Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"
Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.
Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:
Wer ist nun im Recht?
Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.
ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.
Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".
Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?
10 EURO!!!
Toller "Stundenlohn"...
Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.
Meine Meinung.
970 Antworten
Du vergisst doch deine Parkscheibe nicht,sondern legst sie bewusst nicht aus.
Ist also nicht das gleiche wie das vergessen der Studienausweises.
Du legst es bewusst auf eine Konfrontation an.
Mal eine ganz andere Frage und ich bitte direkt um Verzeihung für das OT:
Wie groß ist mittlerweile die Mücke aus der Ausgangsfrage geworden? Elefant oder doch schon ein ausgewachsenes Mammut??? 🙂
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Juli 2021 um 20:43:35 Uhr:
Du vergisst doch deine Parkscheibe nicht,sondern legst sie bewusst nicht aus.
Wie kommst du denn darauf? Hab ich das irgendwo behauptet? Wenn ja, zeige mir bitte wo. Und warum sollte ich das tun?
Würdest Du sie auslegen, hättest Du keine Probleme mit einem Parkraumbewirtschafter.
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Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 4. Juli 2021 um 19:48:23 Uhr:
Zu meinen Studienzeiten gab‘s in Stuttgart verbilligte Monatskarten für Studenten. Ich hatte bei einer Kontrolle in der S-Bahn meinen Studentenausweis nicht dabei, weil ich den schlicht zuhause vergessen hatte, was De Facto einer Schwarzfahrt gleich kommt. Man hat meine Personalien aufgenommen und mich gebeten innerhalb der nächsten 2 Wochen meinen Studentenausweis bei den Stuttgarter Verkehrsbetrieben vorzulegen. Das ist im Prinzip das Selbe wie wenn ich als Kunde meine Parkscheibe vergessen habe. In beiden Fällen habe ich gegen die AGB verstoßen. Nur dass sich eben die Verkehrsbetriebe nicht an meiner Vergesslichkeit bereichern wollten.
reine Ermessensentscheidung des Kontrolleurs in diesem Augenblick, hätte auch anders ausgehen können.
Außerdem wurdest du schon in gewisser Weise sanktioniert, die Kontrolleure haben deine Personalien aufgenommen und eine Auflage erteilt. Was wär wohl los gewesen, wenn du das Nachreichen deines Studiausweises auch wieder "vergessen" hättest?
Hast du nicht? Also Ziel erreicht.
Außerdem hinkt der Vergleich sowieso etwas. Du hattest als Studi gewisse Vorzüge bei der Beförderung, auf einem schnöden Parkplatz gibts Vergleichbares nicht.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 4. Juli 2021 um 19:48:23 Uhr:
Auf den Webseiten von Park and Control steht z. Bsp. Schwarz auf Weiß, dass sogar im Falle eines Medizinischen Notfalles auch bei einem entsprechenden Nachweis eine Einzelfallbewertung stattfindet. Nichtmal diese Fälle, die wohl äußerst selten vorkommen, will man sich durch die Lappen gehen lassen.
klar überprüfen die das, warum wohl?
Irgendwann gibts nur noch "medizinische Notfälle".
Zitat:
@audijazzer schrieb am 4. Juli 2021 um 22:08:44 Uhr:
klar überprüfen die das, warum wohl?
Irgendwann gibts nur noch "medizinische Notfälle".
Auf dem Supermarkt, Discounter oder Baumarktparkplatz ?!
Ich kugel mich grad !🙂
Zitat:
@Geisslein schrieb am 4. Juli 2021 um 22:34:42 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 4. Juli 2021 um 22:08:44 Uhr:
klar überprüfen die das, warum wohl?
Irgendwann gibts nur noch "medizinische Notfälle".Auf dem Supermarkt, Discounter oder Baumarktparkplatz ?!
Ich kugel mich grad !🙂
In der FAQ steht medizinischer Notfall auf einem von denen bewirtschafteten Krankenhausparkplatz. Dort kommen wahrscheinlich öfters Leute auf die Idee wegen eines Notfalls, Parkschein oder -scheibe vergessen zu haben.
Zitat:
Notfall an Krankenhaus, z.B. Kind musste in Notaufnahme o.ä.
Bei medizinischen Notfällen, an den durch uns bewirtschafteten Klinik-Parkflächen, muss der Notfall zwingend durch eine Notfalleinweisung und/oder durch eine Notfallbescheinigung des Krankenhauses nachgewiesen werden.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 4. Juli 2021 um 19:48:23 Uhr:
Zu meinen Studienzeiten gab‘s in Stuttgart verbilligte Monatskarten für Studenten. Ich hatte bei einer Kontrolle in der S-Bahn meinen Studentenausweis nicht dabei, weil ich den schlicht zuhause vergessen hatte, was De Facto einer Schwarzfahrt gleich kommt. Man hat meine Personalien aufgenommen und mich gebeten innerhalb der nächsten 2 Wochen meinen Studentenausweis bei den Stuttgarter Verkehrsbetrieben vorzulegen. Das ist im Prinzip das Selbe wie wenn ich als Kunde meine Parkscheibe vergessen habe. In beiden Fällen habe ich gegen die AGB verstoßen. Nur dass sich eben die Verkehrsbetriebe nicht an meiner Vergesslichkeit bereichern wollten.
Auf den Webseiten von Park and Control steht z. Bsp. Schwarz auf Weiß, dass sogar im Falle eines Medizinischen Notfalles auch bei einem entsprechenden Nachweis eine Einzelfallbewertung stattfindet. Nichtmal diese Fälle, die wohl äußerst selten vorkommen, will man sich durch die Lappen gehen lassen.
Auch hier eine Wiederholung bereits diskutierter Beispiele.
Beim vergessenen Studentenausweis wird eine Dokumentetion erstellt, wer wann wo gefahren ist. Es muss nur noch ein Dokument nachgereicht werden.
Bei der vergessenen Parkscheibe gibt es nur eine Dokumentation, dass dieses Fahrzeug dort gestanden hat, aber nicht seit wann. Der Kassenbeleg kann auch ein Alibikauf sein, der erst nach dem Knölchen erfolgte. Eine Kulanz bei Ersttätern ist immer ganz nett, aber man hat halt keinen Anspruch drauf.
Die Einzelfallentscheidung beim Notfall, ist eine gute Absicherung beim Missbrauchsverdacht. Mit der Zeit fällt es halt auf, wenn eine Person immer wieder einen Notfall hat, und diese Person z.B. zufälig in der Arztpraxis in der Nähe arbeitet, die den Nachweis ausgestellt hat... Oder der Notfall am Dienstag erfolgte, das Knölchen aber schon von Montag ist... usw. usw. usw....
Zitat:
@audijazzer schrieb am 4. Juli 2021 um 22:08:44 Uhr:
klar überprüfen die das, warum wohl?
Irgendwann gibts nur noch "medizinische Notfälle".
So einfach ist’s dann auch nicht. Die Einzellfallprüfung findet statt, wenn ich einen Nachweis erbringe, dass es sich um einen Notfall handelte. Warum es bei einem nachgewiesen Notfall noch einer Einzelprüfung bedarf, kannst du mir sicher erklären.
hat 'MvM' gerade nochmal erklärt. Willst du's nicht mal langsam gut sein lassen??
Oder bist du selber Betroffener eines "medizinischen Notfalls"?
Zitat:
@audijazzer schrieb am 5. Juli 2021 um 08:47:33 Uhr:
hat 'MvM' gerade nochmal erklärt. Willst du's nicht mal langsam gut sein lassen??
Oder bist du selber Betroffener eines "medizinischen Notfalls"?
Das was @MvM erklärt hat lässt sich beliebig auch auf andere Situationen übertragen.
Und selbst wenn es nur ein "Alibi-Kauf" war, war man Kunde in dem Geschäft... also somit alles kein Problem.
Bei einem medizinischen Notfall hätte Ich auch andere Gedanken im Kopf, als eine Parkscheibe auszulegen.
Andere Frage:
Wenn einem die Diskussionsgrundlage ausgeht, wird man dann persönlich ?
Zitat:
@audijazzer schrieb am 5. Juli 2021 um 08:47:33 Uhr:
hat 'MvM' gerade nochmal erklärt. Willst du's nicht mal langsam gut sein lassen??
Oder bist du selber Betroffener eines "medizinischen Notfalls"?
MvM geht hier davon aus, dass es „ Alibi-Notfälle“ gibt. Und dass sowas Unsinn ist sollte einleuchten.
Und um meine Gesundheit musst du dir keine Sorgen machen.
@Geisslein @verkehrshindernis
Eure Strategie, den Sachverhalt immer etwas zu verbiegen, um eure festgefahrenen Positionen nicht verlassen zu müssen, fällt langsam auf. Ein "Alibi-Kauf" ist einer, den jemand erst tätigt nachdem er das "Knöllchen" gefunden hat, um dann zu argumentieren, er hätte "nur" vergessen, die Parkscheibe vor dem Einkauf auszulegen und ein "Alibi-Notfall" ist einer, der nur behauptet wird, aber nicht belegt werden kann. Dass das kein Unsinn, sondern eine faule Ausrede ist, um die es hier geht, sollte einleuchten.
Grüße vom Ostelch