Minderung der Leasingrate erzwingen wegen Fehlern am Fahrzeug!
Salute!
Gibt es Möglichkeiten, die Leasingrate zu mindern aufgrund von defekten Bauteilen, für die man einen Aufpreis bezahlt hat?
Wenn, als Beispiel, die Standheizung nicht funktioniert, und man diesen Defekt gegebenermaßen (wer nutzt im Sommer hierzulande eine Standheizung? 😛) erst im Winter bemerkt und die Werkstatt bekommt den Mangel nicht mängelfrei behoben - gibt es Möglichkeiten, die Leasingrate rückwirkend um den monatlichen Betrag zu mindern?
Hat jemand Erfahrung diesbezüglich oder kennt ähnliche Fälle, oder die Gesetzeslage?
Der Händler zeigt sich natürlich von seiner freundlichsten Seite... Reperatur nur zum Teil erfolgreich, Kulanz muss man mit dem Hersteller klären (läuft darauf hinaus, dass es einem Leid tut aber man nichts ändern kann, in der Hoffnung, man gibt als Kunde endlich Ruhe 😁) und so weiter.
Über die Möglichkeit der Wandlung bin ich informiert, allerdings präferiere ich eine Lösung wie ich sie beschrieben habe, wenn's denn machbar ist...?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von meepmeep
Es geht doch nichts über ein gesundes Halbwissen...
Richtig. Und das direkte Übersetzen von englischen Begriffen soll auch schon zu Missverständnissen geführt haben 🙄
Zitat:
Original geschrieben von meepmeep
Jetzt erklär mir bitte mal, wo der Unterschied zum Mietverhältnis ist.
Ist das ernst gemeint? Dann suche mir doch mal bitte im BGB die Stelle heraus, die die Vorschriften für Leasingverträge definiert. Und nein, die Vorschriften für Mietverträge sind es definitiv nicht. Alleine das ist ein eklatanter Unterschied zwischen Leasing und Miete.
Abgesehen davon weiß ich nicht, in was für eine Wohnung du wohnst (oder was in deinem Mietvertrag steht). Aber die Kosten, die durch Wartung und Instandsetzung von Gegenständen entstanden sind, die zum Mieteigentum gehören (Elektroinstallationen, Heizung & Co.), musste ich noch nie bezahlen. Das ist Sache des Mieters. Oder hast du beim Autovermieter schonmal eine Rechnung für den Ölwechsel deines Mietwagens bekommen? Oder noch besser: Eine Rechnung für die Lackaufbereitung, 5 Jahre nachdem du die Kisten abgegeben hast? Ich noch nicht.
Beim Leasing ist das anders. Dort musst du als Leasingnehmer für Instandhaltung und Wartung des Leasinggegenstandes voll aufkommen. Wenn du Leasing unbedingt als Miete bezeichnen willst, dann nenne es bitte eine atypische Miete. Damit vermeidest du auch Fragen wie die vom Threadersteller, der aus dem Irrtum "Leasing gleich Miete" das Mietrecht auf Leasingverträge anwenden möchte, was definitiv nicht möglich ist.
Also hört bitte auf, Leasing mit Miete gleichzusetzen. Es ist ähnlich, aber nicht gleich. Was anderes zu behaupten, verwirrt die Leute nur unnötig...
30 Antworten
Leasinggeber hat im Leasingvertrag die Gewährleistungsrechte und Schadenesatzansprüche, die er gegenüber dem Autohaus hat, an den Leasingnehmer abgetreten.
Wenn Nachbesserungen bei Mängeln nicht erfolgreich sind, dann kann der LN auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er gibt das Auto zurück und zahlt für die bereits gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung. Der Kaufpreis geht an LG, von dem er Anzahlung und die bereits bezahlten Leasingraten zurückerhält.
Die praktische Durchführung dieses Verfahrens wird wohl sehr zeitaufwendig sein, da weder Händler noch Leasinggeber an einer derartigen Abwicklung interessiert sind.
O.