mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Zitat:
Denn sind wir ehrlich: wem schadet ein eingeschaltetes BEGRENZUNGS-Lämpchen am auto?
TheBlackPlus. Weil er erblindet und dadurch eine Behinderung des Straßenverkehrs entsteht.
Ist auch unverantwortlich sowas, 5 Watt, damit kann man ne ganze Industriehalle taghell ausleuchten! 😰
Zitat:
Original geschrieben von TheBlackPlus
Hier zur Erklärung für die jenigen die es entweder nicht wissen oder nicht kapieren:http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht
Dann klicke doch einfach auf den Karteireiter "Diskussion"
Wenn schon Wiki-Gläubigkeit, dann auch vollständig 😉
Nach MEINER Auffassung ist es verboten? Ehr nach Auffassung des Gesetzgebers. Und es geht nicht im Geringsten darum ob so eine kleine 5W-Funzel evtl. blenden könnte oder nicht. Was sie auch nicht tut. nur wenn jeder Denkt, "scheiß aufs Gesetz", dann wird bald auf der AB auf der linken Spur geparkt.
Hatte gestern erst den Fall, da hat kurz vor einer Rechtskurve einer mitten im Halteverbot gehalten, in der Kurve befindet sich eine Straßeninsel die dem Überqueren der Fahrbahn von Fußgängern dient. Wenn da dann beim Vorbeifahren an diesem Volldeppen noch einer entgegen kommt, dann ist es nicht vermeidlich dass es kracht. Denn entweder macht man selber eine Vollbremsung und der Hintermann rauscht einem drauf, oder der Entgegenkommende macht es. Oder man fährt weiter mit hoher Beschleunigung um vorher an dem haltenden noch vorbeizukommen, kriegt die Kurve nicht richtig und rauscht auf die Insel. Man beschleunigt nicht großartig und verreißt das Lenkrad und streift so das haltende Fahrzeug oder hat wahnsinniges Glück wie ich und es kommt keiner entgegen. Hab dann gehupt und dieser Idiot hat nichts besseres zu tun als zu telefonieren und blöd zu schauen. Dazu kommt noch dass diese Kurve nur sehr schlecht einzusehen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Dann klicke doch einfach auf den Karteireiter "Diskussion"Zitat:
Original geschrieben von TheBlackPlus
Hier zur Erklärung für die jenigen die es entweder nicht wissen oder nicht kapieren:http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht
Wenn schon Wiki-Gläubigkeit, dann auch vollständig 😉
Das war das erste was ich gefunden hab, was übrigens die korekte Difinition beinhaltet.
Ähnliche Themen
Zitat:
nur wenn jeder Denkt, "scheiß aufs Gesetz", dann wird bald auf der AB auf der linken Spur geparkt.
Bald? Wann warst du das letzte mal auf der Autobahn? 😁
Zitat:
Wenn da dann beim Vorbeifahren an diesem Volldeppen noch einer entgegen kommt, dann ist es nicht vermeidlich dass es kracht.
hast du mir nicht vorgeworfen 10 zu sein und den Lappen nicht in der Fahrschule gemacht zu haben? Du solltest also eigentlich wissen das du dich der Gefahrenstelle langsam und vorsichtig nähern musst um auf entsprechenden Gegenverkehr zu reagieren. Wer von uns beiden war nun in der Fahrschule?
Zitat:
Denn entweder macht man selber eine Vollbremsung und der Hintermann rauscht einem drauf, oder der Entgegenkommende macht es. Oder man fährt weiter mit hoher Beschleunigung um vorher an dem haltenden noch vorbeizukommen, kriegt die Kurve nicht richtig und rauscht auf die Insel. Man beschleunigt nicht großartig und verreißt das Lenkrad und streift so das haltende Fahrzeug oder hat wahnsinniges Glück wie ich und es kommt keiner entgegen. Hab dann gehupt und dieser Idiot hat nichts besseres zu tun als zu telefonieren und blöd zu schauen. Dazu kommt noch dass diese Kurve nur sehr schlecht einzusehen ist.
An Dramaturgie kaum zu überbieten. Wie gesagt, wenn du so handelst war wohl doch eher ich in der Fahrschule 🙂
Zitat:
Original geschrieben von TheBlackPlus
Ehr nach Auffassung des Gesetzgebers.
Welche Auffassung der Gesetzgeber dazu hat, ist etwas höher klar zitiert, woher Deine Ansicht, dass er genau das Gegenteil von dem meint, was er schreibt?
Zitat:
nur wenn jeder Denkt, "scheiß aufs Gesetz",
Macht doch niemand, wird doch vollständig eingehalten, wenn man "bei hell" mit Begrenzungslicht fährt.
Da haben die Volljuristen aus dem Verkehrsministerium geantwortet, da haben zwei weitere Volljuristen dies auch so bestätigt, der Anwalt des Klägers und der Richter,
und welche juristische Qualifikation hast Du, dass Du es "richtig" kennst und diese (mindestens) 3 Volljuristen nun überhaupt keine Ahnung haben ?
Zitat:
Hatte gestern erst den Fall, ...
und was hat das mit Begrenzungslicht zu tun ?
Zitat:
Das war das erste was ich gefunden hab, was übrigens die korekte Difinition beinhaltet.
Nein, bei der dort zu findende "Zusammenfassung" handelt sich um die ausschließlich persönliche Meinung eines Nichtjuristen. Wurde auch dazu geschrieben, hätte man lesen können.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Bald? Wann warst du das letzte mal auf der Autobahn? 😁Zitat:
nur wenn jeder Denkt, "scheiß aufs Gesetz", dann wird bald auf der AB auf der linken Spur geparkt.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
hast du mir nicht vorgeworfen 10 zu sein und den Lappen nicht in der Fahrschule gemacht zu haben? Du solltest also eigentlich wissen das du dich der Gefahrenstelle langsam und vorsichtig nähern musst um auf entsprechenden Gegenverkehr zu reagieren. Wer von uns beiden war nun in der Fahrschule?Zitat:
Wenn da dann beim Vorbeifahren an diesem Volldeppen noch einer entgegen kommt, dann ist es nicht vermeidlich dass es kracht.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
An Dramaturgie kaum zu überbieten. Wie gesagt, wenn du so handelst war wohl doch eher ich in der Fahrschule 🙂Zitat:
Denn entweder macht man selber eine Vollbremsung und der Hintermann rauscht einem drauf, oder der Entgegenkommende macht es. Oder man fährt weiter mit hoher Beschleunigung um vorher an dem haltenden noch vorbeizukommen, kriegt die Kurve nicht richtig und rauscht auf die Insel. Man beschleunigt nicht großartig und verreißt das Lenkrad und streift so das haltende Fahrzeug oder hat wahnsinniges Glück wie ich und es kommt keiner entgegen. Hab dann gehupt und dieser Idiot hat nichts besseres zu tun als zu telefonieren und blöd zu schauen. Dazu kommt noch dass diese Kurve nur sehr schlecht einzusehen ist.
Was hat das "sich langsame nähern" mit dem zügig vorbeiziehen zu tun? Du stehst wohl gerne möglichst lange auf der Gegenfahrbahn herum in der Hoffnung dass einer in dich reinrauscht? Du kennst die Situation nicht. Die Straße ist mehrere hundert Meter schnurgerade. Dann kommt eine Kurve. Und genau vor dieser Kurve stand dieser jenige mitten im Absoluten Halteverbot. Aber du würdest sogar auf der Gegenfahrbahn weiter fahren, stimmt´s?
@Roadwin:
Deiner Aussage nach haben also alle Fahrlehrer keine Ahnung. Wofür brauchen wir dannn eigentlich noch Fahrschulen, wenn eh jeder fährt wie er will.
Zitat:
Du kennst die Situation nicht. Die Straße ist mehrere hundert Meter schnurgerade. Dann kommt eine Kurve. Und genau vor dieser Kurve stand dieser jenige mitten im Absoluten Halteverbot.
Steht er da halt, und? Du hast jetzt mehrere Möglichkeiten:
1) Warten
2) Dich aufregen
3) Aussteigen und dem Heini sagen er ist ein blödes Arschloch
4) Die Polizei anrufen
5) Dran vorbeifahren
6) Aussteigen, sich auf den Bürgersteig setzen und weinen
Du machst aus ner Mücke nem Elefanten und übertreibst, das ist alles.
Zitat:
Aber du würdest sogar auf der Gegenfahrbahn weiter fahren, stimmt´s?
Warum versuchst du permanent mir einen reinzudrücken? Naja, ich liebe es wenn solche verkehrserzieher wie du hinter ihrem kleinem runden Lenkrad austicken und später mal an nem Herzklabaster zu Grunde gehen nur weil sie immer und überall was zu meckern haben. Komm einfach mal runter und geh ne Runde frische Luft atmen, soll helfen hat man mir gesagt.
PS:
Warum ist das STANDlicht eigentlich noch an wenn man das Abblendlicht einschaltet? Ich finde da liegt eine Gesetzesübertretung vor und man sollte alle anklagen. Think about it.
Zitat:
Original geschrieben von TheBlackPlus
Deiner Aussage nach haben also alle Fahrlehrer keine Ahnung.
Ich würde es nicht ganz so drastisch ausdrücken, aber dass gerade bei juristischen Fragen ein oft verbreitetes "Allgemeinwissen" nicht unbedingt richtig ist, damit verdienen einige Leute viel Geld mit ihren Büchern.
Suche mal bei Amazon unter "Ralf Höcker".
Zitat:
Wofür brauchen wir dannn eigentlich noch Fahrschulen, wenn eh jeder fährt wie er will.
Zum Fahren lernen, wie er darf. Für eine juristische Fachauskunft ist ein Fahrlehrer so fachprofiliert wie ein Bäcker für einen Haarschnitt.
Wie kompliziert das Thema ist, sollte eigentlich schon daran erkennbar sein, dass es besonderer Fähigkeiten über den allgemeinen Juristen hinaus bedarf, um ein "Fachanwalt Verkehrsrecht" zu werden.
Aber man sieht es wieder am Verlauf in diesem Thread, "alle", die professionell nichts mit der Thematik zu tun haben, wissen es mal wieder besser, als diejenigen, die es tatsächlich beruflich tagtäglich ausüben und verbindlich beraten und entscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Also mein Licht steht auch während der Fahrt, es geht einfach nicht weg. Insofern: Standlicht geht auch während der Fahrt!Zitat:
Was ist an dem Wort Standlicht nicht zu verstehen?
*SCNR*
😁 😉
Wie ihr euch über so einen Kack aufregen könnt, hat er halt Standlicht an, na und? Wen bitte juckt das? Blenden euch die 5 Watt Birnchen dermaßen das ihr am helllichten Tage das Lenkrad verreißt, gegen einen Baum fahrt und euer Auto direkt explodiert?
Typisch deutsch! Peinlich sowas.
Wenn mir dann noch bei Nacht solche "Tuning-Hampelmänner" entgegenkommen welche nur Standlicht und Nebelscheinwerfer anhaben, geht mir der Hut hoch.
Ein falsch beleuchtetes Fahrzeug und das noch vorsätzlich, sollte gleich mit einem Monat Fahrerlaubnisentzug und anschliessender MPU bestraft werden.
Habt ihr sonst keine Sorgen?
Ich verstehe den Sinn Standlicht am Tage zwar auch nicht aber warum es verboten ist/war noch weniger.
Ist doch ganz einfach.
Standlicht heißt Standlicht, weil es nur im Stand angeschaltet sein darf, um zu signalisieren, dass ein Auto steht.
Ein fahrendes Auto steht nicht, also darf das Standlicht alleine während der Fahrt nicht angeschaltet sein.
In Kombination mit Abblendlicht ist es aber immer erlaubt und tagsüber bei Regen ist sogar nur Standlicht und Nebellicht ohne Abblendlicht erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von sese1990
Ist doch ganz einfach.Standlicht heißt Standlicht, weil es nur im Stand angeschaltet sein darf, um zu signalisieren, dass ein Auto steht.
Scheinbar doch nicht ganz einfach 😁
Es gibt in den lichttechnischen Einrichtungen beim Kfz kein Standlicht, dies sind Begrenzungsleuchten.
Dann gibt es bei z.B. VW etc. noch ein "Parklicht" welches beim abgestellten Fahrzeug durch einlegen des Blinkerhebel die entsprechende Seite das Parklicht geschaltet wird.
Und du darfst mit allein eingeschalteten Begrenzungslicht fahren, solange die Sichtverhältnisse kein anderes Licht vorschreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Und du darfst mit allein eingeschalteten Begrenzungslicht fahren, solange die Sichtverhältnisse kein anderes Licht vorschreiben.
§ 17 StVZO (2): Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Und während ihr hier streitet bin ich vorhin fast 30 Km nur mit Standlicht gefahren weil ich nach einer längeren Zwangswartepause vor einer Bahnschranke das Licht und den Motor ausgemacht habe und dann schlichtweg vergessen habe es wieder einzuschalten. Was soll ich sagen? Alle haben überlebt!