Merkwürdige Geräusche beim Lenken

Audi A6 C5/4B

Hallo,

ich hab mit meinem A6 wieder ein neues Problem. Jedes Mal, wenn ich mit dem Auto bei Geschwindigkeit <40 km/h die Lenkung einschlage tritt des öfteren von Vorne ein tiefes, wimmerndes Geräusch auf, welches von irgend etwas metallischem kommen muss. Das Geräusch tritt umso öfters auf, je stärker die Lenkung eingeschlagen wird (z. B. Parkplatz, oder Abbiegen an der Kreuzung). Am ehesten kommt es bei Rechtskurven vor. Ich tippe auf Bremsanlage oder Radlager, sicher bin ich mir aber nicht.
Ich sag besser noch, dass es sich um das Standardsportfahrwerk handelt, kein S-Line. Weitere Daten siehe Signatur. Der Wagen hat jetzt an die 173.000 km runter.
Jetzt hab ich schon drei Mängel am Auto. Mein Freundlicher wird sich morgen freuen. Ich mich weniger.

Viele Grüße

swallerius

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von swallerius


Da ich ja jetzt für nächste Woche einen Termin habe, wollte ich fragen, welche Kosten der Händler, bei welchem ich das Auto gekauft habe, im Rahmen der Gewährleistung übernehmen muss: 1. Arbeitslohn; 2. Materialkosten; 3. Kosten für Leihfahrzeug für mind. 2 Tage. Wie bereits gesagt habe ich das Auto jetzt seit knapp 3 Monaten, es gilt also noch die Beweislastumkehr.
Folgende Sachen werden geprüft bzw. repariert: Vorderes Fahrwerk und Servolenkung, ein Xenonscheinwerfer und der Motor bzw. Elektrik, wegen Startproblemen bei Nässe.

Viele Grüße

swallerius

Nochmal hervorkram - kann mir vielleicht jemand auf meine Frage ein Antwort geben?

Zitat:

Original geschrieben von swallerius


Nochmal hervorkram - kann mir vielleicht jemand auf meine Frage ein Antwort geben?

Hi,

falls du die PercetCar Garantie von Audi/VW hast, gilt folgendes:

Arbeitslohn -> 100% Kostenübernahme
Material -> gestaffelt, je nach Kilometerstand. bei 90TKM beispielsweise mußt du 50% des Materials selbst zahlen. (Eigenanteil)
Leihwagen: In der Regel Kulanz des Freundlichen.

Gruß

Heltino

Zur PerfectCar(Pro) gibts ein AGB-Heft dazu. Da steht der Gewährleitungsumfang drin, kuck doch einfach mal rein.
Ich lese da, Materialkostenersatz abzüglich definierter Eigenleistung (je nach km-Stand), Lohnkostenersatz vollumfänglich. Von Ersatzfahrzeug steht da nix. Den wirst du wohl aushandeln müssen oder selber zahlen.
Und das Ganze übrigens unabhängig von der Beweislastgeschichte.
Übrigens, Zahlender im Garantiefall ist nicht der Verkäufer (Händler), obwohl er als Garantigeber zeichnet, sondern eine Art Garantiegesellschaft, die mit Verkauf des Fahrzeugs einen Beitrag vom Händler erhält und zukunftig im Garantiefall zahlt. So hat es mir jedenfalls mein Meister erzählt. Also auch eine Art Versicherung für den Händler.
Privatleute schließen, wenn sie clever sind, im Kaufvertrag die Garantie und Gewährleistung aus. Ansonsten haften sie genauso zwölf Monate und hier kann die Beweislastumkehr eher zum tragen kommen. Wenn man schon vergessen hat die Ausschlußklausel zu implementieren, dann sollte man wenigstens im Anschluß den Beweis der Schadensursache einfordern.

Nein, ist ein ganz normale, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gewährleistung. Keine Garantie. Ich werde glaub ich am besten nächste Woche bei meinem Freundlichen nachfragen, wie viel ich selber beisteuern muss. Die werden wohl auch des öfteren einen Gewährleistungsfall haben. Gemacht werden muss es so oder so.
Ich habe halt das Gefühl, dass das eine längere Geschichte wird, bis ich mein Geld bekomme. Der Audi-Händler bei dem der Wagen gekauft wurde, war schon einmal recht unfreundlich geworden (um es mal so zu sagen), als ich nachträglich einen Unfallschaden herausgefunden hatte und ihn zur Rede gestellt habe. War zwar nichts wildes neuer Kotflügel, Stoßstange vorne und ein Plastikbehälter für's Wischwasser, was nach Aussage meines Freundlichen auch nicht meldepflichtig ist, aber ich hatte mich trotzdem geärgert, dass davon nichts im Vertrag stand.

Gruß

swallerius

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Wie war denn dann die Konstellation beim Kauf. Jeder Händler ist zu einer zwölfmonatigen Garantie verpflichtet, Diese schließt meines Wissens die Gewährleistung mit ein. Also auch Gewährleistungsgeschichten werden nach Bedingungen der Garantie mit abgewickelt.
Sonst bräuchte die Garantie ja erst NACH der Gewährleistungspflichtzeit einzutreten, was den Zeitraum der Kostenübernahme verlängern würde.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Ich glaube du verstehst was falsch. Die Gewährleistung ist verpflichtend. Die Garantie ist freiwillig und stellt beliebige Zusatzleisungen dar, welche über die der Gewährleistung hinausgehen. Ich habe aber nur eine Gewährleistung. Soviel ist aber jetzt schon klar, der nächste Wagen wird nur mit Garantie gekauft.

Also, wie jetzt?
Du hast einen Gebrauchtwagen gekauft, bei einem Händler aber ohne Garantie? Das ist doch nahezu unmöglich. Es sei denn er hat dir ein Bastelobjekt oder Teileträger, dann aber mit Ausschluß der Garantie und Gewährleistung verkauft. Wenn dabei Garantie und Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann: "What an idiot?". Andernfalls MUSS er dir Garantie gegeben haben und nicht nur Gewährleistung.

***Bärenvater*** -> der wohl immernoch auf dem Schlauch steht.

Berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege!

Ich glaube du stehst noch immer vollkommen auf dem Schlauch. Das Problem ist, dass Garantie oft mit Gewährleistung verwechselt wird. Viele Gebrauchtwagen, ich schätze über 60%, werden nur mit Gewährleistung verkauft. Garantie ist wirklich absolut freiwillig und kann beliebige Zusatzdienstleistungen umfassen. Hier noch ein kleiner Link zum T-Online-Shop um meine Meinung zu festigen: http://www.t-online-shop.de/.../index.html

BMW's haben nicht einmal als Neuwagen eine Garantie, sondern nur ein Gewährleistung. Deshalb werden diese in Tests auch des Öfteren abgewertet.

Viele Grüße von mir und die Hoffnung das mich jetzt auch Bärenvater versteht.

Hhhmmm.
Dann gibt mir mein GW-Händler mit der PerfectCar(Pro) eine Garantie, die es gar nicht braucht? Nur um nicht selbst zahlen zu müssen, sondern die, beim Fahrzeugkauf durch ihn bezuschusste Gesellschaft?
Welche Gesellschaft lässt sich das gefallen?

P.S. Ich sehe ganz hinten am Tunnel langsam ein kleines Licht aufgehen.

Das ist wie bei einer normalen Versicherung. In der Regel zahlt die (Garantie)Versicherung weniger wieder aus, als sie an Beiträgen erhält. Somit macht sie einen Gewinn. Dann ist es auch nicht schlimm, wenn mal ein Auto dabei ist, welches es das Getriebe oder den Motor zerlegt hat.

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