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Merkwürdige Rille in Bremsscheibe bei Tiguan

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo zusammen,

wir haben im August einen gebrauchten Tiguan gekauft (damals ca. 1/2 Jahr alt). Jetzt ist uns beim Wechsel auf die Winterräder aufgefallen das eine Bremsscheibe (vorne Rechts) eine extreme Rille aufweist, siehe Bilder. Der Reifendienst hat mich gleich darauf angesprochen, ob ich denn nix gehört hätte... da sowas in der Regel wohl von einem steckengebliebenen Stein verursacht wird. Allerdings ist meiner Freundin und mir die ganze Zeit nix aufgefallen bzw. komisch vorgekommen.

Jetzt hab ich mal die alten Fotos von der Probefahrt rausgekramt und dort ist die Rille auch zu erkennen (ist uns bei der Übergabe nicht direkt aufgefallen, sonst hätten wir da schon mal nachgehakt), somit also nicht durch uns verursacht.

Wie kann denn so eine Tiefe Rille entstanden sein, ohne das jemand was merkt? Ist das ein Problem für die Fahrsicherheit? Beim Bremsen merk ich jetzt nicht unbedingt etwas...

Kann ich gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche stellen oder muss ich damit leben? Das schärfste ist ja, das der Wagen im August erst neuen TÜV bekommen hat (war vorher ein Mietfahrzeug). Das hätte doch dem TÜV-Mann auffallen müssen... im Bericht steht nix dazu.

Vielen Dank schon mal für Eure Infos.

Gruß rooney

Bremse-tiguan-1
Bremse-tiguan-2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kallki schrieb am 6. Dezember 2017 um 21:34:43 Uhr:

... , für mich hat die Werkstatt in diesem Fall versagt.

Nein sie hat kostenbewusst und somit im Interesse des Kunden gehandelt! Sowas ist lobenswert!

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Ich auch nicht, weil es dadurch zu ungleichmäßigem Bremsverhalten zwischen links und rechts kommen kann. Und das ist hochgefährlich. Scheiben und Beläge werden eigentlich grundsätzlich nur paarweise getauscht. Der Belag dürfte in deinem Fall sowieso hin sein.

Die Kosten dafür muss aus meiner Sicht trotzdem dein Verkäufer tragen, weil das ein Folgeschaden ist. Er hätte dir das Fahrzeug eigentlich in mangelfreiem Zustand übergeben müssen, und dafür hätte er vorne beide Scheiben und sämtliche Beläge an der Vorderachse wechseln müssen.

Zitat:

@dolofan schrieb am 14. November 2017 um 11:24:27 Uhr:

Zitat:

@roon82 schrieb am 14. November 2017 um 11:21:53 Uhr:

Er hat schon die Freigabe bekommen die Scheibe zu tauschen, ...

Nur eine Scheibe? Das halte ich für keine gute Idee.

Das ist imo auch gar nicht zulässig, wenn dann beide Scheiben.

Und selbstverständlich müssen(!) bei gewechselten Scheiben auch die zugehörigen Bremsklötze immer mit gewechselt werden, weil sich die Bremsscheiben mit ihren - mit der Zeit - eingearbeiteten leichten Rillen nicht so schnell an die neue glatte Scheibe anpassen können

geh ich mal davon aus dass das mit sie wechseln die bremsscheibe etc gemeint ist... ich werd aber sicherheitshalber noch mal explizit nachfragen. :-)

Dieselseppel

Die sechs Monate sind um!! Und er fährt den Wagen jetzt schon fast 3 Monate. Nun gehe du mal zum Verkäufer und erzähl dem, die Bremsscheibe hat ne Rille nun Bau mir mal eine neue ein.

Die Antwort kannst du dir doch sebst geben: 1. der Wagen hat frischen TÜV bei Übergabe bekommen und die Rille war da noch nicht drin (das Gegenteil kannst du ihm nicht Beweisen) 2. die Rille kann er auch in den letzten Wochen reingefallen haben.

Mit Ausbau meinte ich nicht, dass ich die Scheibe selber wechsel. Aus Neugier hätte ICH die Bremsbacke mal ausgebaut um zu schauen woran es legt. Was für ein Fremdkörper.

Zitat:

@progolf schrieb am 14. November 2017 um 15:13:18 Uhr:

Die sechs Monate sind um!! Und er fährt den Wagen jetzt schon fast 3 Monate.

Nein, sind sie nicht:

Zitat:

@roon82 schrieb am 13. November 2017 um 13:30:14 Uhr:

wir haben im August einen gebrauchten Tiguan gekauft (damals ca. 1/2 Jahr alt).

Deine Aussage an sich ja schon widersprüchlich. Ich hatte dich extra gebeten dich mit dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie vertraut zu machen. Das solltest du wirklich mal tun, sonst drehen wir uns nur um Kreis.

Davon abgesehen kann er dank Fotos von der Probefahrt, auf denen die Riefe deutlich zu sehen ist, sowieso den Nachweis zweifelsfrei erbringen. Der Händler hat längst eingewilligt den Mangel zu beseitigen (wobei die Details noch zu klären sind). Damit dürfte der Fall erst mal erledigt sein.

Zitat:

@progolf schrieb am 14. November 2017 um 15:13:18 Uhr:

der Wagen hat frischen TÜV bei Übergabe bekommen und die Rille war da noch nicht drin (das Gegenteil kannst du ihm nicht Beweisen)

Doch, siehe die Bilder des Beitrags von dem TE, auf einem ist noch das rote Kennzeichen des Verkäufers (SHL-06**) drauf zu erkennen. Wenn Du diese beiden Bilder vergrößerst, siehst Du die Rille auch schon durch die Felge durch.

Das ist zumindest ein Argument, dass die Rillen im August, zum Kaufdatum, schon drin waren.

Btw: Der August ist noch keine 6 Monate her. ;)

Ach der ist vom Autohaus Ehrhardt?! Das sollte kein Problem werden mit der Kulanz ;)

Mich verwundert nur der Tüv . Wieso hat er das Fahrzeug ohne Mängel abgenommen. Wer weiß, was der noch alles übersehen hat. Mit dem Foto könnte er ja auch beim Tüv mal nachhaken, wenn die Prüfung nach der Probefahrt gemacht wurde.

Mir wäre die Sache nicht geheuer, wenn das Fahrzeug mit so einem Defekt übergeben wurde.

Und die Werkstatt wäre für mich auch gestorben. Das ist nicht nur Fahrlässigkeit, denn der Schaden ist

so auffällig, dass sich hier keine Werkstatt rausreden kann. Immer vorausgesetzt der Schaden war bei der Übergabe an den Kunden schon vorhanden.

am 14. November 2017 um 17:47

Mich wundert heutzutage leider nicht mehr, was das Thema Hauptuntersuchung und Autohaus angeht. Zwar sind die Prüforganisationen per se unabhängig, aber trotzdem sind bestimmte Prüfer ständig in der selben Werkstatt.

Wir haben auch schon die Erfahrung gemacht, dass ein Mii frisch die Plakette vor dem Kauf erhalten hat, dem Prüfer aber nicht aufgefallen war, dass das Tagfahrlicht auf beiden Seiten defekt war.

 

Irgendwie kneifen die da anscheinend auch mal ein Auge zu und vermerken derartige Mängel nicht, weil die Werkstatt die sofortige Reparatur versprechen und dann vielleicht „vergessen“. Hauptsache die Plakette kann „ohne Mängel“ erteilt werden.

Die Bilder lagen mir noch nicht vor und ist natürlich Klasse für TE, dass man das erkennen kann und nun auf Kulanz gemacht wird. Ohne Fotos wäre es aber schwer gewesen, dass zu beweisen. Zum TÜV muss man nichts mehr sagen..echt traurig.

Ob Garantie oder Gewährleistung spielt hier überhaupt keine Rolle. Wenn du dir einen Stein in die Bremsbacke reinfährtst ist das Pech (ausser es ist ein Materialfehler) oder rufst du auch nach GarantieGewährleistung wenn du ein Nagel im Reifen hast? Wie scoty richtig schrieb, kannst du da nur auf Kulanz hoffen, was ja nun auch eingetreten ist.

@progolf

Wie oft muss man es dir denn jetzt noch erklären? Die Riefe war nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Kaufs in der Bremsscheibe, und damit ist es ein Gewährleistungsfall. Ende.

Mir ist völlig schleierhaft was dein Gefasel mit dem Nagel jetzt soll. :confused:

Zitat:

@progolf schrieb am 14. November 2017 um 22:41:52 Uhr:

Ob Garantie oder Gewährleistung spielt hier überhaupt keine Rolle.

Natürlich spielt das eine (große) Rolle. Die Garantie würde die Bremsscheiben nicht ersetzen, da Verschleißteile. Das hier ist dagegen ein klarer Gewährleistungs Sachmängelhaftungsfall. Nix Kulanz.

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 9:44

hallo an alle,

hier noch ne kleine info wie es ausgegangen ist.

es wurde nur eine bremsscheibe (die betroffene) getauscht, da eine bestimmte km-anzahl noch nicht erreicht worden ist, ab welcher dann wohl beide getauscht worden wären.

es lag anscheind ein materialfehler im bremssattel vor, welcher die rille erzeugt hatte. also gingen die kosten vom autohaus an volkswagen direkt über und es wäre völlig egal gewesen ob ich den fehler schon zur probefahrt hatte oder nicht.

naja für mich ist das erst mal soweit erst mal iO, fall erledigt.

gruß engele

Und die Beläge? Wurde die plan geschliffen oder wie?

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 10:37

ne das ist komplett getauscht worden.

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