Mietwagen nehmen oder nicht?

Hallo Leute,

folgende Geschichte.
Man hat einen unverschuldeten Unfall gehabt. Das Auto steht Wochenlang in der Werkstatt und wird repariert. Bis jetzt alles ok und normal.
Die gegnerische Versicherung fragt, ob man einen Mietwagen haben möchte. Man sagt nein und anstatt den Mietwagen bekommt man Nutzungsausfallentgelt.
Ist es richtig so, oder habe ich da etwas verwechselt?

Für eure Tipps wäre ich dankbar.

Gruß Chris

Beste Antwort im Thema

Nun will ich auch noch mal ... 😁

zum Nutzungsausfall:

Es geht hier ja immer um Schadenersatz - und zwar um den Ersatz des Nutzungsausfallschadens. Und um einen Schaden ersetzen zu können, muß der ja erstmal entstanden sein.

Und da tut sich der BGH immer noch etwas schwer. Man muß wissen, dass der Nutzungsausfallschaden so recht nie im Gesetz geregelt war, sondern erst durch die Gerichte entwickelt wurde (sog. "Richterrecht"😉. Und wenn die Gerichte sozusagen im "rechtsfreien Raum" eine neue Schadenskategorie entwickeln, tun sie das sehr vorsichtig. Deswegen gibt es z.B. grundsätzlich keinen Nutzungsausfall für Fahrzeuge, die ausschließlich dem reinen Freizeitvergnügen dienen - darin sieht der BGH keinen Schaden.

Wenn nun ein Geschädigter mit seinem Cabrio oder Roadster mit Saisonkennzeichen einen Unfall hat, aber unproblematisch auf sein ebenfalls angemeldetes "Ganzjahresauto" zurückgreifen kann, hat er nach dieser Rechtsprechung keinen Schaden.
Anders wäre es, wenn das Ganzjahresauto regelmäßig von einem anderen Familienmitglied genutzt würde und das Cabrio auch für die Fahrt zur Arbeit oder sonst alltägliche Besorgungen gebraucht wird - dann gibt es Ersatz des Nutzungsausfallschadens. Dann dient das Cabrio aber auch nicht nur dem Freizeitvergnügen.

zum Unfallersatztarif:

Es gibt bei Mietwagenfirmen sogenannte "Normaltarife" und etwas teurere "Unfalllersatztarife". Diese Unterscheidung ist durchaus in Ordnung, und der Unfallersatztarif darf auch etwas teurer sein, da er mit höheren Aufwendungen verbunden ist, wie schon geschrieben wurde.

Einige Mietwagenfirmen haben in den Unfallersatztarifen aber die Lizenz zum Gelddrucken gesehen. Es ist ja auch einfach, der Geschädigte kommt und unterschreibt, egal zu welchem Preis. Er muß ja nicht zahlen, sondern die Versicherung. Vermutlich gibt es Geschädigte, denen man einen Corsa für 500 EUR pro Tag anbieten könnte, und die würden ohne mit der Wimper zu zucken unterschreiben. (z.B. joschi67 ?)

Das geht aber so nicht. Gemäß § 254 BGB trifft den Geschädigten die Pflicht, den Schädiger vor ungewöhnlichen und überraschend hohen Schäden zu warnen. Außerdem gilt im Schadensrecht der Gedanke, dass nur der zur Schadensbeseitigung erforderliche Betrag zu ersetzen ist. Daraus leitet die Rechtsprechung eine Verpflichtung des Geschädigten ab, sich "wie ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch" zu verhalten (s. Zitat oben bei hafi).

Was Joschi vorgeschlagen hat, (hingehen, unterschreiben, fertig) geht also nicht. Einen Preisvergleich muß man vorher schon anstellen - drei Angebote reichen in der Regel. Man muß sich eben so verhalten, als müßte man selbst bezahlen.
.

47 weitere Antworten
47 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Um die Höhe der Entschädigung zu bestimmen, wurde eine Liste geschaffen: Sanden/Danner (später noch /Küppersbusch)
Prof. Danner war Unfallforscher, Chef der Allianz und Papa vom Rennfahrer. Küppersbusch war ebenfalls in Diensten der Allianz tätig (Schadenleiter KFZ), Sanden* weiß ich nicht...
 

* Onkel Sanden war seines Zeichen Dr. Nach seinem Ableben 1987 hat dann Onkel Dr. Küppersbusch die Autorentätigkeit der Nutzungsausfalltabelle übernommen. Dipl.Ing. Rädel kam dann später dazu. Der Autorenrat setzte sich damit paritätisch aus einem Vertreter der Versicherungswirtschaft, einem Vertreter eines Automobilclub und einen technischen Sachverständigen zusammen. Die Entscheidungen über die erforderlichen Berechnungen, Umstufungen und über die Höhe Nutzungsentschädigung wurde übreinstimmend gefällt. 

Seit 1966 wird diese Tabelle von den KH- Versicherern, Verkehrsrechtsanwälten und Zivilgerichten benutzt. 

Gruß

Delle  

um nochmal zur Praxis zurückzukommen:

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Ob Unfallersatztarife nun fair und günstig sind oder ein Wucherpreis kann mir doch egal sein.
Eins steht mit Sicherheit fest: Unfallersatztarife sind so lange legal bis der Gesetzgeber was anderes sagt.
Das sich Vermieter und Versicherungen da regelmäßig streiten kann nicht das Problem des Geschädigten sein.

Dies ist mit Sicherheit nicht die schlauste Vorgehensweise.

Den Mietvertrag unterschreibt der Mieter und nicht die Versicherung. Und wenn nun die Versicherung -ganz egal ob zu Recht oder zu Unrecht- nicht den vollen Mietpreis zahlt, und im anschließenden Prozess sich der Amtsrichter ganz und gar nicht an irgendwelcher BGH-Rechtsprechung orientiert, da sein Urteil sowieso nicht berufungsfähig sein wird.

Von wem wird die Mietwagenfirma dann die Differenz fordern???

(kleiner Tipp: nicht vom Richter)

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Zitat:

Von wem wird die Mietwagenfirma dann die Differenz fordern???

Zitat:

 


(kleiner Tipp: nicht vom Richter)

Manche Leute werden eben erst aus Schaden klug......🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen