Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. Juli 2021 um 10:46:46 Uhr:


@Geisslein @verkehrshindernis
Eure Strategie, den Sachverhalt immer etwas zu verbiegen, um eure festgefahrenen Positionen nicht verlassen zu müssen, fällt langsam auf. Ein "Alibi-Kauf" ist einer, den jemand erst tätigt nachdem er das "Knöllchen" gefunden hat, um dann zu argumentieren, er hätte "nur" vergessen, die Parkscheibe vor dem Einkauf auszulegen und ein "Alibi-Notfall" ist einer, der nur behauptet wird, aber nicht belegt werden kann. Dass das kein Unsinn, sondern eine faule Ausrede ist, um die es hier geht, sollte einleuchten.

Grüße vom Ostelch

Definiere doch mal bitte einen "Alibi-Kauf" etwas genauer !
Entweder bin Ich Kunde und parke auf dem Kundenparkplatz oder man ist kein Kunde.
Die Höhe des Einkaufes sollte hier nicht ausschlaggebend sein und ändert auch nach wie vor nichts an der Situation ob nun ein Tageseinkauf gemacht wird, oder nur ein Kaugummi gekauft wird.
Auch völlig unabhängig, ob das Ticket schon am Fahrzeug hängt oder nicht.

Ist aber so oder so alles hinfällig, da die Parkraum-Firmen sich in den wenigsten Fällen kulant zeigen.

Wobei Ich eher den Einkauf schon vorher erledigen würde um dann anschließend noch woanders hinzugehen... nicht erst, wenn das Ticket unter dem Wischer klemmt.

Sind hier eigentlich auch gemäßigte Mittelpositionen möglich? 🙂
Dann nehme ich diesen Sitz gerne ein.
Also anerkennen, dass Supermarktbetreiber selbstverständlich ihre Parkplätze für Kunden reservieren sollen - auch mit Maßnahmen. Zugleich aber das Konzept der privaten Knöllchen als Geschäftsmodell und AGB/Verträge mitsamt Vertragsstrafen auf nicht besonders ausführlichen Schildern am Eingang dennoch milde skeptisch sehen?
Jetzt könnt Ihr mir alle widersprechen 😁

Schön, Geisslein, dann wissen wir jetzt ja wenigstens, wie du die Parkfläche zu benutzen gedenkst und müssen uns über deine Beträge nicht mehr wundern, denn sie sind angesichts deines Nutzungsprofils völlig folgerichtig...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. Juli 2021 um 09:11:17 Uhr:


Andere Frage:
Wenn einem die Diskussionsgrundlage ausgeht, wird man dann persönlich ?

MIR geht also die Diskussionsgrundlage aus???
Echt jetzt?
Wo ist die denn bei dir?
Kollege 'Ostelch' hat es doch schon treffend auf den Punkt gebracht.
Wer hält denn diesen durchgelutschten Drops immer noch am Leben?

Ich lach mich weg 😁😁😁

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. Juli 2021 um 10:46:46 Uhr:


@Geisslein @verkehrshindernis

……und ein "Alibi-Notfall" ist einer, der nur behauptet wird, aber nicht belegt werden kann. Dass das kein Unsinn, sondern eine faule Ausrede ist, um die es hier geht, sollte einleuchten.

Grüße vom Ostelch

Bitte lies doch, was ich geschrieben habe. Man behält sich eine Einzelprüfung vor, auch wenn der Nachweis, dass es sich um einen Notfall handelte erbracht wird. Es geht um echte Notfälle. Das ist es, was ich bemängelt bzw. moniert habe. Man schreibt nicht „Wenn Sie den Nachweis erbringen können, dass es sich um einen Notfall handelte, wird ihnen die Vertragsstrafe selbstverständlich erlassen“. Nein, man lässt sich die Hintertür offen, auch in solchen Fällen noch die Hand aufzuhalten. Und das finde ich moralisch nicht zu n Ordnung.

Mensch Verkehrshindernis, natürlich ist es IMMER eine Einzelfallprüfung.
Denn auch wenn du einen echten Notfall hattest, kannst du es vielleicht nicht ausreichend belegen. Deshalb bleibt doch den Unternehmen gar nichts Anderes, als jeden Einzelfall zu prüfen.

Sonst kommt womöglich nachher noch jemand mit einem einfachen Rezept über Schmerzmittel und sieht es als ausreichenden Nachweis für den Notfall an, der ja vorgelegen haben soll.
Was aber objektiv eben nicht ist.

@verkehrshindernis
Ja, man behält sich eine Einzelfallprüfung vor. Für dich bedeutet das, dass diese mit willkürlichem Ergebnis endet. Gäbe es den von dir verlangten Wortlaut wäre es auch nicht anders. Dann ginge es um die Definition von "Notfall". 😉 Da du den Bewirtschaftern ohnehin alles Schlechte zutraust können die machen was sie wollen und es wird dir nicht reichen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. Juli 2021 um 17:26:29 Uhr:


@verkehrshindernis
Ja, man behält sich eine Einzelfallprüfung vor. Für dich bedeutet das, dass diese mit willkürlichem Ergebnis endet. Gäbe es den von dir verlangten Wortlaut wäre es auch nicht anders. Dann ginge es um die Definition von "Notfall". 😉 Da du den Bewirtschaftern ohnehin alles Schlechte zutraust können die machen was sie wollen und es wird dir nicht reichen.

Grüße vom Ostelch

Hier mal lein Zitat aus den FAQ von Park and Control für das als Beispiel der Fall „Kind muss in Notaufnahme“ gewählt wurde:

„Bei medizinischen Notfällen, an den durch uns bewirtschafteten Klinik-Parkflächen, muss der Notfall zwingend durch eine Notfalleinweisung und/oder durch eine Notfallbescheinigung des Krankenhauses nachgewiesen werden. Wir werden dann den jeweiligen Vorgang prüfen und eine angemessene Einzelfallentscheidung treffen.“

Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 5. Juli 2021 um 17:41:08 Uhr:


Hier mal lein Zitat aus den FAQ von Park and Control für das als Beispiel der Fall „Kind muss in Notaufnahme“ gewählt wurde:

„Bei medizinischen Notfällen, an den durch uns bewirtschafteten Klinik-Parkflächen, muss der Notfall zwingend durch eine Notfalleinweisung und/oder durch eine Notfallbescheinigung des Krankenhauses nachgewiesen werden. Wir werden dann den jeweiligen Vorgang prüfen und eine angemessene Einzelfallentscheidung treffen.“

Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten.

Das ist eher Menschenkenntnis.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Juli 2021 um 17:48:11 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 5. Juli 2021 um 17:41:08 Uhr:


Hier mal lein Zitat aus den FAQ von Park and Control für das als Beispiel der Fall „Kind muss in Notaufnahme“ gewählt wurde:

„Bei medizinischen Notfällen, an den durch uns bewirtschafteten Klinik-Parkflächen, muss der Notfall zwingend durch eine Notfalleinweisung und/oder durch eine Notfallbescheinigung des Krankenhauses nachgewiesen werden. Wir werden dann den jeweiligen Vorgang prüfen und eine angemessene Einzelfallentscheidung treffen.“

Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten.

Das ist eher Menschenkenntnis.

Ganz schlechter Einwand. Park and Control spricht hier von Fällen, bei denen die Notfalleinweisung belegt wird. Was soll das bitte mit Menschenkenntnis zu tun haben?

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 5. Juli 2021 um 18:04:59 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Juli 2021 um 17:48:11 Uhr:


Das ist eher Menschenkenntnis.

Ganz schlechter Einwand. Park and Control spricht hier von Fällen, bei denen die Notfalleinweisung belegt wird. Was soll das bitte mit Menschenkenntnis zu tun haben?

Für mich steht da, das der Notfall nachgewiesen werden muss. Menschenkenntnis ist das dahingehend, das ohne zwingenden Nachweis dort viele einen Notfall erfinden würden.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Juli 2021 um 18:09:57 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 5. Juli 2021 um 18:04:59 Uhr:


Ganz schlechter Einwand. Park and Control spricht hier von Fällen, bei denen die Notfalleinweisung belegt wird. Was soll das bitte mit Menschenkenntnis zu tun haben?

Für mich steht da, das der Notfall nachgewiesen werden muss. Menschenkenntnis ist das dahingehend, das ohne zwingenden Nachweis dort viele einen Notfall erfinden würden.

Da steht, dass bei einem nachgewiesenen Notfall eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird. Lies doch einfach den zitierten Text. Der ist eindeutig.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 5. Juli 2021 um 18:15:52 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Juli 2021 um 18:09:57 Uhr:


Für mich steht da, das der Notfall nachgewiesen werden muss. Menschenkenntnis ist das dahingehend, das ohne zwingenden Nachweis dort viele einen Notfall erfinden würden.

Da steht, dass bei einem nachgewiesenen Notfall eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird. Lies doch einfach den zitierten Text. Der ist eindeutig.

Dein Problem ist eigentlich nur, das du die hier schon oft angesprochene Kulanz der Firmen nicht anerkennst, hier wird es halt „Einzelfallentscheidung“ genannt, im Prinzip ist jede Kulanzentscheidung eine Einzelfallentscheidung.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. Juli 2021 um 10:58:10 Uhr:


Definiere doch mal bitte einen "Alibi-Kauf" etwas genauer !
Entweder bin Ich Kunde und parke auf dem Kundenparkplatz oder man ist kein Kunde.

Wie auf den vorherigen Seiten schon mehrmals geschildert sehen Alibikäufe zum Beispiel so aus. Man sieht das Knölchen am Fahrzeug, und geht dann erst in den Laden. Nur um einen Beleg zu haben, mit dem man die Vertragsstrafe umgehen will. Dank dieser Schwindeleien glaubt man bei der Kulanzentscheidung einigen Kunden nicht, die wirklich im Laden waren...

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 5. Juli 2021 um 10:32:14 Uhr:


MvM geht hier davon aus, dass es „ Alibi-Notfälle“ gibt. Und dass sowas Unsinn ist sollte einleuchten.
Und um meine Gesundheit musst du dir keine Sorgen machen.

Alibi-Notfälle habe ich nie erwähnt, sondern um mögliche Schwindelleien, die irgendwann auffallen. Wenn man es richtig interpretiert, handelt ein Beispiel von Alibi-Nachweisen. Die sind vergleichbar wie Alibi-Käufe, nur das man sich das Schrieben z.B. selbst ausstellt.

Auf eurem Wunsch hin, habe ich natürlich nur die negativen Beispiele genannt. Es gibt auch Fälle, wo es beim Notfall keinen richtigen Nachweis gibt, und man nach der Einzelfalprüfung das Ticket dennoch storniert. Aber ich nehme an, dass ihr solche Beispiele eh ignoriert, und habe es bis jetzt gelassen.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 5. Juli 2021 um 17:41:08 Uhr:


Hier mal lein Zitat aus den FAQ von Park and Control für das als Beispiel der Fall „Kind muss in Notaufnahme“ gewählt wurde:

„Bei medizinischen Notfällen, an den durch uns bewirtschafteten Klinik-Parkflächen, muss der Notfall zwingend durch eine Notfalleinweisung und/oder durch eine Notfallbescheinigung des Krankenhauses nachgewiesen werden. Wir werden dann den jeweiligen Vorgang prüfen und eine angemessene Einzelfallentscheidung treffen.“

Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten.

Das ist riesengroßer Unsinn den du da versuchst zu säen.

Ist es ein Notfall?
Dann wird dir die Klinik das bescheinigen.

Bist du sehr hysterisch und „denkst“ es sei ein Notfall, wird dir sogar das die Klinik bescheinigen.

Unglaublich wie hier die Dinge verdreht werden um einfach seinen Kopf durchzusetzen.

Legt so ne abgef***** Parkscheibe ins Fenster.

Habt ihr „gehört“ dass man trotz Nachweis abgezockt wird?
Wehrt euch gegen unfaire Behandlung.
Habe ich kein Problem damit.

Ich hatte nen Zettel dran, konnte nachweisen, war alles okay.
Ihr behauptet das sei ein Einzelfall.

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