Mir wird Lärmbelästigung vorgeworfen.

Guten Tag alle zusammen
also ich fuhr in eine 50er-Zone an einen kleinen Tunnel vorbei und die Polizei war auf der anderen Straßenseite und da hat es leicht geknallt ich war nicht schneller als 40 km/h und die Polizei hat mich angehalten und eine Anzeige aufgenommen wegen Lärmbelästigung Würde gerne eure Meinung dazu wissen wie soll ich am besten vorgehen ich seh es nur nicht ein irgendwas zu zahlen Weill ich kein Grund dafür seh, sondern weil er einfach nach Lust und Laune gehandelt hat mit dem Bußgeld
es war eine 50er-Zone ohne Lärmbelästigung schild nur zu Info

128 Antworten

Man fährt ein werksseitig lautes KFZ.

Wenn man jetzt dafür geradestehen muss beschwert man sich.
Man hätte nicht selbst darauf achten können, und das Auto ist halt so?

Zitat:

Krach hat im Strassenverkehr nichts zu suchen, egal wie/wo/wann/was. Lärm macht krank. Punkt. Und wenn man schon weiß, dass es da oft "kracht", dann geht man eben in die Werkstatt und lässt das richten.
Lauter Auspuff, Furzen, Krachen, Röhren usw. ist so was von pubertär, das ist so lächerlich und Kindergarten.

So und nicht anders. Die Begründung: "ja das Auto ist halt sportlich und laut ab Werk" ist einfach nur lächerlich.

Ist euch schon mal in den Sinn gekommen, dass andere Menschen dieses Knallen und Röhren einfach nicht so geil finden?

Der TE hatte laut eigener Angabe den Sport+ Modus aktiv. Warum man das in der Stadt benötigt, erschließt sich mir nicht, da dabei u.a. auch ESP und andere Systeme deaktiviert werden und der Auspuff lauter wird.

ESP bleibt dabei eingeschaltet.

Wichtiger ist hierbei, dass der Motor in dem Programm Zwischengas beim herunterschalten einleitet. Das führt bei der AGA zum knallen.

Zitat:

@MB47 schrieb am 11. Mai 2024 um 01:52:36 Uhr:


die Polizei hat mich angehalten und eine Anzeige aufgenommen wegen Lärmbelästigung Würde gerne eure Meinung dazu wissen wie soll ich am besten vorgehen ich seh es nur nicht ein irgendwas zu zahlen Weill ich kein Grund dafür seh, sondern weil er einfach nach Lust und Laune gehandelt hat mit dem Bußgeld
es war eine 50er-Zone ohne Lärmbelästigung schild nur zu Info

Und ja, das ist in vielen Orten und Situationen eine OWI.

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Zitat:

@Alysca schrieb am 11. Mai 2024 um 11:8:32 Uhr:


wollte mir eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung ausstellen.

Gschichten aus dem Paulanergarten.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Beleidigung ist Beleidigung.

Zitat:

@Alysca schrieb am 11. Mai 2024 um 11:08:32 Uhr:



Ich bin vor Jahren mal nach meiner Nachtschicht mit meinem frisch vom TÜV abgenommenen Kfz innerstädtisch auf der 4spurigen Straße nach Hause gefahren. Da dies meine Heimstrecke war, wusste ich wo der stationäre Blitzer steht und bin entsprechend gefahren. Abgesehen davon bin ich eh kein Raser, sondern zähle zum Durchschnitt der vernünftigen Frauen, die kein Geld für Bußgelder haben.
Auf dieser baulich getrennten 4spurigen und einsamen Straße kommt mir also die Polizei entgegen, sieht mich einsamen Autofahrer und wendet an der nächsten Kreuzung um mir hinterherzufahren.
Die verfolgen mich bis hinter den Blitzer und setzen dann das Anhaltezeichen.
Mein Fahrzeug war wie gesagt komplett verkehrssicher und ich bin nicht auffällig gefahren.
Bei der Kontrolle ist mir leider herausgerutscht: „Ihnen ist aber auch langweilig, was?“
Der junge Kollege war sofort auf 380 und wollte mir eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung ausstellen. Das allein beweist mir, dass ich mit meiner Aussage und meinem Gefühl, unnötig kontrolliert zu werden, recht hatte.
Zum Glück war der ältere Beamte gesetzter und konnte den jungen Kollegen wieder runterholen. Die restliche Kontrolle verlief dann ja auch reibungslos.

Aber so viel zum Thema „die Polizei handelt nicht nach Lust und Laune“.

Dein Beitrag beweist jetzt genau gar nichts.
Außer daß man sich einen provozierenden Spruch à la „Ihnen ist aber auch langweilig, was?“ besser sparen sollte.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Mai 2024 um 11:55:39 Uhr:



Zitat:

@Alysca schrieb am 11. Mai 2024 um 11:8:32 Uhr:


wollte mir eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung ausstellen.

Gschichten aus dem Paulanergarten.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Beleidigung ist Beleidigung.

Ach, du warst dabei?

Nein, aber ein Polizeibeamter wird dir mit Sicherheit nicht irgendwas zur Last legen, was es im StGB gar nicht gibt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Mai 2024 um 12:14:01 Uhr:


Nein, aber ein Polizeibeamter wird dir mit Sicherheit nicht irgendwas zur Last legen, was es im StGB gar nicht gibt.

Gut, dann muss ich mich offenbar verhört haben und auch die Kontrolle war sicherlich rechtmäßig der Logik des gemeinen MT‘lers nach.
Genau DAS ist der Grund, warum ich mit euch eigentlich gar nicht diskutieren will. Ihr lasst nämlich nur eure eigene heilige Meinung zu und gebt einen Dreck auf andere erlebte Erfahrungen.

Ich wünsche euch noch ein schönes Leben mit vielen Geschichten aus dem Paulanergarten und eurer gegenseitigen Beweihräucherung.
So long.

Wenn's nur leicht geknallt hat und die Polizei dich angehalten hat, will ich gar nicht wissen, wie deine Karre ordentlich knallt...

Natürlich war Deine Verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle rechtmäßig, oder womit begründest Du die Rechtswidrigkeit?

Durch solche Zufallskontrollen krallen wir hier öfter mal VT, die nicht konform unterwegs sind, auch wenn sie keine auffällige Fahrweise an den Tag legen und durchs Raster fallen würden.

Und Beamten in der Nachschicht lange Weile an den Kopf knallen, sollte man sich vielleicht einfach verkneifen.

Ja, so langsam kommen die Frühlingsgefühle wieder allensorts durch und überlegt sich wieder die Schrottflinte auf dem Balkon oder der Terasse bereit zu legen. Diese ganzen Menschen mit anatomsichen Störugen RÖÖR-ruur-RÖÖR-ruur-RÖÖR-ruur-RÖÖR ... das waren jetzt 50m in der Baustelle (30er) 100m hinter unserem Haus ... nach 23:00 ... die nächsten 1.5km habe ich auch noch gehört.

@MB47 ich wette Deien tatsachendarstellung ist unvollständig. Wurde gar noch eine Mängelkarte ausgestellt? Messung am Fahrzeug durchgeführt oder angeordnet? Zufällig vom Stand weg den Pin durchgetreten und dann ungeschickt den Fuß vom gas? ... und wie übersieht man die Polizei auf der anderen Straßenseite bei *40*?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 11. Mai 2024 um 10:54:58 Uhr:


Ihr wollt die Umwelt nicht belasten und fahrt einen ST? ??
YMMD

Is ja logisch, der is schneller aus der Umweltzone wieder raus... 😁 😉

Gruß jaro

Zitat:

Würde gerne eure Meinung dazu wissen wie soll ich am besten vorgehen

Da es nur um 80 Euro geht, bezahlen und beim nächsten mal besser aufpassen.

Zitat:

ich seh es nur nicht ein irgendwas zu zahlen Weill ich kein Grund dafür seh

Das "Schubknallen" selbst ist gesetzlich eine Grauzone.

Die Polizei hat aber in dieser Situation recht mit der Lärmbelästigung weil das Fahrzeug über Fahrmodis (comfort/Sport/ Sport +) verfügt.

In der Nachbarschaft haben wir auch jemanden mit einem recht lauten Motorrad.
Das ist werksseitig so laut.

Aber der Besitzer achtet darauf und bekommt es auch hin dass es nicht stört wenn er durch die Strasse fährt. Das ist beim TE auch möglich.

Man kann. Man will nur nicht. Und dann schiebt man es aufs Auto wenn die Cops mal einschreiten und beruft sich auf ein zugelassenes Fahrzeug...

Um nichts scheren. Aber wenns weh tut, dann jammern...

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