Mist gemacht.....

Ja, ich hab mal wieder was verzappt: Die Abstandskamera bekam einen richtig schönen Mittelfinger gezeigt und ich daraufhin eine Anzeige wegen Beleidigung.

Fragen:
Was kommt da verfahrenstechnisch auf mich zu ?
Gibt das Punkte ?
Hat jemand Erfahrungen oder nen zitierbaren Bericht über ne vergleichbare Geschichte ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi


So was Ähnliches.... (anderer Anbieter). Aber dennoch. Ich könnt mer selber de Finger abhacken....

Vielleicht solltest du bei derart nervösen Fingern mit Fausthandschuhen fahren.

63 weitere Antworten
63 Antworten

Lass das durch Deinen Anwalt machen. Du musst bei der Anhörung nicht sagen ausser Deinem Namen.

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda



Zitat:

Original geschrieben von 123123


habe den Bericht gefunden:

KLICK

Kann man Kameras überhaupt beleidigen? Die haben doch keine Gefühle! Wo ich eher ein Problem drin sehe ist:

Da du den Mittelfinger der Kamera gezeigt hast, hast du gewusst, daß eine Abstandsmessung stattfindet.
Also könnte man dir die nichteinhaltung des Abstandes als Vorsatz ankreiden!

Wenn du an einem Polizeirevier vorbeifährst und den Effe zeigst kannst du auch nicht sagen das du das Gebäude gemeint hast und das kann man nicht beleidigen.
Die Kamera hat sich nicht alleine dort aufgestellt und ich denke das das auch viele Gerichte so sehen werden.Die Absicht ist deutlich zu erkennen,wenn du ernsthaft versicherst das du die Kamera nicht magst,aber gegen die Polizisten nichts hast riskierst du mindestens eine MPU,eher eine Therapie

HEHEHEHE ich liege auf dem Boden vor lachen. Ihr seit ja geil

Und???

Wie ist die Anhörung verlaufen?

Ja, jetzt.

Ich war ja auf der hiesigen Wache eingeladen. Der freundliche Beamte hat mich dann belehrt und im Vertrauen noch auf die Fragwürdigkeit der Videokontrollen ( AZ: 2BvR 941/08) hingewiesen.

Und dann hab ich mich geäußert:

Meine (Noch)-Ehefrau hat mich an diesem Morgen angerufen. es entbrannte ein Streit um irgendwelche Gelder, und da ich nicht zu Wort kam, hab ich ihr in der Annahme, im Fahrzeug von keinem gesehen zu werden, ihr mehrfach und ausdauernd die Finger gezeigt während ihrer Tirade. Daß ich dabei gefilmt wurde war mir nicht bewußt und ich mußte auch nicht damit rechnen. Wenn sich irgendwelche Beamten beleidigt gefühlt haben tut mir das leid.

Fertig.

Mal sehen, was draus wird....

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi


Ja, jetzt.

Ich war ja auf der hiesigen Wache eingeladen. Der freundliche Beamte hat mich dann belehrt und im Vertrauen noch auf die Fragwürdigkeit der Videokontrollen ( AZ: 2BvR 941/08) hingewiesen.

Und dann hab ich mich geäußert:

Meine (Noch)-Ehefrau hat mich an diesem Morgen angerufen. es entbrannte ein Streit um irgendwelche Gelder, und da ich nicht zu Wort kam, hab ich ihr in der Annahme, im Fahrzeug von keinem gesehen zu werden, ihr mehrfach und ausdauernd die Finger gezeigt während ihrer Tirade. Daß ich dabei gefilmt wurde war mir nicht bewußt und ich mußte auch nicht damit rechnen. Wenn sich irgendwelche Beamten beleidigt gefühlt haben tut mir das leid.

Fertig.

Mal sehen, was draus wird....

Wer soll dir den dieses Märchen abnehmen?

Wenn das ein Staatsanwalt liest macht er sich best.so seine Gedanken.Telefonieren während der Fahrt,dabei noch die Hände vom Lenkrad genommen um mit den Fingern in der Gegend rumzufuchteln,Streitgespräche und emotionale Ausbrüche während der Fahrt.Das spricht nicht gerade für einen Verantwortungsbewussten Kraftfahrer.Da würde ich doch mal nachhaken.

Und das der Polizist auf die Fragwürdigkeit von Videokontrollen freundlich hinweist kannst du jemandem erzählen der die Hose mit der Kneifzange zumacht.

Believe it or not.... So war es.

Ich glaube nicht das Du damit durchkommst.

Dein größter Fehler ist, so ganz nebenbei superschlau zur Anhörung zu gehen, das überlässt man einen Anwalt.

Glaub mir, ohne Dich beleidigen zu wollen, solche Typen ( so sehen es zumindest Die die drüber entscheiden), werden als ganz schlaue abgetan.

Kurzum, wenn ein Richter oder Staatsanwalt das Bild sieht und es ist eindeutig, dann wird Deine Aussage sofort als Schutzbehauptung dargelegt.

Und was ist mit dem Grundsatz "in dubio pro reo..." ???

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi


Und was ist mit dem Grundsatz "in dubio pro reo..." ???

Kannst Du zu den Akten legen!

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi


Und was ist mit dem Grundsatz "in dubio pro reo..." ???

Klar,und der nächste hat dann Gischt im Mittelfinger,oder einen Krampf etc.Auch von schmackhaften Poppeln war hier schon die Rede.Alles Blabla

Du hast Mist gemacht,also trag es wie ein Mann!

Das mach ich ja nun auch, wenns nimmer anders geht.... Aber eben erst dann.

Das Bundesverfassungsgericht hat da eben ne interessante Entscheidung "zur Fortentwicklung des Rechts" getroffen (AZ siehe oben):

Zitat:

Er macht im Wesentlichen geltend, die Videoaufzeichnung stelle einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.

Zum Nachlesen hier:

KLICK

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi


Das mach ich ja nun auch, wenns nimmer anders geht.... Aber eben erst dann.

Das Bundesverfassungsgericht hat da eben ne interessante Entscheidung "zur Fortentwicklung des Rechts" getroffen (AZ siehe oben):

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi



Zitat:

Er macht im Wesentlichen geltend, die Videoaufzeichnung stelle einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.

Seit wann muss man sich nur da rechtmässig Verhalten wo gefilmt wird?

Ich verweise auf §1 STVO. Verstösse gegen Verkehrsregeln gehören meines Wissens nach auch nicht zu den Grundrechten.Würden sich auf der Strasse alle benehmen wie es sich gehört gäbe es auch keine Videoüberwachung,Radarmessungen etc.

Du, das hab ich mir nicht einfallen lassen..... !

Das nennt sich nunmehr "Rechtspflege"....

Du hättest ein Chance gehabt.

Du hättest als ERSTES zum Anwalt eilen sollen, der hätte Akteneinsicht genommen. Daraus hätten sich evtl. Form oder Rechtsfehler (SC kann dies sicher besser kommentieren) erkennen lassen, so das Deine Verfehlung nicht hätte weiter verfolgt werden können und es zu keiner Anklage kommen wird.

Nachdem Du dich aber geäußert hast, wird das im späterem Verlauf des Verfahrens für Dich und evtl. Deinem Anwalt nicht einfacher. Schwenkst Du jetzt noch öfters um, kann Dein Anwalt nur noch die Scherben zusammen kehren.

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi


Du, das hab ich mir nicht einfallen lassen..... !

Das nennt sich nunmehr "Rechtspflege"....

Du musst alles in deinem Klick hinweis lesen,nicht nur das was du hören möchtest.

Unten in den Begründungen steht ganz klar,das es sich hier um einen Einzelfall handelt der Mangels genügender Anhörung an das zuständige Gericht zurückverwiesen wird.Zweck:Neuverhandlung.

Die Videoüberwachung wird hier nicht Grundsätzlich in Frage gestellt,vielmehr ging es hier darum,das die Überwachung des Abstandes galt und so nebenbei noch Temposünder entlarvt wurden.Beides hat mit ungebührendem Verhalten bzw.Beleidigung wie in deinem Fall nichts zu tun.Das ist eine Einzelentscheidung die je nach Gericht so oder so ausgehen kann(wird).

Deine Antwort
Ähnliche Themen