Mietwagen nehmen oder nicht?
Hallo Leute,
folgende Geschichte.
Man hat einen unverschuldeten Unfall gehabt. Das Auto steht Wochenlang in der Werkstatt und wird repariert. Bis jetzt alles ok und normal.
Die gegnerische Versicherung fragt, ob man einen Mietwagen haben möchte. Man sagt nein und anstatt den Mietwagen bekommt man Nutzungsausfallentgelt.
Ist es richtig so, oder habe ich da etwas verwechselt?
Für eure Tipps wäre ich dankbar.
Gruß Chris
Beste Antwort im Thema
Nun will ich auch noch mal ... 😁
zum Nutzungsausfall:
Es geht hier ja immer um Schadenersatz - und zwar um den Ersatz des Nutzungsausfallschadens. Und um einen Schaden ersetzen zu können, muß der ja erstmal entstanden sein.
Und da tut sich der BGH immer noch etwas schwer. Man muß wissen, dass der Nutzungsausfallschaden so recht nie im Gesetz geregelt war, sondern erst durch die Gerichte entwickelt wurde (sog. "Richterrecht"😉. Und wenn die Gerichte sozusagen im "rechtsfreien Raum" eine neue Schadenskategorie entwickeln, tun sie das sehr vorsichtig. Deswegen gibt es z.B. grundsätzlich keinen Nutzungsausfall für Fahrzeuge, die ausschließlich dem reinen Freizeitvergnügen dienen - darin sieht der BGH keinen Schaden.
Wenn nun ein Geschädigter mit seinem Cabrio oder Roadster mit Saisonkennzeichen einen Unfall hat, aber unproblematisch auf sein ebenfalls angemeldetes "Ganzjahresauto" zurückgreifen kann, hat er nach dieser Rechtsprechung keinen Schaden.
Anders wäre es, wenn das Ganzjahresauto regelmäßig von einem anderen Familienmitglied genutzt würde und das Cabrio auch für die Fahrt zur Arbeit oder sonst alltägliche Besorgungen gebraucht wird - dann gibt es Ersatz des Nutzungsausfallschadens. Dann dient das Cabrio aber auch nicht nur dem Freizeitvergnügen.
zum Unfallersatztarif:
Es gibt bei Mietwagenfirmen sogenannte "Normaltarife" und etwas teurere "Unfalllersatztarife". Diese Unterscheidung ist durchaus in Ordnung, und der Unfallersatztarif darf auch etwas teurer sein, da er mit höheren Aufwendungen verbunden ist, wie schon geschrieben wurde.
Einige Mietwagenfirmen haben in den Unfallersatztarifen aber die Lizenz zum Gelddrucken gesehen. Es ist ja auch einfach, der Geschädigte kommt und unterschreibt, egal zu welchem Preis. Er muß ja nicht zahlen, sondern die Versicherung. Vermutlich gibt es Geschädigte, denen man einen Corsa für 500 EUR pro Tag anbieten könnte, und die würden ohne mit der Wimper zu zucken unterschreiben. (z.B. joschi67 ?)
Das geht aber so nicht. Gemäß § 254 BGB trifft den Geschädigten die Pflicht, den Schädiger vor ungewöhnlichen und überraschend hohen Schäden zu warnen. Außerdem gilt im Schadensrecht der Gedanke, dass nur der zur Schadensbeseitigung erforderliche Betrag zu ersetzen ist. Daraus leitet die Rechtsprechung eine Verpflichtung des Geschädigten ab, sich "wie ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch" zu verhalten (s. Zitat oben bei hafi).
Was Joschi vorgeschlagen hat, (hingehen, unterschreiben, fertig) geht also nicht. Einen Preisvergleich muß man vorher schon anstellen - drei Angebote reichen in der Regel. Man muß sich eben so verhalten, als müßte man selbst bezahlen.
.
47 Antworten
Ich hab da nochmal ne Frage!
Wie kann es denn möglich sein, dass wenn ich einen zweitwagen habe und alleiniger nutzer bin, ich keine ausfallentschädigung erhalte??? Das auto ist ja gemeldet, versichert, erleidet trotzdem einen kleinen wertverlust etc.
Hier wurde geschrieben, dass als lleiniger nutzer 2er autos, man keine entschädigung erhält! Einem bekannten ist jemand in sein auto gefahren und es war sein zweitwagen. er erhielt ohne probleme einen mietwagen, für zwei Wochen!!
ich wollt auch nochmal fragen, wenn ich mein auto auf 10000km versichert habe, macht das statistisch 30km pro tag (gaaaanz grob) die taxi kosten dafür liegen aber mindestens auf dem gleichen niveau wie ein mietwagen! abgesehen davon, bin ich mir nicht sicher, ob meine versicherung details meines vertrages (laufleistung etc) weitergeben darf.
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Hier wurde geschrieben, dass als lleiniger nutzer 2er autos, man keine entschädigung erhält! Einem bekannten ist jemand in sein auto gefahren und es war sein zweitwagen. er erhielt ohne probleme einen mietwagen, für zwei Wochen!!
Warum sollte dies auch nicht so sein ?
Der gegnerischen Versicherung kann es doch egal sein wie du dein Fahrzeug versichert hast, ich kann mir nicht vorstellen, dass dies eine Relevanz für die Ausfallentschädigung haben soll.
das ist ja das problem: hier wurde geschrieben, dass einem nichts zu steht, wenn man ein ungenutztes 2. auto hat!
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Das was geschrieben wurde ist nicht ganz richtig. Es gibt, und gerade in der Situation der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges, ein weit gefächertes Spektrum an Möglichkeiten und Unmöglichkeiten.
[...]
Gerade wieder hat das BGH wieder zu dieser Thematik ein Einzelfallurteil gefällt:Auszug aus: Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall – Neues BGH-Urteil
[...]Ist danach der „Normaltarif“ gerechtfertigt oder ist dem Geschädigten im konkreten Fall ein günstigerer Tarif nicht zugänglich, hat er Erstattung auf den „Unfallersatztarif“. Es kommt dann nicht darauf an, ob der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug wirksam vereinbart worden ist. D.h., die Schadensersatzverpflichtung des Schädigers und seines Haftpflichtversicherers bleibt unabhängig von möglichen vertragliche Ansprüchen des Geschädigten gegenüber dem Vermieter bestehen. Demnach kam es nicht darauf an, ob im konkreten Fall der Mietvertrag nichtig war.
[...]
So der Tenor des BGH´s
Hallo die Sachverständige,
ich weiß nicht, wer den von Dir zitierten Text geschrieben hat. Der BGH war es jedenfalls nicht. Solches Gestammmel hab ich noch nie in einer Entscheidung aus Karlsruhe gelesen.
Insofern find ich es schon gewagt, das hier als den "Tenor der Entscheidung" (Der Tenor im Rechtssinne ist übrigens was anderes: "Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 6. Zivilkammer ..."😉 darzustellen und zu sagen, dass mein Posting nicht richtig sei...
Ich nehme an, Du wolltest eigentlich die Entscheidung VI ZR 27/ 07 zitieren.
Wenn man die liest, findet man zunächst die Grundsätze, die ich angesprochen habe, fast wortgleich wieder:
1. Nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Geschädigte [...] nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Er ist hierbei [...] gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren, von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann.
Danach wird ausgeführt, warum im Einzelfall andere Erwägungen erforderlich sein können.
Das war hier aber nicht Thema und es macht meiner Meinung nach auch wenig Sinn, bei jeder grundsätzlichen Frage Urteile zu zitieren, die ausnahmsweise -aufgrund welcher Besonderheit auch immer- den Grundsatz ergänzen, erweitern oder einschränken.
Denn dann wäre jede Antwort hier im Forum nicht richtig, die nicht einen ganzen Kommentar zum Schadensrecht hier zitiert, damit auch kein Sonderfall ungenannt bleibt. Das kann´s aber wohl nicht sein🙁.
Keine Sorge: wenn mal jeman eine Frage zur Anmietung zur Unzeit stellt, wird er sicher auf die dann geltenden Besonderheiten hingewiesen.
Gruß
Hafi
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Sorry, hatte den Link vergessen mit einzufügen und die Beschwerde wegen des Gestammel bitte an den Autor selber richten.
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
...und die Beschwerde wegen des Gestammel bitte an den Autor selber richten.
Nö, ich befasse mich in der Zeit lieber gleich mit "dem Original" und überlasse das Gestammel anderen.
😁
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nö, ich befasse mich in der Zeit lieber gleich mit "dem Original" und überlasse das Gestammel anderen.Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
...und die Beschwerde wegen des Gestammel bitte an den Autor selber richten.
😁Hafi
Was will man(n) dazu auch sagen... Mir wird es ein ewiges Rätsel bleiben was in man(n)cher Köpfe vor sich geht.
Und Sorry für die Ironie ;-)
Das hier: 😁 hast Du aber schon gesehen und auch richtig gedeutet, oder?
Nun will ich auch noch mal ... 😁
zum Nutzungsausfall:
Es geht hier ja immer um Schadenersatz - und zwar um den Ersatz des Nutzungsausfallschadens. Und um einen Schaden ersetzen zu können, muß der ja erstmal entstanden sein.
Und da tut sich der BGH immer noch etwas schwer. Man muß wissen, dass der Nutzungsausfallschaden so recht nie im Gesetz geregelt war, sondern erst durch die Gerichte entwickelt wurde (sog. "Richterrecht"😉. Und wenn die Gerichte sozusagen im "rechtsfreien Raum" eine neue Schadenskategorie entwickeln, tun sie das sehr vorsichtig. Deswegen gibt es z.B. grundsätzlich keinen Nutzungsausfall für Fahrzeuge, die ausschließlich dem reinen Freizeitvergnügen dienen - darin sieht der BGH keinen Schaden.
Wenn nun ein Geschädigter mit seinem Cabrio oder Roadster mit Saisonkennzeichen einen Unfall hat, aber unproblematisch auf sein ebenfalls angemeldetes "Ganzjahresauto" zurückgreifen kann, hat er nach dieser Rechtsprechung keinen Schaden.
Anders wäre es, wenn das Ganzjahresauto regelmäßig von einem anderen Familienmitglied genutzt würde und das Cabrio auch für die Fahrt zur Arbeit oder sonst alltägliche Besorgungen gebraucht wird - dann gibt es Ersatz des Nutzungsausfallschadens. Dann dient das Cabrio aber auch nicht nur dem Freizeitvergnügen.
zum Unfallersatztarif:
Es gibt bei Mietwagenfirmen sogenannte "Normaltarife" und etwas teurere "Unfalllersatztarife". Diese Unterscheidung ist durchaus in Ordnung, und der Unfallersatztarif darf auch etwas teurer sein, da er mit höheren Aufwendungen verbunden ist, wie schon geschrieben wurde.
Einige Mietwagenfirmen haben in den Unfallersatztarifen aber die Lizenz zum Gelddrucken gesehen. Es ist ja auch einfach, der Geschädigte kommt und unterschreibt, egal zu welchem Preis. Er muß ja nicht zahlen, sondern die Versicherung. Vermutlich gibt es Geschädigte, denen man einen Corsa für 500 EUR pro Tag anbieten könnte, und die würden ohne mit der Wimper zu zucken unterschreiben. (z.B. joschi67 ?)
Das geht aber so nicht. Gemäß § 254 BGB trifft den Geschädigten die Pflicht, den Schädiger vor ungewöhnlichen und überraschend hohen Schäden zu warnen. Außerdem gilt im Schadensrecht der Gedanke, dass nur der zur Schadensbeseitigung erforderliche Betrag zu ersetzen ist. Daraus leitet die Rechtsprechung eine Verpflichtung des Geschädigten ab, sich "wie ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch" zu verhalten (s. Zitat oben bei hafi).
Was Joschi vorgeschlagen hat, (hingehen, unterschreiben, fertig) geht also nicht. Einen Preisvergleich muß man vorher schon anstellen - drei Angebote reichen in der Regel. Man muß sich eben so verhalten, als müßte man selbst bezahlen.
.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das hier: 😁 hast Du aber schon gesehen und auch richtig gedeutet, oder?
Sorry, bei so einer gewichtigen Thematik kann ich mir auch bei bestem Willen kein noch so abgerungenes Grinsen abgewinnen. Wir können gern über allerlei Witze machen, aber meines Erachtens nicht in den Dingen die Ernster Natur sind.
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Es gibt bei Mietwagenfirmen sogenannte "Normaltarife" und etwas teurere "Unfalllersatztarife". Diese Unterscheidung ist durchaus in Ordnung, und der Unfallersatztarif darf auch etwas teurer sein,
Das ist ja süß.
Klitzekleine 200% teurer...
😉
Und wo ich gerade im Klugsch***er-Modus bin:
Nicht, dass ich die Leistungen der Richterschaft schmälern möchte, aber der Nutzungsausfall ist dann doch ein Kind der Versicherungswirtschaft.
"Wir" 😁 kamen in den 60ern auf die Idee, dass Mietwagen teuer sind und es wirtschaftlicher wäre, den Geschädigten einen Anreiz zu bieten, auf den Mietwagen zu verzichten, wenn sie ihn nicht wirklich brauchen.
Um die Höhe der Entschädigung zu bestimmen, wurde eine Liste geschaffen: Sanden/Danner (später noch /Küppersbusch)
Prof. Danner war Unfallforscher, Chef der Allianz und Papa vom Rennfahrer. Küppersbusch war ebenfalls in Diensten der Allianz tätig (Schadenleiter KFZ), Sanden weiß ich nicht...
Aber natürlich hast Du vollkommen recht: Die Gerichte haben den dogmatischen Rahmen für eine Entschädigung geschaffen, die es eigentlich nicht gibt. Denn der reine Verlust einer Gebrauchsmöglichkeit ist eben ein immaterieller Schaden, der nur zu ersetzen ist, wenn er ausdrücklich im Gesetzt genannt wird (§ 253 BGB). Und Nutzungsausfall wird nirgends genannt.
So, genug klug ge****
😁
Gute Nacht
Hafi
@Die Sachverständige: Ach je, da gibt es aber wirklich weitaus ernstere Themen im Bereich KFZ-Schaden. Seien wir froh, wenn es hier "nur" um Nutzungsausfall geht.
Was heißt denn hier keinen Schaden erlitten, nur weil jemand einen zweitwagen hat??? Muss der jenige bestraft werden, nur weil er sich ein zweitauto leisten möchte oder muss??? Damit würde ja quasi jeder diskriminiert der einen zweitwagen besitzt und diesen als alleiniger Nutzer fährt.
Außerdem: der Unterhalt eines Autos kostet pro Woche (gaaanz grob überschlagen) je nach Fahrzeug locker 60€, nur damit man es hat. Mein Auto steht also in der Werkstatt und ich kann es nicht nutzen und verliere Geld!! Und ich soll noch nichtmal dieses Geld für den Aufall meines Autos?? Ganz davon abgesehen, dass ich als geschädiger die ganze Rennerei habe, und dann mit meinem zweitwagen fahren MUSS, obwohl ich das vielleicht zur Zeit gar nicht will oder kann??
NEIN
Hallo Hafi,
im Grunde genommen alles richtig, nur das Richtlinien des Nutzungsausfalles durch Assekuranzen, bzw. durch von ihr ehemals bezahlte Leute geschaffen wurde, sollte heute sehr bedenklich sein. Aber et akta. Ich kann ja auch ein paar Tage auf meinen Mann verzichten ;-)
Wer kam auf die Idee Versicherungsbeiträge an der Höhe der gefahrenen KM, dem dauerhaften Standort, wer fährt wann, wer fährt wie usw. fest zu machen?
Ach ja, hier sind es verschiedene Risiken die es zu versichern gibt! Dem Autovermieter obliegt es dagegen IMMER ein passendes Fahrzeug für einen Unfallgeschädigten parat zu haben! Wen interessiert es da ob es für einen ortansässigen Unternehmer wirtschaftlich vertretbar ist, sich einen überdimensionierten Fuhrpark parat zu stellen…
Ach ja, es gibt ja noch an jeder LUCKRATIVEN Ecke den globelplayer xyz…
Nur nutzt mir das in Hinterzupfigen nicht wirklich viel! Außer das über die Zeit mal wieder das ein kleinerer Betrieb die Pforten schließen muss, weil andere meint, dessen sein Ertrag zu bestimmen. Geiz ist Geil… fragt mal euren angestammten Bäcker danach, sofern dieser noch eigene Brötchen herstellt. Hier bei uns im direkten Umfeld kommen zu 95 % die Brötchen von Zulieferungen die bereits vorproduziert haben! Diese, auch wenn es nicht zum Thema gehört, sollten sich mal die Leute durch den Kopf gehen lassen und über ihr Konsumverhalten nachdenken.
Machst Du jetzt Brezeln zu Brötchen?
Es ist doch nicht so, dass die Versicherer den Ertrag des ortsansäßigen Vermieters bestimmen, sondern der Markt.
Und der Markt akzeptiert eben keine Unfallersatztarife. Sprich: kein "normaler Mensch" würde einen Wagen zu diesem Tarif anmieten. Aus diesem Grund ist es auch nicht Aufgabe des Versicherers, den Ertrag des Vermieters zu sichern, wenn er mit seinem Tarif am freien Markt keine Chance hätte.
So herum wird ein Schuh draus...
Gruß
Karim
Ach Hafi,
wenn ich aussoetwas Schuhe machen wollte… ich glaub die Menschheit würde barfuss laufen :-(.
Die Auswirkung der gesamten Tragweite wird die Gerichte noch viele, unnütze(?), Jahre beschäftigen. Zumindest solange bis es keine grundsätzliche Rechtsgrundlage gibt, wird weiter vor Gerichten gestritten was die Rechtsschutz hergibt. Für mich als Verbraucher, andererseits auch aus Sicht der Versicherer, ein nicht nachvollziehbares Prozedere.
Hier wirft sich eine Frage auf: Wieso kann eine Assekuranz ihre vertraglichen Risiken Eigenbestimmen, aber unterstellt Profitgier den Unternehmen die unvorhersehbare Leistungen zu Verfügung stellen?
Wieso bekommen Versicherer bei örtlichen Rep.- Betrieben Preisnachlasse, die ich als langjähriger Kunde bei diesen nicht erhalte?
Diese Liste ist unweigerlich fortzuführen und das wissen die Sachbearbeiter/innen der Versicherung genau.
Eine Schlussbemerkung, die ich mir hier nicht verkneifen kann (trotz Urlaub) Wer bestimmt morgen den Wert meines Urlaubes wenn der nicht so wie im Prospekt angepriesen ist!?!
Denkt einmal darüber nach…