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Messung Standgeräusch PKW Soko Autoposer

Themenstarteram 10. Juni 2022 um 14:59

Hallo Zusammen,

letztens stolpere ich zufällig über folgenden Bericht der Oldtimer Markt:

https://www.oldtimer-markt.de/autoposer

Da ich kurz vor der Fertigstellung meines Oldtimers (Modelljahr 1979) stehe wirft so etwas freilich Fragen auf. Nicht dass ich vor habe eine Krawallschachtel zu bauen aber man möchte natürlich vermeiden, dass das Fahrzeug zu Unrecht stillgelegt wird.

Dort heißt es u.a.:

Zitat:

was eine Lärmmessung vor Ort bestätigen soll: Das Messgerät zeigt ein Standgeräusch von 101 dB(A), obwohl laut Papieren nur 83 dB(A) zulässig sind

 

und weiter:

Zitat:

von illegalem Lärm kann keine Rede sein, weil S. bei der Verkehrskontrolle das Geräusch des Chevy nach der falschen Norm misst. Denselben Fehler macht Dekra-Prüfingenieur Andreas Müller* in seinem Gutachten, das er kurz darauf im Auftrag der Dienstgruppe Autoposer abfasst. Er kommt zwar nur auf 95 dB(A) Standgeräusch

Gerade noch 84 dB(A) sind es, wenn nach der korrekten Norm gemessen wird: Denn die gibt gemäß § 49 der Straßenverkehrzulassungsordnung für Autos mit Einzelbetriebserlaubnis und Erstzulassung bis zum 1. Oktober 1983 eine Messentfernung von sieben Metern vor, keine Nahfeldmessung aus 0,5 Metern. "Zwischen beiden Messwerten beim selben Auto liegen dabei etwa 17 dB(A) Unterschied", sagt Alex Piatscheck, langjähriger GTÜ-Prüfingenieur und einer der beiden Inhaber der Oldtimer-Tankstelle an den Hamburger Elbbrücken. Laut gesetzlicher Norm kommen noch 5 dB(A) Toleranz dazu.

Was dem Pickup noch fehlt, ist ein einzelner Buchstabe in den Fahrzeugpapieren: Dort ist zwar das Standgeräusch von 83 db(A) vermerkt, nicht aber das große N für die Messmethode. "Der Buchstabe fehlt häufig. Manchmal geht er bei der Vollabnahme unter, mitunter vergisst ihn die Zulassungsstelle. Er ist nicht zwingend vorgeschrieben, soll aber Verwechslungen vorbeugen"

 

So weit, so gut. Bei mir stehen 77 dB(A) im Brief. Ohne das „N“. Logischerweise auch kein „P“. Mein 88er Omega hat das "P" und auch einen höheren Standgeräuschwert was das aus dem Artikel bestätigt denn mein BMW war im Stand in jedem Fall lauter, als der Omega.

Bei Wikipedia bin ich zufällig auf folgendes gestoßen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch

Zitat:

Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB-Angabe im Brief werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.

 

Das ist alles schön und recht. Sollte es zu einer Kontrolle kommen ist jedoch fraglich, ob ein ausgedruckter Artikel der OMA und ein Hinweis auf Wikipedia eine Beschlagnahmung verhindert, sofern die Beamten mit den Regelungen nicht vertraut sind.

Ich möchte das irgendwo anders hieb- und stichfest nachlesen können. Aus dem genannten § 49a StVZO werde ich nicht wirklich schlau bzw. ergibt sich daraus nicht, wie gemessen werden muss bzw. wenn eine Nahfeldmessung durchgeführt wird, was offensichtlich zulässig ist, wieviel - die Toleranz außen vor gelassen - aufgrund der anderen Messmethode oben drauf gerechnet werden muss. Laut Wiki 26 dB..., aber wo steht das noch?

Kann mir jemand weiterhelfen?

 

 

 

 

 

 

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40 Antworten
Themenstarteram 11. Juni 2022 um 19:41

Zitat:

Wenn du jetzt schon solche Sorgen wegen einer möglicherweise bevorstehenden Verkehrskontrolle hast, sieht es mit dem H-Kennzeichen wohl auch schlecht aus, oder?

Denke nicht. Alles neu oder überholt. Siehe Bilder.

Zitat:

Das wirklich zu vermeiden, ist komplett unmöglich. Es gleicht dem Versuch, zu vermeiden, zu Unrecht einer Straftat verdächtigt, oder von irgendwem zivilrechtlich verklagt zu werden. Unberechtigte Eingriffe in die eigenen Rechte lassen sich niemals im Vorhinein vermeiden --- genau das ist es, was sie von berechtigten Eingriffen unterscheidet. Man kann ihnen grundsätzlich erst dann entegegentreten, wenn sie passiert sind.

Natürlich ist das möglich wenngleich nicht immer - das ist klar. Wenn eine Gruppe Hooligans Straftaten vor einem Stadion ankündigt und ich mich dazu stelle, könnte ich verhaftet werden, obwohl ich nix gemacht habe. Das lässt sich aber vermeiden indem ich nicht hingehe. Stehe ich zufällig dort, hast Du recht. Straftaten sind aber hier nicht das Thema.

Zitat:

das ist die richtige antwort

Nein :D

Zitat:

 

Kannst du das "N" nicht nachträglich in die Papiere eintragen lassen?

Nach meiner Kenntnis sollte das gehen.

Zitat:

Und dann würde ich den Verlag anschreiben woraus die das aus dem §49 ableiten. Schlau werde ich aus dem § auch nicht wirklich. Wahrscheinlich steht das in einem der Richtlinien oder so.

Das ist eine gute Idee, das werde ich wohl machen.

Zitat:

Warum so viel Aufsehen? Der Wagen sieht doch toll aus und wird mit H-Kennzeichen sicher nicht im Fokus der Polizei stehen. Das ein älteres Auto lauter ist, ist auch klar.

Denke ich auch. Aber nach der Lektüre des Artikels war ich doch etwas verunsichert.

Zitat:

Hast du den denn extrem lauter gemacht, dass Du dir Sorgen machst?

Nein, im Gegenteil. Der Imasaf Mitteldämpfer ist sogar doppelt so lang wie das Originalteil. Siehe Bilder

Zitat:

Die Polizei lässt doch mit sich reden, wenn du es freundlich erklärst.

Ja, so kenne ich es auch. Ich möchte dennoch vorbereitet sein. Das erspart allen viel Stress.

Zitat:

Dodo, pack dir jeweils eine Beschreibung des korrekten und der falschen Messverfahren ins Auto und achte auf die vollständige Eintragung in der Zulassung.

So ist der Plan :)

Zitat:

Für das Restrisiko hilft dann nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, damit im Nachhinein alles wieder ohne Kostenrisiken gerade gezogen werden kann.

Habe ich zum Glück seit 29 Jahren. Ich möchte es halt vermeiden. Und wenn ich, so wie Du auch sagst vorbereitet bin, dann stehen die Chancen sicher besser.

Zitat:

Welchen Wert hat das Fahrgeräusch in dB (A) im Fahrzeugschein ?

80 dB (A)

Zitat:

Der Fz-Schein ist noch original?

Der Brief, ja.

Zitat:

Einschlägig ist grundsätzlich die "Rili für die Messung des Standgeräusches von Kfz im Nahfeld im Rahmen der obligatorischen Überwachung nach § 29 u der Anlage VIII StVZO."

Ok, danke. Dann suche ich mir das mal heraus

Zitat:

Die gibt eine grundsätzliche Toleranz von 5 dB(A) vor, dazu kommen bei Fahrzeugen ohne Angabe zum Nahfeldwert eine Toleranz (für PKW und LKW) von weiteren 17 dB(A), zusammen also 21 dB(A). Die genannten 26 dB(A) gelten für Kräder und Kleinkräder.

So war auch mein Stand der Dinge. Nun muss ich wie gesagt nur noch herausfinden, wo das steht.

Zitat:

Ein Standgeräusch von 77 dB (A) im Nahfeld halte ich für etwas wenig

Ja, es ist aber nicht Nahfeld. Darum geht's hier. :) Und der Beamte denkt sich das auch, dass das ggf. ein bischen wenig und das Fahrzeug vermeintlich zu laut ist. ;) Heißt also ich sollte vorbereitet sein.

Noch kurz was in eigener Sache: ich habe nicht vor mit dem Wagen die Innenstädte unsicher zu machen. Im Gegenteil. Wenn man jedoch mal dort ist - warum auch immer - möchte ich möglichem Ärger aus dem Weg gehen. Das fängt mit der Fahrweise an und hört beim Auto bzw. dessen Papieren auf. Wie man dem OMA Artikel entnehmen kann ist so was schon passiert...

Lenkung
Unterboden
Nachher
+2

Das war ja damit gemeint, dass es unmöglich Nahfeld sein kann, wenn der eingetragene Wert beim Standgeräusch geringer als das Fahrgeräusch ist. Egal ob da ein N fehlt. Das sollte dann auch dem Kontrolleur einleuchten. Für eine Kontrolle ist die EZ entscheidend. Folglich wurde mit der alten Richtlinie gemessen und es sind 17 dB + 5 dB zu addieren. Bei einer Messung darf der BMW bis zu 99 dB (A) haben.

https://www.oldtimer-markt.de/.../...enzwerte-bei-motorr%C3%A4dern?...

Sagen wir mal so:

Grundsätzlich ist die der Genehmigung zu Grunde liegende Vorschrift relevant. Welche Vorschrift anzuwenden ist hängt ab von der EZ, davon ob es eine Typ- oder Einzelgenehmigung ist und natürlich ob es ein Kraftwagen oder ein Krad ist.

Im Fall des TE (wenn ich es richtig verstehe: ein typgenehmigter PKW mit EZ 1979) sollte der nationale §49 in der Fassung von 1966 gelten. Also Messung in dB(A), aber halt in 7 Metern Entfernung bzw. bei der Nahfeldmessung 22 dB(A) Toleranz (die 21 in meinem ersten Beitrag waren ein Tippfehler!).

Insofern scheinen wir uns hier alle einig zu sein.

(in Einzelfällen kann es allerdings auch vorkommen, dass andere als die rein von der EZ her vorgesehenen Rechtsgrundlagen angewandt wurden. Dann kann man nur hoffen, dass das auch so in den Papieren steht oder wenigstens die entsprechenden Gutachten noch vorliegen...)

Beim 1979 BMW gilt die Richtlinien der EWG vom 10.03.1977

 

Beim Standgeräusch wird ausschließlich von einer Fernmessung verwiesen. (I.4.2.1)

10.03.1977

https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A01970L0157-19770310&from=EN

 

Die Nahgeräuschmessung wird erst im Dokument vom 28.04.1981 erwähnt. ( 5.2.3.1)

 

28.04.1981

https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A01970L0157-19810428&from=EN

 

Zwischen 10.03.1977 und 28.04.1981 wurde kein weiteres Dokument verabschiedet.

Nach meinen Unterlagen wurden allerdings die 70/157/EWG und die 75/350/EWG in Deutschland nie offiziell eingeführt?!

Erste E(W)G-RiLi zum Geräusch wäre demnach in Deutschland die 77/212/EWG, bei PKW anzuwenden für ABE ab dem 01.05.1981 und für EBE ab dem 01.10.1983.

Wobei ich jetzt nicht ausschließen will, dass die nationalen Regelungen von 1966 mehr oder weniger inhaltsgleich mit der EWG-Richtlinie 70/157, ggf. auch geändert durch 75/350, sind. Da werde ich jetzt auch nicht in die Inhaltlichen Details einsteigen ;)

Themenstarteram 12. Juni 2022 um 14:34

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. Juni 2022 um 18:09:46 Uhr:

 

Einschlägig ist grundsätzlich die "Rili für die Messung des Standgeräusches von Kfz im Nahfeld im Rahmen der obligatorischen Überwachung nach § 29 u der Anlage VIII StVZO."

Die gibt eine grundsätzliche Toleranz von 5 dB(A) vor, dazu kommen bei Fahrzeugen ohne Angabe zum Nahfeldwert eine Toleranz (für PKW und LKW) von weiteren 17 dB(A), zusammen also 21 dB(A). Die genannten 26 dB(A) gelten für Kräder und Kleinkräder.

Zuerst einmal besten Dank an alle für die Beteiligung.

Ich habe nun die o.g. Rili gefunden: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html

Dort finde ich aber nirgends etwas zu den 22 dB(A) Toleranz? :confused:

Das steht zwar hier und in diversen Foren aber entweder ich bin zu doof zum googlen oder das steht in keinem offiziellen Blättchen? :confused:

neee....

Die Anlage VIII der StVZO beschreibt die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO.

Die Richtlinie wiederum beschreibt die Standgeräuschmessung, wie sie im Rahmen dieser Hauptuntersuchung u.U. durchgeführt werden muss. Nach der gleichen Richtlinie arbeitet man bei Nachmessungen anlässlich von Verkehrskontrollen bzw. Mängelmitteilungen. Dort findet sich die Angabe zu den Toleranzen für Nachprüfungen von im Verkehr befindlichen Kfz unter der Nummer 8.

Als Fundstelle habe ich hier "BMV/StV 7 – 36.20.11 vom 16. 12. 1975, VkBl 1976 S 27". Das Verkehrsblatt gibt es zwar AFAIK auch online, aber halt nicht kostenlos.

Im recht weit verbreiteten Kommentar zur StVZO des Kirschbaum-Verlages ist die Richtlinie unter Nummer 8 zu §49 zu finden.

Was mir noch unklar ist, dass es nur 17 dB (A) + 5 dB (A) sind.

Es müssten doch eher 22 oder sogar 23 dB (A) + Toleranz sein.

http://www.sengpielaudio.com/Rechner-entfernung.htm

Bei angenommenen 100 dB (A) kommt man bei 7 Meter Entfernung auf ziemlich genau 77 dB (A), die auch im Schein stehen. Ohne Toleranz.

Liegt es an Winkeländerungen vom Messgerät im Nahfeld oder einfach an realen Messreihen, demnach der Aufschlag geringer ausfallen muss?

Du brauchst dir um 3 oder 5db keine Gedanken zu machen, bei so einer Verkehrskontrolle.

Das Messgerät wird von den Beamten nur eingesetzt, um sicher zu gehen dass sie sich nicht verhört haben und den Patienten mit dem Messergebnis zu konfrontieren, als reine Unterstützung zur weiteren Entscheidungsfindung.

Die Leute die sie dann weiter verarzten, haben ein Auto welches in der Regel auch ohne Messgerät einfach zu laut ist oder bei denen man unzulässige Veränderungen der Abgasanlage schon mit bloßem Auge erkennen kann.

Das weitere Vorgehen ist dann dass man den Patienten mit dem Vorwurf konfrontiert und dann kann er sich erklären und in der Regel weis er ja, dass sein Auto zu laut ist und was er daran geändert hat. Er kann dann gestehen und dann gibt es dass weitere Vorgehen (Anzeige, ggfls. Mängelkarte) oder die Beamten entscheiden wie sie weiter verfahren. Bei der Messung auf der Straße geht es nur um eine Entscheidungshilfe.

Ist der Patient uneinsichtig, dann entscheiden die Beamten egal ob mit oder ohne Messung ob sie ihm glauben dass alles richtig ist, oder ob sie die Karre mitnehmen und dann kommt der in der Regel gelbe, manchmal auch silbene oder rote Abschlepper, das Auto wird beschlagnahmt und dann klärt ein öffentlich bestellter Sachverständiger ob da alles richtig ist oder nicht und wenn der nix findet, dann entscheiden die Beamten ob sie es dabei belassen oder ob sie n entsprechendes Gutachten, in der Regel bei TÜV oder Dekra in Auftrag geben und da wird dann amtlich ordentlich und öffentlich bestellt gemessen. Anschließend gibt es dass Auto dann bei entsprechenden Mängeln zwangsstillgelegt zurück mit ohne Plaketten und die entsprechende Post vom Straßenverkehrsamt und die entsprechenden Rechnungen. Die Abschlepprechnung ist dabei in der Regel zu zahlen, bevor man sein Auto wieder bekommt, incl. Verwahrkosten & Co.

Das ist natürlich n riesen Zenova dass auch ne riesen Marie kostet und dass Ergebnis ist eigentlich schon klar, wenn man das Auto beschlagnahmt.

Dem nervigen (reinprogrammierten) "Knallen" was hier und da zu hören ist, kann ich allerdings absolut nichts abgewinnen. Das hat nichts mehr mit Motoren-Sound zu tun.

Es ist ein Unterschied ob eine Anlage evtl. +5 dB (A) gleichmäßigen Schall emittiert oder ein plötzlicher Knall wahrgenommen wird, der gefühlt in Richtung 150 dB (A) geht. Sowas könnte tatsächlich in nächster Nähe gehörschädigend sein. Wenn es serienmäßig ist, mag das zwar STVZO-konform sein, beknackt bleibt es trotzdem. DSG-Furzen etc.

Zitat:

Dem nervigen (reinprogrammierten) "Knallen" was hier und da zu hören ist, kann ich allerdings absolut nichts abgewinnen. Das hat nichts mehr mit Motoren-Sound zu tun.

Doch es ist teil des Motorsounds

Aber nur wenn es nicht Künstlich reinprogrammiert wurde und von alleine Kommt. Dann ist es auch nicht so laut sondern eher als grummeln in der Anlage zu vernehmen.

Die Leute die sich auskennen hören sofort raus ob es künstlich ist oder eben zum Fahrzeug gehört.

Die Bewunderung für solche Faker hält sich da sehr in grenzen.

" Armer jung konnte er sich kein Männliches Auto leisten?" oder

"Wenn man nicht selbst schrauben kann muss eben die Fertigpaket lösung der Santander Bank herhalten"

 

Man muss sagen diese Lärmbelästigung in den Städten war vor vielen Jahren völlig unbekannt, damals wurden noch viel lautere Auspuffanlagen gefahren bis zu 120Phon und es kam nur vereinzelt zu ärger. Das bei Hochzeiten während der fahrt mit Pistolen in die Luft geschossen und der Verkehr beeinträchtigt wird, kannte man früher auch nicht.

 

@Anarchie-99

Vor 30-40 Jahren habe ich Gruppe A Anlagen gefahren.

Und nein diesen Lärm und dieses Geknalle hatten wir damals nicht.

Zudem war das auch noch keine Lärmbelästigung im Gegensatz zu heute.

So wie hier am Wörthersee zu sehen und zu hören ist.

https://www.youtube.com/watch?v=htI62gEOIZE

Immer schön in den Drehzahlbegrenzer rein.

Die Kennzeichen sind ja bekannt.

Denen würde ich jeden Abend die gleiche Show abziehen vor der eigenen Haustür.

Mal schauen was die Eltern und Nachbarn dazu sagen würden.

Wobei das aus dem Video häufiger das "knallen" vom Drehzahlbegrenzer war. Was eben passiert wenn die Reifen schlagartig die Traktion verlieren und die Drehzahl hochschiesst.

Bei Motorrädern und nur etwas "Kurve" wäre sowas übrigens sofort ein Highsider. Die Kiste wirft dich wie ein bockendes Pferd ab und mit Pech schlägst du dann in einem Hindernis ein und dein nachfliegendes Motorrad nutzt dich als Pufferkissen.

Diesen Autoposer SoKo Kram haben wir aktuell errst durch :-) Die Vette hat es sogar bis in die Zeitung geschaft mit dem Titel Poser SoKo zieht uberlaute Corvette aus dem Verkehr.

Tja, was ist übergebleiben.....Grünkeil an der (originalen!!!) Windschutzscheibe wär zu breit???? Ein Nebelscheinwerfer geht nicht und der Klopper: Kennzeichen hinten zu breit... :-) 300mm eingetragen, Zulassungsstelle wollt aber nur 320 hergeben- da herrscht noch Klärungsbedarf.

Ach ja, der Auspuff - kein Wort wg der Lautstärke im Gutachten, nur das die Kennzeichnung nicht lesbar wäre.....

War schon witzig, wie der DEKRA Heini und zwei Pulzinisten um die C5 gekrochen sind und verzweifelt die vorderen Federbeine gesucht haben....ist ja eindeutig tiefergelegt....man sucht die Federkennung :-)

Kostenmäßig für die Grünen ein Draufzahlgeschäft...aber bei der Klientel für die sie mal gedacht waren, die Jungs die auf der Autobahn rumballern und Hochzeit feiern gibts halt gar nix mehr zu holen.

Angeblich hätte ich in der Zeit- 10 Wochen (hatte keinen Lust nachzufragen und einfach gewartet bis die mal den Hintern hoch bekommen) nicht fahren dürfen, da die BE erloschen gewesen wäre- nur hab ich bis heute keinen dahingehenden Schrieb erhalten. Von der Geräuschmessung vor Ort gibts 10 Handyvideos, die belegen, das sie falsch durchgeführt wurde.

Alles in allem, eine Lachnummer die nur Zeit verschwendet, aber nix bringt

Ich schließe mich den Vorrednern an, die auf den wichtigen Unterschied zwischen sportlichem/kernigen Klang und "Hauptsache laut - Krach" hinweisen.

Dass es die Kontrollen überhaupt in immer größerer Dichte gibt, liegt doch daran, dass es in den letzten Jahren immer mehr Prolls gibt, die in Bezug auf das Wohlergehen ihrer Mitmenschen völlig schmerzbefreit agieren oder ggf sogar eine feuchte Hose bekommen beim Gedanken an irgendwelche Spießer, die bei der Vorbeifahrt senkrecht im Bett stehen oder bei den die Gläser im Schrank wackeln. Ach, und ganz wichtig, innen im Auto darf es natürlich nicht dröhnen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, ich bin das absolute Gegenteil von einem Autohasser. Ich fahre viel und schnell und dann mit offenen Klappen, allerdings OEM. Ich möchte nur nicht, dass der Selbstdarstellungstrieb einiger weniger die verbliebenen Freiheiten des Autofahrerlebens für alle anderen immer weiter einschränkt.

Und auch ich schlafe nachts gerne.

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