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An roter Fußgängerampel mit Fahrrad auf rechtsführende Straße wechseln

Themenstarteram 22. März 2019 um 14:23

Servus,

jeden morgen komme ich mit dem Fahrrad entlang einem Fußgängerweg (mit Schild "Radfahrer frei") an eine Kreuzung mit Fußgängerampel. Ich will dabei nach rechts weiterfahren, wo allerdings nur ein schmaler Fußgängerweg neben der Straße weiterführt -ich muss also auf die nach rechtsführende Straße wechseln.

Die Frage die sich mir nun immer stellt ist, muss ich an der Fußgängerampel nun auf grün warten?

Aktuell läufts ehr so ab, ich fahr an die Ampel ran, schau nach links, falls kein Auto kommt, fahr ich auf die Straße drauf weiter nach rechts, selbst wenn die Fußgängerampel rot zeigt. Dabei rede ich mir ein, die Fußgängerampel ist ja für die, die die Straße überqueren wollen. Ich überquere dabei ja keine Fahrbahn, ich wechsle nur auf die Straße direkt vor mir.

Lg Ted

Beste Antwort im Thema

Autofahrer nutzen den Vorteil ihres Blechs stets nur zu ihrem Vorteil anstatt mal mit Abstand einen Fahrradfahrer zu überholen ....

Phiraos, die Frage war nicht, wie man als Radfahrer die Ampeln so richtig falsch benutzt. Sondern wie man es in der beschriebenen Konstellation nach StVO korrekt macht. Ob sich jeder daran hält steht auf einem anderen Blatt. Dass sich viele Fahrradfahrer (bewusst) falsch verhalten, bestreitet ja niemand. Dasselbe gilt ja auch für Kfz Nutzer.

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am 22. März 2019 um 14:38

STVO §37:

 

5. "1Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild "Fußgänger" oder "Radverkehr" angezeigt. 2Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. 3Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen."

 

6. "1Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. 2Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. 3An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."

 

Ist dort kein anderes Lichtzeichen als für zu Fuss Gehende, so kannst du fahren. Es ist schliesslich 2019.

Themenstarteram 22. März 2019 um 14:54

Danke für deine Antwort Amen!

Ted887: "Aktuell läufts ehr so ab, ich fahr an die Ampel ran, schau nach links, falls kein Auto kommt, fahr ich auf die Straße drauf weiter nach rechts, selbst wenn die Fußgängerampel rot zeigt. Dabei rede ich mir ein, die Fußgängerampel ist ja für die, die die Straße überqueren wollen."

Genau so handhabe ich das auch, natürlich immer unter Beachtung des fließenden Autoverkehrs, der ja Grün hat. Aber wenn diese Schwung Autos vorbei ist kann man doch gefahrlos vom Fußgängerüberweg einfach auf die Straße rechts in die Fahrspur fahren und somit die Grünphase nutzen. Niemand wird behindert oder gefährdet.

... da der 31. Dezember 2016 vorbei ist, würde ich sagen, dass auch bei einer „Radverkehrsführung ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende“ nicht mehr „die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende zu beachten sind“.

(Übrigens auch wieder so eine Regel, von der ich vermute, dass sie dazu führt, dass manche denken, da würde sich die bösen Radler alle ganz falsch verhalten)

Themenstarteram 22. März 2019 um 15:12

Ich hab mich nochmal schlau gemacht. Das ist kein Radfahrweg sondern ein Weg mit dem Schild "Radfahrer frei". Aber ich vermute mal das läuft aufs selbe hinaus...?

Zitat:

@Amen schrieb am 22. März 2019 um 15:38:27 Uhr:

STVO §37:

5. "1Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild "Fußgänger" oder "Radverkehr" angezeigt. 2Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. 3Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen."

6. "1Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. 2Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. 3An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."

Ist dort kein anderes Lichtzeichen als für zu Fuss Gehende, so kannst du fahren. Es ist schliesslich 2019.

Ich lese das so, dass seit 1.1.2017 Absatz 6 Satz 1 gilt. Die folgenden Sätze sind ja nur Abweichungen für konkrete Situationen, die hier nicht (mehr) gelten.

D.h. genaugenommen muss der TE auf die Ampelanlage für den Verkehr auf der Straße beachten. Ich würds nicht tun, sondern so, wie er es bisher handhabt.

Ihr Radfahrer könnt euch nicht immer die Ampeln oder Regeln raussuchrn, die euch gerade passen.

Wenn ihr unbedingt auf die Straße wollt dann fahrt und steht bitte mit dem Fahrzeugverkehr aber dieses ständige Vorteile rauspicken und rote Ampeln umfahren ist ungerecht gegenüber Autofahrern.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 25. März 2019 um 08:45:11 Uhr:

Ihr Radfahrer könnt euch nicht immer die Ampeln oder Regeln raussuchrn, die euch gerade passen

Nö. Die Regeln sind oftmals uneindeutig, kompliziert oder zuletzt verändert worden (so dass es keinen einheitlichen Wissensstand gibt) - wie etwa bei der Frage, welche Ampel denn nun gilt, s. oben. Aber von "aussuchen" kann man eigentlich nicht sprechen.

Unkenntnis führt dann auch zu sowas (darauf wies ich ja am 22. März schon hin):

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 25. März 2019 um 08:45:11 Uhr:

Wenn ihr unbedingt auf die Straße wollt dann fahrt und steht bitte mit dem Fahrzeugverkehr aber dieses ständige Vorteile rauspicken und rote Ampeln umfahren ist ungerecht gegenüber Autofahrern.

OK ich gebe zu nun auch nicht alle Radfahrer Regeln genau zu kennen, aber es wirkt auf mich als ob viele Radfahrer so fahren, dass sie nicht anhalten müssen oder rote Ampeln trickreich umfahren.

Wenn ich richtig verstanden habe, sollen sie die Radfahrer ja nach den Ampeln des Fahrzeugverkehr richten. Wenn sie auf der Straße fahren ja sowieso soweit ich weiß.

Radfahrer fährt auf der Straße und an der nächsten Kreuzung ist die Ampel rot und links abbiegen verboten. Es gibt an der Kreuzung aber separate Fußgänger- und Radfahrerfurten mit extra Ampel. Da unsere Ampel rot hat, hat der Querverkehr grün und so auch die Furt welche unsere Fahrtrichtung kreuzt. Jetzt nutzt der Radfahrer dieses grün, uberfahrt die Haltelinie, wechselt von Rechts nach links um Anschließend auf der linken Seite wieder geradeaus zu fahren oder sonstwo hin.

Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt weil sich Radfahrer die auf der Straße fahren nach den Hauptampeln zu richten haben. Heißt für Mi h ganz klar ist die Ampel rot hat der Radfahrer zu stehen.

Ich bin teilweise gezwungen hinter Radfahrern herzufshren weil ich nicht überholen kann aufgrund bleibender Fahrbahnbreite und Radfahrer nutzen den Vorteil ihrer geringeren Breite stets nur zu ihrem Vorteil aus.

Autofahrer nutzen den Vorteil ihres Blechs stets nur zu ihrem Vorteil anstatt mal mit Abstand einen Fahrradfahrer zu überholen ....

Phiraos, die Frage war nicht, wie man als Radfahrer die Ampeln so richtig falsch benutzt. Sondern wie man es in der beschriebenen Konstellation nach StVO korrekt macht. Ob sich jeder daran hält steht auf einem anderen Blatt. Dass sich viele Fahrradfahrer (bewusst) falsch verhalten, bestreitet ja niemand. Dasselbe gilt ja auch für Kfz Nutzer.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 25. März 2019 um 09:55:47 Uhr:

OK ich gebe zu nun auch nicht alle Radfahrer Regeln genau zu kennen, aber es wirkt auf mich als ob viele Radfahrer so fahren, dass sie nicht anhalten müssen oder rote Ampeln trickreich umfahren.

Wenn ich richtig verstanden habe, sollen sie die Radfahrer ja nach den Ampeln des Fahrzeugverkehr richten. Wenn sie auf der Straße fahren ja sowieso soweit ich weiß.

Radfahrer fährt auf der Straße und an der nächsten Kreuzung ist die Ampel rot und links abbiegen verboten. Es gibt an der Kreuzung aber separate Fußgänger- und Radfahrerfurten mit extra Ampel. Da unsere Ampel rot hat, hat der Querverkehr grün und so auch die Furt welche unsere Fahrtrichtung kreuzt. Jetzt nutzt der Radfahrer dieses grün, uberfahrt die Haltelinie, wechselt von Rechts nach links um Anschließend auf der linken Seite wieder geradeaus zu fahren oder sonstwo hin.

Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt weil sich Radfahrer die auf der Straße fahren nach den Hauptampeln zu richten haben. Heißt für Mi h ganz klar ist die Ampel rot hat der Radfahrer zu stehen.

Ich bin teilweise gezwungen hinter Radfahrern herzufshren weil ich nicht überholen kann aufgrund bleibender Fahrbahnbreite und Radfahrer nutzen den Vorteil ihrer geringeren Breite stets nur zu ihrem Vorteil aus.

Das Problem ist einfach, das Rad und Autoverkehr auf gemeinsamer Straße immer in Konkurrenz stehen. Das kann nur entschärft werden, wenn es bedingungslose Fahrspurvorgaben gibt. Also im Straßenverlauf eine Radspur integriert, wie man es schon in vielen Städten sieht. Dann hat jeder seinen Verkehrsraum zu respektieren und die Freiräume sind klar definiert. Das kann nur ein Verkehrskonzept garantieren, welches konsequent ein nebeneinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer sicher stellt. Das Problem gab es ja schon in einer ganz anderen Form vor vielen Jahren, als der innerstädtische Busverkehr eigene Spuren und Vorrang Ampelschaltungen bekam, um dieses Konkurrenzverhalten Auto-Bus klar zu entflechten. Auch Fußgänger sind genau so wenig wie Autofahrer erfreut, wenn sie an einer Kreuzung ganz allein an einer roten Ampel warten sollen bis es grün wird. Da natürlich der Radfahrer viel wendiger ist, wird er immer alle Möglichkeiten, welche gefahrlos durchführbar sind, und dazu gehört eben auch das Einschwenken vom Fußgängerüberweg (welcher gerade rot hat) in die Fahrbahn (welche gerade grün hat) sobald alle Autos in dieser Phase über die Kreuzung sind nutzen, um für sich ein schnelles Vorankommen zu ermöglichen. Die Menschen werden immer mehr erkennen müsse, das das Auto für die Innenstädte absolut ungeeignet ist und Fahrräder sowie weitere Nahverkehrskonzepte werden über kurz oder lang den Autoverkehr in den Innenstädten ablösen. Beste Beispiel gibt es ja schon für viele Städte, wo es teilweise schon komplett verboten ist mir den Auto in die Innenstadt zu fahren oder es dem Autofahrer immer schwerer gemacht wird zu parken oder voranzukommen.

Fragt sich wie man Innenstadt definiert. Innenstadt ist für mich meist der Stadt Kern mit den Einkaufsstraßen.

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