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Definiton Unfall-Fahrzeug

Themenstarteram 21. März 2008 um 17:05

Ein Motorrad mit Neupreis 6300€ fällt aus dem Stand um und der Ersatz aller Schäden kostet insgesamt 1000€. Ist es ein "Unfall"? Wo liegt die Grenze?

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15 Antworten

ich denke dieses beantwortet die frage?

Harry

am 22. März 2008 um 9:19

Welche Schäden hat denn das Motorrad?

1000 Euro Schaden müssen nicht gleich bedeuten das es ein Unfallfahrzeug ist. Der BGH hat ja in seinem Urteil keine Preisvorgaben gemacht ab welcher Schadenshöhe es zum Unfallfahrzeug wird.

 

Themenstarteram 25. März 2008 um 16:20

Sorry für späte Antwort!

Wir wollten unsere Motorrad erster Hand verkaufen. Ein Unternehmer rief an und fragte nach der Höhe der vor Monaten geleisteten Reparaturkosten. Er meinte, es sei für ihn nur interessant bis 750,00€, da es sich sonst laut BGB um ein Unfallfahrzeug handle, und er es so nicht weiterverkaufen könnte...:rolleyes:

Der Schaden betrug 808,00€...

Dann ist ja fast jedes Auto ein Unfallauto, das mal 'ne verkratzte Motorhaube oder so hatte...fast jedenfalls.

Das ist doch Schwachsinn!?

am 25. März 2008 um 17:06

Der gute Mann vertut sich!

Das hat nichts damit zu tun, daß ein verunfalltes Fahrzeug auch ab 750 Euro eine Unfallfahrzeug sein muß.

Wenn jeman mutwillig ein Kratzer in einem Fahrzeug macht und die Reparaturkosten betragen 1200 Euro ist es auch kein Unfallfahrzeug.

Weitere Infos dazu hier unter Unfall-Info/Sachverständigenkosten:

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-abrech.htm

am 25. März 2008 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier

Der gute Mann vertut sich!

Das hat nichts damit zu tun, daß ein verunfalltes Fahrzeug auch ab 750 Euro eine Unfallfahrzeug sein muß.

Wenn jeman mutwillig ein Kratzer in einem Fahrzeug macht und die Reparaturkosten betragen 1200 Euro ist es auch kein Unfallfahrzeug.

Weitere Infos dazu hier unter Unfall-Info/Sachverständigenkosten:

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-abrech.htm

Das ist eine sehr schwierige Sache, wann wirklich ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug zählt und bei welchen Schäden. Ich weiß nicht ob du ein Gutachten für den Schaden erstellen lassen hast.

Wenn ja, dann würde ich den Sachverständigen nochmal anrufen und nachfragen ob dein Fahrzeug jetzt den Makel hat als Unfallfahrzeug.

Ansonsten kann ein Fachmann dir das sagen aufgrund der Reparaturrechnung, wo ja alles vermerkt ist was an deinem Fahrzeug alles repariert worden ist.

Mir ist vor kurzem ein alkohlisierter in mein parkendes Auto gefahren vor der Haustür. Das Auto war 5 Wochen alt und es mußten die Fahrertür , linker Kotflügel und der Stoßfänger mit Neuteilen ausgewechselt werden. War halt alles nur ein Streifanstoß und beim Auto sind keine A oder B Säule verzogen auch keine tragenden Teile oder das Chassis und trotzdem ist das neue Auto jetzt ein Unfallfahrzeug obwohl es wieder komplett hergestellt worden ist.

Heute hab ich ihn abgeholt und mich geärgert. Wenn ich das Lenkrad gerade halte zieht der Wagen nach rechts. Trotz ihrer Probefahrt hat derjenige das nicht gemerkt seltsamerweise obwohl das sofort auffällt. Die Vorder- und Hinterachse musste laut Gutachten vermessen werden und wären laut Werkstatt auch in Ordnung. Jetzt frage ich mich, warum mein Lenkrad beim geradeaus fahren nicht mer die richtige Position hat.

Morgen früh muß ich die Werksatt anrufen und fragen woran das liegt oder ich den Gutachter nochmal zu Nachbesichtigung bestellen muß. Normalerweise hätte ich erwartet, das die Fachwerkstatt das sieht.

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier

 

Mir ist vor kurzem ein alkohlisierter in mein parkendes Auto gefahren vor der Haustür. Das Auto war 5 Wochen alt und es mußten die Fahrertür , linker Kotflügel und der Stoßfänger mit Neuteilen ausgewechselt werden. War halt alles nur ein Streifanstoß und beim Auto sind keine A oder B Säule verzogen auch keine tragenden Teile oder das Chassis und trotzdem ist das neue Auto jetzt ein Unfallfahrzeug obwohl es wieder komplett hergestellt worden ist.

Hi

Das ist z.B. einfach nur scheiße.Nun haste ein "Unfallfahrzeug" das wiederum den Verkaufswert mindert obwohl alles wieder hergerichtet wurde.

Zum Thema:

Ob es ein Unfallfahrzeug ist oder nicht ist immer schwer zu sagen als laie.

Deshalb verkaufen viele ihre Autos als Unfallfahrzeuge.

Denn wenn der Wagen als Unfallfrei verkauft wurde und der Käufer herraus findet,dass das Auto Unfall hatte ist dies ein Grund den Wagen zurück zu geben.

Und der Verkäufer muss den Wagen definitiv zurück nehmen.

Um dieses "problem" aus dem weg zu gehen wird es als Unfallfahrzeug verkauft.

Man sieht es immer häufiger.Seis in Internet Auktionen oder bei manchen anderen Internetseiten.

MfG

Schapy

Themenstarteram 26. März 2008 um 7:58

Hallo,

wir haben das Fahrzeug mittlerweile (meines Erachtens) recht gut verkauft bekommen. Das Häkchen bei unfallfrei wurde nicht gesetzt. Zusätzlich haben wir dem Käufer (privat) noch die Rechnung für die Reparatur beigelegt. Es handelte sich um Teile a la Verkleidung, Fußraste, Scheibe etc.

Dennoch werden wir uns bei der Verischerung melden und Ersatz für den merkantilen Schaden fordern. Man hätte - nach aktueller Marktlage - ca. 500,00€ mehr bekommen können. Wir legen den Kaufvertrag dann bei. Mal gucken, was kommt.

am 26. März 2008 um 18:43

Aber da hat ja die Versicherung jetzt nach verkauften Fahrzeug mehr mit zu tun!

Der merkantile Minderwert wird von einem Gutachter nach besichtigung des Fahrzeugs bestimmt. Da kei Fremdverschulden bei dir zugrunde liegt war das wohl ein Teil- oder Vollkaskoschaden? In dem Fall bekommt man auch keinen merkantilen Minderwert von der Versicherung zugesprochen.

Das ist halt persönliches Pech gewesen bei Dir und du mußt den Wertverlust aus eigener Tasche bezahlen, denn du schreibst ja das dein Fahrzeug einfach aus dem Stand umgefallen ist.

Es wäre anders gewesen, wenn dein Fahrzeug durch einen starken Winstoß umgefallen wäre. Aber hier muß man den Nachweis erbringen, das an dem Tag ein Wind von mindestens der Stärke 8 gewesen ist. Du schreibst ja das dein Fahrzeug einfach aus dem Stand umgefallen ist.

Themenstarteram 26. März 2008 um 18:52

Wir hatten keine Schuld. Die Haftpflicht des Verursachers zahlte bisher die Reparatur, Nutzungsaufall und eine kleine Kostenpauschale für Regulierung des Schadens. Der merkantile Minderwert fehlt jedoch. Und das hat sich erst jetzt - nach dem Verkauf zu relativ geringem Preis, da Unfallfahrzeug - bemerkbar gemacht.

 

am 26. März 2008 um 18:59

Sorry, ich verstehe das nicht mehr bei Dir! Eingangs steht, dein Fahrzeug ist aus dem Stand umgefallen und jetzt gibt es plötzlich einen Verursacher?

Gibt es einen Verursacher dann kann man auch einen Gutachter bestellen, der bei deiner angegebenen Schadenshöhe ein Gutachten erstellt. Und in diesem Gutachten steht auch der merkantile Minderwert. Steht dort kein merkantiler Minderwert ist das Fahrzeug auch kein Unfallfahrzeug oder es war schon zu alt.

Aber in deinem Fall blicke ich jetzt nicht mehr so richtig durch ob ein Gutachten erstellt worden ist.

Themenstarteram 27. März 2008 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier

Sorry, ich verstehe das nicht mehr bei Dir! Eingangs steht, dein Fahrzeug ist aus dem Stand umgefallen und jetzt gibt es plötzlich einen Verursacher?

Gibt es einen Verursacher dann kann man auch einen Gutachter bestellen, der bei deiner angegebenen Schadenshöhe ein Gutachten erstellt. Und in diesem Gutachten steht auch der merkantile Minderwert. Steht dort kein merkantiler Minderwert ist das Fahrzeug auch kein Unfallfahrzeug oder es war schon zu alt.

Aber in deinem Fall blicke ich jetzt nicht mehr so richtig durch ob ein Gutachten erstellt worden ist.

Hallo,

sorry, unglücklich formuliert. Das Motorrad wurde durch ein ausparkendes Auto umgestoßen. Es stand also. Von einem merkantilen Minderwert sagte der Gutachter nichts. Der Schaden wurde INSGESAMT mit knapp 1100€ brutto inkl. aller Arbeiten bemessen. Neupreis lag/liegt bei über 6000€. Das Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt knapp 2 Jahre alt.

Die Versicherung ließ komplett reparieren, zahlte Nutzungsausfall für 10 von 21 Tagen und ersetzte uns den "Aufwand", den wir hatten (Telefon etc.). Den merkantilen Minderwert wollte man uns nicht ersetzen.

Nun haben wir das Motorrad mit Mühe und Not privat für 500€ unter Marktwert als "Unfallfahrzeug" losbekommen. Der Unfall liegt ein halbes Jahr zurück. Wir haben jetzt an die Versicherung des damaligen Verursachers ein Schreiben geschickt, in dem wir Ersatz für unseren "Verlust" beim Verkauf fordern.

Dabei beriefen wir uns auf einen Präzidenzfall des Bundesgerichtshofes (mit AZ), bei dem ein Schaden an einem Auto in Höhe von 900€ nicht mehr als "Bagatellschaden", d.h. nun als Unfallschaden, eingestuft worden ist. Eine klare Abgrenzung zwischen Bagatell- und Unfallschaden ist schwierig. Laut BGB (Paragraphen auch angegeben) ist ein Schaden, der nicht mehr als "Bagatellschaden" gilt, auch dann noch ein Unfall, wenn er fachgerecht repariert worden ist.

Meint Ihr, dass man noch Chance auf Entschädigung hat?

am 27. März 2008 um 18:14

Leider weiß ich nicht ob du das Gutachten gesehen hast oder eine Kopie davon bekommen hast und ob der Sachverständige von der gegnerischen Versicherung bestellt wurde?

War das Motorrad vor dem Unfall unfallfrei?

Ab dem Unfall ist es rechtlich dann nicht mehr als unfallfrei zu verkaufen, selbst wenn der Unfall als gering einzustufen und daher nicht offenbarungspflichtig sein sollte. Verkauft man das Kfz, weil "nur neue Scheinwerfer, Kühler, oder andere Schraubteile erneuert worden sind", als unfallfrei, begeht man nach der Rechtsprechung Betrug und ist nach dem BGB allen Gewährleistungsvorschriften der §§ 433 ff BGB ausgesetzt mit der Folge von Rücknahme, Schadenersatz etc.

Ich denke mal das man 500 Euro als Schadensersatz nicht zurück bekommen kann, jedoch ein geringerer Betrag als merkantiler Minderwert wäre gerechtfertigt insofern das Fahrzeug vorher unfallfrei war. Ich verstehe nur deine Aussage nicht was das heißen sollte: " Die Versicherung wollte keinen Minderwert zahlen" ?

Wenn einer im Gutachten steht muß die Versicherung diesen auch zahlen!

 

 

 

Themenstarteram 28. März 2008 um 6:16

Ein Gutachter war auf jeden Fall da. Mehr weiß ich auch nicht. Eventuell ist dennoch eine Entschädigung drin. Versuch macht schlau..

" Die Versicherung wollte keinen Minderwert zahlen" ?

hä..soll heißen: Die versicherung hat uns für die Tatsache, dass es nun ein "Unfallfahrzeug" ist, keine Entschädigung zahlen. ^^

am 28. März 2008 um 21:34

Naja, dann wurdert es mich nicht, dass du keinen merkantilen Minderwert bekommen hast. Vielleicht lernt man ja draus und bestellt sich dann selber einen unabhängigen Sachverständigen. Jaja, die Versicherungen finden doch immer wieder gutgläubige Leute woran sie sparen können. Unglaublich, dass du noch nicht mal weißt was in deinem Gutachten gestanden hat.

Ich drück dir die Daumen das du was bekommst, aber ich denke zu 99% wohl eher nichts.

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