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Pkw in der Türkei für Urlaub lassen.

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 10:45

Hallo,

Weiss jemmand ob ich mit einem Deutschen Reisepass(Staatsangehörigkeit) unseren PKW in der Türkei lassen kann?

Wie lange und wo müsste ich was beantragen oder melden?

Eigene Versicherung OK.

Gemeint Währe Zoll ect. Ist es mit den 24 Monaten noch Aktuell?

Beste Antwort im Thema

Du kannst mit dem Auto einreisen und das Auto bis zu 180 Tagen dortlassen. Meines Wissens brauchst Du ein Visum, wenn Du über drei Monate dortbleiben willst. Wenn Du das Auto ganz dortlassen willst, gibt es natürlich ganz andere Bestimmungen.

Anders ist es bei Rentnern (Nachweis!). Dann darf das Auto zwei Jahre in TR bleiben, wenn es dann immer wieder für ein halbes Jahr aus dem Land ist. Natürlich wäre es dann zweckmäßig, dass Du eine längere Aufenthaltserlaubnis hast (Ikamet), weil Du ohne Auto nicht ohne weiteres ausreisen kannst. (Angaben ohne Gewähr).

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Du kannst mit dem Auto einreisen und das Auto bis zu 180 Tagen dortlassen. Meines Wissens brauchst Du ein Visum, wenn Du über drei Monate dortbleiben willst. Wenn Du das Auto ganz dortlassen willst, gibt es natürlich ganz andere Bestimmungen.

Anders ist es bei Rentnern (Nachweis!). Dann darf das Auto zwei Jahre in TR bleiben, wenn es dann immer wieder für ein halbes Jahr aus dem Land ist. Natürlich wäre es dann zweckmäßig, dass Du eine längere Aufenthaltserlaubnis hast (Ikamet), weil Du ohne Auto nicht ohne weiteres ausreisen kannst. (Angaben ohne Gewähr).

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 12:31

Ich würde es nur Für Urlaub zwecke bei Familie vin mir Parken ich selber währe max. 30tage in der türkei Jahr. Rest in DE. Nur für Kurze Urlaube wie 2Wochen mit dem Auto dahin ist Blöd. Kann ich aber die 24Monate mit DE Reisepass dort lassen? Die 180tage wurden vor 2-3jahren erhöht

Zitat:

@LevKaan2002 schrieb am 16. Februar 2019 um 13:31:28 Uhr:

Kann ich aber die 24Monate mit DE Reisepass dort lassen?

Ja, als Rentner (s.o.).

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 13:57

Das passt nicht laut Konsulat info muss der Halter 185tage Jahr Ausserhalb der Türkei sein.

Das ist schon für Touristen oder Geschäftsleute.

Jedoch weiss ich nur nicht. Mit DE Reisepass geht? Oder nur für Türkische Staatsangehörige? Pembe Kart geht auch? Mavi Kart?

Bevor ich mich auf Infos hier im Forum verlassen würde, frage lieber beim Konsulat nach. Dort kann man dir verbindlich Auskunft geben. Das kann sonst ein teures Vergnügen werden. Ich glaube aber nicht, dass das geht, das Auto einfach so da zu lassen. Das Auto auf Dauer in der Türkei stehen zu lassen, bedeutet bestimmt eine Einfuhr in die Türkei mit etwaiger Zoll- und Steuerzahlung. Es kann dort auch nicht mit deutscher Zulassung und Versicherung gefahren werden.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 15:32

Die Versicherung will nur die Haftpflicht im Asiatischen Bereich der Türkei Versichern. Vollkasko, Teilkasko entfällt.

Habe Montag im Konsulat einen Termin, hoffe das die da genau sagen können was sache ist.

6. Nicht oder arbeiten unabhängig von Ihrem Auto zurückgezogen werden ‚in der Türkei 2 Jahre (730 Tage) können Sie verwenden.

7. Fahrzeuge mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei Ausländer Zeitraumes nicht in der Aufenthaltsgenehmigung angegeben gegeben werden 730 Tage zu überschreiten. Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei Menschen über einen Zeitraum von 90 Tagen bis 180 Tagen.

... Translate...

Sorry, Versteht leider kein Deutscher; was Dein Translater da produziert...

In Vollkasko ist doch Teilkasko inbegriffen.

Bevor die Verwirrung hier zunimmt wartest du besser den Termin im Konsulat ab. Denn die Versicherung wird erst zum Thema, wenn dein Vorhaben zulässig ist.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 17:03

https://www.memurlar.net/.../...si-ndan-24-ayligina-arac-getirmek.html

Mein türkisch ist etwas eingerostet...

Nur für Touristen und Geschäftsleute. Aber auch wenn ich den DE pass habe???

Mein Türkisch kann gar nicht einrosten (was nicht da ist, kann nicht rosten;)), aber hier Informationen in Deutsch:

http://www.vaybee.de/.../...-zollfreie-einfuhr-von-kraftfahrzeugen.php

Ich lese da nichts, was deine Idee umsetzbar erscheinen lässt. Du wohl musst als Tourist/Gast nach spätestens nach 180 Tagen mit dem Auto wieder raus.

 

Grüße vom Ostelch

Als Deutscher wird Dein Auto in den Pass gestempelt. Du darfst nicht ohne Auto ausreisen, außer der Zoll trägt es aus. Das soll aber gehen wenn eine in der Türkei wohnende Person dauerhaft oder auch nur vorrübergehend das Auto übernimmt und in der Zeit der Abwesenheit dafür verantwortlich ist. Dafür gibt es IMHO beim Zoll Formulare.

Für ehemalige Türken mit Blue Card gibt es bestimmt noch Sonderregeln, die ich nicht kenne.

Dazu habe ich eine Info in einer schon etwas älteren Quelle:

http://docplayer.org/...kblatt-fuer-motortouristen-in-der-tuerkei.html

Wenn jemand also ohne Auto für kürzere Zeit aus TR ausreisen will, braucht er ein Formular vom Zoll, mit dem er dann während seiner Abwesenheit das Auto auf einem privaten Stellplatz stehen lassen kann. Nach meiner Erinnerung darf aber niemand mit dem Auto fahren.

Ob es Sinn hat, in dem relativ kurzen Zeitraum, in der das Auto in TR verbleiben darf, öfters wieder aus TR wegzufahren, muß jeder selber wissen. Wichtig ist jedenfalls, dass nach Ablauf der Fristen wieder ein halbes Jahr Aufenthalt außerhalb der TR notwendig ist.

Diese Probleme haben wir einmal umgangen, indem wir in TR ein Auto gekauft und dort angemeldet haben. Leider sind die Preise auch für alte Autos relativ zu DE stark überhöht. Und auch der „TÜV“ ist inzwischen wie in DE organisiert. Somit ist die dritte Variante aktuell: Man leiht sich einen Wagen für die Zeit die man ihn braucht. Leider haben wir auch hier schon schlechte Erfahrungen gemacht (Qualität und Preis).

@Ostelch hat natürlich recht, dass eine solche Konstruktion problematisch werden kann und das Konsulat gefragt werden sollte. Ich denke aber, dass dort die Frage „Auto steht lange in TR, Besitzer fliegt nur für kurze Urlaube dorthin“ kaum erschöpfend behandelt wird. Und wenn an der Grenze dann die Auskunft des Konsulats nicht bekannt ist? Diese "Ausreise ohne Auto" ist eigentlich nur für kurze Zeit gedacht, der TE will dagegen nur jeweils für kurze Zeit einreisen. Im Übrigen führt eine Überschreitung der Aufenthaltsfristen zu hohen „Gebühren“ und kann auch zu einer Versteigerung des Autos führen.

Zitat:

@espace001 schrieb am 16. Februar 2019 um 20:24:46 Uhr:

@Ostelch hat natürlich recht, dass eine solche Konstruktion problematisch werden kann und das Konsulat gefragt werden sollte. Ich denke aber, dass dort die Frage „Auto steht lange in TR, Besitzer fliegt nur für kurze Urlaube dorthin“ kaum erschöpfend behandelt wird. Und wenn an der Grenze dann die Auskunft des Konsulats nicht bekannt ist? Diese "Ausreise ohne Auto" ist eigentlich nur für kurze Zeit gedacht, der TE will dagegen nur jeweils für kurze Zeit einreisen. Im Übrigen führt eine Überschreitung der Aufenthaltsfristen zu hohen „Gebühren“ und kann auch zu einer Versteigerung des Autos führen.

Jede Einreise mit einem Auto in ein anderes Land ist grundsätzlich eine "Einfuhr". Auch wenn es auch nur für kurze Zeit im Land bleiben soll, etwa wegen einer Urlaubsreise. Dass dafür kein Zoll oder Steuern anfallen, regeln entsprechende Ausnahmevorschriften. Die gelten immer und die sollten sowohl das Konsulat als auch die Zollstellen an den Grenzen, wie die örtlichen Behörden kennen. Auf Dauer ein Auto in der Türkei zu lassen, ohne dass das als "Einfuhr" gilt, kann ich mir nicht vorstellen. Auch da gibt es hinsichtlich Zoll und Steuern wieder Ausnahmen, z.B. bei Ebrschaften oder dauerhafter Übersiedlung in die Türkei. Aber das sollte man vorher in Erfahrung bringen. Dafür sind Konsulate auch da, um so etwas zu erläutern.

 

Grüße vom Ostelch

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