Minderung der Leasingrate erzwingen wegen Fehlern am Fahrzeug!
Salute!
Gibt es Möglichkeiten, die Leasingrate zu mindern aufgrund von defekten Bauteilen, für die man einen Aufpreis bezahlt hat?
Wenn, als Beispiel, die Standheizung nicht funktioniert, und man diesen Defekt gegebenermaßen (wer nutzt im Sommer hierzulande eine Standheizung? 😛) erst im Winter bemerkt und die Werkstatt bekommt den Mangel nicht mängelfrei behoben - gibt es Möglichkeiten, die Leasingrate rückwirkend um den monatlichen Betrag zu mindern?
Hat jemand Erfahrung diesbezüglich oder kennt ähnliche Fälle, oder die Gesetzeslage?
Der Händler zeigt sich natürlich von seiner freundlichsten Seite... Reperatur nur zum Teil erfolgreich, Kulanz muss man mit dem Hersteller klären (läuft darauf hinaus, dass es einem Leid tut aber man nichts ändern kann, in der Hoffnung, man gibt als Kunde endlich Ruhe 😁) und so weiter.
Über die Möglichkeit der Wandlung bin ich informiert, allerdings präferiere ich eine Lösung wie ich sie beschrieben habe, wenn's denn machbar ist...?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von meepmeep
Es geht doch nichts über ein gesundes Halbwissen...
Richtig. Und das direkte Übersetzen von englischen Begriffen soll auch schon zu Missverständnissen geführt haben 🙄
Zitat:
Original geschrieben von meepmeep
Jetzt erklär mir bitte mal, wo der Unterschied zum Mietverhältnis ist.
Ist das ernst gemeint? Dann suche mir doch mal bitte im BGB die Stelle heraus, die die Vorschriften für Leasingverträge definiert. Und nein, die Vorschriften für Mietverträge sind es definitiv nicht. Alleine das ist ein eklatanter Unterschied zwischen Leasing und Miete.
Abgesehen davon weiß ich nicht, in was für eine Wohnung du wohnst (oder was in deinem Mietvertrag steht). Aber die Kosten, die durch Wartung und Instandsetzung von Gegenständen entstanden sind, die zum Mieteigentum gehören (Elektroinstallationen, Heizung & Co.), musste ich noch nie bezahlen. Das ist Sache des Mieters. Oder hast du beim Autovermieter schonmal eine Rechnung für den Ölwechsel deines Mietwagens bekommen? Oder noch besser: Eine Rechnung für die Lackaufbereitung, 5 Jahre nachdem du die Kisten abgegeben hast? Ich noch nicht.
Beim Leasing ist das anders. Dort musst du als Leasingnehmer für Instandhaltung und Wartung des Leasinggegenstandes voll aufkommen. Wenn du Leasing unbedingt als Miete bezeichnen willst, dann nenne es bitte eine atypische Miete. Damit vermeidest du auch Fragen wie die vom Threadersteller, der aus dem Irrtum "Leasing gleich Miete" das Mietrecht auf Leasingverträge anwenden möchte, was definitiv nicht möglich ist.
Also hört bitte auf, Leasing mit Miete gleichzusetzen. Es ist ähnlich, aber nicht gleich. Was anderes zu behaupten, verwirrt die Leute nur unnötig...
30 Antworten
Könnte man dann nicht auch wie zb Wohngeldzuschuß für ein Auto Leasinggeldzuschuß vom Staat bekommen 😕😕😕
Schonmal vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
Zusammenfassend resümiert: Das Risiko liegt bei mir als LN, vertraglich geregelt durch entsprechende Klauseln. Somit habe ich keinen Anspruch auf Minderung der monatlichen Rate für das (bei Auslieferung des Fahrzeugs vermutlich schon) defekten Anbauteil.
Da sich die Niederlasung weder kooperativ noch wirklich interessiert zeigt, zudem nicht in der Lage ist, eine Reperatur ohne Rücksprache mit dem Werk durchzuführen, kann ich hier kaum Entgegenkommen erwarten. Ich wende mich vermutlich direkt an den Hersteller und hoffe auf eine zufriedenstellende Lösung.
Eine letzte Frage:
Kann ein Kunde bei einem Fahrzeug der oberen Preisklasse denn erwarten, dass alle Funktionen inkl. Sonderausstattungen des Fahrzeugs funktionsfähig sind bei Auslieferung?
Zitat:
Original geschrieben von Cruiser-Benz
Kann ein Kunde bei einem Fahrzeug der oberen Preisklasse denn erwarten, dass alle Funktionen inkl. Sonderausstattungen des Fahrzeugs funktionsfähig sind bei Auslieferung?
Das kann sogar ein Kunde bei einem Billigauto erwarten.
Zitat:
Original geschrieben von meepmeep
Das kann sogar ein Kunde bei einem Billigauto erwarten.Zitat:
Original geschrieben von Cruiser-Benz
Kann ein Kunde bei einem Fahrzeug der oberen Preisklasse denn erwarten, dass alle Funktionen inkl. Sonderausstattungen des Fahrzeugs funktionsfähig sind bei Auslieferung?
Bitte nicht missverstehen, es sollte nicht falsch oder gar abwertend herüberkommen! 😉
Mir ging es speziell um die Tatsache, dass man einen wesentlich höheren Preis für ein Fahrzeug zahlt und an das Fahrzeug demnach auch höhere Ansprüche hat, die ein Fahrzeug erfüllen sollte.
Die Frage nun, kann man diese höheren Ansprüche in irgendeiner Form geltend machen?
Gegenüber der Bank als LG nicht, eher beim Hersteller?
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Gaaaaaaaaaaaaanz bestimmt bekommst du noch für deine seelischen Qualen einen Batzen Schmerzensgeld 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Cruiser-Benz
Mir ging es speziell um die Tatsache, dass man einen wesentlich höheren Preis für ein Fahrzeug zahlt und an das Fahrzeug demnach auch höhere Ansprüche hat, die ein Fahrzeug erfüllen sollte.
Von Rohstoffwert: Gummi, Stahl, Aluminium, Leder, Kupfer, Farbe,Glas, Kunststoffe, sind fast alle Autos gleich teuer, das einzige was einen viel höheren Preis rechtfertigt ist das teure Markenemblem der jeweiligen Hersteller und hohen Gehälter der Chefetage sowie die Aussüttung für die Aktionäre.
Welche primäre Aufgaben außer Personen und Gepäck von A nach B soll ein Fahzeug den erfüllen??? Oder hat dein Fahrzeug ein Luxusmangelwelchen du als Sachmangel deklarieren kannst???😛
Peppi, mein Guter, du hast das Wichtigste und Teuerste unterschlagen: die Entwicklungskosten.
Und da gibt es große Unterschiede.
Ebenso bei Lohn und Gehalt. Vergleiche einen rumänischen Arbeiter bei Dacia und einen bei BMW oder Mercedes.
Zitat:
Original geschrieben von Bert1956
Peppi, mein Guter, du hast das Wichtigste und Teuerste unterschlagen: die Entwicklungskosten.
Und da gibt es große Unterschiede.
Ebenso bei Lohn und Gehalt. Vergleiche einen rumänischen Arbeiter bei Dacia und einen bei BMW oder Mercedes.
Entscheident sind die Lohn- Stückkosten VW ist hier zb so derart produktiv.
Die Entwicklungskosten bei VW lagen 2011 bei 7,2 Millarden € bei 8,2 Millionen verkaufen Fahrzeugen sind das nur 882 € pro Fahrzeug
Vergleiche aber mal diese beiden Fahrzeuge bei welchem Fahrzeug hat das Unternehmen einen höheren Gewinn?
http://suchen.mobile.de/.../156987766.html?...
Und diesem Fahrzeug mit weniger Leistung
http://suchen.mobile.de/.../158152389.html?...
Ich denke Leasing kann man nicht mit Mieten vergleichen. Eher mit Pacht. Dann haftet man auch für die Pachtsache.
Auf der einen Seite Daciamitrbeiter zu 1,50Euro/h und quasi null Entwicklungskosten, da alle Daciamodelle Technik von vorgestern beinhalten die Renault schon vor Jahren abgeschrieben hat und auf der anderen Seite VW. Ganz klare Sache.
Wobei VW den Vorteil hat, daß durch die Massenproduktion sich die Entwicklungskosten schön verteilen lassen und relativ gering sind. Wer weniger Stück verkauft, muß höhere F&E-Kosten draufschlagen
Außer den Stückkosten gibts auch noch andere Sachen.
Porsche kann Preise nehmen und dementsprechend Gewinne einfahren, die weit über anderen Marken liegen. Einem Porschefahrer ist es schließlich ziemlich egal ob die Kiste nun 123000 oder 134000 Euro kostet.
However, deine Aussage Peppi, alle Autos sind vom Aufwand gleich, nur das Markenemblem, hohen Gehälter der Chefetage sowie die Aussüttung für die Aktionäre machten den Unterschied, ist jedenfalls falsch.
Zitat:
Original geschrieben von Bert1956
However, deine Aussage Peppi, alle Autos sind vom Aufwand gleich, nur das Markenemblem, hohen Gehälter der Chefetage sowie die Aussüttung für die Aktionäre machten den Unterschied, ist jedenfalls falsch.
Ich meinte alle Fahrzeuge haben in etwa dieselben Rohstoffkosten, was kostet eine Tonne Stahl ? was kosten 100 kg Aluminium was kosten 5m² Leder und 10kg Glas usw usw ? Diese Kosten sind für alle Hersteller gleichwertig, und fast alle Autos haben den selben Rohstoffwert, aus diesem Materialien baut Firma A ein Auto für 25.000 € und die andere Firma B ein Auto für 100.000 €
Du hast vollkommen recht das der Gewinn bei Porsche pro gebautes Fahrzeug viel höher ist als der Gewinn bei einem VW.
Die Entwicklungskosten für einen Dacia hat Renault und damit die Renaultfahrer gezahlt,vergleichbar damit das VW Neuwagenkäufer die Entwicklungskosten von Skoda auch schon gezahlt haben.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Welche primäre Aufgaben außer Personen und Gepäck von A nach B soll ein Fahzeug den erfüllen??? Oder hat dein Fahrzeug ein Luxusmangelwelchen du als Sachmangel deklarieren kannst???😛
Nun, ich kaufe mir kein Oberklassefahrzeug, um "nur" von A nach B zu kommen. Ich erwarte besseren Service, besseren Komfort, besseres Design, bessere Fahrleistungen, bessere Verarbeitung und auch mehr Sicherheit als ich sie von einem Dacia (um das Beispiel aufzugreifen) erwarten kann.
Wenn man es so will, hat das Fahrzeug einen Luxusmangel, welchen ich als Sachmangel deklarieren möchte. Für eine Standheizung zahlt man einen saftigen Aufpreis, da erwarte ich die volle Funktionsfähigkeit, ohne sie explizit zu prüfen - Fahrzeugübergabe war im Sommer, hier fallen Mängel an der Klimaanlage eher auf😉 Die Werkstatt war nicht in der Lage, diesen Mangel zufriedenstellend in zwei Versuchen zu reparieren. Daher die Frage, ob ich mir den bislang entstandenen Schaden geltend machen kann. Es wurde ein Jahr lang für eine Extraausstattung gezahlt, welches nicht funktionsfähig war.
Die F&E Kosten sind bei Mercedes-Benz höher als bei Renault, ebenso Vertrieb und Verwaltung und sonstiges. Das Fahrzeug unterscheidet sich letztlich noch in den Fahreigenschaften, die Fahrwerke von deutschen Herstellern sind i.a.R. besser und ausgefeilter als französische, dazu die Motoren - bei Audi, BMW und MB bekommst du oft mehr als 10 Motoren pro Baureihe, bei anderen Mitbewerbern beschränkt es sich oft auf einen Diesel und zwei Benziner. Dazu zahlt man sicherlich noch einen Aufschlag für das Image (im Fall Porsche ist war von bis zu 20.000€ p.Fzg die Rede..) und so weiter. Ist auch eher eine sozialpolitische Diskussion, die weniger auf Rechtsgrundlagen basiert.
Gruß,
CB.
Hilft alles nix, mußt wohl vor Gericht ziehen aber Dank Rechtschutz auf unser aller Kosten ist dies bestimmt keine Problem 😁
Wandel (Rücktritt vom Kauf) das Ding beim Hersteller...
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Von Rohstoffwert: Gummi, Stahl, Aluminium, Leder, Kupfer, Farbe,Glas, Kunststoffe, sind fast alle Autos gleich teuer, das einzige was einen viel höheren Preis rechtfertigt ist das teure Markenemblem der jeweiligen Hersteller und hohen Gehälter der Chefetage sowie die Aussüttung für die Aktionäre.Zitat:
Original geschrieben von Cruiser-Benz
Mir ging es speziell um die Tatsache, dass man einen wesentlich höheren Preis für ein Fahrzeug zahlt und an das Fahrzeug demnach auch höhere Ansprüche hat, die ein Fahrzeug erfüllen sollte.
Welche primäre Aufgaben außer Personen und Gepäck von A nach B soll ein Fahzeug den erfüllen??? Oder hat dein Fahrzeug ein Luxusmangelwelchen du als Sachmangel deklarieren kannst???😛
Und warum werden dann französiche und itakienische Autos nierdergemacht?
Zitat:
Original geschrieben von Cruiser-Benz
Daher die Frage, ob ich mir den bislang entstandenen Schaden geltend machen kann.
Ja, kannst du. Allerdings nicht gegenüber dem Leasinggeber, sondern gegenüber dem Verkäufer - also dem ausliefernden Autohaus. Wird ein Fahrzeug nicht wie vertraglich vereinbart ausgeliefert, liegt ein Sachmangel vor. Tritt dieser Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Verkauf bzw. Auslieferung des Fahrzeugs auf, muss er durch den Verkäufer beseitigt werden. Fällt dir der Mangel erst nach diesen 6 Monaten auf, musst du nachweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung des Fahrzeugs bestanden hat. Das gilt auch für die als Beispiel genannte defekte Standheizung - die kann man auch im Sommer testen. Ansonsten musst du, wie jeder andere normalsterbliche Autokäufer auch, auf die Kulanz des Herstellers hoffen. Das gilt für Leasing, Kreditfinanzierung oder Barkauf.
Zitat:
Original geschrieben von Cruiser-Benz
Es wurde ein Jahr lang für eine Extraausstattung gezahlt, welches nicht funktionsfähig war.
Genau hier liegt der Irrglaube mit dem Mietrecht: Leasing ist eine "stinknormale" Finanzierungsform. Ein Leasinggeber ist in erster Linie ein Geldgeber und kein Dienstleister im Sinne eines Autovermieters.
Stell dir einfach mal vor, du gehst zu deiner Hausbank und willst einen Autokredit. Deine Hausbank kennt dich als zuverlässigen Kunden, gibt dir das Geld zum Zinssatz X und der monatlichen Rate Y und du kaufst dir davon ein schönes Auto. Jetzt tritt bei diesem Fahrzeug ein Mangel auf. Würdest du jetzt ernsthaft zu deiner Hausbank gehen und die monatliche Kreditrate kürzen? Was hat der Kredit und deine Hausbank mit dem Mangel an deinem Fahrzeug zu tun und warum sollen sie dafür haften? Haften tut in diesem Fall das ausliefernde Autohaus bzw. der Verkäufer. Kann der Mangel nicht behoben werden, entsteht für dich ein Schaden. Und dieser Schaden wird vom ausliefernden Autohaus bzw. vom Verkäufer ersetzt. Nicht aber vom Geldgeber...
Jetzt verstanden? 😉
Anmk.:
Der Leasinggeber wird ersetzten Schaden vom Leasingnehmer am Ende des Leasings einfordern, da er sicherlich nicht ein mangelhaftes Fahrzeug zurücknehmen wird. Der Leasingnehmer ist sogar verpflichtet, dem Leasinggeber ersetzten Schaden zu melden. Die als Beispiel genannte defekte Standheizung verhält sich dann ähnlich wie ein Kratzer im Stoßfänger - es ist eine Wertminderung, die durch den Leasingnehmer ersetzt werden muss. Das ist ein Stolperstein, den man definitiv beachten sollte.