Mich hats erwischt-> Zündschloss

Mercedes C-Klasse W204

Hallo freunde.

Mich hats leider erwischt, Ok soll ja wohl Krankheit sein

Also Mein Zündschloss ist denne im Ar..
Wenn ich schlüsse reinstecke ( beide) kann ich bis zum anschlag umdrehen aber die leds am tacho und so weiter wird nicht freigegeben. Ich kann den wagen nicht starten. Lenkrad sperre ist leider drine.. bleibt auch so

Jetzt meine frage

Ich habe eine Günstige Lösung. Reperatur 200 euro.
Der Herr möchte nur meinen Zündschloss und beide schlüsseln haben. Er wird was drine machen und ein software drauf spielen. + gibt mir einen Emulator mit den ich gegen den ELV Austausche somit wird das zündschloss nur Simuliert aber wagen startet. Problem behoben.

Lösung 2:

Ich habe einen Youtube video gefunden da Lötet ein Kluger inder 3 Kontakte im zündschloss nach und das wagen funktioniert.

Lösung 3:
Ihr seit jetzt gefragt. Habt ihr einen idee oder wie könnte ich was machen Trick- Tipps..

Ja mercedes möchte 900 euro + Arbeit... deswegen kommt es nicht in Frage

76 Antworten

Zitat:

@MxD schrieb am 5. Oktober 2021 um 21:11:18 Uhr:


Praktisch, aber zu kurz gedacht. Einen Plan B solltest du parat haben.

Hallo

Wenn ich mir die zerstörte Befestigung in seinem Bild so anschaue, benötigt er für Plan B dann aber noch weitere Ersatzteile.

Gruß Michael

So sieht es mal aus. Da sieht man gleich das ein Profi mit roher Gewalt am Werk war. Wie gesagt, im Zweifel zahlt er zwei oder drei mal. So ist das im Leben eben. Die nächste HU läßt grüssen.

Zitat:

@CGIDRIVER schrieb am 5. Oktober 2021 um 19:22:54 Uhr:


@romeon Ich würde mir das mit dem Emulator noch mal überlegen an deiner Stelle.
Du weißt nie was mit den Daten von Schlüssel und Schloß passiert.
Irgendwann ist der Parkplatz morgens verwaist.

Bedenken hätte ich jetzt keine großen, wegen HU sowieso nicht. Ich lote die Möglichkeiten aus. Hab ja das Reparaturzeug schon zuhause liegen, konnte mich nur noch nicht aufraffen ... . Läuft ja noch zuverlässig, auch wenn es sich seit ein paar Wochen subjektiv gequälter anhört.

Nun ja, das erste was der Prüfer erwartet wenn er in die Halle fährt ist das Geräusch der Entriegelung. Bleibt das aus ist der Rest Formsache. Sieht man von der Aktion ab bleibt immer noch ein gebrauchtes mit intakter Mechanik... Zum Teiletausch.

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Mich würde mal interessieren, ob es in Deutschland überhaupt jemanden gibt, bei dessen Auto der Prüfer auf Grund defekter ELV die Plakette verweigert hat. Das scheint mir doch eine eher theoretisches Gedankenspiel zu sein.

Zitat:

@Gudolf schrieb am 5. Oktober 2021 um 23:18:46 Uhr:


Mich würde mal interessieren, ob es in Deutschland überhaupt jemanden gibt, bei dessen Auto der Prüfer auf Grund defekter ELV die Plakette verweigert hat. Das scheint mir doch eine eher theoretisches Gedankenspiel zu sein.

Die Prüfer testen mittlerweile auch so etwas. Genauso wie sämtliche Sicherheitsgurte mit ihren Überwachungeinrichtungen und deren Anzeigen überprüft werden.
Es hatte sich ein Kunde die absolut nervige Anzeige für die Fondplatzbelegung auscodieren lassen. Ergebnis die HU Prüfung hätte das Fahrzeug nicht bestanden wenn sie nicht auf die bei uns gültigen Vorschriften zurück gesetzt worden wäre.

Beides ist also ein erheblicher Mangel und damit ist die HU nicht bestanden.

Liegt natürlich alles an dem Prüfer wie gewissenhaft er seine Tätigkeit ausführt.

Ne andere Frage, kann man die ELV eigentlich einfach demontieren, sodass es nicht verriegelt, aber den Stecker angeschlossen lassen sodass der Bolzen zwar raus fährt aber nicht das Lenkrad verriegelt also "Blindlegen" ? Mein Hintergedanke ist einfach, sollte bei mir die ELV defekt gehen so weiß ich zumindest das das Lenkrad nicht verriegelt ist und spare hohe Folgekosten...

.

Zitat:

@Deffjam schrieb am 6. Oktober 2021 um 00:01:21 Uhr:


Ne andere Frage, kann man die ELV eigentlich einfach demontieren, sodass es nicht verriegelt, aber den Stecker angeschlossen lassen sodass der Bolzen zwar raus fährt aber nicht das Lenkrad verriegelt also "Blindlegen" ? Mein Hintergedanke ist einfach, sollte bei mir die ELV defekt gehen so weiß ich zumindest das das Lenkrad nicht verriegelt ist und spare hohe Folgekosten...

Wenn sie nicht arbeitet gibt es aus oder eingebaut (auch wenn verdrahtet) keine Freigabe.

Also ist die Demontage und daneben legen sinnlos.

Solange die Funktionen noch gegeben sind, könnte man um den Motor / die Mechanik tatsächlich ein bißchen zu schonen die ELV irgendwo "anbinden".

Die Frage ist ob die Verriegelung einen Sensor hat zum Anschlag. Falls nicht könnte man den Motor mit einem Widerstand simulieren. Ist aber nur ein technisches Gedankenspiel.

Zitat:

@MxD schrieb am 6. Oktober 2021 um 07:45:55 Uhr:


Die Frage ist ob die Verriegelung einen Sensor hat zum Anschlag. Falls nicht könnte man den Motor mit einem Widerstand simulieren. Ist aber nur ein technisches Gedankenspiel.

Dieses Video beantwortet deine gestellte Frage:
https://m.youtube.com/watch?v=AR6iEJD9L7w

Er stellt sich dabei zwar etwas ungeschickt an und benötigt dann auch noch eine dritte Hand aber am Ende bekommt er es doch noch geöffnet. 🙂

Ein einzelner Widerstand bewirkt da garnichts und ein wenig passendes Kunststoff "Gleitmittel" an dem Schneckenrad würde dann auch noch die Haltbarkeit erhöhen.😁

Zitat:

@TDI-Vielfahrer schrieb am 5. Oktober 2021 um 21:22:42 Uhr:



Zitat:

@MxD schrieb am 5. Oktober 2021 um 21:11:18 Uhr:


Praktisch, aber zu kurz gedacht. Einen Plan B solltest du parat haben.

Hallo

Wenn ich mir die zerstörte Befestigung in seinem Bild so anschaue, benötigt er für Plan B dann aber noch weitere Ersatzteile.

Gruß Michael

Hi genau jetzt brauche ich einen neuen Zentral Schraube für mein Lenkrad weil inbus rund gedreht ist. Brauche den teile nr sowie einen neuen Schleifring um diese Teilenr raus zu kriegen muss das Lenkrad ab. Habe nicht aufgepasst und somit ist der schleifring kaput gegangen 🙁

Zentral schraube

Bin zwar nicht der TDI-VIELFAHRER aber diese Online Ersatzteilkataloge wurden doch schon zigfach eingestellt.

Jetzt vermurkst ihr eure Fahrzeuge auch noch mit minderwertigen Werkzeug. 😕

Dann suche hier doch selber einmal nach deiner Schraube: http://mb-teilekatalog.info/view_SubGroupAction.php?...

Wenn sie dort nicht aufgeführt ist, einfach in den anderen Rubriken selber weiter suchen.

Vielleicht auch vorher noch in der Einstellung das richtige Fahrzeug auswählen.

Der Riegel schaltet zwei Endkontakte. Auch wenn man den absägt und die Lenksäule damit frei ist, muß er bewegt werden. Sonst wird die Zündung nicht freigegeben. Sonst könnte man das allenfalls vielleicht(!) als Dauerkontakt umbauen, dann wäre eine Bewegung nicht mehr nötig und man braucht sich keine Gedanken um das Motörchen da drin mehr machen.

Die STVZO schreibt nur vor, das ein Fahrzeug gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt sein muß.

Zitat:

§ 38a StVZO - Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen

(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Die elektronische Wegfahrsperre ist schon seit den 80er Jahren gebräuchlich und macht die mechanische Wegfahrsperre aus den 60er Jahren überflüssig. Daher wird sie bei den meisten aktuellen Modellen bereits nicht mehr verbaut. Die mechanische Wegfahrsperre sollte verhindern, das man trotz Kurzschließen der Zündung das Fahrzeug nicht fahren kann. Ohne den "elektronischen Schlüssel" nützt heutzutage ein Kurzschließen genauso wenig. In sofern gibt es keinen Grund für den TÜV, bei ausschließlicher Elektronik die Plakette zu verweigern. In solch einem Fall hätte der Prüfingenieur noch Nachschulungsbedarf.

Hallo
Bitte GENAU lesen......

"müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."

Im Klartext.....das Zauberwort lautet "zusätzliche".... also normale (mechanische) Sperre PLUS Wegfahrsperre.

Gleiches Problem habe ich bei Motorradumbauten.....trotz eingebauter elektronischer Sperre (NFC) verlangen die Graukittel ein funktionierendes Lenkradschloss oder eine zusätzliche mechanische Sperre am Fahrzeug.

Gruß der Ballu

...und warum bekommt z.B. der W205 ohne mechanische Sperre eine Zulassung? Denn in der STVZO steht bewußt nichts von mechanischer oder elektronischer Ausführung, da man dies den Herstellern und Stand der Technik überläßt, sonst müßten die Vorschriften ständig nachgebessert werden. Die "Sicherungseinrichtung" verstehe ich als Abschließbarkeit des Fahrzeuges, um ein ungefugtes Eindringen zu verhindern (was bei einem Kraftrad nicht gegeben ist), die "zusätzliche Sicherung" ist eben die Wegfahrsperre. Ansonste kann man bei einem PKW auch mit der "Lenkradkralle" kommen und sagen, ich schließe die immer dort an. Dann hat man wieder die mechanische Sperre.

Hat sich alles überholt, siehe meinen nächsten Post.

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