Mit Motorrad geblitzt worden 107kmh zu schnell

Hallo
ich wurde auf der Autobahn in einer 130er zone mit 237kmh geblitzt (nach Abzug von 8 kmh)
heute ist der Bußgeldbescheid gekommen. Der halter ist mein Vater
Es ist ein nicht sehr deutliches Bild von vorne angefügt wo man nicht wirklich erkennen kann wer der Fahrer ist.
Mein Kennzeichen dürften sie nicht haben da nur ein Zeuge von der Polizei in der Bemerkung steht der es wsl. notiert hat
Nun meine Frage ist es möglich alles abzulehnen und zu sagen man wisse nicht wer der Fahrer sei, da ja mein Vater den Bescheid bekommen hat und ich auf dem schwammigen Foto bin
Wie stehen die Aussichten für eine erfolgreiche Verneinung des Bescheides

Danke schon einmal im Voraus !

Beste Antwort im Thema

Wer so geisteskrank fährt, sollte auch zu seiner Tat stehen und nicht feige sich verpissen.
Schande für uns normalen Motorradfahrer !!!

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Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


Nur Frauen fahren langsamer als vorgeschrieben. Insbesondere in 30-Zonen. 😁

Es leben die Vorurteile.... 🙄 😮

Was den Iiphoner betrifft: fahr du mal deine 300 auf der Landstrasse. Solltest du dabei irgendwann mal die Kontrolle verlieren, hoffe ich nur, dass du keine Unschuldigen über den Haufen fährst.
Und nein, ich bin nicht neidisch, wenn ich >300 fahren wollen würde, könnte ich die ZX12 von meinem Mann nehmen.

Ne. Ist ein Fakt. 😁

Du kennst die falschen Frauen oder wohnst in der falschen Gegend 😁

Falsche Gegend ja, falsche Frauen... kein Kommentar. 😁

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Zitat:

Original geschrieben von abcdefghijk93


Was ich zu meiner Verteidung zu sagen hab ist dass es ca 500 Meter nach dem Begrenzungsschild war und ich nicht abrupt bremsen wollte sondern ausrollen lassen wollte.
Ich fahre nur auf der Autobahn schnell und eigtl auch nur dort wo es erlaubt ist. Im Stadtverkehr fahr ich stets die 50kmh, also es war vielmehr ein blöder Umstand mit dem geblitzt werden

Zitat:

Original geschrieben von peter1515



Zitat:

Original geschrieben von abcdefghijk93


Was ich zu meiner Verteidung zu sagen hab ist dass es ca 500 Meter nach dem Begrenzungsschild war und ich nicht abrupt bremsen wollte sondern ausrollen lassen wollte.
Ich fahre nur auf der Autobahn schnell und eigtl auch nur dort wo es erlaubt ist. Im Stadtverkehr fahr ich stets die 50kmh, also es war vielmehr ein blöder Umstand mit dem geblitzt werden

GUT GEMACHT.. nix gesagt!
aber hauptsache dass Ding Sackt nicht....*stillwein!

Das war kein dummer Umstand.
Wer nicht erkennt, dass eine Begrenzung am Schild beginnt, sollte nochmals zur Schulung gehen.
Ich bin als Kurierfahrer europaweit unterwegs. Da sträuben sich mir nicht selten die Haare.
Die Strafen sind in Deutschlland nicht hoch genug für Delikte im Straßenverkehr. Bewußtsein ist bei solchen Fahrern nicht vorhanden.
Ich fahre auch schnell, aber dort wo es erlaubt und möglich ist. Dafür mußte ich in 30 Jahren auch noch keinen Cent in die Staatskasse zahlen und rumjammern.

Glück gehabt.

Seit wann gibt es Kurierfahrer,die sich an die Verkehrsregeln halten,kenn keinen............

geht doch nur darum den Fred nicht sacken zu lassen - am Ende ist er irgendwann durchgereicht..... -

Zitat:

Original geschrieben von Blonsede


Seit wann gibt es Kurierfahrer,die sich an die Verkehrsregeln halten,kenn keinen............

Die gibt es durchaus, nur eben vielleicht nicht in deinem Bekanntenkreis. Viele Kurierdienste achten auch auf Qualität und nicht nur auf Geschwindigkeit. Schnell kann heute jeder, aber damit hebt man sich nicht mehr von der Masse ab.

Moin!

Die Kurierfahrer, die mir begegnen, snd entweder durchgedrehte Sprinterfahrer oder Leute in uralten Kombis, die sich hinter den LKW einreihen.

Keiner von beiden Typen stört mich sonderlich, der Sprinterraser räumt wenigstens die Bahn frei...

M. D.

Hallo,
bin nach der ersten sofort auf die letzte Seite gegangen, war es einfach leid, nur unsinnige Kommentare zu lesen. Dass das Verhalten nicht o.k. war, bedarf keiner Diskussion. Denkt einfach mal an den ersten Stein usw. Oder wollt Ihr mir erzählen, dass Ihr auf dem Motorrad stets und immer alle Verkehrsregeln beachtet???

Aber die Frage war anders, daher einmal der Rat, nachdem Du gefragt hast:

a) Helm und Kombi woanders unterbringen. Hoffentlich hat Vater ähnliche Figur. Kann schon einmal Hausdurchsuchung kommen, gibt so Sachbearbeiter und ist lustigerweise auch schon von Gerichten abgesegnet worden.
b) Vater erhält als Halter den Anhörungsbogen, muss nur Angaben zur Person machen, keine zur Sache und braucht auch keine Angaben machen, ob er gefahren ist (wird er Verstoß zugegebene, einfach offen lassen). Vater verweigert jede Aussage. Das kann er übrigens auch, wenn er als Zeuge gefragt wird, wer gefahren ist. Er braucht vor der Polizei keine Angaben machen, nur vor dem Staatsanwalt oder dem Richter. Aber auch dort kann er die Aussage verweigern mit dem Hinweis auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Natürlich nicht erklären, dass er seinen Sohn nicht belasten will. Kann jeder Verwandte machen.
c) Nun wird die Bußgeldbehörde versuchen, den Fahrer zu ermitteln: Frage bei Nachbarn, Fotos vom Einwohnermeldeamt usw. Hat der Vater keinen passenden Führerschein, wird man sich schnell an den Richtigen wenden.
d) Hast Du Glück, und das Radarfoto ist tatsächlich nicht genau genug, gehen diese Ermittlungen ins Leere.
e) Hast Du Pech, und der Sachbearbeiter meint, Dich (oder Deinen Vater) erkannt zu haben, kriegst entweder Du einen Anhörungsbogen oder der Vater sofort den Bußgeldbescheid. Letztes wäre für Dich optimal.
f) Kriegst Du den Anhörungsbogen: Angaben zur Person, der Rest ist Schweigen. Gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht (zwei Wochen-Eingang entscheidet) Einspruch einlegen und Termin vor dem Amtsgericht abwarten. Auch dort Schweigen. Darf nicht nachteilig ausgelegt werden. Nun wird der Richter Dich meistens wieder erkennen, muss aber im Urteil genau ausführen, warum. Sonst erfolgt Rechtsbeschwerde, geht zum Oberlandesgericht. Kannst natürlich auch sofort zugeben, kriegst Fahrverbot (und ggfls. Nachschulung, falls noch Probezeit) und zahlst kräftiges Bußgeld. Fahrverbot kann ein Ersttäter übrigens etwas steuern, z.B. nicht gerade in der Sommersaison.
g) Hast Du Glück, und der Vater kriegt den Bußgeldbescheid: Einspruch einlegen, Termin abwarten und dort ggfls. Alibi des Vaters präsentieren (z.B. Arbeit). Wenn mehr als drei Monate seit dem Vorfall vergangen sind und Du nie einen Anhörungsbogen als Betroffener erhalten hast, ist der Vorgang verjährt und Du kannst locker im Termin als Zeuge aussagen, dass Du gefahren bist. Vater wird dann freigesprochen, zahlt aber die Verfahrenskosten, weil er schon vorher hätte Angaben machen können. Kann teuer werden, wenn z.B. ein Gutachten gemacht wurde.
i) Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, muss Dein Vater mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen, für 6 Monate. Kann er dagegen zwar per Verwaltungsgericht vorgehen, bringt aber hier nichts.

Du hast den Vorteil, dass man jedem Beschuldigten nachweisen muss, dass er gefahren ist. Das ist bei Helmträgern manchmal etwas schwierig. Kann ich in Deinem Fall natürlich nicht beurteilen, kenne weder das Bild noch das Motiv. Mit Rechtsschutzversicherung würde ich es in jedem Fall testen. Ohne einen Anwalt zu beauftragen, wird teuer.

Und ändere den Fahrstil, beim nächsten Mal fragt sonst vielleicht Dein Vater, weil Du es nicht mehr kannst.

Zitat:

Original geschrieben von psyquizlabor


Da das Bußgeldverfahren in deinem Fall auch einen Führerscheinentzug mit sich ziehen wird, würde ich mich sofort mit einem der vielen Verkehrs-Anwälte in Verbindung setzen und ihm das Ganze schildern! Wenn die Chemie zwischen Dir und dem Anwalt stimmt, unterschreibst Du ihm die Vollmachten und hast den Ärger erstmal vom Bein. Der Anwalt bekommt Akteneinsicht worauf sich dann auch die Verteidigung aufbaut. Ferner solltest Du gegenüber der Polizei keinerlei Angaben machen und wenn überhaupt nur Fragen zu Deiner Identität beantworten.
Du bist auch nicht verpflichtet zur Vorladung bei der Polizei zu erscheinen,dort aber Anrufen um Abzusagen solltest Du schon machen, damit die Akte direkt zur Staatsanwaltschaft übersendet wird, was auch grundsätzlich am klügsten ist, denn die Polizei schreibt nach jeder Vernehmung noch einen weiteren Bericht darüber was die Beamten auf Grund deiner Person und Aussagen von Dir halten, wovon Du ohne Anwalt nichts mitbekommen würdest, da man Dir die Akteneinsicht als nicht Jurist verweigern würde!
Nach der Prüfung der Staatsanwaltschaft wird eine Anklage vom Staatsanwalt diktiert und an die zuständige Kammer beim Gericht übersendet, von wo aus die Anklage zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht oder Landgericht zugelassen wird, was wiederum nur das Gericht macht !
Selbst wenn Du verurteilt würdest, hast Du immer noch die Möglichkeit gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, oder nach kurzer Rücksprache mit dem Richter das Urteil anzunehmen und auf Rechtsmittel verzichten, wodurch du dann rechtskräftig verurteilt wärst!
Alles in Allem brauchst Du eine fundierte juristische Beratung zur Situation und solltest alles weitere den Anwalt machen lassen.

Je nach zu erwartendem Strafmaß kann das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn Du Dir aus finanziellen Gründen keinen Anwalt leisten kannst.Dazu sucht man sich einen Anwalt raus , fragt ihn ob er eine Pflichverteidigung machen würde und unterschreibst danach alle nötigen Vollmachten ...

Viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von psyquizlabor



Zitat:

Original geschrieben von abcdefghijk93


Hallo
ich wurde auf der Autobahn in einer 130er zone mit 237kmh geblitzt (nach Abzug von 8 kmh)
heute ist der Bußgeldbescheid gekommen. Der halter ist mein Vater
Es ist ein nicht sehr deutliches Bild von vorne angefügt wo man nicht wirklich erkennen kann wer der Fahrer ist.
Mein Kennzeichen dürften sie nicht haben da nur ein Zeuge von der Polizei in der Bemerkung steht der es wsl. notiert hat
Nun meine Frage ist es möglich alles abzulehnen und zu sagen man wisse nicht wer der Fahrer sei, da ja mein Vater den Bescheid bekommen hat und ich auf dem schwammigen Foto bin
Wie stehen die Aussichten für eine erfolgreiche Verneinung des Bescheides

Danke schon einmal im Voraus !

Sorry, aber selten soviel Blödsinn auf einmal gelesen. Hier handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, und nicht um ein Verbrechen. Da gibt es weder eine Anklage noch eine zuständige Kammer beim Landgericht. Wird natürlich auch keine Anklage vom Gericht zugelassen. Wohl zuviel Bildzeitung - Wullf Prozess gelesen? Den Bußgeldbescheid erlässt die Bußgeldbehörde (Stadt oder Landkreis), beim Einspruch geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht und wird dort vor einem Einzelrichter verhandelt. Nach dem Urteil ist der Betroffene ja auch nicht vorbestraft. Und eine Pflichtverteidigung ist nicht drin. Und selbst wenn er Jurist wäre, bekäme er keine Akteneinsicht, nur der Rechtsanwalt als Verteidiger. Soll ja auch Juristen geben, die nicht Rechtsanwalt sind.

Und an den Themenstarter: Bist nicht angehalten worden und glaubst, dass die Polizei Dein Kennzeichen nicht hat? Wo ist dann das Problem, oder bist Du der einzige Motorradfahrer weit und breit, vielleicht mit einer Münch Mammut TT? Wen sollen die denn ohne Kennzeichen ermitteln?

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