Mir wird Lärmbelästigung vorgeworfen.
Guten Tag alle zusammen
also ich fuhr in eine 50er-Zone an einen kleinen Tunnel vorbei und die Polizei war auf der anderen Straßenseite und da hat es leicht geknallt ich war nicht schneller als 40 km/h und die Polizei hat mich angehalten und eine Anzeige aufgenommen wegen Lärmbelästigung Würde gerne eure Meinung dazu wissen wie soll ich am besten vorgehen ich seh es nur nicht ein irgendwas zu zahlen Weill ich kein Grund dafür seh, sondern weil er einfach nach Lust und Laune gehandelt hat mit dem Bußgeld
es war eine 50er-Zone ohne Lärmbelästigung schild nur zu Info
128 Antworten
Zitat:
@Haasinger schrieb am 12. Mai 2024 um 22:23:47 Uhr:
Zitat:
Ich habe auch nach wie vor nicht begriffen, was die Kultur oder Herkunft des TE mit der ganzen Sache zu tun hat. Hat er je nach Herkunft oder Kultur mehr Schuld?
Ja! Weil davon auszugehen ist dass die Fehlzündungen in so einem Fall beabsichtigt waren!
Wenn Opa Sepp mit seinem durchgegammelten W201 auf seiner Sonntagsfahrt zur Familie mal ne Fehlzündung macht, dann ist das glaubhaft unbeachsichtigt.
Wenn allerdings ein Jungspund am späten Abend mit nem C43 in einem Tunnel ne Fehlzündung macht, dann ist das ziemlich sicher Absicht.
Warum die Erwähnung dessen wichtig ist oder war verstehe ich trotzdem nicht.
In der Nähe eines Mc Donald zu wohnen ist bestimmt nicht schön, glaube ich.
Zitat:
@MB47 schrieb am 11. Mai 2024 um 01:52:36 Uhr:
Guten Tag alle zusammen
also ich fuhr in eine 50er-Zone an einen kleinen Tunnel vorbei und die Polizei war auf der anderen Straßenseite und da hat es leicht geknallt ich war nicht schneller als 40 km/h und die Polizei hat mich angehalten und eine Anzeige aufgenommen wegen Lärmbelästigung Würde gerne eure Meinung dazu wissen wie soll ich am besten vorgehen ich seh es nur nicht ein irgendwas zu zahlen Weill ich kein Grund dafür seh, sondern weil er einfach nach Lust und Laune gehandelt hat mit dem Bußgeld
es war eine 50er-Zone ohne Lärmbelästigung schild nur zu Info
So ist das eben, zahle das Bußgeld und gut.
Tom
Zitat:
@Haasinger schrieb am 12. Mai 2024 um 22:23:47 Uhr:
Ja! ...Zitat:
@Propolis schrieb am 12. Mai 2024 um 21:53:27 Uhr:
... Hat er je nach Herkunft oder Kultur mehr Schuld?
Nein; ->
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A12016P%2FTXT
Zitat:
Artikel 21
Nichtdiskriminierung(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Papier ist geduldig…aber wir kommen vom Thema ab.
Zahle es oder lass es bleiben.
Entscheide wie Du willst, Du wirst es bereuen .
( Hat mal ein weiser alter Mann gesagt.)
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gelöscht, hatten wir schon.
Zitat:
@MariusG42 schrieb am 12. Mai 2024 um 21:51:48 Uhr:
- Innerorts
- Tunnel
- Sport+
- AMG Abgasanlage
- Fehlzündungen-> Es hat 100% den richtigen erwischt.
BTW: Er schrieb das er an dem Tunnel vorbeigefahren ist - nicht durch.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 13. Mai 2024 um 18:51:13 Uhr:
BTW: Er schrieb das er an dem Tunnel vorbeigefahren ist - nicht durch.
Auch das gibt ein Echo. 😉
https://www.youtube.com/watch?v=wcUhooeJOWo
https://www.youtube.com/watch?v=N87nkloddxE
Und was macht es nun unerlaubt laut? Er hat kein Ticket für ein leise Echo, sondern wegn Lärm bekommen.
Der TE meldet sich nicht mehr. Würde ich auch nicht.
Was aus der Anzeige letztendlich wird, werden wir nie erfahren.
Zitat:
@Propolis schrieb am 13. Mai 2024 um 20:51:22 Uhr:
Der TE meldet sich nicht mehr. Würde ich auch nicht.
Was aus der Anzeige letztendlich wird, werden wir nie erfahren.
Relative Tatsache ist aber auch, daß eine Lautstärkemessung nahe einer Schallreflexionsmöglichkeit nur ein verfälschtes Ergebnis liefern kann.
Da die anderen Fahrzeuge ebenfalls einen Schall ausgelöst haben, dürfte dies nicht das Problem sein. Wie ich es verstanden habe ist der Fahrmodus das Problem gewesen, was zum Fehlzündung-Sound führt. Desen zu verbauen ist erlaubt, ihn im Straßenverkehr zu benutzen ist verboten. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist gering, aber vorhanden.
Zitat:
@MvM schrieb am 14. Mai 2024 um 00:54:10 Uhr:
Wie ich es verstanden habe ist der Fahrmodus das Problem gewesen, was zum Fehlzündung-Sound führt. Desen zu verbauen ist erlaubt, ihn im Straßenverkehr zu benutzen ist verboten.
Nein!
Verboten im öffentlichen Straßenverkehr sind Fahrmodi wie z.B. "Racetrack" oder ähnliches.
Welche Modi im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sind, entnimmt man der BA.
Erlaubt im öffentlichen Straßenverkehr sind z. B. beim Fiesta ST der Sport-Modus und beim Mustang der Sport und Sport+-Modus. Beide Modi produzieren "Fehlzündungen" aber es gibt für mich gute Gründe diese dennoch als Standardfahrmodi zu benutzen, auch wenn mir die "Fehlzündungen" eher unangenehm sind und als "Kollateralschaden" dieser Modi halt von mir (und der Umwelt) hingenommen werden müssen.
Eine übereifrige Rennleitung mag das anders sehen...
Es spricht von rechtlicher Seite nichts dagegen, diese zugelassenen Modi auch (verantwortungsvoll, also ohne die Fehlzündungen bewusst noch zu forcieren) zu benutzen.
Ob das aber innerhalb geschlossener Ortschaften und nach 22Uhr wirklich sein muss, sei mal dahin gestellt.
Übrigens habe ich bisher keinen Hinweis gefunden oder überlesen, zu welcher Uhrzeit das fragliche Ereignis stattgefunden hat.
VG
Günter
Warum sollte die Uhrzeit relevant sein?
Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug zu laut ist, spielt die Uhrzeit keine Rolle.
Und nur weil es eine BA gibt, heiß es nicht, dass unnötiger Lärm, und das sind nun mal Fehlzündungen, erlaubt sind.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 14. Mai 2024 um 06:14:05 Uhr:
Warum sollte die Uhrzeit relevant sein?
Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug zu laut ist, spielt die Uhrzeit keine Rolle.
Dass das Fahrzeug im rechtlichen Sinne "zu laut" war, war nach bisher vorliegenden Informationen die rein subjektive Beurteilung der Rennleitung.
Ich habe bis jetzt nicht gelesen, dass eine objektive Messung stattgefunden hat und nur diese wäre von Relevanz.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 14. Mai 2024 um 06:14:05 Uhr:
Und nur weil es eine BA gibt, heiß es nicht, dass unnötiger Lärm, und das sind nun mal Fehlzündungen, erlaubt sind.
Das Fahrzeug wurde so für den Straßenverkehr zugelassen, also sind sie erst mal grundsätzlich erlaubt.
Wie schon geschrieben, ob das bewusste(!) provozieren selbiger durch entsprechende Fahrweise noch in jedem Falle zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.
VG
Günter
Zitat:
@Titanist schrieb am 14. Mai 2024 um 06:07:47 Uhr:
Nein!
Verboten im öffentlichen Straßenverkehr sind Fahrmodi wie z.B. "Racetrack" oder ähnliches.
Welche Modi im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sind, entnimmt man der BA.
...
VG
Günter
Was, wenn diese Fahrmodi laut BA nicht verboten sind?
Steht bei euch das tatsächlich so in der BA?