Mir wird Lärmbelästigung vorgeworfen.
Guten Tag alle zusammen
also ich fuhr in eine 50er-Zone an einen kleinen Tunnel vorbei und die Polizei war auf der anderen Straßenseite und da hat es leicht geknallt ich war nicht schneller als 40 km/h und die Polizei hat mich angehalten und eine Anzeige aufgenommen wegen Lärmbelästigung Würde gerne eure Meinung dazu wissen wie soll ich am besten vorgehen ich seh es nur nicht ein irgendwas zu zahlen Weill ich kein Grund dafür seh, sondern weil er einfach nach Lust und Laune gehandelt hat mit dem Bußgeld
es war eine 50er-Zone ohne Lärmbelästigung schild nur zu Info
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Zitat:
@onzlaught schrieb am 14. Mai 2024 um 11:42:13 Uhr:
In welcher Fahrsituation ist eine Fehlzündung denn nötig?
Die Begriffe "Fehl" und "nötig" beißen sich halt
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Mai 2024 um 10:41:36 Uhr:
Steht doch in der StVO.
Wurde hier schon mehrfach geschrieben, und deckt sich auch mit aktuellen, abgeschlossen Urteilen und Verfahren.
Nö; die Begrifflichkeit "unnötiger Lärm" ist als solches nicht in der StVO definiert.
Meine Rückfrage ist in Anlehnung an EuGH C-66/19, Rn. 49, zu sehen, wonach niemand verpflichtet ist, von der einen Rechtsvorschrift auf die nächste und von dort auf weitere verwiesen zu werden, um in Erfahrung zu bringen, was eigentlich für einen konkreten Sachverhalt gilt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Mai 2024 um 12:45:15 Uhr:
Damals kamen Kunden zu mir in die Werkstatt und haben bemängelt "Mein Auto hat Fehlzündungen", mach mal heile.Heuer gibt's die ab Werk mit dazu?
Ja, du musst aber glaubhaft beweisen, dass dein Penis kürzer als 10cm (erigierter Zustand) ist.