Mist gemacht.....
Ja, ich hab mal wieder was verzappt: Die Abstandskamera bekam einen richtig schönen Mittelfinger gezeigt und ich daraufhin eine Anzeige wegen Beleidigung.
Fragen:
Was kommt da verfahrenstechnisch auf mich zu ?
Gibt das Punkte ?
Hat jemand Erfahrungen oder nen zitierbaren Bericht über ne vergleichbare Geschichte ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mikefiwi
So was Ähnliches.... (anderer Anbieter). Aber dennoch. Ich könnt mer selber de Finger abhacken....
Vielleicht solltest du bei derart nervösen Fingern mit Fausthandschuhen fahren.
63 Antworten
Irgendwo gibt es ein Urteil zu so einem Fall, es war eine Radarfalle anstatt einer Abstandskamera. Der Autofahrer wurde vor Gericht freigesprochen. Begründung: Um jemanden zu beleidigen, musst Du jemanden direkt beleidigen. Du hast aber nur die Kamera beleidigt, wenn sich der Auswertende dadurch angesprochen fühlt ist er sozusagen selber schuld.
Ich kann auch keinen anzeigen, der auf nem Foto den Stinkefinger zeigt, weil ich mich damit angesprochen fühle.
Im Zweifelsfall gehst Du zum Anwalt, der kennt dieses Urteil sicher auch, oder google mal rum, irgendwo müsste das noch zu finden sein.
MFG Sven
Zitat:
Original geschrieben von 123123
wenn die nur auf den Abstand geguckt haben, hast du vllt. glück. Guckt da einer die ganze zeit zu? oder wie machen die das mit der Abstandsmessung?
Auf oder neben der Brücke steht das Einsatzfahrzeug in dem die Beamten sitzen und das ganze Managen.Von dort bezieht die Kamera auch ihren Strom.
Ab zum Anwalt, ich denke das es nicht so einfach zu sagen ist wem der "Effe" den nun gegolten hat.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Die Kamera hat sich nicht alleine dort aufgestellt und ich denke das das auch viele Gerichte so sehen werden.Die Absicht ist deutlich zu erkennen,wenn du ernsthaft versicherst das du die Kamera nicht magst,aber gegen die Polizisten nichts hast riskierst du mindestens eine MPU,eher eine Therapie
Ich habe etwas, und dazu stehe ich in dem Fall, gegen das Verstecken und Tarnen von Kontrollmaßnahmen, die meiner Meinung nach durch das Verstecken und Tarnen hinterhältig sind.
Leider nicht in D, ich weiß, aber es gibt Gegenden, da wird man an Ort und Stelle angehalten, wenn man etwas verkehrt gemacht hat.
Und genau das waren meine ehrlichen Beweggründe zu der Geschichte. Klar, daß dass einen Herren Richter ned so sehr interessiert.
Ähnliche Themen
Guck mal z.B. hier:
http://blog.beck.de/.../...ger-gegen-radaranlage-ist-keine-beleidigung
Zitat:
Original geschrieben von mikefiwi
Ich habe etwas, und dazu stehe ich in dem Fall, gegen das Verstecken und Tarnen von Kontrollmaßnahmen, die meiner Meinung nach durch das Verstecken und Tarnen hinterhältig sind.Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Die Kamera hat sich nicht alleine dort aufgestellt und ich denke das das auch viele Gerichte so sehen werden.Die Absicht ist deutlich zu erkennen,wenn du ernsthaft versicherst das du die Kamera nicht magst,aber gegen die Polizisten nichts hast riskierst du mindestens eine MPU,eher eine Therapie
Leider nicht in D, ich weiß, aber es gibt Gegenden, da wird man an Ort und Stelle angehalten, wenn man etwas verkehrt gemacht hat.Und genau das waren meine ehrlichen Beweggründe zu der Geschichte. Klar, daß dass einen Herren Richter ned so sehr interessiert.
Zustimmung!
Hier mal ein niederschmetterndes Urteil aus BY: http://www.helms-kollegen.de/.../verkehrsrecht-02.html
Zitat:
Original geschrieben von mikefiwi
Hier mal ein niederschmetterndes Urteil aus BY: http://www.helms-kollegen.de/.../verkehrsrecht-02.html
Du siehst,es kommt darauf an wie dein Richter das sieht.
Roman,
ich dachte du hast dir richtig den Finger in der Tur geklemmt, um den Schmerz zu Lindern und das das pochen nachlasst immer schon den Finger hochhalten. -Das sagt dir jeder Doctor.-
Als ich mir vor zwei Jahren ein Stuck vom Mittelfinger abgesagt habe, bin ich fur zwei Wochen mit dem "Jersey greating" rumgefahren, in NJ und NY.
Erst einmal Abwarten was kommt.
Rudiger
Wenn Du Dir meinen Link weiter oben anschaust, argumentierst Du im Fall der Fälle am besten wie folgt:
Dein Abstand war korrekt. Du gingst also davon aus, daß Du nicht aufgezeichnet wirst, daß ergo niemand deinen "STinkefinger" zu Gesicht bekommt. Du hast den Stinkefinger einfach aus Ärger über die in Deinen Augen unfaire versteckte Kontrolle (wie Du das genau fromulierst mit dem Anwalt besprechen!) gemacht und dachtest, daß den Finger hinterher niemand sieht und Du also niemanden Beleidingen konntest.
Übrigens ist das von mir verlinkte Urteil auch jünger, es ist von 2007. Wichtig ist, daß Du glaubhaft machst, daß Du niemanden beleidigen wolltest und Du Dir eigentlich sicher warst, daß Du aufgrund Deines korrekten Sicherheitsabstandes nicht gefilmt wirst.
MFG Sven
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Roman,
ich dachte du hast dir richtig den Finger in der Tur geklemmt, um den Schmerz zu lindern und das das Pochen nachlasst immer schon den Finger hochhalten.Als ich mir vor zwei Jahren ein Stuck vom Mittelfinger abgesagt habe, bin ich fur zwei Wochen mit dem "Jersey greating" rumgefahren, in NJ und NY.
Erst einmal Abwarten was kommt.
Rudiger
Durch diese Methode hat in meiner Schulzeit mal ein Mitschüler den Lehrern wochenlang den "Effe" gezeigt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Daimler201
Wenn Du Dir meinen Link weiter oben anschaust, argumentierst Du im Fall der Fälle am besten wie folgt:Übrigens ist das von mir verlinkte Urteil auch jünger, es ist von 2007. Wichtig ist, daß Du glaubhaft machst, daß Du niemanden beleidigen wolltest und Du Dir eigentlich sicher warst, daß Du aufgrund Deines korrekten Sicherheitsabstandes nicht gefilmt wirst.
MFG Sven
Die Geschichte mit der Schadenfreude will mir gefallen (selbe Quelle)...
für ca. 30 euro weist du mehr:
Daimler201 hat es richtig gesagt, wenn kein Vergehen vorliegt, warum wurdest Du gefilmt? Ich tippe, Dein Finger war entweder gerade zufällig in dieser vielleicht ominösen Stellung oder Du hast gerade das obere Ablagefach bedient etc. pp. Die Ordnungshüter müssen beweisen, dass Du denen einen "Stinkefinger" zeigen wolltest!
Hallo,
das ist ein Klarer Fall von selbst Schuld. Wie kann man nur so Blöd sein, und nen Mittelfinger in die Kammera zeigen!!! Ich würde dich wegen Beleidigung verknacken und dir wegen extremer Dummheit nochmal das doppelte obendrauf geben.