Mit Motorrad geblitzt worden 107kmh zu schnell

Hallo
ich wurde auf der Autobahn in einer 130er zone mit 237kmh geblitzt (nach Abzug von 8 kmh)
heute ist der Bußgeldbescheid gekommen. Der halter ist mein Vater
Es ist ein nicht sehr deutliches Bild von vorne angefügt wo man nicht wirklich erkennen kann wer der Fahrer ist.
Mein Kennzeichen dürften sie nicht haben da nur ein Zeuge von der Polizei in der Bemerkung steht der es wsl. notiert hat
Nun meine Frage ist es möglich alles abzulehnen und zu sagen man wisse nicht wer der Fahrer sei, da ja mein Vater den Bescheid bekommen hat und ich auf dem schwammigen Foto bin
Wie stehen die Aussichten für eine erfolgreiche Verneinung des Bescheides

Danke schon einmal im Voraus !

Beste Antwort im Thema

Wer so geisteskrank fährt, sollte auch zu seiner Tat stehen und nicht feige sich verpissen.
Schande für uns normalen Motorradfahrer !!!

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Es würde völlig ausreichen, diese Schilder vom "Gebot" zu entbinden und die darauf genannte Geschwindigkeit als Richtwert zu betrachten.

In der Ezens gäbe es weniger Staus und letztendlich gäbe es unzählige Polizisten, die endlich wieder das tun könnten was sie einst zu ihrer Berufswahl führte:
Gauner jagen - echte.

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


Es würde völlig ausreichen, diese Schilder vom "Gebot" zu entbinden und die darauf genannte Geschwindigkeit als Richtwert zu betrachten.

Hehehehe... suuuuuuper Idee. Und auch nicht neu.

Hat mir doch tatsächlich mal ein Jungbubi erzählt, als er in der Heddersbachkurve am Glemseck einen R5 aufs Dach gelegt hat. 18 % Gefälle und eine Haarnadelkurve. Da sind 40 km/h erlaubt.
Das sei für ihn nur eine Empfehlung, meinte er zu mir, als ich den Unfall aufgenommen habe. Das wisse doch jeder, dass man so eine Kurve mit 70 nehmen kann. Ich hab mich kaum beherrschen können, nicht loszuprusten.

Ich bin mir sicher, der Staatsanwalt hat auch gelacht... 😁

Nun, ich habe nicht ausgeschlossen, dass auch Nominanten des Darwin-Award diese Richtlinien für sich nutzen um voran zu kommen..

Wo ist eigentlich die Grenze zwischen falscher Selbsteinschätzung und Idiotie 😕

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Bei Autsch.

Ist 25 Jahre her (Beachte: Renault 5) Das Wunder von Leonberg. Der kleine Renault hat sich eineinhalbmal überschlagen und blieb auf dem Dach liegen. In dem Auto waren 4 Personen, alle so 18, 19.
Wir sind da angeflogen mit Halali, haben Schwerstverletzte vermutet und die saßen alle vier fröhlich auf der Leitplanke und haben auf uns gewartet. Da hatte keiner auch nur eine Schramme. lediglich der R 5 von Mami war im Arsch.
Da das aber keine "fremde Sache von bedeutendem Wert" ist, habe ich dem Knaben seinen Führerschein nach der VU-Aufnahme zurück gegeben.

Fällt mir jetzt verdammt schwer zu glauben daß man einen R 5 aufs Dach legen kann. Ein Kumpel von mir ist in jungen Jahren eine Haarnadelkurve in einer Steige (bergab) zu schnell angegangen. Den hats aus der Kurve getragen, und am Randstein - nein, ich lüge jetzt nicht - alle 4 Reifen von den Felgen gezogen. Aber umgefallen ist das Ding nicht ums verrecken.....

Habt ihr schon mal probiert, nachts um 1 gleich 3 Ersatzreifen für ein Auto zu organisieren??? Schwierig.... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Fällt mir jetzt verdammt schwer zu glauben daß man einen R 5 aufs Dach legen kann...

Glaub mir, man kann alles aufs Dach legen, dass sieht dann allerdings aus wie ein Meteoriten einschlag.

Und er hatt es leider nicht Überlebt.

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Fredstarter

Du wirst hier im Forum,
keine Hilfe erhalten,
wie du dich vor der Strafe drücken könntest.

Bei uns in Österreich gibt es eine Möglichkeit,
sich der Strafe zu entziehen,
wenn die Polizei nur das Kennzeichen hat,
und kein Bild vom Fahrer,
ich weis aber nicht,
ob das in Deutschland auch möglich ist.

Viktor

bei "uns in Österreich" `??? dann solltest Du Dich doch besser auskennen:

es gibt in Ö, anders als in D eine Art "Sippenhaft", bedeutet: wenn der Fahrer nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist, wird einfach der Halter verdonnert und zwar nicht wegen der evtl. gar nicht selbst begangenen OW oder "Straftat" sonder, weil er keine Aussage dazu machen kann, wer denn nun das KFZ zum fraglichen Teil gelenkt hat - so einfach ist das - ist mir selbst als Tourist im Drautal passiert (fest installierter Blitzer, der es "von hinten macht"😉, war allerdings schon 1996. Haben sich die Gesetze mittlerweile geändert? keine Ahnung, vermute aber, dass man einer solch pragmatischen Lösung gerne festhält.

Gruß vom Fuß

Zitat:

Original geschrieben von abcdefghijk93


Hallo
ich wurde auf der Autobahn in einer 130er zone mit 237kmh geblitzt (nach Abzug von 8 kmh)
heute ist der Bußgeldbescheid gekommen. Der halter ist mein Vater
Es ist ein nicht sehr deutliches Bild von vorne angefügt wo man nicht wirklich erkennen kann wer der Fahrer ist.
Mein Kennzeichen dürften sie nicht haben da nur ein Zeuge von der Polizei in der Bemerkung steht der es wsl. notiert hat
Nun meine Frage ist es möglich alles abzulehnen und zu sagen man wisse nicht wer der Fahrer sei, da ja mein Vater den Bescheid bekommen hat und ich auf dem schwammigen Foto bin
Wie stehen die Aussichten für eine erfolgreiche Verneinung des Bescheides

Danke schon einmal im Voraus !

Schlage Woodpecken zum "Poster des Monats" vor.

6 Jahre für den ersten Post und dann ein Zitat ohne eigenen Beitrag. DAS hat selbst auf MT seltenheitswert.
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Registriert seit: 7. August 2007 um 17:16 Uhr Letzter Besuch: 7. August 2007 um 17:19 Uhr .AktivitätAnzahl Beiträge: 0
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1 Antwort gegeben Blogs: 0 Artikel geschrieben
0 Kommentare hinterlassen Danke: 0 erhalten
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Edit: Oh, Text wurde nachgeliefert. Immerhin. Willkommen im Bikertreff, Woodpecken.

Hallo,

wie immer kommt es darauf am, wie gut das Bild ist. Die BIlder sind meistens wesentlich besser, als die BIlder die mit dem BUßgeldbescheid versandt werden. Sind die Augen und Augenbrauen und vielleicht noch der Nsenrücken, wird wahrscheinlich jeder Richter ein Sachverständigengutachten anfordern. Die ganze Sache lohnt sich daher, aus meiner Sicht nur, wenn du oder dein Vater eine Rechtsschutzversicherung hast. Ein Gutachten kann schnell um die 700,00 € kosten. Wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden kannst du dich Privat melden.

Gruss

Typischer Zweit- / Drittaccount....

Zitat:

Original geschrieben von woodpecken


Hallo,

wie immer kommt es darauf am, wie gut das Bild ist. Die BIlder sind meistens wesentlich besser, als die BIlder die mit dem BUßgeldbescheid versandt werden. Sind die Augen und Augenbrauen und vielleicht noch der Nsenrücken, wird wahrscheinlich jeder Richter ein Sachverständigengutachten anfordern. Die ganze Sache lohnt sich daher, aus meiner Sicht nur, wenn du oder dein Vater eine Rechtsschutzversicherung hast. Ein Gutachten kann schnell um die 700,00 € kosten. Wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden kannst du dich Privat melden.

Gruss

Humbug solche Tipps zu geben. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nahezu verdoppelt sollte automtisch zur MPU weitergeleitet werden um zu prüfen ob er überhaupt geistig dazu geeignet ist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Genau diese Kandidaten sind es die den Motorradfahren den Ruf der Hirnlosen Heizer und motorisierten Organspender einbringen. Mein Mitleid für hält sich die zu erwartene Strafe sehr in Grenzen zu mal er in anderen Ländern nicht so billig davon käme.

Zitat:

Original geschrieben von Rennvan



Zitat:

Original geschrieben von woodpecken


Hallo,

wie immer kommt es darauf am, wie gut das Bild ist. Die BIlder sind meistens wesentlich besser, als die BIlder die mit dem BUßgeldbescheid versandt werden. Sind die Augen und Augenbrauen und vielleicht noch der Nsenrücken, wird wahrscheinlich jeder Richter ein Sachverständigengutachten anfordern. Die ganze Sache lohnt sich daher, aus meiner Sicht nur, wenn du oder dein Vater eine Rechtsschutzversicherung hast. Ein Gutachten kann schnell um die 700,00 € kosten. Wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden kannst du dich Privat melden.

Gruss

Humbug solche Tipps zu geben. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nahezu verdoppelt sollte automtisch zur MPU weitergeleitet werden um zu prüfen ob er überhaupt geistig dazu geeignet ist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Genau diese Kandidaten sind es die den Motorradfahren den Ruf der Hirnlosen Heizer und motorisierten Organspender einbringen. Mein Mitleid für hält sich die zu erwartene Strafe sehr in Grenzen zu mal er in anderen Ländern nicht so billig davon käme.
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