mit standlicht am tage fahren?

Hallo ich habe mal eine frage

es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...

in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.

Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....

fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DerBandit_01



Zitat:

Original geschrieben von Meini1976


Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉

Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...

Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.

Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?

Zitat:

Original geschrieben von Drahke


Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.

Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.

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Zitat:

Original geschrieben von sladaloose


Ergo, darf ich nur mit Standlicht allein NICHT fahren. Aber mit Nebelscheinwerfern kombiniert schon!

Aber nur, wenn die (Witterungs-)Bedingungen gemäß § 17, Absatz 3 der StVO erfüllt sind.

Zitat:

Original geschrieben von sladaloose


Es stimmt aber was Löbchen sagt.

Hier nochmal der §17 (2) der StVO:

Die Betonung liegt auf "allein nicht". Sprich, Standlicht und NSW sind erlaubt. Macht ja keinen Sinn im Nebel dir die Sicht mit dem Abblendlicht noch weiter zu vernebeln. Dafür sind ja die NSW's da. Wann man die einsetzen darf, das steht woanders geschrieben.
Aber grundsätzlich ist es erlaubt Standlicht mit Nebelscheinwerfern zu kombinieren. Steht ja so in der StVO drin, zwar nicht wortwörtlich, aber es kann man ableiten.

Der einzige klare Satz ist: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." - Ergo, darf ich nur mit Standlicht allein NICHT fahren. Aber mit Nebelscheinwerfern kombiniert schon!

unter beachtung von §17/3 wo eindeutig steht wann, darfst du die nsw's benutzen ja....

aber NUR wenn diese bedingungen erfüllt sind...

Zitat:

Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein

was ist daran so schwer zu verstehen?! es bestreitet ja niemand das die verwendung von standlicht und nsw verboten ist....lediglich, ist sie verboten, sofern die o.g. bedingungen nicht erfüllt sind.....

*ot*
mal ganz ehrlich...bist du so dumm oder haste nicht richtig gelesen?! oder machste das extra?! weil so ne selten blöde antwort hab ich selten gelesen dort steht "NUR" und "NUR heißt auch "NUR" und nicht..."kann man reininterpretieren"!!!!!!!!!!!!! ließ dir den §17 nochmal durch, dann sollte dir klarwerden,d ass du bockmist geredet hast!
also noch mal extra für dich:
Standlicht + Nebelscheinwerfer NUR bei erheblicher Sichtbehinderung durch nebel/schnee/regen erlaubt

und das steht ganz KLAR in der stvo!

Re: Re: *ot*

Zitat:

Original geschrieben von chefkracher


Jaja, die Fahrlehrer!😉
Der eine kennt die Frage zum Standlicht in den Prüfungsbögen nicht und der andere erzählt was von, "mit NSW erlaubt"!

In der Branche scheint es erheblichen Nachschulungsbedarf zu geben...😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


unter beachtung von §17/3 wo eindeutig steht wann, darfst du die nsw's benutzen ja....
aber NUR wenn diese bedingungen erfüllt sind...
was ist daran so schwer zu verstehen?! es bestreitet ja niemand das die verwendung von standlicht und nsw verboten ist....lediglich, ist sie verboten, sofern die o.g. bedingungen nicht erfüllt sind.....

*ot*
mal ganz ehrlich...bist du so dumm oder haste nicht richtig gelesen?! oder machste das extra?! weil so ne selten blöde antwort hab ich selten gelesen dort steht "NUR" und "NUR heißt auch "NUR" und nicht..."kann man reininterpretieren"!!!!!!!!!!!!! ließ dir den §17 nochmal durch, dann sollte dir klarwerden,d ass du bockmist geredet hast!
also noch mal extra für dich:
Standlicht + Nebelscheinwerfer NUR bei erheblicher Sichtbehinderung durch nebel/schnee/regen erlaubt

und das steht ganz KLAR in der stvo!

Ach du schei*e. Du hast ja das vorhin wirklich so geschrieben, wie es richtig ist. Ich hab genau ein "nicht" an einer Stelle zuviel gelesen. Sorry, bin vermutlich noch völlig durch den Wind vom Unfall vorhin.

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Zitat:

Original geschrieben von sladaloose


... bin vermutlich noch völlig durch den Wind vom Unfall vorhin.

Ich hoffe mal, es war nichts Größeres!?

Nee, n Mercedes ist mir an der Beifahrerseite reingedotzt beim Ausparken. Hat ziemlich geschunkelt, passiert ist aber, zumindest an lebenden Wesen, nichts. Meine Beifahrertür schaut halt jetzt aus 😉

Re: Re: *ot*

Zitat:

Original geschrieben von chefkracher


Jaja, die Fahrlehrer!😉
Der eine kennt die Frage zum Standlicht in den Prüfungsbögen nicht und der andere erzählt was von, "mit NSW erlaubt"!

Na dann glaube ich doch lieber an mich, ... also erlaubt!😁

Ja gut ich habe ja seit fast nem jahr keinen theoretischen unterricht mehr gemacht, da ist man aus dem stoff leicht raus 😉.

Was die sache mit NSW und standlicht betrifft, dieses ist nur erlaubt wenn eine erhebliche sichtbehinderung durch regen, nebel und schnellfall ist.

Bei tage ist das fahren mit standlicht oder standlicht und NSW defintiv VERBOTEN 😁.

Gruss
Maik

Genau so.

Bin auch für STANDlicht ist STANDlicht und nich FAHRlicht.

Wenn man irgndwo am Rand steht und auf jemanden wartet, dafür ist Standlicht oder nachts an der Schranke, usw.

Und wenn so ein netter Mitbürger hinter mir Standlicht mit NSW an hat, dann muss ja Nebel sein, also mach ich meine Nebelschlußleuchte an, die bei mir auch noch doppelt ist und so richtig schön nervt, wenn man hinterher fährt. Aber anscheinend ist ja Nebel.

Genauso entgegen kommende Kollegen. NSW an? OK, da leite ich dann ab, er steht drauf zu blenden und geblendet zu werden, ergo Fernlicht an. (nur wenn ich und er allein, will ja niemand weiter in Gefahr bringen.

Re: Re: Re: *ot*

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


...

Bei tage ist das fahren mit standlicht oder standlicht und NSW defintiv VERBOTEN 😁.

Gruss
Maik

...quark! wo steht das??? dass das außerhalb der beleuchtungpflicht (§ 17/1) explizit VERBOTEN ist, wooo?

gruß, heiko

Oh nein, jetzt geht das wieder los, vier Seiten lang werden jetzt wieder die ersten Seiten wiederholt 🙄🙄

Ich hätte da ja mal einen Vorschlag zur Güte: die einen fahren weiterhin OHNE Standlicht und benutzen es gemäß der eigentlichen Bestimmung als Begrenzungsleuchten im STAND. Und die anderen, die sich davon einen Sicherheitsvorteil oder einen cooleren Look versprechen, die machen es halt in Gottes Namen an.

Da brauchen wir hier für keine Seite das Gesetz in die eine oder andere Richtung auslegen....Und wenn dann mal einer wirklich vor Gericht geht und das ganze klären lässt, dann kann er sich ja gerne mit dem Ergebnis melden.

Ich persönlich wäre ja für eine Schliessung des Threads, die Argumente für beide Seiten sind ja jetzt wiederholt ausgetauscht worden. Ausserdem lässt sich sowieso keiner von der anderen Meinung überzeugen bzw. wird in Zukunft seine Standlichter anders nutzen als bisher.....

So long, viel Spaß noch.....

Gruß Tecci

Und dann wären da noch die Lichtproleten die es für besonders c001 halten, mit Standlicht und Nebelscheinwerfern durch die Gegend zu fahren.

Insbesondere bei BMW Fahrern recht verbreitet, vor allem seitdem BMW diese Scheinwerfer mit "Standlichtringen" eingeführt hat... da ist Standlicht ein "Muß", bei Abblendlicht sieht die liebe Umwelt die ach so endgeilen Ringe schließlich nicht...

Apropos Standlicht: sehr witzig finden es wohl einige, für selbiges die Blinkerbirnen auf Dauerlicht zu schalten. Irgendeine Tuningbude hat dafür mal ein spezielles Relais ´rausgebracht.
Zum Blinken werden sie dann getaktet ausgeschaltet, meist im Gegentakt zu den hinteren, das sieht von der Seite dann sowas von scheiße aus...

Einem juristischen Laien wird man das wohl nie so darstellen können, dass er es glaubt...
Es gibt zwar keine Regel, dass ein Abs.2 sich immer auf Abs. 1 bezieht. Jedoch ergibt sich dies im Falle des §17 Abs. 2 anhand der Auslegung. Die juristischen Auslegungsmethoden (grammatikalische, systematische, teleologische und historische) ergeben hier den Bezug zu Abs. 1. Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (vgl. Bay 70, 31 = VM 70, 41). Das würde jedes deutsche Gericht auch so sehen. Dies ergibt sich auch aus dem Willen des Gesetzgebers: vgl. TBNR 117124 - 117126 der BKatV.
Auch anhand der Bußgeldkatalog läßt sich dies feststellen: http://www.jurathek.de/showdocument.php?...
Ebenso würde dies in dem hoch angesehenen Kommentar von Hentschel nicht so einfach in einem Satz abgehandelt, wenn es nicht die allgemeine Ansicht wäre. Dann würden zumindest Gegenansichten erwähnt...
Also viel Spass beim Fahren mit Standlicht.

Zitat:

Original geschrieben von _BA


Einem juristischen Laien wird man das wohl nie so darstellen können, dass er es glaubt...
Es gibt zwar keine Regel, dass ein Abs.2 sich immer auf Abs. 1 bezieht. Jedoch ergibt sich dies im Falle des §17 Abs. 2 anhand der Auslegung. Die juristischen Auslegungsmethoden (grammatikalische, systematische, teleologische und historische) ergeben hier den Bezug zu Abs. 1. Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (vgl. Bay 70, 31 = VM 70, 41). Das würde jedes deutsche Gericht auch so sehen. Dies ergibt sich auch aus dem Willen des Gesetzgebers: vgl. TBNR 117124 - 117126 der BKatV.
Auch anhand der Bußgeldkatalog läßt sich dies feststellen: http://www.jurathek.de/showdocument.php?...
Ebenso würde dies in dem hoch angesehenen Kommentar von Hentschel nicht so einfach in einem Satz abgehandelt, wenn es nicht die allgemeine Ansicht wäre. Dann würden zumindest Gegenansichten erwähnt...
Also viel Spass beim Fahren mit Standlicht.

...jo 😁😁😁

gruß, heiko

Ist ja schön, dass es nun angeblich doch erlaubt ist. Ich wünsche euch nur viel Spass mit dem ersten Polizeibeamten, dem ihr das ganze dann nochmal mit Quellenangabe vortragen dürft. 😁

Und nicht vergessen, das Abblendlicht einzuschalten, wenn es mit Standlicht dann wirklich verboten ist, die Tachobeleuchtung täuscht da ja etwas...

@Tecci: Volle Zustimmung bzgl. Schließung. Die Argumente hatten wir schon alle, die werden auch durch Wiederholung nicht wahrer oder unwahrer.

MfG, HeRo

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