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Mietwagen bei Privatverkauf erwähnen?

Themenstarteram 26. Juni 2020 um 14:19

Hallo,

möchte mein 9 Jahre altes Fahrzeug privat verkaufen. Es befindet sich nun 8 Jahre in meinem Besitz und als 1.Vorbesitzer vor mir war der Wagen ca.7000 KM als Mietwagen unterwegs. Muss ich das noch im Verkauf angeben??

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß und ein schönes WE

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juni 2020 um 17:36:01 Uhr:

...wenn es aus den Papieren, etc. nicht ersichtlich ist- einfach nicht wissen - oder wenn es ersichtlich ist, dann würde ich es sagen, wenn ich danach gefragt würde - unaufgefordert auf den Präsentierteller würde ich das und ähnliche Sachen nicht liefern... der Käufer soll sich schon wenigstens so viel Mühe machen und nach den entsprechenden Details fragen.

Zitat:

...aber muß ich als Verkäufer die Historie des Autos kennen... nein, und wenn dann muß der Käufer erst einmal den Beweis antreten, dass ich es wußte...

Mit anderen Worten:

Sobald ich einen gutmütigen / ahnungslosen Menschen sehe, versuche ich ihn über‘m Tisch zu ziehen und zu verarschen/ betrügen soviel wie ich kann.

Einzig und allein wenn ich merke, dass mir der Mist nachgewiesen werden kann, kehre ich teilweise zur Vernunft.

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Ja

Nix verschweigen, das bringt unter Umständen nur Ärger, falls mal jemand in die Fahrzeughistie Einblicke erhält.

Warum muss er das sagen?

weil eine kommerzielle Vorvergangenheit ein potentieller Mangel ist. Alle Kaufverträge erhalten eine Klausel dazu ("nicht gewerblich genutzt wurde")

In den meisten Standard Kaufverträgen gibt's doch sogar ein Feld mit der Frage ob es sich um ein Mietwagen handelte.

Und wenn man das als Verkäufer weiß,muss man das angeben.

am 26. Juni 2020 um 15:36

...je nachdem, wo ich das Auto gekauft muß ich nicht wissen wer der Vorbesitzer war oder als was das Auto eingesetzt war.

Ich würde es aber nicht leugnen / abstreiten, sondern -wenn es aus den Papieren, etc. nicht ersichtlich ist- einfach nicht wissen - oder wenn es ersichtlich ist, dann würde ich es sagen, wenn ich danach gefragt würde - unaufgefordert auf den Präsentierteller würde ich das und ähnliche Sachen nicht liefern... der Käufer soll sich schon wenigstens so viel Mühe machen und nach den entsprechenden Details fragen.

Im Zweifel aber bloß nix zusichern... ggf. bei Unklarheiten einfach keine Antwort und auch keine Spekulationen ala könnte so sein oder müßte so gewesen sein... meine Standardantwort wäre immer "weiß ich nicht, kenne ich nicht, keine Ahnung... hier bitte sind die Papiere, da ist der Schlüssel und da das Auto... prüfen Sie bitte selbst."

PS:... bei so einem "Ankreuz-Feld" im Kaufvertragsformular würde ich z.B. weder ja noch nein ankreuzen sondern einfach "unklar" dazuschreiben.

Da der TE aber weiß,dass es ein Mietwagen war, wär es aber schon ein verschweigen von Angaben.

Und da es nur zwei Halter gibt, kann man schon schlussfolgern, dass es ein Mietwagen war,wenn als erster Sixt, Hertz, Europcar oä drin stand und der nach kurzer Haltedauer umgeschrieben wurde

Wen interessiert es denn noch bei einem 9 Jahre alten Auto was vorher war. Hauptsache km stand und neuer TÜV.

Bei 2 bisherigen Haltern würde das in der ZB2 nicht zu verheimlichen sein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Juni 2020 um 17:31:11 Uhr:

weil eine kommerzielle Vorvergangenheit ein potentieller Mangel ist. Alle Kaufverträge erhalten eine Klausel dazu ("nicht gewerblich genutzt wurde")

Das kann ich nicht glauben. Spätestens wenn eine neue ZB II ausgestellt wird, fallen alle Info´s zunächst weg.

Das kann aber nicht verhindern, daß der neue Besitzer (auf welchen Wegen auch immer) Einblick in die Fahrzeughistorie erlangt.

am 26. Juni 2020 um 16:58

...aber muß ich als Verkäufer die Historie des Autos kennen... nein, und wenn dann muß der Käufer erst einmal den Beweis antreten, dass ich es wußte... Gedanken sind frei.

Daher alle Papiere, den Kaufgegenstand, usw. offenlegen und Klappe halten, nix zusichern... der Käufer soll gefälligst selbst prüfen... ich als Verkäufer bin dummer Laie und weiß von nix - ich kenne nicht einmal den Kilometerstand.

Der Freundliche, welches Fabrikat auch immer, wird bei der Historie sicher behilflich sein.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juni 2020 um 18:58:40 Uhr:

...aber muß ich als Verkäufer die Historie des Autos kennen... nein, und wenn dann muß der Käufer erst einmal den Beweis antreten, dass ich es wußte... Gedanken sind frei.

Daher alle Papiere, den Kaufgegenstand, usw. offenlegen und Klappe halten, nix zusichern... der Käufer soll gefälligst selbst prüfen... ich als Verkäufer bin dummer Laie und weiß von nix - ich kenne nicht einmal den Kilometerstand.

"nicht mal den Kilometerstand" klar... :rolleyes:

auf absolut doof zu machen, kann auch ganz schnell nach hinten losgehen. Besonders wenn man möglicherweise kaufentscheidende Details verschweigt.

Niemand kann mir weismachen, er wüsste nicht, dass er ne ehemalige Miethure gefahren hat.

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