Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

970 weitere Antworten
970 Antworten

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 4. Juli 2021 um 15:59:11 Uhr:



Auf welcher Rechtsgrundlage wollen die mich denn abschleppen. Steht das in den AGB des Vertrags den ich mit denen eingehe? Keine Ahnung, hab das noch nie gelesen.

Naja, mit der gleichen Rechtsgrundlage eben, wie man Dir auf einem Kundenparkplatz als Kunde ein Ticket verpasst.

Von den AGB abgesehen, gibt es dazu übrigens schon ein BGH-Urteil:

Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt. Die Abschleppkosten kann er als Schadenersatz vom Fahrzeugführer verlangen (BGH 5.6.09, V ZR 144/08).

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Juli 2021 um 15:47:50 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 4. Juli 2021 um 15:09:08 Uhr:



Wurde auch hier im aktuellen thread schon verlinkt.
Nochmals die direkte Frage an dich:
Wie oft hast du selbst schon Kulanz mittels gescannten Kassenbon angefragt?

Wie ja bekannt ist, meide Ich solche Supermärkte, dessen Kundenparkplätze von Parkraum-Firmen bewirtschaftet werden. Von daher bin Ich noch nicht in den Genuß gekommen einen Kulanzantrag bei den Parkraum-Firmen zu stellen.
Persönlich weiß Ich aber aus dem Verwandtschafts, bzw. Bekanntenkreis, daß es trotz Kassenbon keine Kulanz gab
...

Verstehe. Keine eigene Erfahrung, aber gehört dass.....

Bei meiner Frau und mir liegt die Kulanzquote bei 100%.
2 Versuche-> 2 mal Kulanz!
Also meilenweit von deiner behaupteten "Kulanzwahrscheinlichkeit nahe Null" entfernt.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 3. Juli 2021 um 13:36:30 Uhr:


Die Meisten hier verstehen offensichtlich nicht, worum es bei diesem Thema geht.
Natürlich müssen Regeln, wenn sie legitim aufgestellt sind, beachtet werden.
Intelligente Menschen, ohne Kadavergehorsam, hinterfragen allerdings den Sinn und den Nutzen von Regeln.
Und wenn es, wie bei dieser Form der Parkraumbewirtschaftung, ausschließlich darum geht, die Taschen des Regelaufstellers mit Geld zu füllen, darf und sollte man solche Regelungen in Frage stellen...

Wir setzen uns doch mit dem Thema auseinander und geben Antworten, ob da nun deine Meinung von Intelligenz zeugt oder unsere, alles eine Sache von welcher Seite man die Sache betrachtet.

Ich halte es nicht für intelligent wegen so einem Pillepalle so einen Aufstand zu machen. Kommt eher verbissen, unzufrieden, ungeliebt herüber.

Und ja, man darf alles in Frage stellen, kommt meist nur darauf an wie man die Frage stellt, und da finde ich läuft es eher unglücklich für die Fragenden.

Ähnliche Themen

Sorry verklickt.

Zitat:

@reox schrieb am 4. Juli 2021 um 16:12:49 Uhr:



Verstehe. Keine eigene Erfahrung, aber gehört dass.....

Du liest doch auch jeden Tag Zeitung, schaust Nachrichten oder hörst Radio ?!
Soviel Vertrauen habe Ich noch in meine Verwandtschaft, bzw. Bekanntschaft, um das zu glauben.
Aber logisch man redet nur Unsinn.

Zitat:

@reox schrieb am 4. Juli 2021 um 16:12:49 Uhr:



Bei meiner Frau und mir liegt die Kulanzquote bei 100%.
2 Versuche-> 2 mal Kulanz!
Also meilenweit von deiner behaupteten "Kulanzwahrscheinlichkeit nahe Null" entfernt.

Das gibt natürlich Grund genug diese Parkraum-Firmen bis in den Himmel zu loben und das Geschäftsgebahren fleißig weiter zu unterstützen.
Man hat wohl auch aus den ersten Fehlern nichts gelernt und weil man Tickets storniert bekam ist alles im Reinen.
Ausnahmen bestätigen die Regel, von daher sollte man hier nicht das Wort "meilenweit" benutzen.

Wärst Du bereit noch ein paar Tickets zu kassieren und dann berichten ob die Kulanzquote bei 100% geblieben ist ?

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 4. Juli 2021 um 16:06:13 Uhr:



Steht das auf den Schildern die an der Einfahrt ausgehängt sind? Muss ja wohl. Schau ich mir morgen extra mal an.

Die AGB sind sicherlich einzusehen.

Wenn du in die U-Bahn, Stadtbahn, Omnibus oder S-Bahn steigst, musst du da auch erst eindringlich in vollem Umfang die AGB vorgelegt bekommen damit du die Regeln akzeptierst?

Oder ist es da „was anderes“?

ja, genau das ist der Punkt.
Ständig gibts im Alltag AGBs zu beachten, die wenigsten lesen sich das jemals von A bis Z durch wenn sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Hier aber ist es auf einmal ein riesen Aufreger.

ich trage zum thema bei, dass ich da wo es verlangt wird meine parkscheibe auslege und nicht wie ein asoziales ar**loch auf 3 parkplätzen parke sondern mich mittig in eine paklücke stelle, weil ich es halt von anderen auch erwarte

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 4. Juli 2021 um 15:59:11 Uhr:


Auf welcher Rechtsgrundlage wollen die mich denn abschleppen. Steht das in den AGB des Vertrags den ich mit denen eingehe? Keine Ahnung, hab das noch nie gelesen.

Lies dir mal den Abschnitt mit dem Zahlungsverzug durch. 😉

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Juli 2021 um 16:28:50 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 4. Juli 2021 um 16:12:49 Uhr:



Bei meiner Frau und mir liegt die Kulanzquote bei 100%.
2 Versuche-> 2 mal Kulanz!
Also meilenweit von deiner behaupteten "Kulanzwahrscheinlichkeit nahe Null" entfernt.

Das gibt natürlich Grund genug diese Parkraum-Firmen bis in den Himmel zu loben und das Geschäftsgebahren fleißig weiter zu unterstützen.
Man hat wohl auch aus den ersten Fehlern nichts gelernt und weil man Tickets storniert bekam ist alles im geblieben ist ?

Ihr beide könnt euch auch in der Mitte treffen, bevor eine 10 Seiten Diskussion kommt.

-Es gibt keinen Grund die Parkraumbewirtschafter zu verteufeln, weil ein Kulanzfall abgelehnt wurde.
-Es gibt keinen Grund die Parkraumbewirtschafter zu loben, weil es Kulanzfälle gab.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 4. Juli 2021 um 18:07:23 Uhr:


ja, genau das ist der Punkt.
Ständig gibts im Alltag AGBs zu beachten, die wenigsten lesen sich das jemals von A bis Z durch wenn sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Hier aber ist es auf einmal ein riesen Aufreger.

Zu meinen Studienzeiten gab‘s in Stuttgart verbilligte Monatskarten für Studenten. Ich hatte bei einer Kontrolle in der S-Bahn meinen Studentenausweis nicht dabei, weil ich den schlicht zuhause vergessen hatte, was De Facto einer Schwarzfahrt gleich kommt. Man hat meine Personalien aufgenommen und mich gebeten innerhalb der nächsten 2 Wochen meinen Studentenausweis bei den Stuttgarter Verkehrsbetrieben vorzulegen. Das ist im Prinzip das Selbe wie wenn ich als Kunde meine Parkscheibe vergessen habe. In beiden Fällen habe ich gegen die AGB verstoßen. Nur dass sich eben die Verkehrsbetriebe nicht an meiner Vergesslichkeit bereichern wollten.
Auf den Webseiten von Park and Control steht z. Bsp. Schwarz auf Weiß, dass sogar im Falle eines Medizinischen Notfalles auch bei einem entsprechenden Nachweis eine Einzelfallbewertung stattfindet. Nichtmal diese Fälle, die wohl äußerst selten vorkommen, will man sich durch die Lappen gehen lassen.

Ähnliche Themen