Merkwürdiges "stocken" beim Anfahren

Audi A3 8P

Hallo zusammen,

es geht um einen A3 SB, 2.0 TDI mit DPF ca. 85.000km

Folgendes Problem:
Beim Anfahren (sowohl im ersten, wie auch dann im zweiten Gang) kommt es sporadisch vor (ca. 10% der Fälle), dass der Motor im niedrigen Drehzahlbereich kurz stockt. Manchmal auch 2 mal kurz nacheinander. Fühlt sich an wie wenn man kurz vom Gas geht oder sogar für den Bruchteil einer Sekunde auf der Bremse ist. Im Anschluss funktioniert wieder alles. Begleitet wird das Stocken mit einem Geräusch. Ein kurzes "pfft" oder so... schwer zu beschreiben. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ich hab das auch shcon in 3-4 Gang bei "höher" Geschwinigkeit und offenem Fenster gehört. Von einem Stocken war da aber nichts zu spüren... womöglich aufgrund der höheren Geschwindigkeit.

Hat irgendwer eine Idee woran das liegen könnte. Habe hier shcon öfter von verkorkten PD - Elementen gelesen?!?!?!

Danke im Vorraus

Grüße

PS: Habe noch Garantie da ich den Wagen vor ca. 5 Wochen beim Audi - Händler gebraucht gekauft habe. Würde aber gerne schon mit einer "Ahnung" zum freundlichen gehen, da der Fehler wie gesagt nur sporadisch auftritt und wie es dann bei ner Fahrt mit dem Mechaniker so ist wird der Fehler da sicher nicht auftreten! 😁

24 Antworten

... na super!

Hallo zusammen,

ein gleiches Phänomen tritt bei wenigen 1.4 TFSI-Neuwagen beim Kaltstart auf. Jedoch nur die ersten Sekunden und bei bestimmten Drehzahlen. Leider auch bei meinem 🙁

Also Audi vermutet nun (nach einem Jahr) eine Verschmutzung der Einspritzdüsen. Das ganze soll mit einem Tankzusatz gelöst werden. Ob es funktioniert weiß ich noch nicht. Es wäre aber eine kostengünstige Möglichkeit. Vielleicht einfach mal den Händler drauf ansprechen, eventuell ist soetwas in dieser Richtung bei deinem Motor ja schon bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von DTM_A3


Eine Gewährleistung bekommst Du nur auf neue Autos. Da Gewährleistung bedeutet: einwandfreier Zustand! Was aber bei einem Grauchten nicht der Fall ist und sein kann. Daher die Garantie!

LG Nancy

Er muss ein halbes jahr alle Reparaturen voll bezahlen. Das ist in Deutschland Gesetz da kann man sich nicht mit irgentwas rausreden. Nach einem halben Jahr erfolgt die beweislastumkehr und du musst beweisen das das beim Kauf schon bestand, somit kannst es ab dann vergessen.

So kenn ich es zumindest

Hi zusammen,

ich fahre selbst ein 2.0tdi (63000km) MJ 2007 und bei mir tritt das sogenannte Stottern beim herausbeschleunigen aus untertourigen Drehzahlen auf. Es ist so, als würde er in dieser Sekunde kein Gas annehmen.

Kann dies das selbe Problem sein???

Kann es evtl. doch an der Einspritzung (Zuleitung oder Düse) liegen?
Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von DTM_A3


Eine Gewährleistung bekommst Du nur auf neue Autos. Da Gewährleistung bedeutet: einwandfreier Zustand! Was aber bei einem Grauchten nicht der Fall ist und sein kann. Daher die Garantie!

LG Nancy

Mumpitz!

Gewährleistung ist ein -unentgeltlicher- gesetzlicher Anspruch, der nicht abbedungen werden kann und dessen Umfang gesetzlich geregelt ist. Der Käufer, der sein Autos beim Händler (oder einem anderem Unternehmer) gekauft hat, hat für 12 Monate ab Kauf des Fahrzeuges einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Und das gleichgültig, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist. In den ersten 6 Monaten gilt außerdem zu Gunsten des Käufers die sog. Beweislastumkehr, d. h. es wird zu Gunsten des Käufers gesetzlich vermutet, dass der nach dem Kauf aufgetretene Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Somit muss der Verkäufer (wenn er nicht den Gegenbeweis antreten kann) den Mangel auf seine Kosten beheben. Nach Ablauf der 6 Monate besteht die Beweislastumkehr nicht mehr und der Käufer muss beweisen, dass der festgestellte Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Wenn er das kann, muss der Verkäufer den Mangel wiederum auf seine Kosten beheben. Wenn nicht, dann nicht... 😉

Garantie ist hingegen eine freiwillige Zusage eines Herstellers oder ein entgeltlich erworbener Anspruch, dessen Umfang von den Parteien frei vereinbart werden kann. Das nennt man im Falle von Gebrauchtfahrzeugen dann halt Gebrauchtwagengarantie, PerfectCar (plus), CarGarantie o. ä. und es gibt festgeschriebene Garantiebedingungen. Im Grunde ist es nichts anderes, als eine Versicherung gegen Prämie. Diese kann natürlich auch trotz des und neben dem Gewährleistunganspruch abgeschlossen werden.

Hoffe, ich konnte zur Erhellung beitragen. 🙂

Grüße
Markus 

Zitat:

Original geschrieben von maody66



Zitat:

Original geschrieben von DTM_A3


Eine Gewährleistung bekommst Du nur auf neue Autos. Da Gewährleistung bedeutet: einwandfreier Zustand! Was aber bei einem Grauchten nicht der Fall ist und sein kann. Daher die Garantie!

LG Nancy

Mumpitz!

Gewährleistung ist ein -unentgeltlicher- gesetzlicher Anspruch, der nicht abbedungen werden kann und dessen Umfang gesetzlich geregelt ist. Der Käufer, der sein Autos beim Händler (oder einem anderem Unternehmer) gekauft hat, hat für 12 Monate ab Kauf des Fahrzeuges einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Und das gleichgültig, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist. In den ersten 6 Monaten gilt außerdem zu Gunsten des Käufers die sog. Beweislastumkehr, d. h. es wird zu Gunsten des Käufers gesetzlich vermutet, dass der nach dem Kauf aufgetretene Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Somit muss der Verkäufer (wenn er nicht den Gegenbeweis antreten kann) den Mangel auf seine Kosten beheben. Nach Ablauf der 6 Monate besteht die Beweislastumkehr nicht mehr und der Käufer muss beweisen, dass der festgestellte Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Wenn er das kann, muss der Verkäufer den Mangel wiederum auf seine Kosten beheben. Wenn nicht, dann nicht... 😉

Garantie ist hingegen eine freiwillige Zusage eines Herstellers oder ein entgeltlich erworbener Anspruch, dessen Umfang von den Parteien frei vereinbart werden kann. Das nennt man im Falle von Gebrauchtfahrzeugen dann halt Gebrauchtwagengarantie, PerfectCar (plus), CarGarantie o. ä. und es gibt festgeschriebene Garantiebedingungen. Im Grunde ist es nichts anderes, als eine Versicherung gegen Prämie. Diese kann natürlich auch trotz des und neben dem Gewährleistunganspruch abgeschlossen werden.

Hoffe, ich konnte zur Erhellung beitragen. 🙂

Grüße
Markus 

Recht hat er!!!

Habe wohl ähnliches Problem.

Kurzes Stocken beim Anfahren gapaart mit dauerhaftem Leistungsverlust. Habe den Wagen gerade beim Freundlichen.

Erste Diagnose nach langen Testfahrten ist wohl verschmutzte PD Einheiten. Die PD Elemente wurden Heute mit Ultraschall beschossen, soll diese wohl reinigen. Bin Morgen mal auf Rückmeldung des Meisters gespannt.

Ich hatte Anfänglich ja auf Undichtigkeiten am LLK getippt. Mal sehen was bei rumkommt.

MfG

... gibt bitte schnell bescheid ob es was gebracht hat damit ich gleich mit ner Vermutung / Vorschlag zum freundlichen gehen kann 🙂

Ahoi, hier die Rückmeldung ...

An denn PD-Elementen hat es nicht gelegen. LLK war auch in Ordnung.

Irgendwas an der Ladedruck-Regelung war defekt. Der Turbo wusste also wohl nie so recht was anliegt.

MfG

Ok, vielen dank....

Ist das eine aufwendige Reparatur?

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