Mein GTI wurde geklaut - wer macht sowas ?

VW Golf 1 (17, 155)

Guten Morgen Forum und Golf Gemeinde.

Jetzt hat es auch mich erwischt.
Mein geliebter GTI ist einfach weg. Er stand heut früh um 5 einfach nicht mehr auf seinem Platz. Um 3 Uhr stand er noch da.
Ein "bescheiden" beleuchteter Parkplatz....

Ich weiss gar nicht wie ich es sagen soll. Da standen zig andere Autos und irgend so nen Arschloch klaut meinen Golf der ja nun absolut nicht mehr der Beste war.
Viel Rost, große Beule im Kotflügel 323.000KM runter, keine großartige Ausstattung, keine großartige Anlage drin. Nichts das irgendwie Wertvoll sein könnte.

Die Polizei hat jetzt erstmal die Fandung aufgenommen und ich werd mich auch mal nen bissle in diversen kreisen umhören.

Vielleicht entdeckt einer von euch ja rein zufällig irgendwas.
Ist ein GTI, Rovalblau , hat ne Anhängerkupplung. Rost an den Türen und am Scheibenrahmen. Nürnburgring Aufkleber am Heck.
BBS Felgen vom Golf 3, Toyo Proxes als Reifen und eine Felge hat nen starken Bordsteinrempler.
Orginalscheinwerfer mit Fadenkreuz hat er noch und joo
im Anhang ein Aktuelles Bild

MFG

Beste Antwort im Thema

Herzliches Beileid, Glückwunsch, toi toi toi - hier gehts ja besser ab als im richtigen Leben! Das entwickelt sich in meinen Augen zum thread des Jahres😁

@ weberli
Ein paar juristische Gedanken noch zu dem Fall:

Der Strafanspruch liegt in unserem Rechtssystem allein beim Staat. Im Strafprozeß wird ein Strafurteil gefällt. Im Schuldspruch kann eine Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) oder Geldstrafe festgesetzt werden.

Hiervon unberührt bleiben Deine zivilrechtlichen Ansprüche (aus dem BGB), die gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren (wegen des geringen Streitwertes) vor dem Amtsgericht festgestellt werden müssten.

Das Eigentum an dem GTI und allen seinen Teilen bleibt in jedem Fall bei Dir. Es kann halt nur eine Weile dauern, bis Dir das, was noch vorhanden ist, von der Justiz wieder herausgegeben werden kann.

Vom Eigentumsanspruch zu unterscheiden sind die Ansprüche auf Schadensersatz.
Diese ermitteln sich nicht anders als wie bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall. Die Schadenssumme dürfte einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen. Die Berechnung des Schadens erfolgt abstrakt: zugrundegelegt werden die Kosten, die entstehen würden, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt wieder in seinen fahtüchtigen Ursprungszustand vor Begehung der Straftat zurückversetzt werden sollte. Niemand kann von Dir verlangen, daß Du (obwohl Du es könntest - und wohl, so wie wir Dich kennen, auch machen wirst) Deinen Wagen selber wieder zusammenschraubst. Ebenso zu berücksichtigen sind Nutzungsausfallkosten (Mietwagen) und Kosten für die Rechtsverfolgung (Rechtsberatung, Sachverständiger, Telefonate, Anwalt, etc.)

Unkompliziert wäre das für Dich, wenn Dein Schaden von Deiner Versicherung gedeckt wird. Dann schlägt sich die Versicherung nachher mit den Tätern herum. Also abklären!

Kompliziert ist das ganze hingegen, wenn Du im Anschluß an das Strafverfahren noch selber den Schadensersatz einklagen müsstest. Schlimmstenfalls ist bei denen nichts zu holen und Du bleibst auf Deinen Prozesskosten und womöglich auf den Kosten eines gescheiterten Vollstreckungsversuchs hängen. Hast Du eine Rechtsschutzvericherung? Ist der Fall vielleicht noch von KFZ-Vericherung oder Schutzbrief abgedeckt? -> klären!

Naheliegend ist für mich folgender Weg:
Konfrontiere die Täter umgehend mit Deiner Schadenssersatzforderung, solange sie noch in U-Haft sind. Psychologisch sind die eh down. Setz sie jetzt unter Druck! Konfrontiere sie mit einer realistischen Forderung (2000-2500€) als Schadenssumme. Drohe mit täglich steigenden Mietwagenkosten sowie Anwalts- und Prozesskosten, die im Fall der Nichterfüllung Deiner Forderung weiter auf sie zukommen. Die Täter haften im übrigen höchstwahrscheinlich eh gesamtschuldnerisch (Bande), also einer für alle! Wenn sie angeben, nicht über solche Barmittel zu verfügen, so versuche ein Schuldanerkenntnis zu erwiken, das Du Dir anschliessend in einer notriellen vollstreckbaren Urkunde unterschreiben lässt.

Durch ein Schuldanerkenntnis verpflichtet sich der Schuldner, auf alle Einwendungen gegen den Grund und die Höhe der vom Gläubiger geltend gemachten Forderung zu verzichten. Um Rechtsicherheit zu erlangen, kann der Gläubiger dieses Schuldanerkenntnis in einer notariellen vollstreckbaren Urkunde festhalten lassen. Dies hat den Vorteil, dass für den Fall, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen) nicht einhält, sofort ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Vorteilhaft ist auch, dass die finanziellen Aufwendungen für ein freiwilliges notarielles Schuldanerkenntnis geringer sind als für einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren.

Womöglich haben die zwar kein Bargeld, jedoch (geerbtes) Wohnungseigentum oder Autos (Computer ,Playstation etc), in die Du dann umgehend per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kannst. Das tut denen meist eh mehr weh, als eine Bewährungstrafe. Und womöglich findet der Gerichtsvollzieher bei denen unter der Matrazze ja auch noch Geld unbekannter Herkunft, das die sich viellecht mit anderen "Nebentätigkeiten" dazuverdienen.

Laß dich in jedem Fall rechtlich beraten oder hol dir sonstwo die nötigen Informationen ein!

Gruß

PS: Von dem Geld holst Du Dir dann einen gut erhaltenen Editon ONE, schlachest den und baust Dir dann aus den Teilen Deinen alten wieder auf 😁 - nach dem PF ist vor dem PF!

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das ist der falsche weg. 

nicht gut! machst dich selbst strafbar! und hilft auch nicht!

Ein paar Klarstellungen zum Thema:

1.)Die zu erwartende Strafe
hängt zunächst ab von den verwirklichten Straftatbeständen. Hier kommen in Betracht.
§§ 242 , 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB Diebstahl in einem besonders schweren Fall
§ 244 Bandendiebstahl
§ 263 Betrug
§ 259 Hehlerei
§ 260 Gewerbsmässige Hehlerei, Bandenhehlerei
§ 260a Gewerbsmässige Bandenhehlerei
§ 263 Betrug
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen

Insbesondere für die Bejahung einer Bande ist das Vorhandensein eines dritten Mittäters erforderlich. Hier kann man nur das Ergebnis der laufenden Ermittlungen abwarten.

§§ 242 , 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB wird man auch so bejahen können. Der Diebstahl von mindestens 5 PKW und deren Zerlegung und Verkauf der Einzelteile ist in jedem Fall gewerbsmässig. Für ein planmässiges und zielgerichtetes Zusammenwirken des unmittelbaren Täters und des Internetverkäufers spricht auch, daß letzterer offenbar Werkzeug über das Internet bestellt hat, was dabei behilflich ist (Benzinabsaugpumpe). Auch spricht der Erwerb der frei programmierbaren Schlüssel für die Absicht, diese Tätigkeit in grösserem Umfang auch in der Zukunft fortzusetzen.

Durch den Verkauf der Einzelteile wird auch der Tatbestand der Hehlerei verwiklicht. Eine Verurteilung wegen gewerbsmässiger Hehlerei ist zu erwarten.

Für die Bejahung des Betrugs ist entscheidend, welchen Tachostand Weberlis GTI auswies. Der Motor hatte mehr als 300.000 km gelaufen; angeboten und verkauft wurde er mit 150.000. Waren auf Weberlis Tacho mehr als 150.000 km, so hängt die Verurteilung wiederum davon ab, wie die beiden Täter miteinander zusammengearbeitet hatten.
Hatte Täter A den Motor an B mit der Information übergeben, daß er nur 150.000 km gelaufen war, so könnte sich B darauf berufen; dann käme jedoch eine Verurteilung As wegen Betrug in mittelbarer Täterschaft in Frage.
Kannte B die wahre Laufleistung, so hat er einen Betrug begangen.
Waren sich beide darüber einig, daß der Motor mit einer falschen km-Angabe verkauft werden sollte, so haben sie mittäterschaftlich gehandelt und werden beide wegen Betrugs verkauft.
Hatte B die falsche Angabe ohne das Wissen As gemacht, so wird B wegen Betrugs verurteilt und A insoweit freigesprochen.
Schwierig wird es, wenn sich A darauf beruft, keine Angabe zum km-Stand gemacht zu haben und B angibt, der Angabe As geglaubt zu haben, der Motor habe nur 150.000 km gehabt. Hier ist nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) sogar ein Freispruch für beide hinsichtlich des Betrugvorwurfs möglich. In diese Richtung würden auch die Verteidiger vorgehen. Die Angeklagten müssten sich also gegenseitig belasten um sich selbst zu entlasten, so daß man nicht feststellen kann, wer von beiden nun recht hat. Selbstverständlich gibt es noch andere Zurechnungsmethoden; das Gericht muß einer solchen Argumentation nicht folgen und wird meines Erachtens eine arbeitsteilige Mittäterschaft bejahen, die von einem Globalvorsatz gedeckt wird, nachdem der eine Täter all die Tatbestandteile billigt, die den gemeinsamen Profit maximieren.

Der Strafrahmen im Falle der §§ 243, 243 beläuft sich auf 3 Monate bis zu 10 Jahren!
Beim § 263 sind es bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Sollte noch ein drittes „Bandenmitglied“ auftauchen, so kommt auch noch eine Bestrafung wegen § 263a Gewerbsmässige Bandenhehlerei in Betracht; dann ist die Mindeststrafe 1 Jahr und die Straftat kein Vergehen mehr sondern ein Verbrechen!
Meine Lebenserfahrung sagt mir, daß die Polizei bei solchen Leuten meist auch noch andere Dinge (Drogen) finden. Auch wird die Festplatte und der ebay-account noch viele schöne Überraschungen aufweisen. Ganz böse wird’s, wenn man bei denen noch Stücke von Brückengeländern oder Laternenpfählen findet oder zumindest entsprechende mobil einsetzbare Werkzeuge. Auch ist die Rolle des Schrottplatzbesitzers noch ungeklärt – wo ist nun eigentlich die Karosserie?
Prognose: Die gehen in den Bau! (Bei einschlägigen Vorstrafen sowieso!)

2.)Das Verfahren
Vorweg: In Deutschland wird keine Strafe von einem Staatsanwalt bestimmt oder ausgesprochen!!!! Das kann nur der Strafrichter! Bei uns herrscht Gewaltenteilung. Die Staatsanwaltschaft gehört wie die Polizei der Exekutive an und ist in letzter Konsequenz weisungsgebunden, die Jurisdikative (rechstsprechende Gewalt) ist hingegen UNABHÄNGIG!!!! Die Aufhebung oder Verwischung dieser Abgrenzung ist im Übrigen ein Kennzeichen totalitärer Regime!
Wohl gibt es bei einfachen Sachverhalten und einem geringen zu erwartenden Strafmaß, sofern die Verteidiger dem zustimmen, das sogenannte Strafbefehlverfahren. Das kommt hier jedoch kaum in Betracht.

3.)Selbstjustiz
Wieso glauben alle immer es selber besser zu wissen, als die Polizei und die Juristen, die diese schwierige Materie in vielen Jahren haben studieren müssen und auch erst nach zwei knochenzermürbenden Examen und mehreren Jahren als Beisitzer dann als Strafrichter am Amtsgericht auf die Menscheit losgelassen werden?
Wieso sind alle gegen Geroge Bush, die Amis, und den Krieg in Afganistan, um sich dann wegen sowas gleich in Lynch-Phantasien zu ergehen und sich gar zu einem Sonntagsnachmittagssteinigungshappening zu verabreden? Den Hobbytaliban hier mag hoffentlich wiederum ein Verweis auf das das deutsche StGB die Augen öffnen; die von euch erphantasierten Aktionen erfüllen bei ihrer Ausführung folgende Straftatbestände (Qualifikationen bleiben zunächst ausser Betracht):
§ 223 Körperverletzung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 241 Bedrohung
§ 125 Landfriedensbruch
§ 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs ? „Würstchen", Baseballschläger = Waffe!!!
§ 129 Bildung einer kriminellen Vereinigung (...von Golf 2-Fahrern😁)

Im Übrigen erfüllen einige der hier eingstellten Postings bereits den Tatbestand des
§ 130a Anleitung zu Straftaten (wieder sind es die „Würstchen“)

Also haltet euch bitte mit solchen Gewaltphantasien zurück, ansonsten müsste der Mod wohl diesen thread schliessen – was ich nicht hoffe, da es auch mich interessiert, wie es mit Weberlis GTI weitergeht.

Gruß

weberli, wir haben hier einen anwalt für dich.
moment, websi, hast du eine zulassung?

das liest sich so interessant, ich muß einfach mit dabei sein.
wenn der richter das so abarbeitet, wie du es hier schreibst,
dann ist der gerechtigkeit genüge getan. sage ich.

ja, selbstjustitz ist so ein thema für sich.
klar, ist es der falsche weg. unbestritten.
aber solche fantasien zu haben, liegt in unserer
natur fest verbunden. es darf so sicher nicht
sein und passieren.

wenn weberli seine sachen wieder komplettieren kann 
und die jungs in den bau gehen, ist mir das ein innerlicher
reichsparteitag.  

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...verstehen hier manche die Smilis nicht mehr???? Oder wollen diese nicht verstehen, damit sie eine schönen Grund haben, mal wieder ihre schlechte Laune loszuwerden???? 
Ach Weberli,
bei meinem Stammschrotter steht eine nicht so schlechte GT Karosse, vieleicht wäre das was für dich.

mal schauen. Mein Motor brauch doch nen neues Zuhause 🙂

Meine GTI Karosse war eh fix und fertig, überall Rost und so.
Mal sehen was ich so finde.
Sollte auch ne scöne Farbe haben 🙂
Oak Grün, Royalblau, Dark Burghundy 🙂.... oder dieses coole Weinrot

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster


Wir können ja versuchen das Baseballspiel zu lernen und wenn da durch Zufall so ein Schläger das falsche Ziel trifft.....😁😁😁 

@ websifus

...mein Anwalt liest hier auch mit und der Lacht sich gerade ein wenig krum. Er fragt sich wie du aus meinem Posting´s solche Sachen liest um folgende Merkmale zu sehen:
§ 223 Körperverletzung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 241 Bedrohung
§ 125 Landfriedensbruch
§ 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs ? „Würstchen", Baseballschläger = Waffe!!!
§ 129 Bildung einer kriminellen Vereinigung (...von Golf 2-Fahrern)

Welches Ziel habe ich denn gemeint? Hier zählt nicht deine Interpretitation sondern nur beweisbare Tatsachen. Also Beweise mir mal welches Ziel ich meine. Besonders trift hier nicht § 129 zu, da zur Bildung einer Kriminellen Vereinigung auch der Vorsatz und die Begehung von Strafttaten gehört. Auch§241 kommt ja nur in Betracht wenn ich denjenigen selbst Bedrohe und nicht durch hier nicht ernst zu nehmende Artikel. Auch kann ich hier keinen Beitrag finden der Ernsthaft zu solchen Straftatbeständen aufruft. Wenn du der Anwalt von dem Dieb wärst und würdest mir jetzt mit so was kommen, die Anwaltssoizität die für mein Unternehmen tätig ist würde deine Argumentation, gelinde gesagt, in der Luft zerreißen.
Also nehmt doch hier nicht alles so Bierernst was hier geschrieben wird. Ich glaube nicht das auch nur einer im Ernstfall irgendwas von dem hier Wahrmachen würde.

Hey, nicht in meinem Thread rum streiten !
Klärt das über PN oder so !

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster


Wir können ja versuchen das Baseballspiel zu lernen und wenn da durch Zufall so ein Schläger das falsche Ziel trifft.....😁😁😁 

...verstehen hier manche die Smilis nicht mehr???? Oder wollen diese nicht verstehen, damit sie eine schönen Grund haben, mal wieder ihre schlechte Laune loszuwerden????

C L 😁 C K W 😁 R K 😁 R A N G E

... nur um folgenschweren und tragischen Missverständnissen vorzubeugen😉

Gruß und allseits gute Laune (hab ich auch 🙂 )

welcher teileverbleib ist denn noch nicht geklärt?

Würde sagen Weberli sucht noch seine oder auch ne "neue" Karosserie in ner ansprechenden Farbe!!!

Ehrlich gesagt, bin ich etwas überrascht...

Hier wurde ein alter Golf 2 gestohlen, was ohne Zweifel bitter für den (ehemeligen) Besitzer ist. Aber das hier so getan wird, als wäre das das Verbrechen des Jahrhunderts, finde ich doch in der Tat übertrieben. Hier wird von Selbstjustiz und Gerechtigkeit gesprochen, ist das etwa die eigene Angst, das einem das selbst passieren könnte? Wird mit der Verurteilung dieses Täters ein Exempel der hier schreibenden Golffahrer statuiert? Auf das sowas nie wieder geschehe, die abschreckende Wirkung der Golfrächer wird es schon richten?

Ich komme da nicht ganz mit. Wo sind die ganzen Threads in der die User dieses Forums Kinderschänder oder jugendliche Schläger anprangern und rächen wollen?

Versteht mich nicht falsch, weberli und ich sind nicht immer gleicher Meinung, aber einer der wenigen die sich hier (meiner Meinung nach) sachlich am Thema orientieren ist er. Viele andere sollten mal um sich sehen, ob es nicht andere Sorgen gibt, um die man sich zuerst kümmern sollte.

Zitat:

Original geschrieben von websifus


....
Waren sich beide darüber einig, daß der Motor mit einer falschen km-Angabe verkauft werden sollte, so haben sie mittäterschaftlich gehandelt und werden beide wegen Betrugs verkauft.
....

😰 Ich wusste doch, dass noch Sklavenschiffe nach Australien fahren....

@ Edition77

Nun lass mal die Kirche im Dorf. Selbstjustiz ist selbstverständlich nicht zu dulden. Aber wir "spinnerten" G2-Fahrer werden wohl das Recht auf Solidarität und Ausdruck der eigenen Emotionen bezüglich des Gedankens, dass unserem Flitzer ein solches Schicksal ereilt, haben. Dein Gedanke an Verfolgung und Verurteilung von Päderasten und ähnlichem Gesocks ist unbestreitbar richtig - hat hier jedoch nichts zu suchen und ist nicht Gegenstand dieses Threads. Ansonsten müssten wir auch über Walfang, Verklappen von Giftmüll, Atomkraft, nukleare Rüstung, Stammeskriege im Sudan, Favellas in Rio, Kartelle in Kolumbien etc. diskutieren und sinnieren. Tun wir aber nicht! Weil es hier um einen von uns und seinen geklauten Gti geht. Niemand wird ernsthaft mit einer gefrorenen Deutschländer nach dem Täter werfen. Aber nichts desto trotz gehört der Lump (im übertragenen Sinne!) an die Kirchentür genagelt! Das muss gesagt werden dürfen.

Edit hat auch was zu sagen: Du wirst hier sicher Niemanden finden, der einen Kinderschänder rächen wird!

" Wer das Leben zu ernst nimmt,
     braucht eine Menge Humor,
         um es zu überstehen"
Charlie Chaplin

nur woher nehmen ( den Humor), wenn nicht stehlen .... 😁
(viele Menschen haben den verloren)

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