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Minderjährige verursacht Schaden am Kfz. Wer haftet?

Themenstarteram 1. März 2019 um 18:32

Guten Abend zusammen,

ich habe ein kleines Problem, vielleicht gibt es hier Experten die sich auskennen, oder den selben Fall schon hatten.

Und zwar.... Die Tochter des Unfallgegners, hat mit dem Fahrrad mein stehendes PKW im Straßenverkehr (kein Parkplatz) beschädigt. Die Versicherung des Verursachers hat mir jetzt mitgeteilt, dass die Tochter zum Schadenszeitpunkt 7 1/2 Jahre alt war, und daher laut § 828 Ziff. 2 BGB, wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für den Schade, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist.

Muss ich das so hinnehmen?

Die Eltern selbst waren zum Schadenszeitpunkt nicht vor Ort. Aufsichtsperson war die Großmutter, sowie eine Freundin der Familie. (insgesamt 3 Kinder zu beaufsichtigen)

Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Oder bleibe ich wirklich auf dem Schaden alleine sitzen?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Absolut richtig.

Das BGB gibts auch erst seit über 100 Jahren und natürlich ist das bislang keinem aufgefallen.

Und morgen nimmst du dir mal das Grundgesetz vor, da findet Dr. Dr. jur. Schubbie bestimmt auch noch jede Menge Fehler.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 01. März 2019 um 19:41:59 Uhr:

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nichtverantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Auch wenn es komisch klingt. Das 7 - 10 jährige Kind hat dabei keines solcher Fahrzeuge bewegt. Es wird sich auf den Schaden bezogen, der mit folgenden Fahrzeugen und nicht an folgenden Fahrzeugen zugefügt wird.

Nee Schubbie, es geht um den Schutz der Kinder und deren Nichtverantwortlichkeit für Schäden die sie im Straßenverkehr anrichten. Ob die Kinder nun unerlaubt mit dem Lkw fahren, mit dem Fahrrad oder mit dem Skateboard, das ist egal. Sie haften im Regelfall nicht.

Ja, aber das Fahrrad wird dort nicht als Ausschluss aufgeführt.

Schubie, es geht um die beteiligten Fahrzeuge, die Schaden durch das Kind genommen haben.

Für mich steht dort, dass der Schaden mit und nicht an den Fahrzeugen verursacht wird. Es wird ein Schaden mit (nicht an) besagten Fahrzeugen einem anderen zugefügt.

Und ich lese Unfall :)

Wenn Du gegen ein Auto rennst, dann hast Du einen Unfall mit einem Fahrzeug. So ist das zu verstehen.

Wenn aufgrund des Alters des Kindes keine Schadensregulierung geregelt werden kann, sollte man prüfen, ob hier ggf. eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt.

Näheres hierzu in § 1631 und § 832 BGB

Liegt nicht vor.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. März 2019 um 22:53:41 Uhr:

Liegt nicht vor.

Woher weist du das ?

Die waren grad nicht zuständig ...

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