Mein GTI wurde geklaut - wer macht sowas ?
Guten Morgen Forum und Golf Gemeinde.
Jetzt hat es auch mich erwischt.
Mein geliebter GTI ist einfach weg. Er stand heut früh um 5 einfach nicht mehr auf seinem Platz. Um 3 Uhr stand er noch da.
Ein "bescheiden" beleuchteter Parkplatz....
Ich weiss gar nicht wie ich es sagen soll. Da standen zig andere Autos und irgend so nen Arschloch klaut meinen Golf der ja nun absolut nicht mehr der Beste war.
Viel Rost, große Beule im Kotflügel 323.000KM runter, keine großartige Ausstattung, keine großartige Anlage drin. Nichts das irgendwie Wertvoll sein könnte.
Die Polizei hat jetzt erstmal die Fandung aufgenommen und ich werd mich auch mal nen bissle in diversen kreisen umhören.
Vielleicht entdeckt einer von euch ja rein zufällig irgendwas.
Ist ein GTI, Rovalblau , hat ne Anhängerkupplung. Rost an den Türen und am Scheibenrahmen. Nürnburgring Aufkleber am Heck.
BBS Felgen vom Golf 3, Toyo Proxes als Reifen und eine Felge hat nen starken Bordsteinrempler.
Orginalscheinwerfer mit Fadenkreuz hat er noch und joo
im Anhang ein Aktuelles Bild
MFG
Beste Antwort im Thema
Herzliches Beileid, Glückwunsch, toi toi toi - hier gehts ja besser ab als im richtigen Leben! Das entwickelt sich in meinen Augen zum thread des Jahres😁
@ weberli
Ein paar juristische Gedanken noch zu dem Fall:
Der Strafanspruch liegt in unserem Rechtssystem allein beim Staat. Im Strafprozeß wird ein Strafurteil gefällt. Im Schuldspruch kann eine Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) oder Geldstrafe festgesetzt werden.
Hiervon unberührt bleiben Deine zivilrechtlichen Ansprüche (aus dem BGB), die gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren (wegen des geringen Streitwertes) vor dem Amtsgericht festgestellt werden müssten.
Das Eigentum an dem GTI und allen seinen Teilen bleibt in jedem Fall bei Dir. Es kann halt nur eine Weile dauern, bis Dir das, was noch vorhanden ist, von der Justiz wieder herausgegeben werden kann.
Vom Eigentumsanspruch zu unterscheiden sind die Ansprüche auf Schadensersatz.
Diese ermitteln sich nicht anders als wie bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall. Die Schadenssumme dürfte einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen. Die Berechnung des Schadens erfolgt abstrakt: zugrundegelegt werden die Kosten, die entstehen würden, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt wieder in seinen fahtüchtigen Ursprungszustand vor Begehung der Straftat zurückversetzt werden sollte. Niemand kann von Dir verlangen, daß Du (obwohl Du es könntest - und wohl, so wie wir Dich kennen, auch machen wirst) Deinen Wagen selber wieder zusammenschraubst. Ebenso zu berücksichtigen sind Nutzungsausfallkosten (Mietwagen) und Kosten für die Rechtsverfolgung (Rechtsberatung, Sachverständiger, Telefonate, Anwalt, etc.)
Unkompliziert wäre das für Dich, wenn Dein Schaden von Deiner Versicherung gedeckt wird. Dann schlägt sich die Versicherung nachher mit den Tätern herum. Also abklären!
Kompliziert ist das ganze hingegen, wenn Du im Anschluß an das Strafverfahren noch selber den Schadensersatz einklagen müsstest. Schlimmstenfalls ist bei denen nichts zu holen und Du bleibst auf Deinen Prozesskosten und womöglich auf den Kosten eines gescheiterten Vollstreckungsversuchs hängen. Hast Du eine Rechtsschutzvericherung? Ist der Fall vielleicht noch von KFZ-Vericherung oder Schutzbrief abgedeckt? -> klären!
Naheliegend ist für mich folgender Weg:
Konfrontiere die Täter umgehend mit Deiner Schadenssersatzforderung, solange sie noch in U-Haft sind. Psychologisch sind die eh down. Setz sie jetzt unter Druck! Konfrontiere sie mit einer realistischen Forderung (2000-2500€) als Schadenssumme. Drohe mit täglich steigenden Mietwagenkosten sowie Anwalts- und Prozesskosten, die im Fall der Nichterfüllung Deiner Forderung weiter auf sie zukommen. Die Täter haften im übrigen höchstwahrscheinlich eh gesamtschuldnerisch (Bande), also einer für alle! Wenn sie angeben, nicht über solche Barmittel zu verfügen, so versuche ein Schuldanerkenntnis zu erwiken, das Du Dir anschliessend in einer notriellen vollstreckbaren Urkunde unterschreiben lässt.
Durch ein Schuldanerkenntnis verpflichtet sich der Schuldner, auf alle Einwendungen gegen den Grund und die Höhe der vom Gläubiger geltend gemachten Forderung zu verzichten. Um Rechtsicherheit zu erlangen, kann der Gläubiger dieses Schuldanerkenntnis in einer notariellen vollstreckbaren Urkunde festhalten lassen. Dies hat den Vorteil, dass für den Fall, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen) nicht einhält, sofort ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Vorteilhaft ist auch, dass die finanziellen Aufwendungen für ein freiwilliges notarielles Schuldanerkenntnis geringer sind als für einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren.
Womöglich haben die zwar kein Bargeld, jedoch (geerbtes) Wohnungseigentum oder Autos (Computer ,Playstation etc), in die Du dann umgehend per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kannst. Das tut denen meist eh mehr weh, als eine Bewährungstrafe. Und womöglich findet der Gerichtsvollzieher bei denen unter der Matrazze ja auch noch Geld unbekannter Herkunft, das die sich viellecht mit anderen "Nebentätigkeiten" dazuverdienen.
Laß dich in jedem Fall rechtlich beraten oder hol dir sonstwo die nötigen Informationen ein!
Gruß
PS: Von dem Geld holst Du Dir dann einen gut erhaltenen Editon ONE, schlachest den und baust Dir dann aus den Teilen Deinen alten wieder auf 😁 - nach dem PF ist vor dem PF!
266 Antworten
kinderschänder?
hab ich meine eigene meinung zu.
mit vorankündigung durch die fußgängerzone der
betreffenden stadt laufen lassen und das, was am
ende noch rausspaziert kommt, einsperren.
aber das gehört hier nicht hin.
ja, klar, möchte ich ein exempel sehen.
ja, es ist die angst, selbst betroffen zu sein.
ich will nicht, daß es mir auch passiert.
ich habe natürlich vorkehrungen getroffen.
nur 2!!! leute wissen den alarm zu deaktivieren.
schon eine person zu viel!!!
und dennoch, habe ich eine scheißangst!
sie habe den wagen ja nicht nur geklaut und
ein wenig demoliert. sie haben ihn zerlegt.
sie haben ihn weitestgehend zerstört.
die teile sind in alle himmelsrichtungen hin.
viele, ohne wissen des verbleibes.
ja, ich will ein exempel statuiert wissen!
ihnen soll unmissverständlich gezeigt werden,
daß sie etwas in dieser oder schlimmerer art,
nie wieder machen sollen und das ihre tat
ebenso schmerzlich gewesen sein kann, wie
körperliche gewalt.
andere, ihrer art, sollen es auch erkennen.
sie sind keine unbeschriebenen blätter.
warum also nachgiebigkeit oder gnade zeigen?
sie haben scheiße gemacht und sollen dafür
auch gefälligst gerade stehen.
nicht durch uns sondern durch die gewalt des
deutschen gesetzes. unnachgiebig.
aber was hat man da jetzt zu erwarten?
in deutschen gerichten wird kein recht, sondern
ein urteil gesprochen.
aber wenn dieses urteil nur halbwegs gerecht ausfällt,
erinnert sich evtl ein potenzieller eva-dieb an diesen
vorfall und überlegt es sich im letzten moment anders.
ja, diese hoffnung habe ich. ich habe angst.
aber damit stehe ich bestimmt nicht allein da.
ich gebe es nur offen zu.
weberli, du bist einer von den vernünftigen.
wie siehst du es?
geht es spurlos an dir vorbei?
hinterläßt es kein trauma?
zuckst du nicht zusammen wenn
du von einem neuen diebstahl erfährst?
Da hat er Recht, warum verbauen wir sonst Alarmanlagen? Parken möglichst an beleuchteten Orten?
Weil doch eine, wie ich finde, berechtigte Angst um das eigene Auto besteht.
Diese Tatsache läßt sich nicht Leugnen!!!!!!!!!!!
Bin ich einer der vernüftigen ?
Was iss´n das für ne Frage.
Das geht sicherlich nicht spurlos an mir vorbei weil ich den GTI echt vermisse. Emotional ist es ganz schlimm weil ich echt ne coole Zeit mit dem Auto hatte.
Am liebsten würd ich dem Typen der ihn geklaut hat den Hals rum drehen und ich hab dem schon gesagt.... "man sieht sich immer 2x im Leben"
Aber naja, hab eben ne viertel Stunde mit dem Typen telefoniert der meinen Motor via Ebay gekauft hat.
Er war natürlich schockiert und gleichzeitig recht sauer.
Leider hat er nur noch meinen Kopf und meinen Block und das auch schon in recht zerlegtem Zustand.
Meine Teile hat er weiter verkauft und irgendwie wollte er mir nicht sagen wo er die hin verkauft hat.
Das ist natürlich Mist.
Besonder meine Nockenwelle 🙁 *schnief*
Das ist doch alles scheisse.
Das war´s dann wohl mit dem neuen Zuhause für den Motor. Bzw. neue Karosse für den Motor.
Hab zwar noch meinen VR6 Motor aus dem Unfall Passi aber den würde ich niemals in nen 2er Stecken !
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wußte er nicht rechtzeitig bescheid, daß der
motor geklaut ist?
er wird schon mit der sprache rausrücken müssen.
das macht sich vor gericht immer gut.
außerdem bringt er dadurch, daß er schweigt,
auch andere in gefahr, sich der mittäterschaft
schuldig zu machen.
Ne er wusste nix. Der verkäufer hat ihm ja erzählt das er ihn verkauft weil er auf G60 umbauen will.
Ganz tolle Story...
Hab die letzten Tage immer mal nach GTI´s im Netz geschaut aber der Markt gibt ja auch nichts brauchbares her.
Bissle trost bringt mir ja der Passat 32b GT 5E.
So´n 5 Zylinder lässt einen auch bissle Grinsen wenn man ins Gas tritt ! Dazu noch der Block auf den Golf 2 Tacho..... ach man 🙁
Ich geb ihm jetzt nochmal 2-3 Tage und dann gibts die Anwaltsmeldung 🙂
Mal sehen was er dann sagt.
Naja, was solls...
Am Besten Ihr zieht hierher, einen Golf 2 interessiert hier keine Sau except me, fahre seit 5 Jahren hier rum und nichts ist passiert, toi, toi, toi !
Die Leute hier haben zuviel Geld dank Vollbeschäftigung (ausser mir).
Falls meiner geklaut wird braucht der Dieb das Gericht nicht fürchten, soweit kommt er nicht mehr 😁
An *das-weberli*
Schreib eine Telefonnotiz und bring die der Polizei. Die macht dem Kerl schon Dampf. Er muss dir den Schaden ersetzen und die Teile auf seine Kosten dir schicken. An gestohlenem Gut kann man in Deutschland kein Eigentum erwerben.
Zur Hälfte richtig!
Das Eigentum bleibt in jedem Fall bei dir!
Drüber hinaus hast du einen Auskunftanspruch hinsichtlich der Adresse und Namen der Käufer. Im Zweifel müssen diese dir deine Teile wieder zurückgeben.
Hingegen ist die Polizei in diesem Fall der falsche Ansprechpartner. Die gutgläubige Besitzerlangung von Hehlerware stellt keinen Straftatbestand dar. Zur Durchsetzung von Eigentumsansprüchen ist die Zivilgerichtsbarkeit zuständig, in diesem Fall das Amtsgericht am Wohnort des Besitzers. Also sprich mit deinem Anwalt. Meist hilft da schon ein entsprechend abgefasstes Schreiben, um dem Käufer Beine zu machen.
Verkauft er allerdings nach Kenntniserlangung von dem Sacherhalt weiter Teile, so macht er sich selbst der Hehlerei schuldig! Dann allerdings wäre das in der Tat (auch noch/wieder) ein Fall für die Polizei!
... und am Ende kriegen wir die Galere nach Australien doch noch voll😁
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von websifus
... und am Ende kriegen wir die Galere nach Australien doch noch voll😁Gruß
...aber die müssen doch schnell Rudern damit das Weberli hinten sein Wasserski fahren kann....😁
Zitat:
Original geschrieben von slavenmaster
@ websifusZitat:
Original geschrieben von slavenmaster
Wir können ja versuchen das Baseballspiel zu lernen und wenn da durch Zufall so ein Schläger das falsche Ziel trifft.....😁😁😁...mein Anwalt liest hier auch mit und der Lacht sich gerade ein wenig krum. Er fragt sich wie du aus meinem Posting´s solche Sachen liest um folgende Merkmale zu sehen:
§ 223 Körperverletzung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 241 Bedrohung
§ 125 Landfriedensbruch
§ 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs ? „Würstchen", Baseballschläger = Waffe!!!
§ 129 Bildung einer kriminellen Vereinigung (...von Golf 2-Fahrern)Welches Ziel habe ich denn gemeint? Hier zählt nicht deine Interpretitation sondern nur beweisbare Tatsachen. Also Beweise mir mal welches Ziel ich meine. Besonders trift hier nicht § 129 zu, da zur Bildung einer Kriminellen Vereinigung auch der Vorsatz und die Begehung von Strafttaten gehört. Auch §241 kommt ja nur in Betracht wenn ich denjenigen selbst Bedrohe und nicht durch hier nicht ernst zu nehmende Artikel. Auch kann ich hier keinen Beitrag finden der Ernsthaft zu solchen Straftatbeständen aufruft. Wenn du der Anwalt von dem Dieb wärst und würdest mir jetzt mit so was kommen, die Anwaltssoizität die für mein Unternehmen tätig ist würde deine Argumentation, gelinde gesagt, in der Luft zerreißen.
Also nehmt doch hier nicht alles so Bierernst was hier geschrieben wird. Ich glaube nicht das auch nur einer im Ernstfall irgendwas von dem hier Wahrmachen würde.
Lieber "slavenmaster",
selbstverständlich kann mein aus Deinem fraglichen Posting Dir nicht einen solchen Tatvorwurf stricken. Meine Ausführungen sind auch nicht gezielt und ausschließlich auf Deinen Beitrag gemünzt, sondern beziehen sich auf die Vielzahl der in diesem thread gemachten ähnlichlautenden statements. Es ging mir nur darum, einer verhängnisvollen Entwicklung entgegenzuwirken. Bitte fühl dich nicht persönlich angegriffen, auch möchte ich niemanden "schwarzen Humor" verbieten.
Letzlich geht es nur darum, daß sich niemals die Frage nach "beweisbaren Tatsachen" stellt. Eine Straftat bleibt eine Straftat, unabhängig ob sie beweisbar ist oder nicht! Wenn jedoch aufgefordert wird, sich zu treffen, um gemeinsam zur Verhandlung zu fahren, so kann durchaus eine verhängnisvolle Dynamik losgetreten werden. Wenn man sich also trifft, so sollte dies von vornherein in einem gesetzestreuen Sinne geschehen und das ohne jeden Vorbehalt hinsichtlich des gerichtlichen Urteils. Der Strafanspruch sowie das Gewaltmonopol liegt ausschliesslich beim Staat. Die Urteile der Gerichte sind zu repektieren, ob sie einem gefallen oder nicht.
... und sollte der Dieb zufällig an irgendeiner Körperstelle von irgendeinem Forumsmitglied zufällig mit einem Baseballschläger getroffen werden, so würde ein Richter im übrigen nach dem lesen dieses threads keinerlei Probleme mit der Bejahung des Vorsatzes haben - das mit dem Training nimmt der dann niemandem mehr ab - dies gilt auch hinsichtlich einer Aufforderung zur Begehung von Straftaten - Humor hin oder her - jeder weiß hier, was gemeint war. Zur Bejahung eines Vorsatzes bedarf es keines exakt vorformulierten, schriftlich fixierten Tatplanes. Das gilt auch für die anderen Tatbestände.
Im übrigen bin ich der Meinung, daß man wegen der überragenden Bedeutung dieses Verfahrens für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens hier im Forum die Täter nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens zusammen mit einer Übersetzung der Ermittlungsakten ins Arabische zu einem Paket zusammenschnüren sollte, um sie dann in den Sudan nach Khartum zu verschiffen, wo sie dann im Wege der Rechtshilfe (juristisches outsourcing) von der lokalen Justiz ihrer gerechten Strafe zugeführt werden! ( ... nur mal so als positives Beispiel für ein gleichermaßen blutrünstiges wie nach deutschem Recht unkritisches Posting zu dem thema😁 )
Stay cool!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von websifus
Stay cool!Zitat:
Im übrigen bin ich der Meinung, daß man wegen der überragenden Bedeutung dieses Verfahrens für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens hier im Forum die Täter nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens zusammen mit einer Übersetzung der Ermittlungsakten ins Arabische zu einem Paket zusammenschnüren sollte, um sie dann in den Sudan nach Khartum zu verschiffen, wo sie dann im Wege der Rechtshilfe (juristisches outsourcing) von der lokalen Justiz ihrer gerechten Strafe zugeführt werden! ( ... nur mal so als positives Beispiel für ein gleichermaßen blutrünstiges wie nach deutschem Recht unkritisches Posting zu dem thema😁 )
Gruß
...eine nicht zu verachtende Alternative. Wäre nur die Frage welche Kosten dann an die zuständigen Stellen im Sudan zu Überweisen sind.
Sowas finanziert sich eigentlich von selbst:
Dekadente ungläubige Europäer "richten" die dort immer gerne. Nach dort vorherschender Lesart der Scharia beansprucht das Gesetz Allahs weltweite Geltung. Ob dieses Gesetz irgendwann zu den Dieben oder die Diebe zum Gesetz gebracht werden, ist nur eine dialektische Unterscheidung, der ausserhalb des griechisch-römischen Kulturkreises, zumal in einem bis heute in einem voraufklärerischen Zustand verharrenden Land wie dem Sudan, keinerlei praktische Bedeutung beigemessen wird. Sie würden eh stets nur Gottes Willen "vollstrecken". Die Gerichtskosten sind dort weitaus geringer als hier. Steine liegen dort überall rum und bringt die Meute selbst mit. Das Abwaschen der Klinge ist auch praktisch umsonst. Den Rest erledigen Hunde, Ratten und Kakalaken. Das Kosteneinsparungspotential für den Deutschen Staat ist gewaltig - Verfahrenskosten sowie Kosten des Strafvollzugs, ja sogar die Rentenansprüche (sofern vorhanden) würden höchstwahrscheinlich entfallen.
Weiterhin kann man Kosten dadurch sparen, daß man das Paket schön eng schnürt und nicht etwa per Luftfracht, sondern auf dem Seewege verschickt. Für die Bordverpflegung haben die Täter selber aufzukommen, wenn sie die überhaupt für nötig erachten - insofern lässt man ihnen freie Wahl, man kann an diesem Punkt durchaus Toleranz beweisen, schließlich will man sie ja nicht zu eigentlich unnötigen Ausgaben zwingen.
Im übrigen kann man ja auch für ein solches Unternehmen hier im Forum sammeln. Die von mir zuvor wegen ihrer etwas "uneleganten" Formulierung bemängelten Postings ermutigen mich wegen ihrer schieren Vielzahl und der in ihnen vorgetragenen Entschlossenheit zu der Annahme, daß dabei schon ein (für sudanesische Verhältnisse😁) beträchtliches Sümmchen zusammenkommen müsste.
Salam aleikum 😎