Mietwagen bei Privatverkauf erwähnen?

Hallo,
möchte mein 9 Jahre altes Fahrzeug privat verkaufen. Es befindet sich nun 8 Jahre in meinem Besitz und als 1.Vorbesitzer vor mir war der Wagen ca.7000 KM als Mietwagen unterwegs. Muss ich das noch im Verkauf angeben??

Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß und ein schönes WE

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Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juni 2020 um 17:36:01 Uhr:


...wenn es aus den Papieren, etc. nicht ersichtlich ist- einfach nicht wissen - oder wenn es ersichtlich ist, dann würde ich es sagen, wenn ich danach gefragt würde - unaufgefordert auf den Präsentierteller würde ich das und ähnliche Sachen nicht liefern... der Käufer soll sich schon wenigstens so viel Mühe machen und nach den entsprechenden Details fragen.

Zitat:

...aber muß ich als Verkäufer die Historie des Autos kennen... nein, und wenn dann muß der Käufer erst einmal den Beweis antreten, dass ich es wußte...

Mit anderen Worten:

Sobald ich einen gutmütigen / ahnungslosen Menschen sehe, versuche ich ihn über‘m Tisch zu ziehen und zu verarschen/ betrügen soviel wie ich kann.
Einzig und allein wenn ich merke, dass mir der Mist nachgewiesen werden kann, kehre ich teilweise zur Vernunft.

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Zitat:

@weltleser schrieb am 27. Juni 2020 um 07:12:04 Uhr:


Was wird eigentlich mehr strapaziert, Leih- oder Vorführwagen?

Ich würde meinen der Vorführwagen leidet mehr.

Beim Vorführwagen ist der potentielle Käufer mit dem Auto unterwegs um "mal zu sehen was das Auto so kann, für das man viel Geld ausgeben will".

Warmfahren u.ä. völlig egal, man will ja wissen ob die 150 PS auch ordentlich beschleunigen. Sind die Bremsen gut genug für mich? Einfach mal voll reinlatschen. Wie hoch ist eigentlich die Endgeschwindigkeit? Wagen erst 120km gefahren? Egal! Die 200 km/h müssen stehen.

Bei einem Mietwagen ist man in der Regel mit horrenden Selbstbeteiligungen an einem Unfallschaden mitbeteiligt. Der Wagen ist ungewohnt, man fährt generell vorsichtiger.

es gibt Leute, die haben Respekt vor Fremdeigentum, andere nicht. Im Mietwagenbereich würde ich den Prozentsatz an Gutmenschentum mal nicht allzu hoch ansetzen ("hab ja für die Nutzung bezahlt, was soll ich den Prügel schonen"😉.

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. Juni 2020 um 09:50:48 Uhr:


Wenn du den link angeklickt hättest, wüsstest du, dass hier nicht "unsere Medien" irgendwas "unzulänglich transportiert" haben, und du würdest auch den klar geschilderten Sachverhalt kennen, der die Basis der anwaltlichen Auskunft ist.

OLG Stuttgart: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Vorbenutzung eines Pkw als Mietwagen

LG Limburg: Es muss bei “jungen” Gebrauchten über die Eigenschaft als (ehemaliger) Mietwagen aufgeklärt werden, denn es handele sich um einen erheblichen, preisbildenden Faktor.

Ähnliche Urteile gibt es vom OLG Hamm und vom OLG Frankfurt a. Main.

Nichts gegen den Anwalt von dieser Seite. Er hat seine Meinung und versucht diese mit einem erstinstanzlichen Urteil zu untermauern. Die höheren Gerichte haben derzeit noch eine andere Richtung.

Zitat:

@ktown schrieb am 27. Juni 2020 um 12:04:05 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 27. Juni 2020 um 09:50:48 Uhr:


Wenn du den link angeklickt hättest, wüsstest du, dass hier nicht "unsere Medien" irgendwas "unzulänglich transportiert" haben, und du würdest auch den klar geschilderten Sachverhalt kennen, der die Basis der anwaltlichen Auskunft ist.

OLG Stuttgart: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Vorbenutzung eines Pkw als Mietwagen
LG Limburg: Es muss bei “jungen” Gebrauchten über die Eigenschaft als (ehemaliger) Mietwagen aufgeklärt werden, denn es handele sich um einen erheblichen, preisbildenden Faktor.
Ähnliche Urteile gibt es vom OLG Hamm und vom OLG Frankfurt a. Main.

Nichts gegen den Anwalt von dieser Seite. Er hat seine Meinung und versucht diese mit einem erstinstanzlichen Urteil zu untermauern. Die höheren Gerichte haben derzeit noch eine andere Richtung.

Eine 9 Jahre alte Möhre ist kein "junger Gebrauchter"

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War klar, dass sie genau dieses Urteil herauspicken und alle Anderen ignorieren. 😁

Mal meinen Senf dazu: ich würde die Fragen im Vertrag immer nur auf mich und meine Haltedauer beziehen, nicht auf den Vorbesitzer. Wenn der Wagen bei mir nur privat, nicht gewerblich oder als Mietwagen, genutzt wurde, wäre das für mich im Kaufvertrag ein klares "Nein" zur Gewerbe- und Mietwagenfrage. Ausnahme: die Frage wäre so formuliert dass sie klar auf die gesamte Lebenszeit des Autos abzielt. Ansonsten würde ich sie immer nur auf mich und meine Haltedauer beziehen.

Das können sie aber nur, wenn sie keine Kenntnis über den Sachverhalt vorher haben. Ansonsten könnt es eng werden, wenn das raus kommt ...... und es würde rauskommen. Ich sag nur Datenbank Werkstatt und Datenbank Zulassungsstellen bzw. KBA.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Juni 2020 um 10:50:46 Uhr:


Bei einem Mietwagen ist man in der Regel mit horrenden Selbstbeteiligungen an einem Unfallschaden mitbeteiligt. Der Wagen ist ungewohnt, man fährt generell vorsichtiger.

Also ich lasse beim Mietwagen/Leihwagen/Werkstattwagen/Firmanwagen gerne mal die Sau raus, und teste, was er so kann... Allerdings erst, wenn der Motor warm ist. Wobei Mietwagen in der Regel Transporter sind, aber auch die wollen getestet werden.

Zitat:

@ktown schrieb am 27. Juni 2020 um 12:04:05 Uhr:


OLG Stuttgart: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Vorbenutzung eines Pkw als Mietwagen
LG Limburg: Es muss bei “jungen” Gebrauchten über die Eigenschaft als (ehemaliger) Mietwagen aufgeklärt werden, denn es handele sich um einen erheblichen, preisbildenden Faktor.
Ähnliche Urteile gibt es vom OLG Hamm und vom OLG Frankfurt a. Main.

Handelt es sich bei den ähnlichen Urteilen auch um "junge Gebrauchte"? Und wenn ja, bis zu welchem Alter gelten die Fahrzeuge als "jung"?

Nein.
Es muss letztlich immer der Einzelfall betrachtet werden. Wenn man aber meint, dass es keinen Einfluss hat, dann frage ich mich, wieso man es verschweigen will.

Zitat:

@ktown schrieb am 27. Juni 2020 um 19:28:57 Uhr:


Nein.
Es muss letztlich immer der Einzelfall betrachtet werden. Wenn man aber meint, dass es keinen Einfluss hat, dann frage ich mich, wieso man es verschweigen will.

Genau weil man damit solche Diskussionen verhindern kann wie hier gerade stattfinden.

1 Jahr Mietwagen, dann 8 Jahre in Privatbesitz. Da sollten keine Nachteile vorhanden sein.

Aber einem Käufer liefert man damit eine Steilvorlage für "letzte Preis" Diskussionen

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Juni 2020 um 19:36:37 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 27. Juni 2020 um 19:28:57 Uhr:


Nein.
Es muss letztlich immer der Einzelfall betrachtet werden. Wenn man aber meint, dass es keinen Einfluss hat, dann frage ich mich, wieso man es verschweigen will.

Genau weil man damit solche Diskussionen verhindern kann wie hier gerade stattfinden.

1 Jahr Mietwagen, dann 8 Jahre in Privatbesitz. Da sollten keine Nachteile vorhanden sein.

Ich sehe das anders, gerade mechanische oder Kraft übertragende Elemente könnten kurz vor dem Aus stehen. Man könnte auch sagen „ Die Kiste pfeift aus dem letzten Loch.“

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Juni 2020 um 21:01:17 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Juni 2020 um 19:36:37 Uhr:


Genau weil man damit solche Diskussionen verhindern kann wie hier gerade stattfinden.

1 Jahr Mietwagen, dann 8 Jahre in Privatbesitz. Da sollten keine Nachteile vorhanden sein.

Ich sehe das anders, gerade mechanische oder Kraft übertragende Elemente könnten kurz vor dem Aus stehen. Man könnte auch sagen „ Die Kiste pfeift aus dem letzten Loch.“

Wie gesagt, jedem Käufer steht es frei sich über die Vergangenheit eines Fahrzeugs zu informieren.

Aus dem letzten Loch pfeifen, kann auch ein Auto welches immer privat genutzt wurde.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Juni 2020 um 21:09:02 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Juni 2020 um 21:01:17 Uhr:


Ich sehe das anders, gerade mechanische oder Kraft übertragende Elemente könnten kurz vor dem Aus stehen. Man könnte auch sagen „ Die Kiste pfeift aus dem letzten Loch.“

Wie gesagt, jedem Käufer steht es frei sich über die Vergangenheit eines Fahrzeugs zu informieren.

Aus dem letzten Loch pfeifen, kann auch ein Auto welches immer privat genutzt wurde.

Bei einem Mietfahrzeug ist es aber wahrscheinlicher. Das Teil hat nach einem Jahr bestimmt den Verschleiß Am Motor den ein moderat gefahrenes Privatauto in 5 Jahren hat.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Juni 2020 um 21:15:26 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Juni 2020 um 21:09:02 Uhr:


Wie gesagt, jedem Käufer steht es frei sich über die Vergangenheit eines Fahrzeugs zu informieren.

Aus dem letzten Loch pfeifen, kann auch ein Auto welches immer privat genutzt wurde.

Bei einem Mietfahrzeug ist es aber wahrscheinlicher. Das Teil hat nach einem Jahr bestimmt den Verschleiß Am Motor den ein moderat gefahrenes Privatauto in 5 Jahren hat.

Ich halte das für eine sehr gewagte Aussage. Ich überlege sogar, so weit zu gehen, dass das eher ins Reich der Vorurteile, Mythen und Legenden gehört.

Wer sagt denn, dass der Privatbesitzer des Fahrzeugs pfleglich damit umgeht und den Motor schont? Nur weil ein Auto aus Privatbesitz kommt, muß es ja nicht unbedingt pfleglich behandelt worden sein.

Umgekehrt muß ein Mietwagen nicht dauerhaft mißhandelt worden sein. Wovon ich bei 0815-Autos auch nicht ausgehe.

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