Mängelschein TÜV
Hey Schrauber Gemeinde
Und zwar sollte mein Auto gestern tüv bekomm ich war leider nicht vor Ort der gute hat den tüv nich bekommen!
Meine Frage kennt sich jemand mit dem tüv Bericht aus weil der Werkstatt Mensch irgenwie komische Aussagen trifft hier im Anhang der TÜV Bericht meine Frage dazu die Abkürzung (EM) (GM) bedeuten Was?
Im Bericht steht das mein rechter Scheinwerfer ein steinschlag hat aber keine Beeinflussung der lichtstreuung....der Schrauber sagt Scheinwerfer wechseln sonst gibs kein TÜV komisch das es vor 2jahren ging mit dem steinschlag und der Bemerkung keine Beeinflussung der lichtstreuung!
Wäre nett wenn mir jemand sagen kann was TÜV relevant ist von den angegebenen Mängel auf dem Bericht danke im voraus!
Querlenker und Schläuche habe ich eben neu gemacht also is das erledigt!
Beste Antwort im Thema
Auch geringe Mängel müssen zeitnah behoben werden! Bei ausschließlich geringen Mängeln KANN die Plakette aber erteilt werden, "wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist." (StVZO §29 Abs. 3 S. 3) Wenn der Prüfer den alten Bericht bei der Untersuchung gekannt hat, also weiß, dass der Mangel schon vor 2 Jahren bestand und nicht behoben wurde, kann er davon wohl nicht mehr ausgehen, und muss die Plakette schon alleine aufgrund dieses geringen Mangels verweigern! In der Praxis passiert das aber meines Wissens selten bis gar nicht.
Grundsätzlich hätte die Werkstatt aber schon hier Recht, wenn sie sagt, dass auch die geringen Mängel behoben werden müssen…
In Anlage III zur StVZO steht aber noch deutlicher, dass im Falle erheblicher Mängel eine Nachuntersuchung notwendig ist, bei der alle Mängel (explizit alle Mängel, nicht nur die erheblichen Mängel) beseitigt sein müssen. Muss man also wegen eines erheblichen Mangels zur Nachuntersuchung, muss der Prüfer dort eine Behebung ALLER Mängel, auch der geringen, feststellen, um die Plakette zu erteilen. In diesem Fall hat die Werkstatt also tatsächlich Recht, um die Plakette zu bekommen, muss nicht nur der Scheinwerfer, sondern auch die anderen geringen Mängel, also in deinem Fall die Undichtigkeit von Motor (Öl) und Kühlsystem, beseitigt werden! Hier kann ich leider nichts zur tatsächlichen Handhabe in der Praxis sagen.
41 Antworten
Ich würde mit einem über 5 Jahre alten PKW NIEMALS zur Überprüfung fahren, OHNE VOEHER zumindest den Motor mit einem DAMPFSTRAHLER zu reinigen !!!
-> Und am besten auch den ganzen Unterboden.
Also wenn ich als Prüfer sehe, dass der frisch gereinigt ist, würde ich ganz genau schauen, in der Regel wird ja nicht grundlos gereinigt 😉
Zitat:
@kaindl schrieb am 31. Dezember 2017 um 15:21:32 Uhr:
Also wenn ich als Prüfer sehe, dass der frisch gereinigt ist, würde ich ganz genau schauen, in der Regel wird ja nicht grundlos gereinigt 😉
So sehe ich das auch.
Davon mal abgesehen, halte ich von einer Motorwäsche gar nichts!
Denn Öl und Ruß konservieren Metall sehr gut. Schützt also auch vor Korrosion.
Stimmt schon, das bei einer Kontrolle, normalerweise der TÜV Bericht nicht verlangt wird. Vor einigen Jahren wurde aber die Mitführpflicht für den TÜV Bericht eingeführt. Soweit ich weiss, weil zu häufig gefälschte TÜV Plaketten und Stempel im Umlauf waren.
Zumindest bei uns gibt es auch Probleme, wenn bei einer Fahrzeugummeldung kein TÜV Bericcht vorliegt.
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Moin,
früher musste man die ASU-Bescheinigung mitführen. Der Tüvbericht musste noch nie im Auto mitgeführt werden.
Anders ist es bei technischen Änderungen, die nicht zwingend eingetragen werden müssen. Dieser Bericht gehört auf Verlangen dem Streckenposten vorgezeigt.
Dass die Zulassungsstelle beim Ummelden des Fahrzeugs den Tüvbericht inzwischen sehen will, da hast Du recht...
viele Grüße,
Oliver
Jau, stimmt. Habe nochmal den Püblikumsjoker Herrn Google gefragt. Tatsächlich gibts nur die Aufbewahrungspflicht. Vorlage dann auf Verlangen, wenns Unklarheiten gibt. Aber wie schon Konrad Adenauer sagte: "Was geht mich mein dummes Geschwätz von gestern an. Ich werde schliesslich jeden Tag ein Stück schlauer"😉
Was hast du eigentlich wegen dem Rest gemacht? Der Prüfer schreibt solche Hinweise ja nicht ohne Grund auf ... billige "Reparatur" mit Unterbodenschutz, nachdem etwas oberflächlicher Rost abgekratzt. Nicht das das für den TÜV irgendwie wichtig wäre, aber wenn du den Wagen noch länger behalten willst.
Also war nun letzte Woche Freitag bei der DEKRA weil der TÜV Mensch von der gtü nich richtig gucken kann!
Ich war bei nem Kollegen um mir die angeblichen Mängel anzuschauen leider konnte ich bis auf ein Schwitzen des Motors und dem steinschlag keine Mängel feststellen genau so wie mein Kollege der kfz Meister ist darauf hin bin ich zur DEKRA der Herr dort hat sich mein Mängel Bericht angeschaut und hat dann mein Auto kontrolliert nach 10min kommt er zu mir gibt mir den Zettel der Nachprüfung ( ohne Mängel bestanden )
Darauf hin habe ich mal zwecks des Scheinwerfer gefragt darauf hin hieß es es ist kein Mangel weil der SW voll funktionsfähig ist und der steinschlag ohne loch unter dem standlicht ist und somit das lichtbild nicht beeinträchtigt.
Nur mal für die Leute die hier der Meinung waren der SW muss raus Sons kein TÜV 😁 😁 😁
..............,,,,,,,,,,,,,,,,,,...............,, Kannst du geschenkt haben. 😉
Aber interessant, wie sich manche Prüfer unterscheiden.
Zitat:
@Derick187 schrieb am 18. Januar 2018 um 18:07:47 Uhr:
Nur mal für die Leute die hier der Meinung waren der SW muss raus Sons kein TÜV 😁 😁 😁
Nur mal so, bevor du hier hämisch über die Leute redest, die dir hier helfen wollten:
Keiner hier kannte dein Auto oder die tatsächlichen Mängel, das einzige, was bekannt war, war der Bericht, den du hochgeladen hast. Und nur nach dem konnte man gehen. Ob der Schaden jetzt ein Mangel ist, oder nicht, konnte hier keiner beurteilen. Nur, dass eben auch geringe Mängel behoben werden müssen. Wenn du einen Prüfer findest, der das nicht als Mangel ansieht, ist das wieder was anderes.
Zitat:
@Derick187 schrieb am 31. Dezember 2017 um 14:25:10 Uhr:
Noch mal die EM's wurden gestern alle behoben 🙂
Zitat:
@Derick187 schrieb am 18. Januar 2018 um 18:07:47 Uhr:
Ich war bei nem Kollegen um mir die angeblichen Mängel anzuschauen leider konnte ich bis auf ein Schwitzen des Motors und dem steinschlag keine Mängel feststellen
Dann bleibt ja eh nur noch der Kühlflüssigkeitsverlust…
Also kommen deine nicht sehr freundlichen Kommentare über den ersten Prüfer nur daher, dass er den Steinschlag im Scheinwerfer anders bewertet hat, als der zweite Prüfer und du selbst, und dass er einen Kühlflüssigkeitsverlust aufgeschrieben hat, den der zweite Prüfer und du nicht gesehen habt?
Was hast du gegen den ölfeuchten Motor gemacht?
Wenn du natürlich die Prüforganisation wechselst, ist der alte Bericht mehr oder weniger hinfällig.
Das wurde dir hier auch schon anfangs gesagt.
Und ob es rechtlich einwandfrei ist, wenn der Herr der Dekra eine Nachprüfung zu einem Bericht der GTÜ macht aber dann bereits festgestellte Mängel ingnoriert, weiß ich nicht.
Hätte er eine neue HU gemacht, wäre das kein Problem, aber so...
Aber jetzt auch egal, danach wird Niemand mehr fragen.
Kühlflüssigkeits Verlust könnte von uns nicht festgestellt werden fahre den Wagen 2jahre in der Zeit habe ich 2mal was nach gefüllt vllt 100ml .....!
Ölfeucht sagt der erste TÜV Mensch der zweite meinte es ist ein normales Schwitzen kein Verlust den solltr ich wohl merken kontrolliere 1mal die Woche mein Öl und muss es sehr selten nachfüllen und wenn nur ein paar Tropfen!genau so wie das Getriebe Öl was vor kurzen kontrolliert wurde da wir die Flüssigkeit mal komplett getauscht haben ...auch hier nach Monaten kein Verlust fest zu stellen!
Naja in Zukunft nie wieder GTÜ 🙂