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Missachtung der Vorfahrt und Zusammenstoß mit Fahrradfahrer.

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 22:47

Bei der Überfahrt einer Hauptstraße wurde unbeabsichtigt ein Fahrradfahrer verletzt der auf einmal im rechten Kotflügel des Autos gelandet ist. Der Fahrradfahrer saß neben dem Auto aber konnte später aufstehen. Krankenwagen und Polizei wurden gerufen. Der Polizist meinte es handelt sich um eine fahrlässige Körperverletzung. Weiß da vielleicht jemand was auf einen zukommen kann in dem Fall?

Vielen Dank im voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@pico24229 schrieb am 08. Mai 2020 um 08:25:15 Uhr:

Steht doch nirgedndwo. (das ich dem die schuld gebe)

 

Aber was bringt einem es im recht zu haben wenn man tot ist?

Auch dem Radfahrer muss man entweder mindestens die gleiche Unaufmerksamkeit zubilligen, wie sie der Autofahrer gezeigt hat oder das Auto ist ihm so kurz vors Rad gefahren, dass er keine Chance mehr hatte, zu reagieren. Der Autofahrer hat nach seiner eigenen Schilderung den Radfahrer wohl völlig übersehen. Das alles hat mit recht haben wollen aber auch gar nichts zu tun.

 

Grüße vom Ostelch

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Safety first.

Jedenfalls befindet sich auch dieses Thema auf dem besten Weg zum Schloss. Mit Sicherheit! ;)

 

Grüße vom Ostelch

Das übliche was Fahrradfahrer und Autofahrer angeht, der schwächerer soll auf sein Recht verzichten und das ungehinderte Vorankommen des stärkeren respektieren, sonst könnte es sein das er das Leben verliert.

Zitat:

@Ginasworld schrieb am 8. Mai 2020 um 00:47:23 Uhr:

. Der Polizist meinte es handelt sich um eine fahrlässige Körperverletzung. Weiß da vielleicht jemand was auf einen zukommen kann in dem Fall?

Vielen Dank im voraus

In erster Linie hast die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht. Ob wegen der Verletzung Strafantrag gestellt wird/wurde, ist scheinbar ungewiss ?

Der Unfall dürfte dich erstmal um die 120€ und einen Punkt kosten.

Fakt ist, der Pkw-Lenker hat wohl offensichtlich die Vorfahrt missachtet, Paragraph 8 StVO, somit ist er ON 01, der Radfahrer ist Geschädigter einer Fahrlässigen Körperverletzung gem Paragraphen 229, 230 StGB. Unabhängig ob er einen Strafantrag stellt, verzichtet oder unter Vorbehalt stellt, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichem Interesse einstellen, oder öffentliches Interesse bejahen, was bei Verkehrsdelikten oft der Fall ist, und eine Strafe festlegen z. Bsp durch einen Strafbefehl. Sollte schon entsprechenden Voreintragungen im Bundeszentralregister oder im Fahreignungsregister vorliegen, kann auch eine Hauptverhandlung bei Gericht beantragt werden!

Zitat:

@Ginasworld schrieb am 8. Mai 2020 um 00:47:23 Uhr:

Bei der Überfahrt einer Hauptstraße wurde unbeabsichtigt ein Fahrradfahrer verletzt der auf einmal im rechten Kotflügel des Autos gelandet ist. Der Fahrradfahrer saß neben dem Auto aber konnte später aufstehen. Krankenwagen und Polizei wurden gerufen. Der Polizist meinte es handelt sich um eine fahrlässige Körperverletzung. Weiß da vielleicht jemand was auf einen zukommen kann in dem Fall?

Vielen Dank im voraus

Beschreib das nochmal genau bitte. Hast du... Verzeihung, hat der im Auto die Vorfahrt missachtet oder der Radfahrer?

Beschreib die Situation doch mal genauer, am besten mit ner kleinen Skizze.

So wird da jeder die Situation ausmahlen wie er es denkt und dat führt sowieso zu nichts.

Hallo,

die genaue Beschreibung wäre sehr hilfreich. Es gibt nämlich auch Kreuzungen, da hat der Radweg, obwohl er der Hauptstraße, folgt Vorfahrt gewähren Schilder.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. Mai 2020 um 10:14:20 Uhr:

Jedenfalls befindet sich auch dieses Thema auf dem besten Weg zum Schloss. Mit Sicherheit! ;)

Grüße vom Ostelch

Mehr als diese Erkenntnis hast Du nicht beizutragen ?

Die TE liefert ja praktisch überhaupt keine Informationen zum Unfallhergang. Vielleicht ist ja der Radfahrer vom Himmel gefallen und auf dem Kotflügel gelandet?

Aufgrund der fehlenden Informationen bewegt sich die folgende Diskussion auch ausschließlich im Nebel von Vermutungen und Spekulationen. Was soll das?

Zitat:

@Tarnik schrieb am 8. Mai 2020 um 10:18:59 Uhr:

Das übliche was Fahrradfahrer und Autofahrer angeht, der schwächerer soll auf sein Recht verzichten und das ungehinderte Vorankommen des stärkeren respektieren, sonst könnte es sein das er das Leben verliert.

Dto.. Verstehe auch nicht wenn ich mit dem LKW einfach irgendwo rausziehe und ein PKW bremsen muss was der sich so aufregt. Ist doch selbstverständlich dass er für das ungehinderte Vorankommen des stärkeren LKW zurücksteckt. Dass das aber auch immer so vielen nicht klar ist.

Zitat:

@polofreund123 schrieb am 8. Mai 2020 um 12:35:00 Uhr:

Was soll das?

Was sollen die Fragen? Die TE hat eine klare Frage gestellt. Sie hat einem Radfahrer die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall.

Das ganze Radfahrerbashing und die Fragen zum genauen Hergang, Skizzen etc.. haben rein gar nichts mit der Fragestellung zu tun. MarkusHae war einer der wenigen hier die die Frage der TE beantwortet haben -> Daumen hoch!

Ermittlungen wg. fahrlässiger Körperverletzung folgen, wenn nichts weiter vorliegt wird das i.d.R. eingestellt, manchmal auch gegen eine Spende an die Staatskasse oder gemeinnützigen Verein. Das ist der strafrechtliche Teil. Zivilrechtlich wird der Geschädigte Ansprüche an die Versicherung des Unfallfahrzeuges stellen. Beschädigte Sachen (Kleidung, Fahrrad), ggf. Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 8. Mai 2020 um 07:33:05 Uhr:

Immer wenn jemand verletzt wird, also auch wenn du einem anderen Auto hinten rein fährst und der Fahrer zum Artzt geht weil er Halsschmerzen nach dem Unfall hat, dann kriegst du so eine Anzeige, wird danach aber meist ohne weiteres zutun eingestellt.

(Verstehe nicht das Radler oft so unaufmerksam sind, ich fahre mit dem Fahrrad ins büro und sichere mich beim überfahren von straßen immer in alle Richtungen ab. Wobei man ja den genauen Hergang nicht kennt)

Was du da von dem Radler verlangst, sollte eine Selbstverständlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer sein.....trotzdem kracht es am laufenden Band.

Soviel zum Thema Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 8. Mai 2020 um 10:21:58 Uhr:

Zitat:

@Ginasworld schrieb am 8. Mai 2020 um 00:47:23 Uhr:

. Der Polizist meinte es handelt sich um eine fahrlässige Körperverletzung. Weiß da vielleicht jemand was auf einen zukommen kann in dem Fall?

Vielen Dank im voraus

In erster Linie hast die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht. Ob wegen der Verletzung Strafantrag gestellt wird/wurde, ist scheinbar ungewiss ?

Der Unfall dürfte dich erstmal um die 120€ und einen Punkt kosten.

Damit wäre die Frage des TE geklärt und hier kann eigentlich zu.

Zitat:

@-colt- schrieb am 8. Mai 2020 um 13:07:10 Uhr:

Damit wäre die Frage des TE geklärt und hier kann eigentlich zu.

Das beschließt immer noch die Moderation.

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