Mist gemacht.....
Ja, ich hab mal wieder was verzappt: Die Abstandskamera bekam einen richtig schönen Mittelfinger gezeigt und ich daraufhin eine Anzeige wegen Beleidigung.
Fragen:
Was kommt da verfahrenstechnisch auf mich zu ?
Gibt das Punkte ?
Hat jemand Erfahrungen oder nen zitierbaren Bericht über ne vergleichbare Geschichte ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mikefiwi
So was Ähnliches.... (anderer Anbieter). Aber dennoch. Ich könnt mer selber de Finger abhacken....
Vielleicht solltest du bei derart nervösen Fingern mit Fausthandschuhen fahren.
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Die Ordnungshüter müssen beweisen, dass Du denen einen "Stinkefinger" zeigen wolltest!
*lol*
die ordnungshüter, haben ein video von einem videosystem das darauf ausgelegt ist gerichtsverwertbare filme zu erstellen.....
das reicht vollkommen aus......
und da wird man auch zu 101% erkennen, ob er die ablage bedient hat, sich am kopf gekratzt hat oder sonstwas....und wenn der te bereits mehrfach auffällig wurde, wird das ein für den te teures nachspiel haben!
Auf jeden Fall sofort zum Anwalt und Akteneinsicht holen. Dann könnt Ihr Euch Video /Fotos gemeinsam anschauen und überlegen, wie man argumentiert.
Ich bin mal aus einer so ähnlich ziemlich bescheuerten Sache mit einer "Ehrenerklärung" schadenfrei rausgegangen - ich hätte eigentlich wegen Beleidigung des Gerichts mit 150 Jahren Zwangsarbeit gerechnet.
Die 30 Euro für einen online-anwalt sind in diesem Fall völlig fehlinvestiert, weil es um eine spezielle Falllage geht und nicht um -zigfach ausgeurteilte Sachen wie "... darf mein Nachbar ... Baum ... Grenze ... Garage ... Hund ...".
Ohne Einsicht in die Beweisunterlagen kann man da absolut gar nichts sagen.
Doch, eines noch, mein Lieblingsspruch:
Vor Gericht und auf Hoher See befinden wir uns in Gottes Hand!
Zitat:
Original geschrieben von pleindespoir
Auf jeden Fall sofort zum Anwalt und Akteneinsicht holen. Dann könnt Ihr Euch Video /Fotos gemeinsam anschauen und überlegen, wie man argumentiert.Ich bin mal aus einer so ähnlich ziemlich bescheuerten Sache mit einer "Ehrenerklärung" schadenfrei rausgegangen - ich hätte eigentlich wegen Beleidigung des Gerichts mit 150 Jahren Zwangsarbeit gerechnet.
Die 30 Euro für einen online-anwalt sind in diesem Fall völlig fehlinvestiert, weil es um eine spezielle Falllage geht und nicht um -zigfach ausgeurteilte Sachen wie "... darf mein Nachbar ... Baum ... Grenze ... Garage ... Hund ...".
Ohne Einsicht in die Beweisunterlagen kann man da absolut gar nichts sagen.
Doch, eines noch, mein Lieblingsspruch:
Vor Gericht und auf Hoher See befinden wir uns in Gottes Hand!
Zum Anwalt erst wenn ein konkreter Vorwurf vorliegt,andernfalls bleibt alles Spekulation und kostet unnötig Geld.
... und warum machst du Dir jetzt schon in die Hose, wenn noch gar keine Post vom Amt gekommen ist?
also ist gar nicht gesagt, ob überhaupt irgendwas passiert?
Nicht jeder Blitz ergibt auch Post - ich bin schon mit 90 durchs Dorf und es hat geblitzt und ich habe nie wieder was davon gehört.
Also erst mal abwarten - nach 3 Monaten keine Post wird auch nix mehr kommen - soweit ich weiss ist dann der Fall verjährt. Jedenfalls hat mir das mal ein Polizist erzählt, der mich vor der Haustür abpasste, um mir ein Schriftstück zu überreichen - genau am letzten Tag vor der Verjährung.
Übrigens ist es auch unklug vorher aktiv zu werden - daurch unterbricht man die Verjährung auch.
Also dann erst mal noch ricvhtig tolles Bibbern und Schnattern - und dann geht bis zum Bundesverfassungsgericht!
Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass nicht alles, was eine Abstandskamera aufzeichnet, als Beweis zugelassen ist. Schliesslich geht es hier um persönliche Grundrechte. Und das Thema Überwachung ist derzeit doch ein wenig sensibel. Wenn man das geschickt angeht, wird sich wohl so schnell kein Richter in der Zeitung sehen wollen...
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Ich meine auch, wozu überhaupt die ganze Aufregung. Da wird garantiert nix kommen. Du hättest den Thread auch erst aufmachen können wenn Du bereits Post bekommen hättest.
Im übrigen finde ich die Abstandsmessungen sinnvoll!
Genau wie die Lenkzeitenkontrollen. Diese müssten noch erheblich verschärft und die Geldstrafen drastisch erhöht werden.
Da würden einige sogenannten Disponenten endlich aufhören viele Fahrer ohne Pausen und ausreichenden Schlaf durch die Gegend zu scheuchen!!! Folgedessen würden mehr Arbeitsplätze enstehen. Die Profitgeier verdienen dann halt ein paar euro weniger im Jahr.........
grüsse
Zitat:
Original geschrieben von M 320ci
Da würden einige sogenannten Disponenten endlich aufhören viele Fahrer ohne Pausen und ausreichenden Schlaf durch die Gegend zu scheuchen!!!
und wovon träumst du nachts?!
für die einhaltung der ruhezeit ist immernoch der fahrer verantwortlich.....und wenn der fahrer nicht so will wie der disponent.....nunja, es gibt mehr wie einen arbeitslosen lkw-fahrer der keine probleme damit hat seine zeiten zu überfahren.....
Ersten Beitrag des TE lesen,da steht drin,das er schon eine Anzeige wegen des Stinkefingers bekommen hat.Also nix mit Verjährung.
gruß Scaniafan66
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und wovon träumst du nachts?!Zitat:
Original geschrieben von M 320ci
Da würden einige sogenannten Disponenten endlich aufhören viele Fahrer ohne Pausen und ausreichenden Schlaf durch die Gegend zu scheuchen!!!für die einhaltung der ruhezeit ist immernoch der fahrer verantwortlich.....und wenn der fahrer nicht so will wie der disponent.....nunja, es gibt mehr wie einen arbeitslosen lkw-fahrer der keine probleme damit hat seine zeiten zu überfahren.....
In deinem eingeschränkten Denken liegt der Hund begraben. Man muss halt den Arsch zusammen kneifen und darf sich nicht alles bieten lassen. Im übrigen wird der Disponent auch bestraft!
Wenn mein Disponent mir sagt ich soll eine Tour fahren von der er weiss das diese min. 13 Stunden beträgt und ich soll Nachmittags wieder zurück sein da LKW gebraucht wird, dann weiss er davon und dann hängt er mit drin! Das würde ich der BAG auch nicht verschweigen. AUS, koste es was es wolle ...
Zitat:
Original geschrieben von scaniafan66
Ersten Beitrag des TE lesen,da steht drin,das er schon eine Anzeige wegen des Stinkefingers bekommen hat.Also nix mit Verjährung.gruß Scaniafan66
Dann ist folglich der Weg zum Anwalt nicht das Falscheste ...
wie ich bereits vorschlug, bevor jemand meinte man müsse erst die Beschuldigung abwarten.
Also entweder man legt eben Einspruch ein und schreibt NICHTS ausser seinem Namen auf das Antwortformular und tappt zum Anwalt oder man nimmt es hin und zahlt. Ich weiss nicht, was dazwischen liegen soll.
Guckt mal..... http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2240842
Und noch eins....
http://www1.adac.de/.../default.asp?...
Ich glaub, ich seh der Sache ruhiger entgegen....
Zitat:
Original geschrieben von Daimler201
Irgendwo gibt es ein Urteil zu so einem Fall, es war eine Radarfalle anstatt einer Abstandskamera. Der Autofahrer wurde vor Gericht freigesprochen. Begründung: Um jemanden zu beleidigen, musst Du jemanden direkt beleidigen. Du hast aber nur die Kamera beleidigt, wenn sich der Auswertende dadurch angesprochen fühlt ist er sozusagen selber schuld.Ich kann auch keinen anzeigen, der auf nem Foto den Stinkefinger zeigt, weil ich mich damit angesprochen fühle.
Im Zweifelsfall gehst Du zum Anwalt, der kennt dieses Urteil sicher auch, oder google mal rum, irgendwo müsste das noch zu finden sein.
MFG Sven
Hy!
Ja stimmt, irgendwo hab ich das auch gelesen. Wenn mich nicht alles täuscht war das in einer TRUCKER od. Fernfahrer Ausgabe, kann aber auch im Auto Bild gewesen sein.
Auf jeden Fall wars ein Freispruch, so wie es Sven geschrieben hat!
Gruss Mario
sage einfach,,du hast dier ein pobel angesehen und dann abgeschüttelt,,,,,,,der lacher für jedes gericht,, und dann voll dabei bleiben 🙂
Zitat:
Original geschrieben von norman1111
sage einfach,,du hast dier ein pobel angesehen und dann abgeschüttelt,,,,,,,der lacher für jedes gericht,, und dann voll dabei bleiben 🙂
lol ... 😁
So, heute kam nun die Vorladung zur ersten Anhörung.
Da werd ich mich gewaltig auf die Finger setzen und zuvor was sehr Süßes trinken müssen, daß mir nix Falsches rausrutscht...