Mein GTI wurde geklaut - wer macht sowas ?

VW Golf 1 (17, 155)

Guten Morgen Forum und Golf Gemeinde.

Jetzt hat es auch mich erwischt.
Mein geliebter GTI ist einfach weg. Er stand heut früh um 5 einfach nicht mehr auf seinem Platz. Um 3 Uhr stand er noch da.
Ein "bescheiden" beleuchteter Parkplatz....

Ich weiss gar nicht wie ich es sagen soll. Da standen zig andere Autos und irgend so nen Arschloch klaut meinen Golf der ja nun absolut nicht mehr der Beste war.
Viel Rost, große Beule im Kotflügel 323.000KM runter, keine großartige Ausstattung, keine großartige Anlage drin. Nichts das irgendwie Wertvoll sein könnte.

Die Polizei hat jetzt erstmal die Fandung aufgenommen und ich werd mich auch mal nen bissle in diversen kreisen umhören.

Vielleicht entdeckt einer von euch ja rein zufällig irgendwas.
Ist ein GTI, Rovalblau , hat ne Anhängerkupplung. Rost an den Türen und am Scheibenrahmen. Nürnburgring Aufkleber am Heck.
BBS Felgen vom Golf 3, Toyo Proxes als Reifen und eine Felge hat nen starken Bordsteinrempler.
Orginalscheinwerfer mit Fadenkreuz hat er noch und joo
im Anhang ein Aktuelles Bild

MFG

Beste Antwort im Thema

Herzliches Beileid, Glückwunsch, toi toi toi - hier gehts ja besser ab als im richtigen Leben! Das entwickelt sich in meinen Augen zum thread des Jahres😁

@ weberli
Ein paar juristische Gedanken noch zu dem Fall:

Der Strafanspruch liegt in unserem Rechtssystem allein beim Staat. Im Strafprozeß wird ein Strafurteil gefällt. Im Schuldspruch kann eine Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) oder Geldstrafe festgesetzt werden.

Hiervon unberührt bleiben Deine zivilrechtlichen Ansprüche (aus dem BGB), die gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren (wegen des geringen Streitwertes) vor dem Amtsgericht festgestellt werden müssten.

Das Eigentum an dem GTI und allen seinen Teilen bleibt in jedem Fall bei Dir. Es kann halt nur eine Weile dauern, bis Dir das, was noch vorhanden ist, von der Justiz wieder herausgegeben werden kann.

Vom Eigentumsanspruch zu unterscheiden sind die Ansprüche auf Schadensersatz.
Diese ermitteln sich nicht anders als wie bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall. Die Schadenssumme dürfte einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen. Die Berechnung des Schadens erfolgt abstrakt: zugrundegelegt werden die Kosten, die entstehen würden, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt wieder in seinen fahtüchtigen Ursprungszustand vor Begehung der Straftat zurückversetzt werden sollte. Niemand kann von Dir verlangen, daß Du (obwohl Du es könntest - und wohl, so wie wir Dich kennen, auch machen wirst) Deinen Wagen selber wieder zusammenschraubst. Ebenso zu berücksichtigen sind Nutzungsausfallkosten (Mietwagen) und Kosten für die Rechtsverfolgung (Rechtsberatung, Sachverständiger, Telefonate, Anwalt, etc.)

Unkompliziert wäre das für Dich, wenn Dein Schaden von Deiner Versicherung gedeckt wird. Dann schlägt sich die Versicherung nachher mit den Tätern herum. Also abklären!

Kompliziert ist das ganze hingegen, wenn Du im Anschluß an das Strafverfahren noch selber den Schadensersatz einklagen müsstest. Schlimmstenfalls ist bei denen nichts zu holen und Du bleibst auf Deinen Prozesskosten und womöglich auf den Kosten eines gescheiterten Vollstreckungsversuchs hängen. Hast Du eine Rechtsschutzvericherung? Ist der Fall vielleicht noch von KFZ-Vericherung oder Schutzbrief abgedeckt? -> klären!

Naheliegend ist für mich folgender Weg:
Konfrontiere die Täter umgehend mit Deiner Schadenssersatzforderung, solange sie noch in U-Haft sind. Psychologisch sind die eh down. Setz sie jetzt unter Druck! Konfrontiere sie mit einer realistischen Forderung (2000-2500€) als Schadenssumme. Drohe mit täglich steigenden Mietwagenkosten sowie Anwalts- und Prozesskosten, die im Fall der Nichterfüllung Deiner Forderung weiter auf sie zukommen. Die Täter haften im übrigen höchstwahrscheinlich eh gesamtschuldnerisch (Bande), also einer für alle! Wenn sie angeben, nicht über solche Barmittel zu verfügen, so versuche ein Schuldanerkenntnis zu erwiken, das Du Dir anschliessend in einer notriellen vollstreckbaren Urkunde unterschreiben lässt.

Durch ein Schuldanerkenntnis verpflichtet sich der Schuldner, auf alle Einwendungen gegen den Grund und die Höhe der vom Gläubiger geltend gemachten Forderung zu verzichten. Um Rechtsicherheit zu erlangen, kann der Gläubiger dieses Schuldanerkenntnis in einer notariellen vollstreckbaren Urkunde festhalten lassen. Dies hat den Vorteil, dass für den Fall, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen) nicht einhält, sofort ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Vorteilhaft ist auch, dass die finanziellen Aufwendungen für ein freiwilliges notarielles Schuldanerkenntnis geringer sind als für einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren.

Womöglich haben die zwar kein Bargeld, jedoch (geerbtes) Wohnungseigentum oder Autos (Computer ,Playstation etc), in die Du dann umgehend per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kannst. Das tut denen meist eh mehr weh, als eine Bewährungstrafe. Und womöglich findet der Gerichtsvollzieher bei denen unter der Matrazze ja auch noch Geld unbekannter Herkunft, das die sich viellecht mit anderen "Nebentätigkeiten" dazuverdienen.

Laß dich in jedem Fall rechtlich beraten oder hol dir sonstwo die nötigen Informationen ein!

Gruß

PS: Von dem Geld holst Du Dir dann einen gut erhaltenen Editon ONE, schlachest den und baust Dir dann aus den Teilen Deinen alten wieder auf 😁 - nach dem PF ist vor dem PF!

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gut möglich, daß die behörden hier mitlesen.
dann hätte ich hier 2 dinge.
zum einen, werde ich der verhandlung im
frieden beiwohnen und zum anderen:

sehr geehrtes, hohes, gericht.
in der vorrausahnung, daß sie, sich mit diesem fall befassend,
auch diese zeilen durchlesen, bitte ich sie, der gerechtigkeit,
menschlichkeitsnah, genüge zu tun.
gerechtigkeit, der es nahe liegt, wogen des zornes, gleichsam
der wogen der ungerechtigkeit, zu glätten.
ich möchte meine, in sie bisher, unentteuschte gesinnung des
vertrauens, in ihr urteilsvermögen legen und auf ein
eindeutig zielnahes und pretangeres urteil hoffen.
hochachtungsvoll
2erlei

klar  - die Behörden haben ja sonst nix zu tun 😁😁😁😁😁

als ob das irgend einen normalen Beamten interessieren würde 😁

außer bei uns ,wo die Wagen in dem Zusatnd noch emotionalen Wert besitzen , wird das wohl eher in der Regel  als Schrottdiebstahl gesehen😁

und wäre der dieb nicht der absolute volltrottel  wäre das auch nie ans Tageslicht gekommen .

normal ist doch das die polizei schon die nase rümpft solche diebstähle  aufzunehemen  oder gar insgeheim unterstellt das der Anzeigende  Versicherungsbetrug machen will.  die nehemen auf und dann wird abgeheftet  Versicherung  zahlt und gut ist  . Sollte dann ener so blöd sein und mit einem geklauten Altwagen  rumfahrend kontrolliert zu werden gehen sie halt mal kucken und kramen dann die Alt fälle raus .

sorry aber das ist die Realität.

... ob die von dir als "Realität" bezeichneten Zustände bei der Strafverfolgung in Deutschland wirklich so sind, lassen wir mal dahin gestellt sein, denn das hat alles nichts mit dem hier vorliegenden Sachverhalt zu tun; vorliegend ist der Täter ist hinschtlich 5 gestohlener Autos geständig, was nicht ausschliesst, daß da noch mehr sind. Der andere wurde eindeutig beim betrügerischen Verkauf von Hehlerware erwischt.

Die Politik wird in Fragen der inneren Sicherheit und bei der Kriminalitätsbekämpfung an der sogenannten Kriminalitätsstatistik gemessen. Die Bundesländer liegen insoweit untereinander im Wettbewerb, da man es der eigenen Wählerschaft schlecht vermitteln kann, wieso man bei der Begehung einer Straftat in Bayern womöglich schneller gefasst und abgeurteilt wird, als im eigenen Bundesland. So gibt es im Wege des hirarchischen Weisungsweges ständigen Druck von der Landesregierung herab zur örtlichen Polizei und der Staatsanwaltschaft, die Aufklärungsquote zu steigern. Sowas lässt sich die Justiz nicht entgehen - bei einem so einfach gelagerten Fall werden keine Akten weggelegt sondern vorgelegt und dann abgeurteilt!

Der Diebstahl eines PKW mit einem Verkehrswert von ca. 1.200 € ist auch kein "Schrottdiebstahl" und kann auch nicht als solcher angesehen werden, da ein solcher Schrottdiebstahl im Gesetz nicht vorgesehen ist! Wohl aber gibt es den § 248a "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen", nachdem in solchen Fällen die Straftat nur auf Antrag verfolgt werden kann, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde bejaht das ausserordentliche öffentliche Interesse. Die Grenze für die Bejahung einer geringwertigen Sache liegt derzeit bei 50 € (OLG Hamm, StV 2003, S. 672)!!! Sollten die den Fall bearbeitenden Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden diese allgemein bekannte Grenze nicht beachten, so würden sie sich dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt, § 258a aussetzen.

Wie man sieht, ist es undenkbar, daß es hier etwa nicht zur Eröffnung des Verfahrens und einer Verurteilung kommt.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von websifus


Die Politik wird in Fragen der inneren Sicherheit und bei der Kriminalitätsbekämpfung an der sogenannten Kriminalitätsstatistik gemessen.
...
Druck von der Landesregierung herab zur örtlichen Polizei und der Staatsanwaltschaft, die Aufklärungsquote zu steigern. Sowas lässt sich die Justiz nicht entgehen - bei einem so einfach gelagerten Fall werden keine Akten weggelegt sondern vorgelegt und dann abgeurteilt!

An dieser Ausführung ist nur auszusetzen, dass lediglich die Exekutive und die Hälfte der Judikative den Angehörigen der Legislative weisungsgebunden sind (soviel zur Gewaltenteilung 😁).

Die Bemessung des Strafmasses ist (in Grenzen) eine freie Entscheidung des Richters und auch ein mildes Urteil ist ein abgeschlossenes Verfahren, während ein zu hohes Strafmass eine Revision provoziert (Verringerung der abgeschlossenen Fallzahlen für den Richter).

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Mein Beileid!
Der Ford Mustang,1969 hergestellt,um die 332.100 KM gelaufen und war Serienaustattung.Das Auto hatte den ganzen Schweller voller Rost und war aus Teilen anderer Mustangs wieder aufgebaut.Die Teile waren vom Schrottplatz,also nichts wertvolles,was man klauen könnte.Leider gibt es auf der Welt nicht immer gute Menschen!Wenn du dir jetzt ein anderes Auto kaufst,dann miete dir eine Garage oder kaufe dir eine Garage.Eine Alarmanlage
hilft dir auch!Eine Alarmanlage kostet ja bis 500€(mit Einbau).Hoffentlich wird mein VW Golf I nicht geklaut(Mein Golf steht ja in der Garage).
Die Garage zu knacken wird für die Diebe sehr schwer sein!

wenn ich hier noch 4 wochen weiterlese, kann
ich mein examen machen.
wenn der prozess nur halb so interessant wird,
wie das hier gelesene, kommt da kein kino mit.

Zitat:

Original geschrieben von websifus


.r Landesregierung herab zur örtlichen Polizei und der Staatsanwaltschaft, die Aufklärungsquote zu steigern. Sowas lässt sich die Justiz nicht entgehen - bei einem so einfach gelagerten Fall werden keine Akten weggelegt sondern vorgelegt und dann abgeurteilt!

Der Diebstahl eines PKW mit einem Verkehrswert von ca. 1.200 € ist auch kein "Schrottdiebstahl" und kann auch nicht als solcher angesehen werden, da ein solcher Schrottdiebstahl im Gesetz nicht vorgesehen ist! Wohl aber gibt es den § 248a "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen",

Wie man sieht, ist es undenkbar, daß es hier etwa nicht zur Eröffnung des Verfahrens und einer Verurteilung kommt.

Gruß

Alter du hast einen Vollschaden .

Es ist schon klar das das Gericht diesen Fall nicht unter den Tisch kehrt .  Lies mal genauer und auch zwischen den Zahlen .
Mir gings nur darum  das bei der " Exikutive "kein besonderes verlangen besteht eine Großfahndung zu starten um einen " geringwertigen " gegenstand zu verfolgen .
es wird auch kei erhöhter"Fahndungsdruck" aufgebaut . dazu haben die wichtigeres zu tun . und es war purer zufall das sie den in einer allgemeinen verkehrskontrolle erwischt haben . der war nur einfach zu dämlich .und das mit der hehlerei durch den Ebayverkäufer ist ja erst einmal nicht nachgewiesen oder habe ich da was verpasst .

sondern es wird in der Regel  Akte angelegt ( natürlich zur anzeige  der entsprechenden Behörden gebracht ) dann ist der fall  meißt erst mal erledigt .
in den seltesten fälle wird eine Spurensicherung gemacht . das kann ich aus eigener erfahrung  sagen . Und gut ist Versicherung wird anzeige  vorgelegt ( die versuchen natürlich wert zu mindern oder sich herauszuwinden 😁) und dann wird gezahlt .

mein beitrag bezog sich lediglich auf den lustigen Post  von 2erlei  bezogen " die behörden und der herr Richtere " ließt mit . also ob die sich fahndungsrelevante informationen aus dem gelaber in einem KFZ forum besorgen .

nicht böse sein  also entweder gehst du zum lachen in den keller oder nimmst dein Leben viel zu ernst .

ich wünsche dir den Frieden  und hoffe Weberli wird schnell entschädigt und kann sich endlich wieder ein neues Pf oder Pg Baby aufbauen .
weil eins sollte doch klar sein wenn er was wiederbekommt zieht im das die versicherung auch noch ab und er hat ein puzzle zuhause . zum glück muss er die Fragmente nicht wieder in "Besitz "nehmen

so websifus  jetz habe ich auch mal wieder Gehirngülle Verklappung betrieben um dich zu füttern

p.s bring jetzt nicht das Beispiel von entlarvten Kinderschänder ,  die mittels Profiling und aktive Forenkontrolle überführt wurden . Ist klar ,das die sich da austauschen und kontaktieren . Aber ein forum Autodiebe - talk gibt es glaube ich nicht .

Mein Wagen wurde aufgebrochen, geklaut und ohne große Beschädigungen wenige km weiter wiedergefunden. Nichts wurde geklaut. Und selbst in diesem Fall hat die Polizei ihn bei der Spurensicherung gehabt.
Also ich würde die Jungs nicht so vorschnell aburteilen, als dass die sich um garnichts kümmern würden.

man kann sich doch sicherlich auch ohne unflätige worte streiten.

Korrektur: Der Ford Mustang von meinem Kollegen,1969 hergestellt,um die 332.100 KM gelaufen,Serienausttaung wurde geklaut.Das Auto hatte den ganzen Schweller voller Rost und war aus Teilen anderer Mustangs wieder aufgebaut.Die Teile waren vom Schrottplatz,also nicht wertvolles,was man klauen könnte.Sorry,wegen den ganzen

Zitat:

Original geschrieben von Funny-Brown


Korrektur: Der Ford Mustang von meinem Kollegen,1969 hergestellt,um die 332.100 KM gelaufen,Serienausttaung wurde geklaut.Das Auto hatte den ganzen Schweller voller Rost und war aus Teilen anderer Mustangs wieder aufgebaut.Die Teile waren vom Schrottplatz,also nicht wertvolles,was man klauen könnte.Sorry,wegen den ganzen

???

Ja und was hilft uns der Text nun?

Es werden jeden Tag Autos geklaut...

Zitat:

Original geschrieben von Rippie


???
Ja und was hilft uns der Text nun?
Es werden jeden Tag Autos geklaut...

...und in China rostige Fahrräder......😁😁😁

Nun hab ich es geshnallt, der Rest stand 10km drüber 😉
Sollte man ggf. ne Zitatantwort auf seinen eigenen Beitrag machen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Rippie


Nun hab ich es geshnallt, der Rest stand 10km drüber 😉
Sollte man ggf. ne Zitatantwort auf seinen eigenen Beitrag machen 😉

Iiiih ein Opelfahrer, was macht der denn hier........???????? 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster



Zitat:

Original geschrieben von Rippie


Nun hab ich es geshnallt, der Rest stand 10km drüber 😉
Sollte man ggf. ne Zitatantwort auf seinen eigenen Beitrag machen 😉
Iiiih ein Opelfahrer, was macht der denn hier........???????? 😁 😁 😁

Sagt ausgerechnet einer, der das gleiche Auto fährt wie 500.000 Andere hier im Lande ;p

Das ist individualismus ^^

Ausserdem fahre ich auch einen Golf...

2-Gleisig fahren ist lustig, traut sich keiner das Maul aufzureissen 😛

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