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Minderung der Leasingrate erzwingen wegen Fehlern am Fahrzeug!

Themenstarteram 28. März 2012 um 13:13

Salute!

Gibt es Möglichkeiten, die Leasingrate zu mindern aufgrund von defekten Bauteilen, für die man einen Aufpreis bezahlt hat?

Wenn, als Beispiel, die Standheizung nicht funktioniert, und man diesen Defekt gegebenermaßen (wer nutzt im Sommer hierzulande eine Standheizung? :p) erst im Winter bemerkt und die Werkstatt bekommt den Mangel nicht mängelfrei behoben - gibt es Möglichkeiten, die Leasingrate rückwirkend um den monatlichen Betrag zu mindern?

Hat jemand Erfahrung diesbezüglich oder kennt ähnliche Fälle, oder die Gesetzeslage?

Der Händler zeigt sich natürlich von seiner freundlichsten Seite... Reperatur nur zum Teil erfolgreich, Kulanz muss man mit dem Hersteller klären (läuft darauf hinaus, dass es einem Leid tut aber man nichts ändern kann, in der Hoffnung, man gibt als Kunde endlich Ruhe :D) und so weiter.

Über die Möglichkeit der Wandlung bin ich informiert, allerdings präferiere ich eine Lösung wie ich sie beschrieben habe, wenn's denn machbar ist...?

Beste Antwort im Thema
am 29. März 2012 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

Es geht doch nichts über ein gesundes Halbwissen...

Richtig. Und das direkte Übersetzen von englischen Begriffen soll auch schon zu Missverständnissen geführt haben :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

Jetzt erklär mir bitte mal, wo der Unterschied zum Mietverhältnis ist.

Ist das ernst gemeint? Dann suche mir doch mal bitte im BGB die Stelle heraus, die die Vorschriften für Leasingverträge definiert. Und nein, die Vorschriften für Mietverträge sind es definitiv nicht. Alleine das ist ein eklatanter Unterschied zwischen Leasing und Miete.

Abgesehen davon weiß ich nicht, in was für eine Wohnung du wohnst (oder was in deinem Mietvertrag steht). Aber die Kosten, die durch Wartung und Instandsetzung von Gegenständen entstanden sind, die zum Mieteigentum gehören (Elektroinstallationen, Heizung & Co.), musste ich noch nie bezahlen. Das ist Sache des Mieters. Oder hast du beim Autovermieter schonmal eine Rechnung für den Ölwechsel deines Mietwagens bekommen? Oder noch besser: Eine Rechnung für die Lackaufbereitung, 5 Jahre nachdem du die Kisten abgegeben hast? Ich noch nicht.

Beim Leasing ist das anders. Dort musst du als Leasingnehmer für Instandhaltung und Wartung des Leasinggegenstandes voll aufkommen. Wenn du Leasing unbedingt als Miete bezeichnen willst, dann nenne es bitte eine atypische Miete. Damit vermeidest du auch Fragen wie die vom Threadersteller, der aus dem Irrtum "Leasing gleich Miete" das Mietrecht auf Leasingverträge anwenden möchte, was definitiv nicht möglich ist.

Also hört bitte auf, Leasing mit Miete gleichzusetzen. Es ist ähnlich, aber nicht gleich. Was anderes zu behaupten, verwirrt die Leute nur unnötig...

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Hi,

die Chancen würde ich als eher schlecht einschätzen. Der entscheidende Unterschied zwischen Mieten und Leasen ist, dass beim Mieten der Eigentümer (Vermieter) die Gefahr der Verschlechterung der Sache trägt, beim Leasen der Besitzer (Leasingnehmer, Du).

Bleiben also nur die Ansprüche aus der Gewährleistung, die Du ja schon ansprachst. Aber Vorsicht, diese Ansprüche stehen dem Leasinggeber zu, sie wurden Dir nur während der Lfz. überlassen.

Lies Deinen Vertrag. Dann wirst Du feststellen, dass der Leasinggeber die Gewährleistungsansprüche ggü. dem Lieferanten an Dich abgetreten hat. Vergiss die Mietminderung.

am 28. März 2012 um 19:28

Das wär ja zu toll.... Ich finanziere ein Haus und wenn es schimmelt dann zahl ich nix mehr dafür .... genauer überlegt was hat eine Bank damit zutun? Nur die finanzierung und der rest ist sache zwischen mir und dem Leistungserbringer.

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Das wär ja zu toll.... Ich finanziere ein Haus und wenn es schimmelt dann zahl ich nix mehr dafür .... genauer überlegt was hat eine Bank damit zutun? Nur die finanzierung und der rest ist sache zwischen mir und dem Leistungserbringer.

Ganz so abwegig sind die Gedanken des TE nicht. Schließlich ist er als Leasingnehmer Mieter eines Fahrzeuges. Das ist mit einer Hausfinanzierung nicht zu vergleichen. Schon eher mit einem Wohnungsmietvertrag.

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

 

Ganz so abwegig sind die Gedanken des TE nicht. Schließlich ist er als Leasingnehmer Mieter eines Fahrzeuges. Das ist mit einer Hausfinanzierung nicht zu vergleichen. Schon eher mit einem Wohnungsmietvertrag.

Richtig, man stelle sich vor, die Heizung in der gemieteten Wohnung funktioniert nicht und der Vermieter bekommt das mit der Reperatur nicht hin. Dann kann man auch auf Mietminderung klagen.

Allerdings denke ich, dass es bei Autos da wieder andere Gesetze gibt :rolleyes:

am 28. März 2012 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

 

Ganz so abwegig sind die Gedanken des TE nicht. Schließlich ist er als Leasingnehmer Mieter eines Fahrzeuges. Das ist mit einer Hausfinanzierung nicht zu vergleichen. Schon eher mit einem Wohnungsmietvertrag.

Richtig, man stelle sich vor, die Heizung in der gemieteten Wohnung funktioniert nicht und der Vermieter bekommt das mit der Reperatur nicht hin. Dann kann man auch auf Mietminderung klagen.

 

Allerdings denke ich, dass es bei Autos da wieder andere Gesetze gibt :rolleyes:

Sehe ich auch so, denn ich habe noch in keinem Wohnungsmietvertrag die Kaufsumme und den Restwert der Wohnung gefunden, Wohnungsmietvertäge werden wohl auch nur in den seltensten Fällen auf eine Laufzeit begrenzt.

 

Wiederum hab ich noch nie gehört das man bei einem Pkw Leasingvertrag eine Kaution hinterlegen muss und der Vermieter nach der Anzahl der Kinder fragt ob mit oder ohne Hund das Auto gemietet werden soll.

Ich denke, hier hilft der gesunde Menschenverstand. Die Leasingfirma hat sich absolut korrekt verhalten. Dass der geleaste PKW Mängel aufweist und diese nicht korrekt beseitigt werden können, hat sie nicht zu vertreten. Hier sehe ich den Hersteller in der Pflicht. Dass eine Vertragswerkstatt dieses Herstellers den Mangel nicht beseitigen kann, finde ich schon enorm. Ich als Hersteller würde mich von dieser Werkstatt trennen. Fazit also: Ob als Eigentümer oder als Leasingnehmer würde ich mich mit dem Fahrzeughersteller in Verbindung setzen.

am 29. März 2012 um 6:52

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Das wär ja zu toll.... Ich finanziere ein Haus und wenn es schimmelt dann zahl ich nix mehr dafür .... genauer überlegt was hat eine Bank damit zutun? Nur die finanzierung und der rest ist sache zwischen mir und dem Leistungserbringer.

Ganz so abwegig sind die Gedanken des TE nicht. Schließlich ist er als Leasingnehmer Mieter eines Fahrzeuges. Das ist mit einer Hausfinanzierung nicht zu vergleichen. Schon eher mit einem Wohnungsmietvertrag.

Sorry, aber das ist völliger Quatsch. Als Leasingnehmer ist man Leasingnehmer eines Fahrzeugs, kein Mieter. Leasing ist keine Miete und unterliegt auch anderen vertraglichen/gesetzlichen Grundlagen. Beim Leasing ist nicht der Leasinggeber, sondern der Leasingnehmer für die Instandhaltung des Fahrzeugs verwantwortlich. Bei einem Defekt geht es ganz normal zum Händler. Eventuell entsteht durch ein defektes Fahrzeug ein außerordentlicher Kündigungsgrund des Leasingvertrags, allerdings hängt das vom Einzelfall ab und geht eh in Richtung Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollte man beim Anwalt oder beim Leasinggeber nachfragen, wie man sich in solchen Fällen verhalten soll, bevor man eigenmächtig oder auf Anraten dieses Forums irgendwelche Maßnahmen umsetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

 

Sorry, aber das ist völliger Quatsch. Als Leasingnehmer ist man Leasingnehmer eines Fahrzeugs, kein Mieter. Leasing ist keine Miete und unterliegt auch anderen vertraglichen/gesetzlichen Grundlagen.

Es geht doch nichts über ein gesundes Halbwissen...

Schlag bitte das Verb "to lease" mal in einem Wörterbuch nach. Da steht dann als deutsche Übersetzung nämlich "mieten". Ein Leasingvertrag ist und bleibt ein Mietvertrag, soviel ist mal sicher. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer ein Objekt für eine bistimmte Nutzungsdauer. Sind die Rahmenbedingungen (Stichwort Leasingerlass) erfüllt, wird das Objekt steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet, das heißt, er bilanziert das Objekt, nimmt es in sein Anlagevermögen auf. Er stellt dem Leasingnehmer das Objekt gegen ein monatliches Nutzungsentgeld zur Verfügung. Die Leasingrate, also die Miete, setzt der Leasingnehmer als Betriebskosten an.

Einen Anspruch auf Erwerb des Leasinggegenstandes nach Mietende kann der Leasingnehmer im Regelfall nicht herleiten, das wäre u.U. nachträglich steuerschädlich. Wenn das Finanzamt in solchen Fällen einen "verdeckten Finanzierungsvertrag" vermutet, wird das Objekt rückwirkend dem Leasingnehmer zugerechnet mit allen verbundenen Nachteilen.

Der Leasingnehmer ist dafür verantwortlich, dass das Objekt bei Rückgabe keine "über den normalen Gebrauch hinausgehenden" Schäden aufweist. Dies impliziert, dass Wartung und Reparaturen zu seinen Lasten gehen. Ein Wohnungsmieter hat genauso für die Wartung (Gastherme o.ä.) aufzukommen und von ihm verursachte Schäden am Mietobjekt auf seine Kosten zu beheben.

Jetzt erklär mir bitte mal, wo der Unterschied zum Mietverhältnis ist.

Im übrigen empfehle ich dem TE, seinen Vertrag zu lesen und entsprechend zu handeln. Dafür braucht es erstmal keinen Anwalt. Im Vertrag ist geregelt, dass die Sachmängelgewährleistungsansprüche von der Leasinggesellschaft an ihn abgetreten sind und von ihm auf seine Kosten beim Händler/Hersteller geltend zu machen sind.

So, genug kluggeschissen.

 

am 29. März 2012 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

Es geht doch nichts über ein gesundes Halbwissen...

Richtig. Und das direkte Übersetzen von englischen Begriffen soll auch schon zu Missverständnissen geführt haben :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

Jetzt erklär mir bitte mal, wo der Unterschied zum Mietverhältnis ist.

Ist das ernst gemeint? Dann suche mir doch mal bitte im BGB die Stelle heraus, die die Vorschriften für Leasingverträge definiert. Und nein, die Vorschriften für Mietverträge sind es definitiv nicht. Alleine das ist ein eklatanter Unterschied zwischen Leasing und Miete.

Abgesehen davon weiß ich nicht, in was für eine Wohnung du wohnst (oder was in deinem Mietvertrag steht). Aber die Kosten, die durch Wartung und Instandsetzung von Gegenständen entstanden sind, die zum Mieteigentum gehören (Elektroinstallationen, Heizung & Co.), musste ich noch nie bezahlen. Das ist Sache des Mieters. Oder hast du beim Autovermieter schonmal eine Rechnung für den Ölwechsel deines Mietwagens bekommen? Oder noch besser: Eine Rechnung für die Lackaufbereitung, 5 Jahre nachdem du die Kisten abgegeben hast? Ich noch nicht.

Beim Leasing ist das anders. Dort musst du als Leasingnehmer für Instandhaltung und Wartung des Leasinggegenstandes voll aufkommen. Wenn du Leasing unbedingt als Miete bezeichnen willst, dann nenne es bitte eine atypische Miete. Damit vermeidest du auch Fragen wie die vom Threadersteller, der aus dem Irrtum "Leasing gleich Miete" das Mietrecht auf Leasingverträge anwenden möchte, was definitiv nicht möglich ist.

Also hört bitte auf, Leasing mit Miete gleichzusetzen. Es ist ähnlich, aber nicht gleich. Was anderes zu behaupten, verwirrt die Leute nur unnötig...

Zitat:

 

Also hört bitte auf, Leasing mit Miete gleichzusetzen. Es ist ähnlich, aber nicht gleich. Was anderes zu behaupten, verwirrt die Leute nur unnötig...

Zivilrechtlich finden in erster Linie die §§ 535 ff. BGB (Mietrecht) Anwendung auf Leasingverträge.

Juristen beichnen Leasing als "Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftgutes auf Zeit gegen Entgelt“ - also Vermietung. Näheres regeln die sogenannten Leasingerlasse. Im besagten Fall wird es sich um einen Vertrag handeln, der erlasskonform zum "Teilamortisationserlass" (Bundesminister der Finanzen, Schreiben vom 22.12.1975 - IV B 2 - S 2170 - 161/75) gestaltet ist. Dem geneigten Leser empfehle ich dessen Lektüre. Er wird feststellen, dass dort von "Mietverträgen" und "Mietzeit" die Rede ist.

Ich denke, dem TE ist hier mit irgendwelchen Haarspaltereien nicht geholfen.

Ist ja wie bei Loriot hier...

Beim Leasen fallen so viele Aspekte des Mietens weg, dass man das nicht als Mieten bezeichnen kann (keine Kündigungsmöglichkeit in der Grundmietzeit, Leasingnehmer haftet wie ein Eigentümer für Totalverlust der Sache usw). U.a. deshalb läuft Leasing auch unter Außenfinanzierung.

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-leasingvertrag.htm

Direkt aus dem Link, damit gehts los:

Zitat:

1. Leasingvertrag als Mietvertrag

Der Leasingvertrag wird als Mietvertrag qualifiziert, ...

:D

Das ist doch der joke an der Sache...

1.1 Wir betrachten Leasing als Miete

1.2 bis auf eine Verpflichtung zu periodischen Zahlungen ist alles anders

1.3 wer einen Weg findet das Ding auf Leihen umzusubsumieren, wird promoviert

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