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Mit nicht eingetragenen Felgen und Reifen fahren. Strafe dafür ? Und weg zum TÜV ist ok?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 8. Januar 2015 um 21:21

Guten Tag.

Ich habe mir gebrauchte Felgen von BBS bei eBay ersteigert.

Für diese habe ich ein Gutachten für mein Auto allerdings ist die Felgengröße sowie die Reifenkombination nicht eingetragen. Sie kommen morgen an und ich möchte damit zur Werkstatt fahren und sie auf gradlauf (wegen bordsteinschäden) überprüfen lassen wenn das o. k. ist möchte ich sie aufziehen und sie bis Montag fahren und Montag Abend zum Tüv da er leider am Samstag nicht auf hat.

Meine Frage ist könnte ich am Montag zum Tüv fahren und wenn ich angehalten werde von der Polizei sagen "ich fahre zum Tüv", gibt es dann eine Strafe?

Könnte ich die Felgen auch am Wochenende fahren also am Samstag und Freitag und wenn die Polizei mich anhält sagen "ich fahre zum Tüv, stell das Auto dort ab, meine Freundin wohnt da (als Beispiel) und am Montag wollte ich ihn überprüfen lassen" sagen?

Das Gutachten habe ich bei, aber jetzt kommt die wichtigste Frage. Was für eine Strafe gibt es, da ich noch Ca. 5 Monate in der Probezeit bin. Ich habe bei Bußgeldkatalog.de gesehen dass bei erloschener Betriebserlaubnis wenn dort gefahren wird selbst mit Gefährdung nur 50 € Veranschlagt werden. Ist das richtig oder gibt es dort Punkte ? Denk dran der Bußgeldkatalog hat sich zu 2015 geändert ?!

Ich denke viele von euch fahren ohne eingetragenen ReifenRad Kombination durch die Gegend aber ich hab etwas Muffensausen da das meine ersten nicht eingetragenen Felgen und Räder sind.

Sind BBS CV003 17" mit 205er... Gutachten hab ich wie gesagt..

Lg :)

Bordsteinschäden werden ausgebessert und lackiert werden sie übrigens nach dem Sommer :)

Hab sie günstig geschossen :)

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Beste Antwort im Thema

Ich verstehe das Problem nicht :confused:

Ich hatte das vor Jahren auch mal. Ich habe mir den Blaumann angezogen, die Reifen mit passenden Radschrauben ins Auto gepackt und auf dem TÜV Parkplatz die Reifen ummontiert.

Danach das Ganze wieder rückgängig, Hände waschen und nach Hause fahren.

Das ist nicht mal mehr Arbeit, weil du die Montage ja ohnehin machen musst.

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19 Antworten
Themenstarteram 8. Januar 2015 um 21:24

Von 98 der Golf, 55KW :)

Verhaftet, und zum Tode verurteilt wirst Du schon nicht.:D Auf dem Wege zum Tüv, bzw wenn Du das Gutachten danach nachweisen kannst, sollte nichts passieren. Fährst Du damit aber Tage oder Wochenlang mit rum, und dem "Dorf" Sheriff fällt das auf, könnte es Ärger geben.

th

Themenstarteram 8. Januar 2015 um 21:32

Naja ist schon wichtig. In 5 Monaten ist die blöde Probezeit ohne ein Strafzettel vorbei. Ich will nicht das daraus noch 2 Jahre und 5 Monate werden :D

Ich denke das auf denn Felgen Sommerreifen montiert sind!? Wenn ja denke ich nicht das es schon die richtige Zeit ist diese zu montieren auch wenn es milder werden sollte.... Wenn Winterreifen drauf sind hat sich der Kommentar erledigt!

Winter ??? Sonst fährst Du mit einer von den Felgen und dem Gutachten/ABE zum Tüv oder Dekra und fragst mal unverbindlich nach.

th

Themenstarteram 8. Januar 2015 um 21:40

Der Kommentar hat sich auch so erledigt da ich aus Berlin bin und wir morgen 7 Grad bekommen. Laut Wetter app sind Samstag 13 und Montag 8... Und es regnet nur...

Also kann der Polizist nicht sagen du hast Sommerreifen drauf und das ist schlimm, da es "warm" genug für die Sommerreifen ist, bzw nicht warm genug, jedenfalls nicht so kalt und Ärger wegen nicht angepassten Reifen zu bekommen, da + grade, kein Schnee. Etc...

Themenstarteram 8. Januar 2015 um 21:43

Natürlich kommen Sie Montag direkt nach dem eintragen wieder ab, das ist ja logisch :D also nur von Samstag bis Montag. Sonntag fahr ich nichtmal :)

Da Winterreifenplicht nur bei Schnee eis Glätte etc herrscht ist das ja irrelevant...

am 8. Januar 2015 um 22:50

Rein Theoretisch liegst du Falsch, denn es gibt eine Winterreifen Pflicht von der Bundesregierung.

Das ist die überlassen..

Mein Tipp....

Mach die Räder und reifen klar fürs Frühjahr...und Rock dann rum.

wenn du im Winter ...ist ja noch ...von den Herren der Rennleitung erwischt wirst wird es Teuer...

Zitat:

… nur 50 € Veranschlagt werden. Ist das richtig oder gibt es dort Punkte ?

Ist richtig. Punkte gibt's auch nicht mehr. (Früher gab's 3 Punkte).

Allerdings entfällt bei einem Unfall der Kaskoschutz und du darfst 5000,-€ Regress für den Haftpflichtschaden bezahlen.

Also: Termin beim TÜV machen und ohne Umwege hinfahren.

Und denk an die richtigen Radschhrauben.

Ja mich wundert dass keiner das wichtigste hier dem Jungen klar macht, bzw. der letzte Thread Teilnehmer wenigstens etwas.

So einfach und billig wie es die anderen da stellen ist es nicht, Dein Fahrzeug verliert wenn Du etwas montierst was noch nicht eingetragen ist die Zulassung, das ist Fakt. Was das für Dich in der Probezeit bedeutet weiss ich nicht, aber denke andere hier wissen es 100%ig auch nicht, sind nur Vermutungen was man da schreibt.

Aber das wichtigste, Du machst einen Unfall egal ob Schuld oder nicht Schuld mit Verletzten, Du bekommst auf jeden Fall eine Mitschuld da Du mit einem Fahrzeug das so keine Zulassung hatte gefahren bist. Da nützt es Dir nicht das geringste wenn Du sagst ich wollte ja das am Montag eintragen lassen. Es war aber nicht eingetragen und nur das zählt, auch bei einer Verkehrskontrolle. Und außerdem wirst Du Privat mit Sicherheit von Verletzten auf Schmerzensgeld verklagt. Es muss nichts passieren, aber meistens hat man gerade wenn man denkt wird schon gut gehen dann doch das Pech. Und ob das die Sache wert ist mag ich bezweifeln.

Was noch nicht angesprochen wurde:

Die sogenannte "Betriebsgefahr"

Man kann inzwischen sogar bei einem mutmaßlich unverschuldeten Unfall eine Teilschuld bekommen!

So geht beispielsweise von einem Lkw eine höhere Betriebsgefahr als von einem Pkw aus. Das bedeutet, dass der

Fahrer des größeren Fahrzeugs vor Gericht bei einem Unfall mit einem "schwächeren" Verkehrsteilnehmer oft mehr zu Regress gezogen wird! (Der Lkw-Fahrer muss also noch mehr mit der "Blödheit" der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen, als zum Beispiel ein beteiligter (oder sich in der selben Position befindlicher) Smart-Fahrer!

Das Gesetz geht immer vom "idealen Fahrer" mit 100%iger Aufmerksamkeit, optimaler Reaktion und optimaler "hardware" aus. Wenn nur ein Bereich davon nicht voll erfüllt wurde, ist es schon vorbei mit der "unbefleckten Unschuld" ...!

Ein Unfallbeteiligter mit einem Fahrzeug ohne bestehender Betriebserlaubnis ist damit "ein Fressen" für jeden gegnerischen Rechtsanwalt!

Das ist natürlich jetzt der sprichwörtlich "an die Wand gemalte Teufel" ...!

Jeder muss seine Betriebsgefahr / Risiko selbst abwägen und wenn man sich keine Komplikationen vom Universum wünscht, kommt man ja auch (oft ...) bei manchen Regelverstößen unentdeckt und ungestraft davon!

Man muss halt wissen, was man tut ...

Hi GTi-Typ,

jetzt warst Du schneller ...

(Das ist der Nachteil vom "Adleraugensuchsystem" ...)

... während ich noch meine Buchstaben gesucht habe, hast Du schon gesendet ...

Ich verstehe das Problem nicht :confused:

Ich hatte das vor Jahren auch mal. Ich habe mir den Blaumann angezogen, die Reifen mit passenden Radschrauben ins Auto gepackt und auf dem TÜV Parkplatz die Reifen ummontiert.

Danach das Ganze wieder rückgängig, Hände waschen und nach Hause fahren.

Das ist nicht mal mehr Arbeit, weil du die Montage ja ohnehin machen musst.

leute die ihre autos ordentlich aufbauen, müssen auch nicht ohne eintragung rumfahren, dies nur mal zu deiner bemerkung aus dem startpost..

im zweifelsfall interessierts keine sau ob du grad zum tüv fährst oder nicht - nen persilschein wird dir hier keiner geben.

ich würds auch wie orion2000 machen, schraub die dinger beim tüv drauf und wenn sie eingetragen sind, können sie ja zum heimfahren drauf bleiben, ansonsten machst sie wieder runter. dann entgehst du auch der gefahr, das ein unfall passiert und die dir was können wegen nicht eingetragener felgen.

ich persönlich fahr halt nach der montage von anderen teilen immer direkt zum tüv hin, aber ich muss mir auch keine sorgen mehr wegen probezeit machen.. ;) und wie gesagt, wenns nich muss mach die räder doch nich heute schon drauf sondern erst wenn du hinfährst, aber das hatte ich ja schon geschrieben.

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