Mich hat´s erwischt

Opel Vectra C

Guten Morgen Zusammen,

gestern Abend war ich in Düsseldorf unterwegs und habe versehentlich ein rotes Lichtzeichen mißachtet, so dass ich nun durch den Starenkasten geknipst wurde.

Es steht nicht zur Diskussion das ich hier nicht aufgepasst habe, aber ein Blick in den Bußgeldkatalog läßt mich ein wenig schaudern.

Nein, nicht wegen dem Geld, sondern wenn das Rotzeichen länger als 1 Sekunde geschaltet war, bekomme ich zuätzlich einen Monat Fahrverbot, das war mir neu.

http://maps.google.de/maps?...

Ich wollte von der A44 aus Wuppertal kommend auf die B8 Richtung Stadtmitte, da stand beim Linksabbiegen noch eine Ampel, die ich aber aufgrund meiner Unachtsamkeit wohl nicht wahrgenommen habe.

B L I T Z, das war´s :-(

Nun zu meiner eigentlichen Frage, in welchem Zeitraum kann man sich den Monat Fahrverbot aussuchen und zudem, kann man diesen auch - auszahlen - ?

Mein Punktekonto ist seit Jahren nicht gefüllt, nun wieder das erste Mal, hätte ich da besser mal wieder aufgepasst.

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Wohl mit dem falschen Bein aufgestanden wie ?!
 
1 Sekunde nach dem Rotzeichen sind die Ampel im Querverkehr nie & nimmer bereits auf Grün geschaltet, von daher ist deine Aussage schlichtweg falsch.
 
Und Hey, weißt du was ?
 
Wäre es Absicht gewesen, würde ich deine Reaktion ja verstehen, war es aber nicht, sondern ich war, wie fast alle Verkehrsteilnehmer, einen simplen kleinen Moment unachtsam, das war die logische Schlussfolgerung.
 
iAlso bitte, verschone mich mit deinen nichtsagenden Beiträgen.

 Jaaanz ruhich, die FAMILIE_OPEL ist hier ein ganz besonderer Fall und verdient eigentlich keiner weiteren Beachtung 😉

Ich kenne nur Ampelblitzer mit 2 Kontaktschleifen im Boden.
Die 1. Kontaktschleife befindet sich unmittelbar hinter der Haltelinie. Wird die Haltelinie bei Rotlicht überfahren, wird das 1. Foto geschossen.
Die 2. Kontaktschleife befindet sich mitten auf der Kreuzung, wo dann das 2. Foto ausgelöst wird.
So lässt sich auch Nachweisen, ob jemand etwa im Stau gestanden hat oder der gleichen.

So doof es klingt. Es kann jedem passieren, eine Ampel zu übersehen. Vor allem wenn man ortsfremd ist. Manche Ampelanlagen sind wirklich ungünstig angebracht, gerade dann, wenn man bereits auf die übernächste Ampel fixiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von bochen


.....
So doof es klingt. Es kann jedem passieren, eine Ampel zu übersehen. Vor allem wenn man ortsfremd ist. Manche Ampelanlagen sind wirklich ungünstig angebracht, gerade dann, wenn man bereits auf die übernächste Ampel fixiert ist.

Besonders, wenn man sich morgens auf dem Weg zum Irmschertreffen vorher noch im Hotel mit Opa und Konsorten treffen will 😁😁

Waren bei mir aber nur 15 EUR

Zitat:

Original geschrieben von bochen


Ich kenne nur Ampelblitzer mit 2 Kontaktschleifen im Boden.
Die 1. Kontaktschleife befindet sich unmittelbar hinter der Haltelinie. Wird die Haltelinie bei Rotlicht überfahren, wird das 1. Foto geschossen.
Die 2. Kontaktschleife befindet sich mitten auf der Kreuzung, wo dann das 2. Foto ausgelöst wird.
So lässt sich auch Nachweisen, ob jemand etwa im Stau gestanden hat oder der gleichen.
 
So doof es klingt. Es kann jedem passieren, eine Ampel zu übersehen. Vor allem wenn man ortsfremd ist. Manche Ampelanlagen sind wirklich ungünstig angebracht, gerade dann, wenn man bereits auf die übernächste Ampel fixiert ist.

 Dazu muß man noch nichtmal ortsfremd sein. Meine Frau hat neulich auch eine rote Ampel übersehen. War allerdings eine Rechtsabbieger-Spur und es gab keinen Querverkehr.

Von solchen Unachtsamkeiten kann sich niemand freisprechen.

Ich bin wohl am Freitag auch geblitzt worden, weil ich im Ort ausnahmsweise mal knapp über 60 km/h (lt. Tacho) gefahren bin. Ärgerlich, aber nicht zu ändern.

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Zitat:

Original geschrieben von V2-Power


Besonders, wenn man sich morgens auf dem Weg zum Irmschertreffen vorher noch im Hotel mit Opa und Konsorten treffen will 😁😁

Waren bei mir aber nur 15 EUR

...oder zum V7 Müchen...

Da hats mich evtl. auch erwicht Bzw meinen WW, denn ich bin noch bei hell Orange (zwei Meter vor mir hat die Ampel umgeschaltet) drüber gefahren und als ich über der 4-6Spurigen Straße war (Liselotte irgend was Staße in München) hat es ein Blitzlichtgewitter gegeben. Nun bin ich halt mal gespannt was kommt. In einschlägigen Blitzerforen ist die Kreuzung sehr bekannt sehr kurze Gelbphase -allerdings schreibt dann keiner mehr ob was gekommen ist.

Gruß
RH

Ja am Luisekisselbachplatz sollte man schon besonders aufpassen an den Ampel.Mich hat es dort auch schon mal aber nur beim ersten Kontaktstreifen erwicht,kam aber nichts.
Man bekommt dort nur wenn man bei Streifen überfahren hat .

[quote
Original geschrieben von RH_GTSV6
...oder zum V7 Müchen...

Da hats mich evtl. auch erwicht Bzw meinen WW, denn ich bin noch bei hell Orange (zwei Meter vor mir hat die Ampel umgeschaltet) drüber gefahren und als ich über der 4-6Spurigen Straße war (Liselotte irgend was Staße in München) hat es ein Blitzlichtgewitter gegeben. Nun bin ich halt mal gespannt was kommt. In einschlägigen Blitzerforen ist die Kreuzung sehr bekannt sehr kurze Gelbphase -allerdings schreibt dann keiner mehr ob was gekommen ist.

Gruß
RH

LZA oder auch Lichtzeichenanlage !!

Hallo zusammen,
die LZA `s sind in der Regel wie folgt geschaltet.
Nach der Grünphase kommt eine "drei Sekunden" lange Gelbphase.
Erst danach schaltet sie um auf Rot.
Nach ca. 1 Sekunde Schutzzeit, schaltet dann der Querverkehr auf Grün.

Soltest du geblitzt worden sein, so heißt das noch lange nicht, dass du den sogenannten "Sekundenrotlicht Verstoß"
begangen hast.

Das kannst du bei der Busgeldstelle in Düsseldorf telefonisch erfragen.

Zu Deiner Frage mit dem Fahrverbot.

Zu erst einmal muß man Dir den Rotlichtverstoß nachweisen können. Wie sieht das Lichtbild aus?, ist es ein Firmen- Leihwagen etc..
Sollte der Wagen auf dich zugelassen sein, so besteht die Möglichkeit seitens der Behörde mittels Deines Paßbildes eine Identifizierung vor zunehmen.

Weiterhin kann man mittels RA und Einlegen eines Wiederspruch`s, den Zeitpunkt des rechtskräftigen Bußgeldbescheides, verzögern und dann den Termin für ein Fahrverbot in den Ferienbereich legen.

Das Fahrverbot gilt ja nur für Deutschland.

mfg Mark

Ich denke schon das ich über 1 Sekunde war, da meine bessere Hälfte glaubt, das die Ampel bereits eine längere Rotphase hatte.

Persönlich kann ich es euch nicht sagen, da ich wie beschrieben, sie gelinde gesagt "übersehen" haben !

Wie gesagt, ich war ein wenig durch den Wind und ja, ich hatte meine Gedanken nicht alle beisammen wie ich es hätte beim Fahren haben müssen.

Insofern warte ich einfach mal ab was da kommt, 1 Monat ohne Führerschein wird wohl nicht so schlimm sein, Hauptsache ich komme gut zur Arbeit 😉

Ich glaube ja nicht dass es ein Trost für Dich ist, aber bei dem Thema "Rotlicht überfahren" fällt mir immer eine nette Geschichte ein. Klingt zwar unglaublich, ist mir aber wirklich vor ca. 5 Jahre so passiert:
Nach einem Lokalbesuch mit meiner besseren Hälfte sitzen wir gut gelaunt auf der Heimfahrt im Wagen, als ich rechts neben mir einen Streifenwagen bemerkte. Ich weiß nicht ob´s euch auch so geht, aber ich fahre dann immer etwas "angespannt" auch wenn ich wie an diesem Abend kein schlechtes Gewissen zu haben brauchte.
Jedenfalls war dann irgendwie eine Baustelle und ich überlegte ob ich mich jetzt rechts oder links einordnen muss und da hab ich glatt ein Rotlicht übersehen. Es ist zwar nichts passiert, es war "nur" eine Fußgängerampel, der Streifenwagen neben mir blieb stehen und ich fuhr drüber.
So ca. 3 Ampeln weiter hat er mich dann wieder eingeholt und ist dann auch an mir vorbei gefahren, die Kelle raus und mich und noch einen anderen Wagen in eine Parkbucht gelotst.
Na klar jetzt machen sie noch einen Alko-test, so dämlich wie ich kann ja nüchtern keiner sein, dachte ich mir.
Sie steigen aus gehen zu dem anderen Auto hin, schauen mich fragend an und kümmern sich gar nicht um mich. Nach einiger Zeit schaut doch einer der netten Polizeibeamten nach mir und gibt mir ein Zeichen nun endlich weiterzufahren.
Was war da wohl passiert ? Ich denke sie haben die Autos verwechselt. Ich hab´s nicht mehr raus gefunden, denn ich war sowas von schnell dann weg und hab nie mehr was von der Sache gehört. 😁

Gruß
herpo

Zitat:

Original geschrieben von Marzi01


....kann man mittels RA und Einlegen eines Wiederspruch`s, den Zeitpunkt des rechtskräftigen Bußgeldbescheides, verzögern und dann den Termin für ein Fahrverbot in den Ferienbereich legen.

Das Fahrverbot gilt ja nur für Deutschland.

mfg Mark

@Mark...

...hört sich so an, als wenn Du nen Plan von der Sache hast, deshalb muß ich nochmal nachhaken. War jetzt mit Freunden im Urlaub [ USA ] - mein Kumpel wurde davor [also in D ] geblitztdingst und muß seinen Lappen für 4 Wochen abgeben und hat das natürlich vorm Urlaub gemacht, konnte aber somit nicht im Ausland fahren ?! Gilt das wirklich nur für D und was muß man machen, damit hier in D die Frist schon läuft, aber man dennoch im Ausland fahren darf [ der Lappen liegt doch auf'm Amt ] ?

Danke & Grüße...

Zitat:

Original geschrieben von Marzi01


LZA oder auch Lichtzeichenanlage !!
 
Hallo zusammen,
die LZA `s sind in der Regel wie folgt geschaltet.
Nach der Grünphase kommt eine "drei Sekunden" lange Gelbphase.
Erst danach schaltet sie um auf Rot.
Nach ca. 1 Sekunde Schutzzeit, schaltet dann der Querverkehr auf Grün.
 
Soltest du geblitzt worden sein, so heißt das noch lange nicht, dass du den sogenannten "Sekundenrotlicht Verstoß"
begangen hast.
 
Das kannst du bei der Busgeldstelle in Düsseldorf telefonisch erfragen.
 
Zu Deiner Frage mit dem Fahrverbot.
 
Zu erst einmal muß man Dir den Rotlichtverstoß nachweisen können. Wie sieht das Lichtbild aus?, ist es ein Firmen- Leihwagen etc..
Sollte der Wagen auf dich zugelassen sein, so besteht die Möglichkeit seitens der Behörde mittels Deines Paßbildes eine Identifizierung vor zunehmen.
 
Weiterhin kann man mittels RA und Einlegen eines Wiederspruch`s, den Zeitpunkt des rechtskräftigen Bußgeldbescheides, verzögern und dann den Termin für ein Fahrverbot in den Ferienbereich legen.
 
Das Fahrverbot gilt ja nur für Deutschland.
 
 
mfg Mark

 Also ich wäre ja vorsichtig, hier solche Rechtauskünfte und -empfehlungen in einem Forum zu geben. Das kann schnell ins Auge gehen.

Rechtsauskünfte
Hallo zusammen,
dass was ich da geschrieben habe ist die gängige Praxis. Das wird dir auch jeder RA erzählen.
Weiterhin ist ein solches Fahrverbot (Zeitlich begrenzt, nicht der Vollständige Entzug) nur für den Bereich der STVO gültig.
Die Empfehlung, seinen Jahresurlaub mit dem Fahrverbot zu kombinieren ist eine legitime Empfehlung, die auch Richter aussprechen

Ist das Foto der aufnehmenden Kamera mangelhaft, so gilt die Nachweispflicht wer gefahren ist, der Komune und nicht dem Betroffenen.
Man muß nicht hier schreien und sagen ich war`s.
In Deutschland muß die Schuld und nicht die Unschuld bewiesen werden. Es gibt da einen Satz Im Zweifel für den .....

Das Problem, wenn man den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben hat, ist sicherlich d.
Sollte man nun im Urlaub ein Auto fahren, hat keinen amtlichen Führerschein dabei, so ist man trotz alledem im Besitz einer Fahrerlaubnis, die in Deutschland allerdings "ruht. Wie hier die polizei reagiert kann ich nicht sagen.

Lies doch mal hier
http://www.ra-karlbrenner.de/fahrverbotimauland.htm

mfg Mark

Natürlich wird Dir das jeder Rechtsanwalt erzählen.
 
Aber der wird dafür bezahlt bzw. es gibt spezielle Foren dafür. In diesem Forum hier würde ich es jedenfalls nicht machen.
 
Und im Ausland bekommt man offiziell keinen Wagen ohne Vorlage eines gültigen Führerscheins.
Und was willst Du vorlegen, wenn Dein FS bei der Verwaltungsbehörde liegt ?
Sicher kann man sich den Wagen auch anders 'besorgen', aber solange man nicht in Ostanatolien fährt, will auch wie überall die Polizei einen Führerschein sehen. Das ist nicht anders, als in Deutschland.
Ich möchte nicht dabei sein, wenn man z.B. einem italienischen Carabinieri keinen Führerschein zeigen kann, wenn kontrolliert wird. Die fackeln nämlich längst nicht so lange, wie die Polizei in Deutschland.
 
Er kann hier den FS abgeben und weiterfahren. Blöd nur, wenn er erwischt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Schokolade_18


sagt mal, was sind ampelblitzer? sowas gibts bei uns nich....
 
gott sei dank 😁

Hallo Schokolade18,

In Wien vielleicht nicht😕 aber bei uns in Salzburg gibt es auch nur eine Ampel mit "Blitzer Funktion" (die mir bekannt ist)😁
 
Mfg rallyedriver 

Gestern ist das Foto mit einem Anhörungsbogen eingetroffen, leider stand dort noch nicht drin, was ich genau zahlen muss bzw. ob ein Fahrverbot droht.

Nach Rücksprache mit der Bußgeldstelle droht mir kein Entzug der Fahrerlaubnis, sondern nur 50.-€ + 22.-€ Gebühren incl. 3 Punkte.
Noch mal Glück gehabt.

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