mit standlicht am tage fahren?

Hallo ich habe mal eine frage

es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...

in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.

Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....

fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DerBandit_01



Zitat:

Original geschrieben von Meini1976


Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉

Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...

Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.

Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?

Zitat:

Original geschrieben von Drahke


Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.

Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Nur blöd das man das Auto im Normalfall eher sieht als das man bemerkt das an diesem Auto das Standlicht eingeschaltet ist.😁

Sieht halt etwas böser aus im Rückspiegel 😉 Ein schwarzer Audi wird ja eigentlich auch eher nicht besser gesehen als ein grüner Mazda...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Fällt einem aber das Standlicht zuerst auf ist es schon Zeit das Fahrlicht zu benutzen.

Das sowieso. Aber zu den Zeiten fahre ich kaum, also ist das Licht in aller Regel aus. Solche Extremszustände wie Regen oder gar Eis und Schnee kennt die Kiste gar nicht. Der Wagen kriegt vielleicht einen Schock, wenn er mal Regen, Schnee, Eis, Nebel, ... zu sehen bekommt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Fazit,wenn das Standlicht hilft früher gesehen zu werden sollte man längst das Abblendlicht eingeschaltet haben und die 10€ sind gerechtfertigt.

Wenn man längst Abblendlicht eingeschaltet haben sollte, dann ja. Aber es ging um die Zeiten, wo man normalerweise mit ausgeschaltetem Licht fährt, also tagsüber ohne dicke Wolken.

Zitat:

Original geschrieben von DVE


Es gab nach meinen bisherigen Recherchen noch kein Urteil
in Deutschland, wo über die Nutzung des Standlichtes am Tage entschieden wurde -

😕

Ein solches Urteil gibt es seit fast einem Jahr, hier sogar eingescannt und kann sich jeder ausdrucken:

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Guten Morgen 😎

warum habe ich wohl den Text in Anführungszeichen gesetzt? Weil es ein Zitat des Klägers ist, genau von dem link 🙄🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von DVE


Guten Morgen 😎

Danke,

ohne Hinweis auf Zitat und Quellenangabe ist derartiges missverständlich.

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Zitat:

Original geschrieben von meehster


Aber es ging um die Zeiten, wo man normalerweise mit ausgeschaltetem Licht fährt, also tagsüber ohne dicke Wolken.

Dann sollte man das Auto auch ohne die trüben Standlichtfunzeln erkennen können.

Bei normaler Helligkeit,nicht mal strahlender Sonnenschein am Mittag, sollte man ein Auto auf ca 1km Entfernung locker sehen können, wenn nicht sollte man mal einen Gang zum Optiker ins Auge fassen.😉

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Aber es ging um die Zeiten, wo man normalerweise mit ausgeschaltetem Licht fährt, also tagsüber ohne dicke Wolken.
Dann sollte man das Auto auch ohne die trüben Standlichtfunzeln erkennen können.
Bei normaler Helligkeit,nicht mal strahlender Sonnenschein am Mittag, sollte man ein Auto auf ca 1km Entfernung locker sehen können, wenn nicht sollte man mal einen Gang zum Optiker ins Auge fassen.😉

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Es kommt dabei nicht darauf an, ob, sondern wie man wahrgenommen wird.

Wo ist der Unterschied wenn ich ein Auto in 1km Entfernung wahrnehme das kein Standlicht habe und wenn ich ein Auto auf die Entfernung wahrnehme und bei noch 500m Entfernung dann sehe das der Trottel mit Standlicht rumfährt?😁
Ich habe heute Mittag übrigens mal verstärkt darauf geachtet. Es waren Fahrzeuge dabei die ohne Licht unterwegs waren,welche mit Standlicht,Tagfahrlicher eh und auch einige mit Abblendlicht.
Reihenfolge der Wahrnehmung, Abblendlich am ehesten dann Tfl,kein Licht und erst dann Standlicht. Bis ich sehen konnte das das an war hatte ich die Kiste längst bemerkt. Tfl brachte auch nicht viel,am ehesten noch die von Audi. Die nachträglich rangebastelten bringen so viel wie Standlicht,nix.
In Metern gemessen aber kein relevanter Unterschied.

Standlicht ist die gleiche Pseudosicherheitsgefühlsduselei wie NSW Nachts ohne dicken Nebel.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von DVE


Es gab nach meinen bisherigen Recherchen noch kein Urteil
in Deutschland, wo über die Nutzung des Standlichtes am Tage entschieden wurde -
😕

Ein solches Urteil gibt es seit fast einem Jahr, hier sogar eingescannt und kann sich jeder ausdrucken:

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Wurde im übrigen auf Seite 19 in diesem Thread schon gepostet.

Mfg

Ich habe die Begrenzungsleuchten tagsüber oft an um die Instrumente besser lesen zu können.

Gut, das ist eine Meinung, ich finde es allgemein nicht zielführend.
Man wird nicht besser gesehen, die Signalwirkung ist gleich null (wenn ich das Auto schon sehe, das Standlicht aber noch nicht, ist das Licht völlig wirkungslos) und im Grunde ist es ja, wie schon 100x hier gelesen wurde, das Stand - Licht.

Ich meine, macht nur, klar, ist nicht illegal und biegt Euch die Aussage so hin, dass Ihr mit irgendwelchen blauen Tuningleuchten die Kings on the Road seid, aber wisset, dass Ihr bei vielen Leuten da nicht gerade als helle Köpfe durchgeht.

Nur weil es so viele machen, ist es noch lange nicht sinnvoll.

(nebenbei: ich habe eine Augenkrankheit und muss regelmäßig meine Sehstärke kontrollieren lassen; aber ich kriege sogar noch mit, was auf dem Tacho steht, ohne Licht dahinter)

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Standlicht ist die gleiche Pseudosicherheitsgefühlsduselei wie NSW Nachts ohne dicken Nebel.

Diese Aussage halte ich für extrem realtitätsfremd.

Oder ist schlicht und einfach auf völlig unterschiedliche Wahrnehmungen zurückzuführen.

Mir persönlich fallen Fahrzeuge mit Standlicht oder TFL deutlich besser auf als unbeleuchtete.
Nicht falsch verstehen, sehen tu ich alle, aber die Art, wie man sie wahrnimmt, ist eine andere.
Genau das, was auch meehster schon beschrieben hat.

Dabei rede ich hier jedoch nicht von irgend so einem "0815-standlicht", sondern, wie du auch selber schon treffend bemerkt hast, die deutlich auffälligeren wie die TFL-Bänder von Audi oder die ultraweißen SMD-Ringe von BMW.

Es geht z.B. mir ja eben genau darum, dass man diese 08/15 Standlichter nicht sieht (= die Wirkung, die erzielt werden soll, ist nicht da). Was so ziemlich alle sein sollten.
Ein Standlicht genügt gesetzlichen Anforderungen, also müssten ja alle "08/15" sein.
"08/15" = "normal".

cheerio

Am Tage mit Abblendlich zu fahren halte ich für ein MUSS. Gerade auf Landstraßen ist der Gegenverkehr deutlich früher warzunehmen. Auch an Kreuzungen auf der Landstraße halte ich es für ein Sicherheitsplus.
Bei mir geht es ohne Abblendlicht gar nicht mehr.

Auf der AB halte ich es nur bei schlechten Bedingungen wie Nebel und Regen für sinnvoll. Gegenverkehr und Kreuzungen gibt es dort in der Regel nicht.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Ein Standlicht genügt gesetzlichen Anforderungen, also müssten ja alle "08/15" sein.

das dem nicht so ist, zeigt ja der tägliche blick in den rückspiegel. 😉

jeder autobauer hat da - zum glück - sein eigenes lichtdesign, die einen sind eben etwas besser zu erkennen, die anderen etwas schlechter.

gesetzl. anforderungen genügen sie alle, keine frage. Identisch sind sie deswegen dennoch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk



Zitat:

Den Betrieb von Standlicht außerhalb der Benutzungspflicht der Abblendscheinwerfer hat der Gesetzgeber zwar so nicht vorgesehen, aber andererseits auch nicht verboten.
Somit sollte es erlaubt sein.
 

"Somit

sollte

es erlaubt sein"

Das ist gefährliches Halbwissen, mit dem ich mich nicht allzuweit aus dem Fenster lehnen würde !
Fahren mit Standlicht wird wohl in dem Fall hier mehr oder weniger "geduldet" und kann je nach Situation anders sein.
Dennoch ist das Fahren mit Standlicht allein nicht erlaubt, das Fahrzeug ist unausreichend und unzulässig beleuchtet.
Desweiteren liegt es ja in der Formulierung ganz klar auf der Hand.
Standlicht: Zur Absicherung eines "stehenden" (oder parkenden) Fahrzeuges bei Nacht an nicht beleuchteten Stellen.
Es steht ganz klar und deutlich in der STVO, die gilt... und dazu brauche ich keine Aussage von einem Ministerium.

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