Mir wird Lärmbelästigung vorgeworfen.
Guten Tag alle zusammen
also ich fuhr in eine 50er-Zone an einen kleinen Tunnel vorbei und die Polizei war auf der anderen Straßenseite und da hat es leicht geknallt ich war nicht schneller als 40 km/h und die Polizei hat mich angehalten und eine Anzeige aufgenommen wegen Lärmbelästigung Würde gerne eure Meinung dazu wissen wie soll ich am besten vorgehen ich seh es nur nicht ein irgendwas zu zahlen Weill ich kein Grund dafür seh, sondern weil er einfach nach Lust und Laune gehandelt hat mit dem Bußgeld
es war eine 50er-Zone ohne Lärmbelästigung schild nur zu Info
128 Antworten
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. Mai 2024 um 10:54:58 Uhr:
Ihr wollt die Umwelt nicht belasten und fahrt einen ST? 😁
YMMD
Ja, stell dir vor, und sogar noch einen Mustang.
Der ST belastet die Umwelt weniger als so manche Familienkutsche (für die Erbsenzähler: ich schreibe bewusst "manche" und nicht "jede"😉)
Nur mal so als Beispiel:
Unsere Familienkutsche (Touran 1,8TSI)verbraucht 9,5l/100km, den ST fahre ich mit 7,5l/100km.
VG
Günter
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 11. Mai 2024 um 11:55:39 Uhr:
Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Beleidigung ist Beleidigung.
Grundsätzlich ja. Dennoch gibt es einen kleinen Unterschied: Wird eine Privatperson beleidigt, kann nur der Geschädigte Anzeige erstatten. Bei einem Amtsträger kann dies auch der Dienstherr des Beleidigten tun. Auch gegen dessen Willen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Mai 2024 um 12:42:50 Uhr:
Natürlich war Deine Verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle rechtmäßig, oder womit begründest Du die Rechtswidrigkeit?Durch solche Zufallskontrollen krallen wir hier öfter mal VT, die nicht konform unterwegs sind, auch wenn sie keine auffällige Fahrweise an den Tag legen und durchs Raster fallen würden.
Und Beamten in der Nachschicht lange Weile an den Kopf knallen, sollte man sich vielleicht einfach verkneifen.
Aber sie ist doch kein Raser und eine durchschnittliche Frau die kein Geld für Bußgelder hat. Das sollten die Beamten doch vorher wissen bevor sie sich entscheiden eine verdachtsunabhängige Kontrolle durchzuführen.
Ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen aber schon oft genug gehört.
Das sind dann so Leute die dafür sind dass Kontrollen durchgeführt werden, selbst aber in Ruhe gelassen werden wollen. Und wenn sie hier Gegenwind bekommt stampft sie mit dem Fuß auf und wird trotzig. 🙄
Zitat:
@Melosine schrieb am 11. Mai 2024 um 14:44:32 Uhr:
Bei einem Amtsträger kann dies auch der Dienstherr des Beleidigten tun.
Jo, kann, macht er aber nicht.
Der Beamte ist diesbezüglich für den Dienstherren Freiwild, diese Erfahrung musste ich kürzlich machen.
Kleines Beispiel aus der Praxis:
Kollegen von mir (Beamte) wurden durch manipulierte Bilder in nationalsozialistischen und beleidigend sittenwidrigen Zusammenhang gebracht, die Täter sind überführt.
Klage wegen Beleidigung interessiert aber den Dienstherren nicht, das sei "Privatvergnügen" der Kollegen.
VG
Günter
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Erstens hat das mit dem Thema nix zu tun und zweitens muss man von sich nicht auf andere oder von Hörensagen nicht auf den Rest der Welt schließen.
Zitat:
@Titanist schrieb am 11. Mai 2024 um 14:34:26 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. Mai 2024 um 10:54:58 Uhr:
Ihr wollt die Umwelt nicht belasten und fahrt einen ST? 😁
YMMDJa, stell dir vor, und sogar noch einen Mustang.
Der ST belastet die Umwelt weniger als so manche Familienkutsche (für die Erbsenzähler: ich schreibe bewusst "manche" und nicht "jede"😉)
Nur mal so als Beispiel:
Unsere Familienkutsche (Touran 1,8TSI)verbraucht 9,5l/100km, den ST fahre ich mit 7,5l/100km.VG
Günter
Es geht hier um Lärm..hattest du selbst bemerkt!
Der ST ist doch mit >80db Standgeräusch eingetragen? Ist das korrekt?
Zitat:
@Titanist schrieb am 11. Mai 2024 um 10:52:17 Uhr:
Wenn(!) tatsächlich alles im zugelassenen Werkszustand ist und du nicht einen für den Straßenverkehr nicht zugelassenen "Rennmodus" aktiviert hast , dann gibt es da rein rechtlich nichts zu beanstanden und du solltest dich zur Wehr setzen
Das ist leider völlig falsch. Auch die Polizei weiß, dass es werksseitiges "Knallen und Furzen" gibt. Wenn also die technische Seite keinen Anlass dazu gibt, von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis auszugehen, dann bleibt immer noch die StVO als Rechtsgrundlage für die Ahndung von unnötigem Lärm. Der einschlägige § 30 StVO wurde schon genannt.
Einfach mal ein paar Youtube-Videos zu "Poser-Kontrollen" der Polizei anschauen, dann weiß man, dass auch "Das ist alles eingetragen" oder "Das ist ab Werk so" nicht davor schützen, einen StVO-Verstoß zu begehen. Geahndet wird dann nicht der technische Zustand des Fahrzeugs, sondern das Verhalten des Fahrers, also eben StVO und nicht StVZO.
Und der Modus "Sport+" und das "an einem kleinen Tunnel" lässt nun mal auf beabsichtigten Lärm schließen.
Zitat:
@Titanist schrieb am 11. Mai 2024 um 14:34:26 Uhr:
Ja, stell dir vor, und sogar noch einen Mustang.
Der ST belastet die Umwelt weniger als so manche Familienkutsche (für die Erbsenzähler: ich schreibe bewusst "manche" und nicht "jede"😉)
Nur mal so als Beispiel:
Unsere Familienkutsche (Touran 1,8TSI)verbraucht 9,5l/100km, den ST fahre ich mit 7,5l/100km.
Lass mich raten. 2 völlig unterschiedliche Fahrstile und Nutzungsprofile?
Und der ST wiegt min 400kg weniger.
Der Touran ist leer schwerer als die F.1 beim ST.
Der Vergleich hinkt
Zitat:
@Astradruide schrieb am 11. Mai 2024 um 18:57:23 Uhr:
... und fahrer*innenabhängig dürfte es auch noch sein
Und erst recht Fahrer*außenabhängig.
Ich erinnere mich gut an meine div. Golf II GTI ohne Kat. Bis kurz vor den Begrenzer treten, Fuß vom Gas, Motor aus und wieder an. Da knallen die auch 🙂 da hat’s mir mal im Kalker Tunnel den Endtopf weggerissen.
Passiert in jungen Jahren eben mal.
Zitat:
Alysca schrieb am 11. Mai 2024 um 11:13:03 Uhr:
Zitat:
v8.lover schrieb am 11. Mai 2024 um 07:18:27 Uhr:
100% berechtigt - du hast es doch extra drauf angelegt!
Da hats halt (zum Glück) mal den Richtigen erwischt...Ich hoffe sehr, dass es sich hierbei um Sarkasmus handelt und nicht um die für MT typische Vorverurteilung .
Hallo - nein, das war kein Sarkasmus sondern mein voller Ernst bzw. "MT typische Vorverurteilung".
Und womit? 🙄
Zitat:
MB47 schrieb am 11. Mai 2024 um 11:08:38 Uhr:
Ich war auf sport+ aber es war kein tunnel sondern eine kleine Autobahn Brücke
Anscheinend mit Recht... 😮
Ich kann auch meinen Golf 6 1.4 mit 80 PS im Ort im 1. Gang im Begrenzer fahren - würde die Leute die dort wohnen halt etwa ähnlich nerven und (u.a.) deshalb unterlasse ich sowas einfach ...
Paragraph 30, Absatz 1 der StVo sagt doch eigentlich alles:
"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."
Gruß
electroman
Zitat:
@Melosine schrieb am 11. Mai 2024 um 14:44:32 Uhr:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 11. Mai 2024 um 11:55:39 Uhr:
Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Beleidigung ist Beleidigung.Grundsätzlich ja. Dennoch gibt es einen kleinen Unterschied: Wird eine Privatperson beleidigt, kann nur der Geschädigte Anzeige erstatten. Bei einem Amtsträger kann dies auch der Dienstherr des Beleidigten tun. Auch gegen dessen Willen.
Sehr richtig! Aber mitunter wird in Threads auch Wortklauberei betrieben ... 😮