichts von einer Erlaubnis für das Standlicht. Auf was bezieht sich dein Verkehrsrechtslehrer?
Wie das Gesetz nun endgültig gedeutet wird, kann wohl nur ein Richter entscheiden.
Soviel steht jedoch fest: Für meine Seite kann ich keine Erlaubnis herauslesen. Und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ein Standlicht auf ein stehendes Fahrzeug hinweist und nicht auf ein fahrendes. Wenn dem doch so ist, dann soll man doch bitte das "Stand"licht umbennen!
Ähnliche Themen
@D4YW4LKER
aha...dann biste wohl frisch von der schule???!
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Und was denken wir, wenn wir ein Fahrzeug mit Standlicht sehen?
Genau - Ein Fahrzeug das steht und nicht fährt.
Aber nur bei Dunkelheit und von vorne.
Von hinten erkennt man "nur" am Standlicht sowieso nicht , ob das Fahrzeug steht oder fährt.
Dafür gibts ja auch noch das Parklicht, ... wer´s hat ...
aber vielleicht ist auch nur ein Rücklicht defekt!?
Ausserdem:
Wer rechnet am Tag, bei einem Fahrzeug mit eingeschaltetem Standlicht, mit einem stehenden Fahrzeug?
Ich nicht!
Und was sagt uns das:
Man sollte ein fahrendes Fahrzeug von einem stehenden (parkendem) Fahrzeug unterscheiden können, egal mit welcher Beleuchtung.
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Und was sagt uns das:
Man sollte ein fahrendes Fahrzeug von einem stehenden (parkendem) Fahrzeug unterscheiden können, egal mit welcher Beleuchtung.
DAS würde ich so NICHT behaupten! unterscheiden JA...aber gerade in verkehrsberuhigten zonen, bzw. dort wo der verkehr nur langsam fließt und es unübersichtlich wie z.b. in fußgängerzonen ist...kann gerade "nur" begrenzungslicht gefährlich werden... da u.a. fußgänger nicht "in" das auto sondern nur "auf" das auto schauen und dann einfach vors auto laufen.wenn man gerade anfahren will...
bin gerade 2km durch die stadt gefahren...alleine auf diesen 2km ca. 13 abgestellte auto's bei denen das standlicht angeschaltet war...und alle mehr auf der straße als auf der parkstreifen geparkt....
Fakt ist ja nun zumindest, daß das Fahren NUR mit Standlicht KEINEN Sicherheitsgewinn bringt.
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Aber nur bei Dunkelheit und von vorne.
Von hinten erkennt man "nur" am Standlicht sowieso nicht , ob das Fahrzeug steht oder fährt.
Dafür gibts ja auch noch das Parklicht, ... wer´s hat ...
aber vielleicht ist auch nur ein Rücklicht defekt!?
Hast du eine Automatik im Auto, die bei Helligkeit das Standlicht bei deinem parkendem Auto ausschaltet, oder stehst du in der früh um 8 auf und läufst zum Auto und schaltest diese Licht aus?
Die Thematik mit dem Rücklich ist eine andere. Sicherlich kann auch ein Rücklicht defekt sein, aber das ist ja durch dem Gesetz abgedeckt. Auf der einen Seite muss man seine Lichtanlagen funktionsfähig haben und auf der anderen Seite muss man Vorsichtig fahren, wenn die Verkehrslage nicht klar ist.
Und genau diese unklare Verkehrslage muss man doch nicht mit "fahrendem Standlicht" provizieren!
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Man sollte ein fahrendes Fahrzeug von einem stehenden (parkendem) Fahrzeug unterscheiden können, egal mit welcher Beleuchtung.
Der Satz sagt doch alles!
Wer das nicht unterscheiden kann ist eine Gefahr im Strassenverkehr!
Ups, ... Auto mit Standlicht, ... erst mal ne Vollbremsung, ...
oder was?
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Wer das nicht unterscheiden kann ist eine Gefahr im Strassenverkehr!
Damit hat er (z.B. als Fußgänger) aber kein geringeres Schutzbedürfnis als andere). Oder willst du alle alten und gebrechlichen Leute nicht mehr als Fußgänger aus dem Haus lassen.
Als Argument für den Gebrauch des Standliches als Fahrlicht am Tage kann man dein Argument daher meiner Meinung nach nicht gelten lassen.
Der Bußgeldkatalog definiert nicht, was verboten oder erlaubt ist, sondern lediglich, wie einzelne Delikte geahndet werden. Daraus, dass etwas im Bußgeldkatalog fehlt, lässt sich nicht schließen, dass es erlaubt ist, er könnte genau so gut verboten sein und es fehlt lediglich im Bußgeldkatalog die Ahndungsmöglichkeit.
Mich würden Gerichtsurteile zu dieser Frage sehr interessieren.
*ot*
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Ups, ... Auto mit Standlicht, ... erst mal ne Vollbremsung, ...
oder was?
er hat eindeutig den sinn nicht verstanden..... ließ dir mal meinen beitrag zum thema standlciht durch bzgl. fußgänger etc. vielleicht können "wir" das ja unterscheiden, aber dann gibts noch andere die dies nicht können. und gerade dort wo r. vor l. gillt, kann eine solche situation in der leichten dämmerung zu unfällen führen, nämlich dann wenn andere autos direkt, an kreuzungen parken und einer mit "nur" standlicht auch noch sein unwesen treibt.. .
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Der Satz sagt doch alles!
Wer das nicht unterscheiden kann ist eine Gefahr im Strassenverkehr!
Ups, ... Auto mit Standlicht, ... erst mal ne Vollbremsung, ...
oder was?
Wie ich bereits sagte: Unklare Verkehrssituationen muss man nicht erst provozieren. Bringt doch niemandem was!
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Der Bußgeldkatalog definiert nicht, was verboten oder erlaubt ist, sondern lediglich, wie einzelne Delikte geahndet werden. Daraus, dass etwas im Bußgeldkatalog fehlt, lässt sich nicht schließen, dass es erlaubt ist, er könnte genau so gut verboten sein und es fehlt lediglich im Bußgeldkatalog die Ahndungsmöglichkeit.
Genau diesen Aspekt habe ich ja schon einige Beiträge weiter vorn dargelegt. Es gibt in diesem Fall schlichtweg eine rechtliche Grauzone.