Mit Fahrrad Gepäckträger in den Urlaub - Hält das die Hinterachse aus?
Hallo zusammen, ich habe einen VW Jetta 1KM aus dem Baujahr 2006 mit Anhängerkupplung.
Ich habe vor, mir einen Fahrrad Gepäckträger Thule VeloCompact für 2-3 normale Fahrräder (nicht elektro) zu kaufen.
Die Stützlast meiner Anhängerkuplung ist 75kg.
Das würde also schonmal passen, wenn man von 15KG pro Fahrrad und 21KG für den Gepäckträger ausgeht, landet man bei 3 Fahrrädern bei 66KG.
Jetzt meine Frage: Ich bin schon öfters voll bepackt in den Urlaub gefahren und der Hinterachse hat man es deutlich angesehen, dass ordentlich Gewicht drauf war.
Auf dem Vordersitz saß eine Person (ca. 80KG) und auf der Rückbank saß eine Person (ca. 80KG + 20KG Gepäck) und der Kofferraum war vollgepackt, ich schätze es müssten nochmal um die 80KG Gepäck gewesen sein vielleicht auch 100KG.
Werden die Reifen schon Kontakt mit der Hinterachse bekommen, wenn ich jetzt zusätzlich zur Vollbeladung einen Fahrradträger für 2 oder 3 Fahrräder draufpacke?
Ich meine vom zulässigen Gesamtgewicht sollte es ja passen, das Problem ist nur die abgesenkte Hinterachse...
Im Anhang ist das Bild des Fahrzeugscheins, wo man das zulässige Gesamtgewicht sieht und zusätzliche Infos.
Ich wäre echt dankbar für eure Hilfe 🙂
75 Antworten
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 26. Oktober 2024 um 21:15:23 Uhr:
Bei ANH-Betrieb ist sonst dort keine Torsion, weil nur vertikale und/oder horizontale Kräfte übertragen werden können.
Es ist doch auch beim Anhängerbetrieb genau dieselbe Stelle, die du in deinem zweiten Bild eingekreist hast. Bei jedem Anfahren und bei jedem Bremsen wird genau diese Stelle auf Torsion beansprucht. Dass die Kraft dabei waagerecht nach vorne oder hinten auf den AHK-Hals drückt, spielt ja keine Rolle.
Der Unterschied beim Fahrradträger ist, dass dort die Kugel eingespannt wird. Dadurch kann die Belastung höher sein.
Die Berechnungen und Gedanken zur Festigkeit des Hakens sind sicher alle richtig. Aber kennt jemand einen Fall, wo sich die AHK bzw. der Haken verbogen hat oder gar abgebrochen ist? Ich glaube kaum, denn dann hätte man dies Art von Fahrradträgern bestimmt schon verboten. Und wenn man überlegt, dass manchmal bis zu vier Rädern über tausende von Kilometern transportiert werden, scheinen die Haken wohl sehr viel stabiler zu sein, als von manchen hier vermutet. Zumindest, wenn man die Auflagen zur Anwendung und Gewichtsangaben beachtet.
Ausgangspunkt der Diskussion war ja, ob und warum ein Auto bei Nutzung eines solchen Trägers hinten in die Knie geht. Auch hier denke ich immer noch: ist das Auto sowie Dämpfer und Federn in Ordnung, ist ein Fahrradträger (auch hier unter Beachtung der Auflagen) ganz sicher kein Problem.
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Fakt ist:
Bei einem Fahrradträger wirkt die Stützlast aufgrund des Hebels/Schwerpunkts, der nach hinten verschoben ist stärker auf die AHK.
Deswegen gibt es mittlerweile oft mehrere Angaben für die Stützlast, je nachdem wie weit sich der Schwerpunkt nach hinten verschiebt.
Bei einem Fahrzeug von 2009 dürfte diese Angabe jedoch fehlen.
Bei einer werksseitigen AHK und nicht ausgereizter Stützlast (66kg bei erlaubten 75kg) würde ich das Thema aber nicht überbewerten.
IMHO liegt das Problem eventuell eher beim zGGw bzw. der zulässigen Achslast.
Auf die Angaben in der Zulassungsbescheinigung würde ich da nicht setzen, da diese i.d.R. ohne Zusatzausstattung (*) angegeben ist. Außerdem wirkt sich der durch den Fahrradträger verschobene Schwerpunkt negativ auf die Achslast hinten aus (auf dem Foto schön zu sehen, wie das Fahrzeug in die Knie geht).
Lange Rede kurzer Sinn:
Im CoC Papier findest du die Angabe der "tatsächlichen Masse im fahrbereiten Zustand". Daraus kannst du schon mal einiges ableiten. Ich würde den Wagen allerdings mal unbeladen aber mit vollem Tank wiegen. Dann weißt Du, wieviel Zuladung du tatsächlich hast.
Außerdem würde ich im Zweifel versuchen, die Achslast hinten im beladenen Zustand zu ermitteln (geht ansatzweise auch auf der Waage des örtlichen Entsorgungsbetriebs).
Was dich aber definitiv nicht weiter bringt sind alleinige Schätzungen auf Basis der in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Leermasse.
(*) Auch Xenon-SW, Klimaanlage, AHK oder auch andere (Alu-)Felgen bringen ein paar Kilo mit. Dazu hat man meist noch Ausrüstungsgegenstände wie Werkzeug, Putzmittel o.ä. im Fahrzeug liegen.
Man kann auch alles verkomplizieren. Ich brauche keine Berechnungen und keine Schätzungen, wenn das Auto bereits bei geringer Beladung und noch weit entfernt vom zul. Gesamtgewicht und/oder der max. Stützlast hinten durchhängt. Dann liegt´s am Auto und nicht am Fahrradträger.
@Taunusrenner
Sorry aber da muss ich gegen halten: Viele haben gar nicht auf dem Schirm, wie gering die Zuladung des eigenen Fahrzeugs in der Realität ist. Bei neueren Fahrzeugen mit viel Ausstattung fehlen gegenüber der Angabe in der Zulassungsbescheinigung schnell mal 100kg, was je nach Fahrzeug mal eben 20% ausmachen kann.
Ein den Schwerpunkt nach hinten verschiebender AHK-Träger verschlimmert das Problem dann noch (Stichwort Achslast).
Das hat IMHO nichts mit "verkomplizieren" zu tun.
Viele haben das tatsächlich nicht auf dem Schirm.
Insofern finde ich die Frage des TE ehrlich gesagt sehr gut.
Natürlich ist die Frage des TE gut. Nach seiner Beschreibung würde aber demnach auch bei Ausnutzung der zugelassenen Stützlast ein normaler Anhänger sein Auto schon in die Knie zwingen. Somit liegt das Problem sicher nicht an der AHK.
Die zulässige Stützlast gibt vor, mit wieviel Gewicht die AHK belasten darf, oder? Und bei der vollen Ausnutzung geht auch das Zugfahrzeug nicht erwähnenswert hinten runter. Ein Fahrradträger mit 16 Kilogramm Eigengewicht und zwei Fahrrädern mit je 14 Kilo als Beispiel erreichen zusammen gerade mal 44 Kilogramm. Da ist bis 78 Kilo noch mächtig Luft nach oben, selbst die Verlagerung des Gewichts nach hinten wird locker aufgefangen.
In der Praxis und besonders im Urlaub wiegt doch kaum jemand sein Gepäck und schon gar nicht die Zusatzausstattung des Fahrzeugs nach. Solange das Auto waagerecht steht, ist doch alles okay. Ansonsten muss ich halt die Truhe mit den Pässen drauf wieder ausladen. Das hat man viel eher auf dem Schirm, das ist gelebter und unkomplizierter Pragmatismus. Und das machen viele Millionen Autofahrer seit Jahrzehnten so, kann also gar nicht so falsch sein.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 27. Oktober 2024 um 19:26:22 Uhr:
Die zulässige Stützlast gibt vor, mit wieviel Gewicht die AHK belasten darf, oder?
Senkrecht von oben, und drehbar auf der Kugel. Ja.
Zitat:
Und bei der vollen Ausnutzung geht auch das Zugfahrzeug nicht erwähnenswert hinten runter.
Diese Aussage ist alles andere als allgemeingültig.
Oder anders gesagt: Bei Fahrzeugen ohne Niveauregelung sieht man in der Regel sehr deutlich, wie das Fahrzeug unter der Stützlast hinten einfedert.
Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 27. Oktober 2024 um 13:04:10 Uhr:
Deswegen gibt es mittlerweile oft mehrere Angaben für die Stützlast, je nachdem wie weit sich der Schwerpunkt nach hinten verschiebt.
Was meinst du damit, wo findet man diese Angaben? Die Erhöhung der zul. Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb lt. Zulassungsbescheinigung unterscheidet ja nicht nach Schwerpunkt. Meinst du die Bedienungsanleitung eines Heckträgers?
Diese Angaben stehen in der BDA des Fz.-Herstellers (in dem Fall -> VW)
Hatte ich ja schon hier ein Foto reingestellt, beispielhaft für einen Audi Q irgendwas.
OK, danke. Etwas seltsam finde ich das schon: 70 cm darf es hinter dem Kugelkopf herausstehen, aber bei einem Schwerpunkt mit 60 cm Überstand schon nur 35 kg haben. Was kann ich denn damit machen? Schaumstoffwürfel oder Luftballons transportieren?
@Rockville
Hier nicht Überstand des Schwerpunktes mit Überstand des gesamten montierten Zubehörs verwechseln.
Skoda erklärt das in der BDA für den Superb 4 sehr gut und geht explizit auch auf Fahrradträger ein:
Dachgepäckträger und Anhängevorrichtung -> Anhängevorrichtung-> Technische Daten -> Stützlast mit montiertem Zubehör
( https://www.skoda-auto.de/apps/manuals/Models )
Grob:
Max. Stützlast 90kg
Max. Gesamtgewicht montiertes Zubehör: 75kg
Max. Gesamtgewicht eines 500mm langen Fahrradträgers mit 2 Fahrrädern: 55kg
Max. Gesamtgewicht eines 700mm langen Fahrradträgers mit 3 Fahrrädern: 75kg
Max. Gesamtgewicht bei Schwerpunkt 300mm hinter Kugelkopf = 75kg
Max. Gesamtgewicht bei Schwerpunkt 600mm hinter Kugelkopf = 35kg
Max. Gesamtgewicht bei Schwerpunkt 700mm hinter Kugelkopf = 0kg
Fazit:
Ein Blick in die BDA lohnt. Insbesondere bei neueren Fahrzeugen finden sich da viele Zusatzinfos.
Wichtig:
Die Angaben in der BDA des Fahrzeugs gelten selbstverständlich nur für die werksseitige AHK
Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 27. Oktober 2024 um 21:35:23 Uhr:
Hier nicht Überstand des Schwerpunktes mit Überstand des gesamten montierten Zubehörs verwechseln.
Habe ich ja nicht. Aber ich kannte das aus der BDA tatsächlich nicht. Muss ich gleich mal nachsehen, ob das bei mir auch drinsteht.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 27. Okt. 2024 um 21:12:50 Uhr:
Diese Angaben stehen in der BDA des Fz.-Herstellers (in dem Fall -> VW)
Ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich die Angaben beim Touareg 3 gelesen habe.
Die maximal zulässige Stützlast der Anhängerdeichsel auf dem Kugelkopf der Anhängevorrichtung darf 140 kg nicht überschreiten.
Die maximale Traglast (Trägersystem inklusive Zuladung) des auf dem Kugelkopf montierten Fahrradträgers beträgt 75 kg.