Meine Scheibe hat ein Risss, und nun?? Muss es denn brechen??
Den Mondi hat es auf der AB erwischt und die Frontscheibe hat auf der Seite vom Beifahrereseite ca 20 cm von der Oberkante und 30 von der rechten Seite ein ca 8 mm Riss in der oberen Hälfte der Scheibe bekommen. Mit der oberen Häfte meine ich, dass nur die Hälfte der Stärke von der Seite ein Riss hat. Innen ist der Riss nicht angekommen.
Nun ist meine Frage was meine Chancen sind, dass der Riss sich nicht weiter vergrößert??
Ich frage deswegen weil mein Werkstattmensch meint, dass der Riss sich auf jeden Fall und unbedingt größer werden wird.
Aber ich habe bei meinem alten Audi 80 auch ein Steinschlag mit ner 8mm Riss gehabt, und der ist Jahrelang nicht größer geworden.
Soviel zu der Aussage dass die Scheibe unbedingt reissen muss.
Mit Grüßenn
Salihbey
18 Antworten
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von salihbey
Ich habe eine Grafik eingefügt, mit dem Man die erfordferlichen Parameter für die Reparatur eines Risses feststellen kann.
Die oben eingefügte Grafik stellt keinesfalls die gesetzlichen Vorgaben zur Steinschlagreparatur dar, denn es gibt weder eine Randzone noch ist die Reparatur auf die Größe einer 2-Euro-münze beschränkt.
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.
1. Steinschlag weit weg vom Fahrerseite, ja nicht mal im Wischerfeld des fahrerseitigen Wischers, passt
2. Einschlagkrater keine 1 mm, passt
3. ausgehender Riss war keine 9 mm, passt
4. Der Riss endete an keine Kante, passt
5. Die innere Scheibe ist NICHT beschädigt., passt
6. die Folie im Scheibeninneren ist NICHT beschädigt, passt.
Da alle diesen kleinlichen Paragraphen zu genüge getan worden ist, ist die Scheibe heute Morgen, erfolgreich gegen eine Gebühr repariert worden.
Danke an allen die sich dran beteiligt haben, und nun kann dieses Thema geschlossen werden, denn ich bin glücklich und die Reparatur war so gut, dass ich den Schaden nicht mehr sehen kann.
Ich hoffe, die Festigkeit ist genauso wie die Kosmetik auch schön ist.
Das jedoch werde ich noch sehen.
Mit Grüßen
Salihbey
Ach ja, die haben diese Randzone und 2 cm Regel selber gestellt, da deren Apparat nun mal keine Schäden über 2 cm packt und das Gerät aussen ein entsprechendes Durchmesser hat. Denn das Gerät muss auf der Scheibe aufgelegt werden.
Fahre auch seit 8 Monate mit Riss in der Scheibe. Mir ist aus einem entgegenkommenden LKW an einer Kurve ein ca. 5 cm dicker Stein auf die Scheibe gefallen, ich fuhr mit 60 km/h, der LKW bestimmt auch 40-50. An der Aufschlagstelle (unten links) ist ein ca. 5 cm großer Kranz der auch im Innenraum durchgegangen ist (nur Splitter im Innenraum).
An mehreren Stellen haben sich Risse ausgebreitet, alle außer zwei sind nach links und unten gegangen, die anderen zwei stehen schon seit 7 Monate kurz über dem Scheibenwischerfeld. Bin gespannt ob die sich weiter ausbreiten. Werde auf jeden Fall so weiterfahren solange die mich nicht stören.
mfg
Wir regen hier von kleinen Steinschlägen! Nicht von Attaken mit Pflastersteinen!!!
Deine Scheibe ist so nicht mehr zulässig... Folie und Innenscheibe sind beschädigt. Lass dich mal nicht erwischen...
MfG