Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2021 um 09:53:57 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Juni 2021 um 09:41:50 Uhr:



Denk du mal scharf darüber nach, ob ein Händler einen Umsatzrückgang hinnimmt, weil die Parkregelung viele Kunden verärgert. Meine Meinung: ganz sicher nicht.

Grüße vom Ostelch

Ach jetzt auf einmal werden doch Kunden durch die Parkraum-Firmen verärgert !

Nein. Sonst gäbe es diese Regelungen nicht schon seit Jahren. Ich präzisiere für dich meinen Satz noch einmal:
Denk du mal scharf darüber nach, ob ein Händler einen Umsatzrückgang hinnähme, wenn die Parkregelung viele Kunden verärgerte.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juni 2021 um 12:17:38 Uhr:


Weil Kunden verärgert und sich beschwert haben, wird dem Parkraumbewirtschafter der Auftrag entzogen, gleichzeitig beauftragt man eine andere Parkraum-Firma mit der Hoffnung, daß es mit dieser besser funktioniert.
Als Kunde würde Ich mir da gewaltig verarscht vorkommen !

Wenn ich schon von so einem Schild der Parkraum-Firmen an der Zufahrt zum Parkplatz empfangen werde, kommt mir der Kaffee hoch.
Forderungen, die man als Kunde zu befolgen hat, nur um dort parken und somit auch einkaufen zu dürfen.

Mir fällt auf, dass du als Kunde unerklärlich gut über die internen Dinge der Geschäfte informiert bist, oder Hellsehen kannst. Den Kunden wurde doch gar nicht die Hoffnung gemacht, dass der Vertrag mit dem Bewirtschafter gekündigt wird. Somit können die sich auch nicht verarscht vorkommen, wenn ein neuer kommt.

Und bevor wieder Fragen kommen... Das bezieht sich auf Probleme mit der Arbeitsmoral eines Parkraumbewirtschafters, und nicht die Parkraumbewirtschaftung an sich. Sollte der Inhaber eines Geschäftes sich entscheiden, auf die Überwachung zu verzichten, ist es ein anderes Thema. Besonders weil er dabei keinen weiteren bewirtschafter beauftragen würde, weil das unlogisch ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juni 2021 um 21:35:40 Uhr:


Da kann man lange den Oberlehrer vorgaukeln und mit erhobenem Zeigefinger auf Einhaltung der ausgeschilderten Regeln pochen.

Ich dachte immer, dass Oberlehrer welche sind, die sich mit dem Fehlverhalten der anderen beschäftigen, obwohl es nicht ihre Aufgabe ist. Nun sollen Parkraumbewirtschafter ebenfalls zu den Oberlehrern zählen, obwohl es ihr Job ist, sich um das Fehlverhalten zu kümmern? Deine Einstellung ist sehr interessant, klingt aber leider wie die das Mimimi eines eingeschnappten Autofahrers.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juni 2021 um 21:57:33 Uhr:


Und die Dauerparker waren also maßgeblich daran beteiligt, daß das Geschäft Umsatzeinbußen hinnehmen musste ?!
Sind denn die Dauerparker allesamt bekannt gewesen, die zu dem Zeitpunkt den Parkplatz für Kunden belegt haben ?
Wie bitte kommt man zu einer solch vagen Vermutung ?!

Sowas lernt man im Physikunterricht der Schule, und gehört auch zur Allgemeinbildung.

Sind im Geschäft weniger Personen, als Fahrzeuge auf dem Parkplatz, stimt etwas nicht. Dies bezieht sich auf die Grundlage, dass in einem Auto mehrere Personen sein können, aber nicht eine Person mehrere Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen hat.

Die Umsatzeinbußen entstehen aus den fehlenden Einkäufern. Man sieht, dass der Parkplatz relativ voll ist, und hat direkt eine schlange an den Kassen vor Augen, und fährt wieder weg. Zum Beispiel zu dem Geschäft mit dem leeren Parkplatz gegenüber, wo man eine Parkscheibe auslegen muss. Abger glauf man licht, dass die Leute bei NETTO parken, um bei LIDL einkaufen zu gehen. Die bevorzugen den kurzen weg vom Auto zu dem Geschäft, wo der Parkplatz zugehört.

Wenn diese persönlichen Angriffe - auch unterschwellige - nicht augenblicklich aufhören, gibt es Ärger.
Niemand muss hier den Gesprächspartner zum Denken anregen oder ähnliche Sticheleien raushauen.
Man kann das Thema zwar sachlich aber kontrovers diskutieren.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Juni 2021 um 10:04:35 Uhr:



Ich präzisiere für dich meinen Satz noch einmal:
Denk du mal scharf darüber nach, ob ein Händler einen Umsatzrückgang hinnähme, wenn die Parkregelung viele Kunden verärgerte.

Grüße vom Ostelch

Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass es sich hier vermutlich nicht um Verträge mit 4-wöchiger Kündigungsfrist handelt. Also kommt man da u. U. nicht so schnell wieder raus. Hinzu kommt, dass in den seltensten Fällen der Marktleiter der Vertragspartner ist. Der zahlt seine Miete an Lidl und Co und muss dem Herrn Schwarz in seiner Villa in Heilbronn erst mal klar machen, dass er die Parkraumbewirtschaftung eigentlich gar nicht will.

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 20. Juni 2021 um 10:34:32 Uhr:



Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass es sich hier vermutlich nicht um Verträge mit 4-wöchiger Kündigungsfrist handelt. Also kommt man da u. U. nicht so schnell wieder raus. Hinzu kommt, dass in den seltensten Fällen der Marktleiter der Vertragspartner ist. Der zahlt seine Miete an Lidl und Co und muss dem Herrn Schwarz in seiner Villa in Heilbronn erst mal klar machen, dass er die Parkraumbewirtschaftung eigentlich gar nicht will.

Der Marktleiter wird vom "Herrn Schwarz in seiner Villa" bzw. dem Controlling genauestens überwacht. Wenn die Umsätze stagnieren oder hinter den Vorgaben zurückbleiben muss er deshalb niemanden etwas klar machen. Unabhängig von der Dauer der Kündigungsfrist wäre das Thema "Parkraumbewirtschaftung" schlagartig erledigt, wenn das umsatzschädlich wäre.

Grüße vom Ostelch

Naja... an Herrn Schwarz kommen wohl nur sehr sehr wenige Leute ran. 🙂

Die Parkraumüberwachungen bei mir im Ort kenne ich alle und dort wo es sie gbit, gibt es sehr gute Gründe dafür. Einer ist, dass diese Supi-Parkplätze eben nicht von Kunden benutzt werden sondern von Anwohnern/Pendlern und genau das ist dann eher umsatzschädlich. Oder kam der Einwand auf den letzten 29 Seiten schon?

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Juni 2021 um 10:45:39 Uhr:



Der Marktleiter wird vom "Herrn Schwarz in seiner Villa" bzw. dem Controlling genauestens überwacht. Wenn die Umsätze stagnieren oder hinter den Vorgaben zurückbleiben muss er deshalb niemanden etwas klar machen. Unabhängig von der Dauer der Kündigungsfrist wäre das Thema "Parkraumbewirtschaftung" schlagartig erledigt, wenn das umsatzschädlich wäre.

Grüße vom Ostelch

Ich denke mal, das ist nur unglücklich formuliert.

Zitat:

@MvM schrieb am 20. Juni 2021 um 10:07:58 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juni 2021 um 12:17:38 Uhr:



Wenn ich schon von so einem Schild der Parkraum-Firmen an der Zufahrt zum Parkplatz empfangen werde, kommt mir der Kaffee hoch.
Forderungen, die man als Kunde zu befolgen hat, nur um dort parken und somit auch einkaufen zu dürfen.

Mir fällt auf, dass du als Kunde unerklärlich gut über die internen Dinge der Geschäfte informiert bist, oder Hellsehen kannst. Den Kunden wurde doch gar nicht die Hoffnung gemacht, dass der Vertrag mit dem Bewirtschafter gekündigt wird. Somit können die sich auch nicht verarscht vorkommen, wenn ein neuer kommt.

Und bevor wieder Fragen kommen... Das bezieht sich auf Probleme mit der Arbeitsmoral eines Parkraumbewirtschafters, und nicht die Parkraumbewirtschaftung an sich. Sollte der Inhaber eines Geschäftes sich entscheiden, auf die Überwachung zu verzichten, ist es ein anderes Thema. Besonders weil er dabei keinen weiteren bewirtschafter beauftragen würde, weil das unlogisch ist.

...

Ich stimme allem zu was Du schreibst.

Aber das an Geisslein zu schreiben, ist vergleichbar damit, jemanden, der fest daran glaubt, die Erde ist ne Scheibe, versuchen zu überzeugen, dass dem nicht so ist. Auf dieser Ebene bewegen wir uns hier.

Schon ganz am Anfang (hier: https://www.motor-talk.de/.../...chung-loyal-parking-t6933082.html?...) habe ich versucht ihm darzulegen, dass der Parkscheiben-Aufwand nötig ist, die "echten" Kunden nicht zu verärgern. Weil Falschparker denen den Platz wegnehmen.
Und auch das Argument: "boah eeeh, ist das voll hier, da warte ich wieder Stunden an der Kasse, da kauf ich wo anders" - was dann gar nicht stimmt, spricht für eine Parkraumbewirtschaftung.

Das alles kommt bei Geisslein nicht an, trotz mehrfacher Versuche, es aus verschiedenen Blickwinkeln zu "erklären".

ER blickt es nicht, er besteht auf seiner irrigen Meinung, dass das NUR und AUSSCHLIESSLICH gemacht wird, um IHN zu verarschen. Ich würde gerne die "Vorgeschichte" erfahren, was ihn so "blockiert", dass er nicht mal ansatzweise "neu" darüber nachzudenken scheint.

Was ist er: Ein Troll, oder warum kommt er von seinem Brett nicht runter?
(Hinweis an den MOD: Das ist eine FRAGE, keine Anschuldigung!)

Ich denke, man kann das hier einstellen - Menschen mit "Einzelmeinungen" gab es schon immer in allen Bereichen. Und solange die mir persönlich nicht "weh" tun, dürfen sie diese behalten...

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 20. Juni 2021 um 10:55:27 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Juni 2021 um 10:45:39 Uhr:



Der Marktleiter wird vom "Herrn Schwarz in seiner Villa" bzw. dem Controlling genauestens überwacht. Wenn die Umsätze stagnieren oder hinter den Vorgaben zurückbleiben muss er deshalb niemanden etwas klar machen. Unabhängig von der Dauer der Kündigungsfrist wäre das Thema "Parkraumbewirtschaftung" schlagartig erledigt, wenn das umsatzschädlich wäre.

Grüße vom Ostelch

Ich denke mal, das ist nur unglücklich formuliert.

Was soll daran "unglücklich formuliert" sein?

Grüße vom Ostelch

Mein üblicher Einwurf bei diesen Diskussionen ist, dass diese Form der Parkplatzbewirtschaftung nicht nötig ist, wenn eine übliche Schrankenlösung zum Einsatz kommt, mit zeitabhängiger Abrechnung. Wer tatsächlich einkauft erhält eine Gutschrift von 60+ Minuten.
Das übliche Gegenargument, ohne Nennung spezifischer Fakten: ist zu teuer, zu aufwändig, und das mögliche Erschleichen der Zeitgutschrift durch geringwertige Einkäufe. Häufig sei diese Lösung auch mit der lokalen Verkehrsführung nicht vereinbar. Also die üblichen Fantasieargumente.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 20. Juni 2021 um 11:41:52 Uhr:


Mein üblicher Einwurf bei diesen Diskussionen ist, dass diese Form der Parkplatzbewirtschaftung nicht nötig ist, wenn eine übliche Schrankenlösung zum Einsatz kommt, mit zeitabhängiger Abrechnung. Wer tatsächlich einkauft erhält eine Gutschrift von 60+ Minuten.
Das übliche Gegenargument, ohne Nennung spezifischer Fakten: ist zu teuer, zu aufwändig, und das mögliche Erschleichen der Zeitgutschrift durch geringwertige Einkäufe. Häufig sei diese Lösung auch mit der lokalen Verkehrsführung nicht vereinbar. Also die üblichen Fantasieargumente.

Du hast mit diesem Beitrag gezeigt, dass du schlicht die tatsächlichen Umstände ausblendest. Solche Systeme sind für diesen Zweck (kostenfreie Kundenparkplätze) zu teuer und die Parkplatzzu- und abfahrten dafür auch nicht ausgelegt. Nur weil ein paar Ignoranten keine Parkscheibe verwenden (wollen) soll das denkbar teuerste Bewirtschaftungssystem eingeführt werden? Absurde Vorstellung!

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Juni 2021 um 12:02:54 Uhr:



Du hast mit diesem Beitrag gezeigt, dass du schlicht die tatsächlichen Umstände ausblendest. Solche Systeme sind für diesen Zweck (kostenfreie Kundenparkplätze) zu teuer und die Parkplatzzu- und abfahrten dafür auch nicht ausgelegt. Nur weil ein paar Ignoranten keine Parkscheibe verwenden (wollen) soll das denkbar teuerste Bewirtschaftungssystem eingeführt werden? Absurde Vorstellung!

Du hast mit diesem Beitrag wieder gezeigt, dass Du durch Pseudoargumente zu einer differenzierten Betrachtung nicht bereit bist. Die Beurteilung steht nicht Dir zu, sondern im Einzelfall den Gewerbetreibenden und den lokalen Behörden für Bau, Verkehr und Kommunalentwicklung.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 20. Juni 2021 um 12:36:24 Uhr:


Du hast mit diesem Beitrag wieder gezeigt, dass Du durch Pseudoargumente zu einer differenzierten Betrachtung nicht bereit bist. Die Beurteilung steht nicht Dir zu, sondern im Einzelfall den Gewerbetreibenden und den lokalen Behörden für Bau, Verkehr und Kommunalentwicklung.

Zu welchen der drei "berechtigten" Gruppen zählst du dich denn?

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Juni 2021 um 12:39:16 Uhr:



Zu welchen der drei "berechtigten" Gruppen zählst du dich denn?

Zur Gruppe derer, die in der Praxis sehen, dass es funktioniert und die das Angebot gerne nutzt. Ich bekomme eine Pappkarte in die Hand mit aufgedruckter Uhrzeit, kann mich nicht darüber beschweren abgezockt zu werden und wenn es beim Arzt einen Tick länger dauert zahle ich ich den Euro, aber nicht 30.

Den Wocheneinkauf lege ich mir natürlich auch auf diesen Termin. Win/Win.

Also steht dir auch keine Beurteilung zu?!?

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