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Totalschaden mit privatem "Mietwagen"

Themenstarteram 26. Oktober 2015 um 12:43

Hallo in die Runde,

ich habe ein Problem und hoffe, dass ich hier vielleicht einen Lösungsansatz bekomme. Vielleicht kennt sich da jemand aus oder war in einer ähnlichen Situation.

Ausgangssituation:

Vor 4 Jahren habe ich mit meinem damaligen Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen. Er hat ein Auto gekauft, es zugelassen und versichert (Haftpflicht). Im Vertrag steht zudem, dass ich den Gesamtbetrag (Auto plus laufende Steuern und Versicherung) mit einem monatlichen Betrag abzahle. Kosten für Wartung und Reparaturen liegen zudem allein bei mir. Der Wagen wurde von mir ausschließlich privat genutzt.

Wie ich schon geschrieben habe, arbeite ich schon länger nicht mehr bei diesem Arbeitgeber. Die Abzahlung habe ich jedoch weiterhin geleistet und das Auto gefahren. Der Wagen ist jedoch auf meinen ehemaligen Arbeitgeber zugelassen und über ihn versichert.

Nun hatte ich vor kurzem einen Unfall. Der Unfallgegner hat alleinige Schuld. Das Auto hat wohl einen Totalschaden. Da gehen die Probleme los:

- wer kümmert sich um die Abwicklung des Versicherungsschadens?

- muss ich nun weiter die monatlichen Zahlungen leisten, obwohl ich kein Auto mehr habe? (Restwert laut Schwacke liegt bei ca. 4.000 Euro; offene Forderungen gesamt von meinem Arbeitgeber noch ca. 6.000 Euro)

- kann ich mir von dem Geld, was die VErsicherung zahlt, einen neuen Gebrauchten kaufen oder bekommt das automatisch der Versicherungsnehmer, also mein alter Arbeitgeber?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Viele Grüße!

Beste Antwort im Thema

Oh je.

Hier wird ja oft viel Blödsinn geschrieben.

Aber der Beitrag von romanusku stich schon nochmals hervor :D

Der Arbeitgeber kann das als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend machen?

Geil! :D

Der Rest ist auch nur (sorry) Mist!

43 weitere Antworten
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43 Antworten
Themenstarteram 26. Oktober 2015 um 12:46

Noch ein Nachtrag: Im Vertrag ist festgehalten, dass ich den Wagen bei Erreichen einer bestimmten "Restsumme" dann für eben diese Restsumme abkaufe und er in mein Eigentum übergeht.

1. Wer ist Versicherungsnehmer? Dein alter Arbeitgeber. Der würde das Geld bekommen, wenn das Fahrzeug Vollkaskoversichert ist und kein Fremder am Schaden schuld ist.

2. Du hast keine Vollkaskoversicherung (würde ich nie machen, wenn das Fahrzeug nicht mir gehört), hier zahlt also keiner, bei selbstverursachten Schaden.

3. Der Unfallgegner ist schuld, hier muss Dein alter Arbeitgeber tätig werden. Er ist der Versicherungsnehmer und Eigentümer und darf alleinig Willenserklärungen abgeben. Wie z.Bsp. den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

4. Wird das Fahrzeug davon repariert läuft alles wie bisher weiter. Da es aber ein Totalschaden ist, wird ein Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert bezahlt. Das Geld bekommt Dein alter Arbeitgeber.

5. Restwert, der Arbeitgeber sollte das Fahrzeug verkaufen oder Dir überlassen und Du verkaufst es.

6. Von dem was Du dem Arbeitgeber schuldest, wird die Versicherungsleistung und das was er für das alte Fahrzeug bekommen hat abgezogen. Sollte ein Überschuss erziehlt werden, bekommst Du dies ansonsten musst Du die Differenz zahlen.

7. Genaues kann man aber nur sagen, wenn man den Vertrag zwischen Dir und dem Arbeitgeber genau kennt.

Themenstarteram 26. Oktober 2015 um 13:59

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 26. Oktober 2015 um 14:10:14 Uhr:

1. Wer ist Versicherungsnehmer? Dein alter Arbeitgeber. Der würde das Geld bekommen, wenn das Fahrzeug Vollkaskoversichert ist und kein Fremder am Schaden schuld ist.

2. Du hast keine Vollkaskoversicherung (würde ich nie machen, wenn das Fahrzeug nicht mir gehört), hier zahlt also keiner, bei selbstverursachten Schaden.

3. Der Unfallgegner ist schuld, hier muss Dein alter Arbeitgeber tätig werden. Er ist der Versicherungsnehmer und Eigentümer und darf alleinig Willenserklärungen abgeben. Wie z.Bsp. den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Danke! Ja, der Unfallgegner ist laut der Polizei allein schuld. Das Auto steht derzeit in der Werkstatt, ich habe denen aber bereits gesagt dass ich der Ansprechpartner bin.

Zitat:

4. Wird das Fahrzeug davon repariert läuft alles wie bisher weiter. Da es aber ein Totalschaden ist, wird ein Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert bezahlt. Das Geld bekommt Dein alter Arbeitgeber.

5. Restwert, der Arbeitgeber sollte das Fahrzeug verkaufen oder Dir überlassen und Du verkaufst es.

6. Von dem was Du dem Arbeitgeber schuldest, wird die Versicherungsleistung und das was er für das alte Fahrzeug bekommen hat abgezogen. Sollte ein Überschuss erziehlt werden, bekommst Du dies ansonsten musst Du die Differenz zahlen.

Da der Fahrzeugbrief bei ihm liegt, muss er das jetzt wohl regeln. Das heißt dann also, dass ich jetzt ohne Auto dastehe und es noch einige Zeit lang abzahlen darf...

Zitat:

7. Genaues kann man aber nur sagen, wenn man den Vertrag zwischen Dir und dem Arbeitgeber genau kennt.

Der Vertrag ist recht kurz gehalten, da steht nur drin dass die Gesamtkosten X zzgl. Versicherung und Steuer betragen und ich monatlich Summe Y abzahle, bis ein Fahrzeugrestwert von 2.000 Euro erreicht ist, ich den dann bar begleiche und mir das Auto gehört. Weiter ist verzeichnet dass ich für die Reparaturen aufkomme.

Hast du nur den effektiven Fahrzeugpreis in Raten oder auch Zinsen darauf zu zahlen? Da schwebt mir nämlich sowas wie ein finanzierter Abzahlungskauf vor, mit den notwendigen Widerrufshinweisen.

Themenstarteram 26. Oktober 2015 um 15:53

Nein, Zinsen zahle ich keine. Was ist ein finanzierter Abzahlungskauf?

Es sind viele Fragen offen, zum Beispiel, in welchem Verhältnis der AG zu Dir steht. Ist es Verwandschaft? Ist der AG ein Fremder? War das Fahrzeug ein Zugeständnis, um Dich als AN zu werben, einzustellen oder sonstiges? Die Regulierung ist ihm als Halter und Versicherungsnehmer vorbehalten. Du hast lediglich tournusmäßig für den Gebrauchswert bezahlt (ähnlich Mietkaufmodell). Da es wohl auf Totalschaden herausläuft, ist es bestimmt im Interesse aller möglich, den Vertrag jetzt zu beenden, besser er ist beendet. Denn welchen Beweggrund soll der AG heute haben, Dir ein Fahrzeug weiter zur Verfügung zu stellen, wenn Du nicht mehr für ihn arbeitest und er die Funktion einer Bank erfüllt?

Deine "Abzahlung" erfüllst Du regelmäßig. Der Wert ist ungefähr der, was der Wertverlußt am Fahrzeug darstellt. Im Normalfall ist das so. Mit einer Entschädigung vom Unfallverursacher ist das dann beendet. Ich wüsste nicht, warum der AG das Fahrzeug reparieren lassen solle um Deinen Vertrag weiter gehen zu lassen. Das macht rechnerisch und strategisch keinen Sinn.

Die Differenz vom Schaden zu den Zahlen Deiner "Abzahlung" ist nunmehr eine Rundungsdifferenz, auch wenn 2000 €. Dein Vertrag erlischt, weil Du kein Fahrzeug mehr hast, um es zu gebrauchen, andernfalls würde ich das Geschäft sittenwidrig finden. Der Restwert ist nun geringer, weil sich der Vermieter (Dein AG) verrechnet hat. Er hätte einen höheren Mietzins, dafür eine kürzere Laufzeit vereinbaren müssen. Er hat sicher nur zugestimmt, weil Du wenig für den Mietzins aufbringen konntest. Sonst macht man so eine Konstellation ja nicht. Anders wäre die Sachlage, wenn Du der Halter gewesen wärst und der Brief als Pfand hinterlegt worden wäre. Dann wäre die Zahlung einer Abzahlung gleich, bis zum bitteren Ende. Bist Du aber nunmal nicht. Der tatsächlich Kauf würde letztlich erst mit der letzten Rate erfolgen. Bricht man vorher ab, ist mit der bisherigen Bezahlung alles bisherige abgegolten und die Eigentumsverhältnisse bleiben wie sie sind. Punkt. Hypothetisch betrachtet bist Du nun in der ganzen Angelegenheit der Nutznieser. Dabei würde ich es auch belassen. Glück gehabt. Theoretisch könnte nun die aufgelaufene Differnez Dein AG als außergewöhnlcihe Belastungen in seine Steuererklärung geltend machen und darüber refinanzieren. Das geht aber Dich nichts mehr an.

Oh je.

Hier wird ja oft viel Blödsinn geschrieben.

Aber der Beitrag von romanusku stich schon nochmals hervor :D

Der Arbeitgeber kann das als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend machen?

Geil! :D

Der Rest ist auch nur (sorry) Mist!

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 9:06

Zitat:

@romanusko schrieb am 26. Oktober 2015 um 23:59:48 Uhr:

Es sind viele Fragen offen, zum Beispiel, in welchem Verhältnis der AG zu Dir steht. Ist es Verwandschaft? Ist der AG ein Fremder? War das Fahrzeug ein Zugeständnis, um Dich als AN zu werben, einzustellen oder sonstiges? Die Regulierung ist ihm als Halter und Versicherungsnehmer vorbehalten. Du hast lediglich tournusmäßig für den Gebrauchswert bezahlt (ähnlich Mietkaufmodell). Da es wohl auf Totalschaden herausläuft, ist es bestimmt im Interesse aller möglich, den Vertrag jetzt zu beenden, besser er ist beendet. Denn welchen Beweggrund soll der AG heute haben, Dir ein Fahrzeug weiter zur Verfügung zu stellen, wenn Du nicht mehr für ihn arbeitest und er die Funktion einer Bank erfüllt?

Er war ein guter Freund. Ich habe damals ein Auto gebraucht, konnte mir aber keines bar leisten bzw. konnte auch keine Finanzierung machen.

 

Zitat:

Deine "Abzahlung" erfüllst Du regelmäßig. Der Wert ist ungefähr der, was der Wertverlußt am Fahrzeug darstellt. Im Normalfall ist das so. Mit einer Entschädigung vom Unfallverursacher ist das dann beendet. Ich wüsste nicht, warum der AG das Fahrzeug reparieren lassen solle um Deinen Vertrag weiter gehen zu lassen. Das macht rechnerisch und strategisch keinen Sinn.

Die Differenz vom Schaden zu den Zahlen Deiner "Abzahlung" ist nunmehr eine Rundungsdifferenz, auch wenn 2000 €. Dein Vertrag erlischt, weil Du kein Fahrzeug mehr hast, um es zu gebrauchen, andernfalls würde ich das Geschäft sittenwidrig finden. Der Restwert ist nun geringer, weil sich der Vermieter (Dein AG) verrechnet hat. Er hätte einen höheren Mietzins, dafür eine kürzere Laufzeit vereinbaren müssen. Er hat sicher nur zugestimmt, weil Du wenig für den Mietzins aufbringen konntest. Sonst macht man so eine Konstellation ja nicht. Anders wäre die Sachlage, wenn Du der Halter gewesen wärst und der Brief als Pfand hinterlegt worden wäre. Dann wäre die Zahlung einer Abzahlung gleich, bis zum bitteren Ende. Bist Du aber nunmal nicht. Der tatsächlich Kauf würde letztlich erst mit der letzten Rate erfolgen. Bricht man vorher ab, ist mit der bisherigen Bezahlung alles bisherige abgegolten und die Eigentumsverhältnisse bleiben wie sie sind. Punkt. Hypothetisch betrachtet bist Du nun in der ganzen Angelegenheit der Nutznieser. Dabei würde ich es auch belassen. Glück gehabt. Theoretisch könnte nun die aufgelaufene Differnez Dein AG als außergewöhnlcihe Belastungen in seine Steuererklärung geltend machen und darüber refinanzieren. Das geht aber Dich nichts mehr an.

Okay. Dann muss ich das wohl so akzeptieren. Ich hatte gedacht ich gelte wenigstens als Halter und könnte mir quasi das Geld von der Versicherung auszahlen lassen, davon einen Gebrauchtwagen kaufen und meinem ehemaligen Arbeitgeber weiterhin die Rate abzahlen.

Danke für eure Hilfe und die wichtigen Infos! Ich versuche heute, noch mal mehr in Erfahrung zu bringen. Vielleicht ist die Schere zwischen Marktwert und Restbetrag ja nicht mal so hoch.

Warum fragst du deinen ehemaligen guten Freund nicht einfach, ob er mit deinem Ansatz einverstanden ist? Der hat dir damals geholfen und wird es vielleicht wieder tun.

Gibt doch hier eigentlich nur zwei richtige Lösungswege: Dein Ex-Freund kriegt die Entschädigung der Versicherung, veräußert den Schrott zum Restwert und

a) die Differenz zu den 6.000,- € legst du ihm hin (ganz oder in Raten) und bist raus aus der Sache

oder

b) gibt dir die erhaltenen Zahlungen, du kaufst einen Ersatzwagen, machst darüber eine Sicherungsübereignung zu Gunsten des Ex-Freundes und zahlst ganz normal an diesen weiter.

 

Was an dem Sachverhalt nun sittenwidrig sein sollte oder warum du der Nutzniesser bist, erschließt sich vermutlich nicht nur mir nicht. Wären übrigens die gleichen Lösungen, wenn du damals eine Finanzierung bei einer Bank erhalten hättest. Und glaubt ernsthaft jemand, dass die Bank dann auf die Differenz verzichten müsste? Dein Arbeitgeber hat sich vermutlich nicht bei der Berechnung der Raten verrechnet, sondern diese wurden einvernehmlich nach deinen damaligen finanziellen Möglichkeiten berechnet.

Oh je romanusko, hast du etwas geraucht ?

Zelirodu

Geraucht - nö. Du bist gut. Was versteht ihr nicht? Der TE schrieb, dass er das Auto wie eine Miete (ab) bezahlt. Wenn sich am Ende eine Einmalzahlung ergibt, ist die monatliche Zahlung geringer, als der Wert. Darum ist rechnerisch eine Schuld da. Nun ist das Teil schrott. Ja und jetzt? Soll er nun noch länger (ab) zahlen? Für was denn, es existiert ein Mietvertrag. Der Mietgegenstand ist weg. Vertrag zu Ende. So, wenn man ein Haus mietet, und man ist im Urlaub, und ein Flugzeug kracht rein. Haus weg. Mietgegenstand weg. Mietvertrag zu Ende. Verwunderlich, ist aber so.

Eine Bank ist doch etwas ganz anderes und ein ganz anderes Geschäft. Damit ist man ja Halter, schieb ich ja schon.

Jetzt ist der TE nur Fahrer gewesen und hat für seine Fahrzeugnutzung einen Obulus bezahlt. Mit der letzten Rate erfolgt dann mit einer Einmalzahlung der Eigentumsübergang (Mietkaufmodell). Das ist was ganz anders als eine Bankfinanzierung.

Wenn Dein Fahrzeugverleiher Dein Freund ist, erleichtert das die Sache vielleicht. Stand ja vorher nicht da. Er reguliert und hat vielleicht mit Dir zusammen Kohle, einen neuen fahrbaren Untersatz anzuschaffen. Totalschaden wieder aufbauen - kann man machen, meist empfiehlt sich eine Ersatzbeschaffung.

Wo steht was von Miete?

Zitat:

@romanusko schrieb am 27. Oktober 2015 um 23:25:36 Uhr:

Geraucht - nö. Du bist gut. Was versteht ihr nicht? Der TE schrieb, dass er das Auto wie eine Miete (ab) bezahlt. Wenn sich am Ende eine Einmalzahlung ergibt, ist die monatliche Zahlung geringer, als der Wert. Darum ist rechnerisch eine Schuld da. Nun ist das Teil schrott. Ja und jetzt? Soll er nun noch länger (ab) zahlen? Für was denn, es existiert ein Mietvertrag. Der Mietgegenstand ist weg. Vertrag zu Ende. So, wenn man ein Haus mietet, und man ist im Urlaub, und ein Flugzeug kracht rein. Haus weg. Mietgegenstand weg. Mietvertrag zu Ende. Verwunderlich, ist aber so.

??? Wo steht was von Mietvertrag???

Er hat ein Fahrzeug verkauft zu XXX Euro. Die Zahlungen erfolgten in Raten (ohne Zins oder Zuschlag) mit der Vereinbarung einer Schlussrate von 2000 Euro. Erst nach vollständiger Zahlung wird der Brief übergeben und der verkauf gänzlich abgewickelt.

Nachdem hier der Verkaufsgegenstand zerstört ist, könnte man alles Rückabwickeln. Käufer bekommt Geld zurück Verkäufer das Fahrzeug in dem Zustand in dem er es übergeben hat. Ist nicht möglich weil Zerstört, also ist der Käufer Schadenersatzpflichtig in Höhe des Kaufpreises.

Alles nur theoretisch! Praktisch ist es eben so, dass der Käufer weiter zahlen muss, bis der Kaufpreis abgegolten ist und er kein Fahrzeug hat. Wenn er Glück hat, kommt er ohne Schulden aus der Nummer.

Eventuell finanziert ihm jemand anderes oder sein Freund ein "neues" Fahrzeug?!

Themenstarteram 28. Oktober 2015 um 14:30

Danke für eure Antworten!

Ich habe neue Infos - das Auto kann repariert werden. Die Summe würde über die 130%-Regelung gerade noch abgedeckt. Mit dem ehemaligen Arbeitgeber habe ich mich komplett zerstritten. Er hat sich ja jetzt auch eingeschaltet und will den Vertrag beenden.

Er hat wohl mit der Werkstatt gesprochen, wo das Auto steht, und dort bekannt gegeben dass ich nix zu sagen habe und dass er Ansprechpartner ist. Das gleiche bei der gegnerischen Versicherung.

Im Vertrag steht übrigens drin, dass ich eine monatliche Rate inkl. Versicherung und Steuern in Höhe X übernehme, bei einer Restschuld Y das Auto zur Restschuld abkaufe und dann das Eigentum an mich übergeht. Und es steht drin, dass wenn der Vertrag vorher beendet wird (aber ohne die Angabe, wer ihn beenden kann und wieso) das Auto verkauft wird und der Erlös dann gegen die geleisteten Zahlungen gerechnet wird. Zudem steht drin, dass ich für Reparaturen, Strafzettel und Beschädigungen aufkommen muss.

Mein alter Arbeitgeber macht jetzt einen Aufstand, dass der Auftrag von der Werkstatt auf die ehem. Firma läuft und ich unterschrieben habe, obwohl ich keine Befugnis dazu hätte. Er will das Auto, trotz dass es repariert werden könnte, abstoßen, die Zahlung dafür einstecken und mit mir eine Endabrechnung machen. Nach der müsste ich aber eben noch einiges an ihn zahlen und hätte kein Auto mehr! Aber im Vertrag steht ja drin, dass ich mich um die Reparaturen kümmere; da zählt doch auch diese Reparatur jetzt dazu, oder?

Hätte ich ihm nur nichts von dem Unfall gesagt.

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