Mir wird Lärmbelästigung vorgeworfen.
Guten Tag alle zusammen
also ich fuhr in eine 50er-Zone an einen kleinen Tunnel vorbei und die Polizei war auf der anderen Straßenseite und da hat es leicht geknallt ich war nicht schneller als 40 km/h und die Polizei hat mich angehalten und eine Anzeige aufgenommen wegen Lärmbelästigung Würde gerne eure Meinung dazu wissen wie soll ich am besten vorgehen ich seh es nur nicht ein irgendwas zu zahlen Weill ich kein Grund dafür seh, sondern weil er einfach nach Lust und Laune gehandelt hat mit dem Bußgeld
es war eine 50er-Zone ohne Lärmbelästigung schild nur zu Info
128 Antworten
Zitat:
@Haasinger schrieb am 12. Mai 2024 um 16:13:11 Uhr:
Also ich bin da leider maximal Vorurteilsbelastet.
Wenn ein junger Mann im C43 Fehlzündungen provuziert, ich tippe mal die 40 wusste er so genau weil er im ersten Gang durchgelatscht und dann vom Gas gegangen ist DAMIT es knallt, der Mann gemäßg dem nicht falschen aber doch ziemlich unsicheren Schreibweise einer gewissen Volksgruppe angehört, dann ist das eben nichts anderes als eine Steilvorlage für jeden Ordnungshüter am Abend. Als nächstes kommt er dann damit raus dass es in einem Wohngebiet um 03:00 morgens war.
Einen kausalen Zusammenhang zwischen Schreibweise und Fahrweise herzustellen ist schon eine gewagte These.
Zitat:
@AS60 schrieb am 12. Mai 2024 um 17:48:12 Uhr:
Erfundene OWI?335124
Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 206.2 BKatKostet übrigens 5 €
Habe mir alle Paragraphen angeschaut. Keiner von denen spricht über das Ablaufdatum. Es geht nur ab wann man einen oder zwei Verbandskästen braucht und welche Beschaffenheit - sprich nach welcher DIN Norm er aufgebaut sein sollte.
Habe nirgends etwas zum MHD oder ähnlichen gelesen.
Zitat:
@Propolis schrieb am 12. Mai 2024 um 18:27:17 Uhr:
Zitat:
@Haasinger schrieb am 12. Mai 2024 um 16:13:11 Uhr:
Also ich bin da leider maximal Vorurteilsbelastet.
Wenn ein junger Mann im C43 Fehlzündungen provuziert, ich tippe mal die 40 wusste er so genau weil er im ersten Gang durchgelatscht und dann vom Gas gegangen ist DAMIT es knallt, der Mann gemäßg dem nicht falschen aber doch ziemlich unsicheren Schreibweise einer gewissen Volksgruppe angehört, dann ist das eben nichts anderes als eine Steilvorlage für jeden Ordnungshüter am Abend. Als nächstes kommt er dann damit raus dass es in einem Wohngebiet um 03:00 morgens war.Einen kausalen Zusammenhang zwischen Schreibweise und Fahrweise herzustellen ist schon eine gewagte These.
Die es zu wieder legen gilt?
Da sind erstmal andere dran das zu verifizierten. Und wenn das nicht gelingt, dann Pech.
Im Übrigen sollte manch einer hier nicht mit Steinen werfen wenn er im Glashaus sitzt.
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Stimmt, habe selber ordentlich Migrationshintergrund.
Falsche bzw. komische Verwendung der Vergangenheitsform (versucht förmlich zu schreiben), starke Verharmlosung und weglassen von Informationen kann wohl jeder von euch aus dem Eingangspost herauslesen. Dazu das Klientel das üblicherweise von diesen Autos angezogen wird in Kombination mit dem Vergehen - kann ein Griff ins Klo sein, aber ich denke eher nicht.
Bis dahin bleibe ich dabei, würde ich den Polizisten dazu fragen wäre das eine ganz andere Story.
Ansonsten @TE,
bitte Uhrzeit des Vorfalls, Screenshot aus google Maps mit deiner Fahrstrecke, dem Knall und der Position der Polizisten damit man das ordentlich einordnen kann.
Trotzdem bringt uns das Gerede hier nicht weiter. TE braucht nen guten Anwalt - wenn es einer der besten und teuersten ist, boxt er ihn bestimmt da raus. Die Frage ist nur, ist ihm die "Möglichkeit" eines Erfolgs den potentiellen Verlust des Geldes wert? Basically Glücksspiel. Und wie seine Chancen stehen kann nur der sagen, der die ganze Story vorliegen hat.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Mai 2024 um 18:42:29 Uhr:
Zitat:
@Propolis schrieb am 12. Mai 2024 um 18:27:17 Uhr:
Einen kausalen Zusammenhang zwischen Schreibweise und Fahrweise herzustellen ist schon eine gewagte These.
Die es zu wieder legen gilt?
Ja, ja, die liebe Orthographie ... 😁
Zitat:
@real_Base schrieb am 12. Mai 2024 um 18:32:26 Uhr:
Habe mir alle Paragraphen angeschaut. Keiner von denen spricht über das Ablaufdatum. Es geht nur ab wann man einen oder zwei Verbandskästen braucht und welche Beschaffenheit - sprich nach welcher DIN Norm er aufgebaut sein sollte.
Habe nirgends etwas zum MHD oder ähnlichen gelesen.
Ein gesunder Menschenverstand sollte das voraussetzen. Ausweise, Aufenthaltsgenehmigungen, Autos (HU), Lebensmittel, etc. haben auch ein Ablaufdatum, sodass diese danach bei einer gesetzlichen Kontrolle sanktioniert werden können.
Wie einfach ist es einen Verbandskasten für ein paar € alle paar Jahre aufzufrischen. Aber lieber wird nach allem Ausschau gehalten ob das auch wirklich rechtens ist und sich über eine Strafe aufregen.
Zitat:
@bobbysix schrieb am 12. Mai 2024 um 19:37:35 Uhr:
Ein gesunder Menschenverstand sollte das voraussetzen. Ausweise, Aufenthaltsgenehmigungen, Autos (HU), Lebensmittel, etc. haben auch ein Ablaufdatum, sodass diese danach bei einer gesetzlichen Kontrolle sanktioniert werden können.Wie einfach ist es einen Verbandskasten für ein paar € alle paar Jahre aufzufrischen. Aber lieber wird nach allem Ausschau gehalten ob das auch wirklich rechtens ist und sich über eine Strafe aufregen.
Bitte nicht pauschalisieren.
Mein Verbandskasten im Auto ist aktuell und wird entsprechend getauscht.
Mir ging es nur um deine Aussage dass ein Abgelaufener eine OWI darstellt. Und das stimmt eben nicht.
Über deine Aussage mit gesunden Menschenverstand stimme ich dir zu ist aber ein anderes Thema als deine Behauptung 😉
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 12. Mai 2024 um 19:30:17 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Mai 2024 um 18:42:29 Uhr:
Die es zu wieder legen gilt?
Ja, ja, die liebe Orthographie ... 😁
So'n Schwienkram guck ich nicht.....😉
Aber gut das wir jetzt schon beim Prüfen der Rechtschreibung angekommen sind. 🙄
Mal sehen wann das Schlößchen kommt
Von Lärmbelästigung zum Verbandskasten.
Hier passt wieder mal alles.
Man man man.
Dem TE wünsche ich zu Weihnachten ein paar Satzzeichen.
Hat was mit Respekt den Lesern gegenüber zu tun.
Witzig finde ich, dass jetzt die Rechtschreibung des TE im Mittelpunkt der Kritik steht. Und das ausgerechnet von Usern, die sie selbst nicht beherrschen.
Was ich schön finde: Dass das Bußgeld für unnötigen Lärm mittlerweile 80 Euro beträgt.
Was ich nicht schön finde: Dass es dafür keinen Punkt gibt.
- Innerorts
- Tunnel
- Sport+
- AMG Abgasanlage
- Fehlzündungen
-> Es hat 100% den richtigen erwischt.
Zitat:
@Rockville schrieb am 12. Mai 2024 um 21:31:28 Uhr:
Witzig finde ich, dass jetzt die Rechtschreibung des TE im Mittelpunkt der Kritik steht. Und das ausgerechnet von Usern, die sie selbst nicht beherrschen.Was ich schön finde: Dass das Bußgeld für unnötigen Lärm mittlerweile 80 Euro beträgt.
Was ich nicht schön finde: Dass es dafür keinen Punkt gibt.
Das meinte ich mit Glashaus.
Ich habe auch nach wie vor nicht begriffen, was die Kultur oder Herkunft des TE mit der ganzen Sache zu tun hat. Hat er je nach Herkunft oder Kultur mehr Schuld?
Zitat:
@Rockville schrieb am 12. Mai 2024 um 21:31:28 Uhr:
Witzig finde ich, dass jetzt die Rechtschreibung des TE im Mittelpunkt der Kritik steht. Und das ausgerechnet von Usern, die sie selbst nicht beherrschen.Was ich schön finde: Dass das Bußgeld für unnötigen Lärm mittlerweile 80 Euro beträgt.
Was ich nicht schön finde: Dass es dafür keinen Punkt gibt.
Ist hier doch immer so.....es leben die Vorurteile.
Schublade auf und los geht's....
Zitat:
Ich habe auch nach wie vor nicht begriffen, was die Kultur oder Herkunft des TE mit der ganzen Sache zu tun hat. Hat er je nach Herkunft oder Kultur mehr Schuld?
Ja! Weil davon auszugehen ist dass die Fehlzündungen in so einem Fall beabsichtigt waren!
Wenn Opa Sepp mit seinem durchgegammelten W201 auf seiner Sonntagsfahrt zur Familie mal ne Fehlzündung macht, dann ist das glaubhaft unbeachsichtigt.
Wenn allerdings ein Jungspund am späten Abend mit nem C43 in einem Tunnel ne Fehlzündung macht, dann ist das ziemlich sicher Absicht.
Auch ich hatte in meinem Leben bereits zwei Fahrzeuge die zuverlässig Fehlzündungen produzieren konnten. Das Eine war meine dicke Honda, 20 Jahre alt bei der die Fehlzündungen von gammelnden Dichtungen kamen. Entstand aber nur im heftigen Schubbetrieb, ist mir in einem Tunnel kein einziges mal passiert. Das aktuelle war meine MT09, bei der hatte der Vorbesitzer einfach mal aus Spaß ein Straightpipe verbaut - hab ich nach drei Tagen Besitz durch die originale AGA ausgetauscht.
Jeder der dem widersprechen möchte bekommt eine persönliche Einladung zu einem Cheeseburger im Goldenen M mir um die Ecke ab 23:00 unter der Woche. Dann könnt ihr mit Stift und Zettel Herkunft und Kultur und Fahrzeugart den Fehlzündungen zuordnen und stellt vielleicht einen Zusammenhang fest.