Mist gemacht.....
Ja, ich hab mal wieder was verzappt: Die Abstandskamera bekam einen richtig schönen Mittelfinger gezeigt und ich daraufhin eine Anzeige wegen Beleidigung.
Fragen:
Was kommt da verfahrenstechnisch auf mich zu ?
Gibt das Punkte ?
Hat jemand Erfahrungen oder nen zitierbaren Bericht über ne vergleichbare Geschichte ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mikefiwi
So was Ähnliches.... (anderer Anbieter). Aber dennoch. Ich könnt mer selber de Finger abhacken....
Vielleicht solltest du bei derart nervösen Fingern mit Fausthandschuhen fahren.
63 Antworten
Oh oh habe gerade den derzeit gültigen Bußgedkatalog((Stand 02/2009)vor mir liegen.Ich zitiere:
Beleidigung:
Beleidigung ist eine Straftat und kommt leider im Straßenverkehr häufig vor.Natürlich ärgert man sich manchmal über andere Verkehrsteilnehmer,Polizeibeamte oder Politessen.Die Gerichte sind bei ihren Urteilen aber keineswegs zimperlich.Für Beleidigungen gibt es keinen verbindlichen Katalog,nur Einzelfallbeispiele von Urteilen.
"blöde Kuh" für Politesse= 300Euro
"gestreckter Mittelfinger" für Autofahrer= 1.100Euro
"Trottel in Uniform" für Polizisten= 1.500Euro
"dreckiger Bauer"für Landwirt=1.800Euro
Es könnte also etwas teurer werden.
Ach du Elend......
Sich darauf zu berufen, der Cam und nicht dem Beamten was gezeigt zu haben ist wohl eher hoffnungslos einzustufen.... Ein Jammer.
Das denk ich auch,hoffe du hast ne Advocard
Zitat:
Original geschrieben von mikefiwi
Ein Jammer...
solltest du bereits mehrfach negativ im straßenverkehr aufgefallen sein, kann sowas auch zu einer mpu führen.... ^^
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von mikefiwi
So was Ähnliches.... (anderer Anbieter). Aber dennoch. Ich könnt mer selber de Finger abhacken....
Vielleicht solltest du bei derart nervösen Fingern mit Fausthandschuhen fahren.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Oh oh habe gerade den derzeit gültigen Bußgedkatalog((Stand 02/2009)vor mir liegen.Ich zitiere:
Beleidigung:
Beleidigung ist eine Straftat und kommt leider im Straßenverkehr häufig vor.Natürlich ärgert man sich manchmal über andere Verkehrsteilnehmer,Polizeibeamte oder Politessen.Die Gerichte sind bei ihren Urteilen aber keineswegs zimperlich.Für Beleidigungen gibt es keinen verbindlichen Katalog,nur Einzelfallbeispiele von Urteilen.
"blöde Kuh" für Politesse= 300Euro
"gestreckter Mittelfinger" für Autofahrer= 1.100Euro
"Trottel in Uniform" für Polizisten= 1.500Euro
"dreckiger Bauer"für Landwirt=1.800Euro
Es könnte also etwas teurer werden.
also dreckiger Bauer empfinde ich nicht als Beleidigung! Wenn der Bauer halt dreckig ist? Mit nem guten anwalt wäre da garnichts passiert. Gibt auch irgendein Urteil wo ein Polizist als Oberförster bezeichnet wurde. Der Angeklagte wurde freigesprochen, da Oberförster ein ganz normaler Beruf ist.
Wem hat denn der Mittelfinger gegolten??
Zitat:
Original geschrieben von 123123
also dreckiger Bauer empfinde ich nicht als Beleidigung! Wenn der Bauer halt dreckig ist? Mit nem guten anwalt wäre da garnichts passiert. Gibt auch irgendein Urteil wo ein Polizist als Oberförster bezeichnet wurde. Der Angeklagte wurde freigesprochen, da Oberförster ein ganz normaler Beruf ist.Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Oh oh habe gerade den derzeit gültigen Bußgedkatalog((Stand 02/2009)vor mir liegen.Ich zitiere:
Beleidigung:
Beleidigung ist eine Straftat und kommt leider im Straßenverkehr häufig vor.Natürlich ärgert man sich manchmal über andere Verkehrsteilnehmer,Polizeibeamte oder Politessen.Die Gerichte sind bei ihren Urteilen aber keineswegs zimperlich.Für Beleidigungen gibt es keinen verbindlichen Katalog,nur Einzelfallbeispiele von Urteilen.
"blöde Kuh" für Politesse= 300Euro
"gestreckter Mittelfinger" für Autofahrer= 1.100Euro
"Trottel in Uniform" für Polizisten= 1.500Euro
"dreckiger Bauer"für Landwirt=1.800Euro
Es könnte also etwas teurer werden.Wem hat denn der Mittelfinger gegolten??
Kenne den Autofahrer auch nicht.Es steht dort nur:gestreckter Mittelfinger zu anderem Autofahrer=1.100 Euro.Und wenn du ner Zivilstreife den Finger in die Kamera hälst hast du glaube ich auch keine Argumente mehr die dich entlasten.
habe den Bericht gefunden:
KLICK
Kann man Kameras überhaupt beleidigen? Die haben doch keine Gefühle! Wo ich eher ein Problem drin sehe ist:
Da du den Mittelfinger der Kamera gezeigt hast, hast du gewusst, daß eine Abstandsmessung stattfindet.
Also könnte man dir die nichteinhaltung des Abstandes als Vorsatz ankreiden!
Ich hatte ja korrekten Abstand, gut 300, vielleicht 400m ! Der Abstand kann mir definitiv nicht zur Last gelegt werden und wird es auch nicht. GSD.
Zitat:
Original geschrieben von 123123
habe den Bericht gefunden:KLICK
Kann man Kameras überhaupt beleidigen? Die haben doch keine Gefühle! Wo ich eher ein Problem drin sehe ist:
Da du den Mittelfinger der Kamera gezeigt hast, hast du gewusst, daß eine Abstandsmessung stattfindet.
Also könnte man dir die nichteinhaltung des Abstandes als Vorsatz ankreiden!
Wenn du an einem Polizeirevier vorbeifährst und den Effe zeigst kannst du auch nicht sagen das du das Gebäude gemeint hast und das kann man nicht beleidigen.
Die Kamera hat sich nicht alleine dort aufgestellt und ich denke das das auch viele Gerichte so sehen werden.Die Absicht ist deutlich zu erkennen,wenn du ernsthaft versicherst das du die Kamera nicht magst,aber gegen die Polizisten nichts hast riskierst du mindestens eine MPU,eher eine Therapie
wenn die nur auf den Abstand geguckt haben, hast du vllt. glück. Guckt da einer die ganze zeit zu? oder wie machen die das mit der Abstandsmessung?
Zitat:
Original geschrieben von 123123
Guckt da einer die ganze zeit zu?
jein....
das hängt davon ab, ob die direkt rausziehen oder nicht....und da ausländische lkw's denen sonst durch die lappen gehen, kannst du davon ausgehen, das min. einer ständig auf den bildschirm guckt.....