Meinen Passat hat es erwischt :( Unfall

VW Passat B6/3C

Habe ihn Ordnungsgemäß in eine Parklücke abgestellt und so wieder gefunden.
Die Polizei die den Schaden registriert hat wollte mich nicht ausfindig machen obwohl meine Passerati nur wenige Meter vom Haus geparkt war. Ich fand nur einen Benachrichtigungszettel, dass ich den Unfallbericht abholen kann und der Unfallverursacher fest steht.

Beste Antwort im Thema

...sind wir in der Schadenwelt nun bei "wünsch dir was" 😕

Nein, wir sind eben bei "so ist es", auch wenn es manchen nicht in den Kram oder gar ins Weltbild passt...

Wenn der TE sich so unsicher ist (bei so viel Halbwissen hier, kein Wunder), würde ich Anwaltliche Hilfe in Betracht ziehen und mir da "echte" Hilfe/Beratung holen oder ins Versicherungsforum hier wechseln...

Meine Meinung...

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Kann ich so überhaupt nicht bestätigen.

Ich hatte 2011 zwei Schäden und jedes Mal wurde ich von den gegnerischen Versicherungen hervorragend bedient und alles wurde geregelt.

Einmal war es die HUK (Schadenshöhe 1000 €)und das zweite Mal die Generali (Schadenshöhe 3600 €),

Ein Anwalt war nie von Nöten.

Der Ton macht oft die Musik.

Ich bekam z.B. von der HUK aufgrund von einem nicht mehr lieferbaren Teiles von Votex eine "Abfindung" weil das Altteil verwendet werden musste.

Auch Leihwagen bzw. Nutzungsausfall und sonstige Kosten wurden ohne Klagen erstattet.

Vorab mit der Versicherung telefonieren hat noch nie geschadet.

Gutachten liegt vor:

Reperaturkosten: 6829,92€ Brutto / 5739,43€ Netto

Wiederbeschaffungswert: 11900€ Brutto / 10000€ Netto

Restwertangebot 6690€

Gengnerische Vers. rechnet wie folgt mit mir ab :

Wiederbeschaffungswert NETTO - Restwertangebot: 3310€ wird mir überwiesen!

Also habe ich genau 10000€ wenn ich mein Fahrzeug für das Restwertangebot abgebe.

Wenn ich mir ein Ersatzfahrzeug kaufe wird dann geprüft ob weitere Zahlungen möglich sind. (laut Schreiben) Also ob mir dann noch die 1900€ überwiesen werden.

So eine Kalkulation ist total neu für mich. Wußte nicht, dass die vom Netto Wiederbeschaffungswert ausgehen.
Hat jmd. schon einmal solche Erfahrungen gemacht?
Muss ich jetzt ein Pkw beim Händler kaufen so dass ich noch die 1900€ erhalte??

Um vorherige Fragen zu beantworten:

Gutachter habe ich mir selber ausgesucht.

Das Restwertangebot hat mir die Gegner. Vers. gemacht.

Foto-5
Foto-4
Foto-1

Warum lässt du den Wagen nicht einfach reparieren? Bist doch noch weit weg vom Wirts.tototalschaden.

Alternativ kannste dir auch die Reparatur Summe (netto) auszahlen lassen und zur Karosserieschmiede deines Vertauens gehen. Macht man fast immer Gewinn bei.

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Danke für die Bilder!
Frage ist halt, ob Du für 11900€ einen vergleichbaren Gebrauchten bekommst, dem Du trauen kannst und der ähnlich gut ausgestattet ist ...
Falls nicht, würde ich auch über eine Reparatur nachdenken, aber an B-Säule und Schweller nur gute Leute ranlassen, die Teile sind absolut sicherheitsrelevant.

Oder dann selbst verkaufen......

Stimmt die Idee ist auch nicht schlecht. Rep. Summe Auszahlen lassen (Netto) und dann verkaufen.
Dann kommt er rechnerisch auf 12400€...

Mit Glück drüber! Wenn man jemand findet der das Auto selbst richten will, dann zahlen die auch gern über Gutachten!

kam der vorschlag eigentlich von der Versicherung dir nur die 3300€ auszuzahlen? Wenn ja, dann sind die ganz schön frech, aber Geld auf deine Kosten gespart.

...sind wir in der Schadenwelt nun bei "wünsch dir was" 😕

Nein, wir sind eben bei "so ist es", auch wenn es manchen nicht in den Kram oder gar ins Weltbild passt...

Wenn der TE sich so unsicher ist (bei so viel Halbwissen hier, kein Wunder), würde ich Anwaltliche Hilfe in Betracht ziehen und mir da "echte" Hilfe/Beratung holen oder ins Versicherungsforum hier wechseln...

Meine Meinung...

ahh Blub!

dann klär uns doch auf was dich stört...?

Zitat:

Original geschrieben von Alex679


ahh Blub!

dann klär uns doch auf was dich stört...?

...Gähn...

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Auch für dich, hier wird geholfen 😉

...gefühlt hundertfach hier im Versicherungsforum geklärt und durchgekaut, was stört dich denn bitte daran 😉

ja und? wieder nur blub!

Zitat:

Konkret:

 

* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes)

* Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden)

* Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze)

* Rechtanwaltgebühren (falls notwendig)

* Auslagenpauschale

* Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls

* Nebenkosten des Unfalls

* Wertminderung

Zitat:

Original geschrieben von Alex679


ja und? wieder nur blub!

...recht flach was hier von dir kommt, merkst was 😁

dafür gibts die Ignore Funktion! Also weiterhin nur Blub!

Ansonsten schreib endlich was dich stört, oder lass es einfach!

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