mein Fahrzeug vom Audi-Händler hatte keine Betriebserlaubnis
In meinem letzten Thread hat sich das, was ich jetzt schreibe herauskristallisiert und möchte es hier nochmal konkret niederschreiben und gerne eure Meinung wissen.
Ich habe mir letztens Distanzscheiben montieren lassen und dabei ist festgestellt worden, das meine Felgen nirgends eingetragen sind. Ich habe meinen Audi vor 11 Monaten bei einem großen Audi-Händler gekauft. Er hatte beim Kauf bereits eine ABT-Verspoilerung, ABT-Auspuff und ABT-Felgen.
Für die Verspoilerungen liegen ABE´s bei, für den Auspuff brauche ich laut TÜV-Prüfer gar nichts wegen der E-Nummer, (auch das muß man erstmal wissen, für die einen Teile brauch man ne ABE, für andere reicht ne E-Nummer 😕 ) für die Felgen war aber nur ein Teile-Gutachten dabei und die Reifen-Felgen-Kombi steht weder in der Papieren, noch in der COC.
Ich will mir hier auch ne gewissen Teilschuld einräumen, weil ich die Unterlagen nicht genauer kontrolliert habe. Ich war wohl zu sehr davon überzeugt, das mit einem Auto vom Audi-Händler mit 2 Jahren Garantie einfach alles in Ordnung sein muß.
Jetzt habe ich selbstverständlich gleich im Autohaus angerufen, aber der Verkaufsleiter der in meinem speziellen Falle als "unbedingt einzigste" Ansprechperson in Frage kommt, hat Urlaub und ist ab Montag wieder da. Nun gut.
Fakt ist, das mir ein Auto verkauft wurde, das keine Betriebserlaubnis hat. Wäre es zu einem Unfall mit Gutachten gekommen, dann will ich mir nicht vorstellen, wenn dann festgestellt worden wäre, das das Fahrzeug nicht verkehrsfähig war.
Ich würde jetzt gerne von euch wissen, wie Ihr vorgehen würdet. Was kann oder soll man den in dem Fall für Forderungen stellen bzw welche Schritte einleiten ? Das ich die 89 Euro für die Eintragung wiederhaben will is sowieso klar, aber dabei kann ich es nicht belassen.Ehrlich gesagt bin ich stinksauer und hätte nicht wenig Lust meinen Anwalt einzuschalten. Problem ist nur das ich noch über ein Jahr Garantie dort habe....lehne ich mich jetzt zu weit aus dem Fenster, dann wird vielleicht ein kommender Kulanzantrag abgelehnt.
Ausserdem ist mir aufgefallen, das in meinem Serviceheft die erste Inspektion bei 24000km gemacht wurde und die nächste erst wieder bei 71000km. Auch darüber wird am Montag zu reden sein.
Das Fahrzeug war vor mir im übrigen die ganze Zeit im Besitz des Autohauses, (so ne Art Vorführwagen, wegen dem ABT-Kram) Es wurde dann nur noch ein jemanden verleast.
Bin mal gespannt auf eure Beurteilungen und Einschätzungen.
Beste Antwort im Thema
...Ruhig bleiben...klar ist die Sache ärgerlich und sollte auch nicht passieren...die 89€,zurückzuverlangen ist Reell...ansonsten aber,würde ich von großen Forderungen absehen...der🙂,wird sagen "er hätte von nichts gewusst"...was auch durchaus glaubhaft sein kann,die Autos werden kurz aufbereitet und dann wieder weiter verkauft...eine höffliche Anfrage,was als "Wiedergutmachung" drinnen ist,denke ich wäre vernünftiger....wie Du selbst bereits erwähnt hast,kann ein "gesundes Geschäftsverhältnis" unter Umständen sehr von Vorteil sein...
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Natürlich ist es unfein, ein fehlerhaft gewartetes Fahrzeug von einem Händler zu bekommen. Aber wurde die lückenlose Service-Historie vertraglich zugesichert? Und wieso soll die TT einen ATF-Wechsel alle 60.000km bekommen? Steht das im Service-Heft?
Bei BMW gibt es
Premium Selection- Audi dürfte so etwas ähnliches haben, fragt mich nicht nach dem Namen..wenn das garantiert wird, dann muss man die Parameter auch einhalten...ansonsten ist es "Betrug"
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Rocca79
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Seit wann muss man bei der TT eigentlich alle 60.000km einen Getriebeölwechsel machen? Das war doch nur bei der MT?!
laut diesen Thread ist der Wechsel vorgeschrieben Getriebölwechsel Expertenrat
Wenn Du den verlinkten Thread richtig liest steht da
alle 80 tkmim ersten Post/
Eröffnungs
Post
Das Du hier von 60 tkm die ganze Zeit redest @TE wundert mich auch.....
Vorgeschrieben für das TT Getriebe ist nichts von Audi aber ZF spricht von einem 120 tkm Interval
Das "mik222" dort von einem 2,7 Tdi mit MT spricht ist Dir wohl entgangen ?? (Antwort aus EP)
Deine ganze Vorgehensweise ist (für mich) auch eher falsch.
Solche Sachen regelt man per schriftlicher Post un nicht per eMail.
A) Hast Du bei entsprechenden Terminen was in der Hand mit Datum UND UNTERSCHRIFT
b) Wäre die Sache spätestens beim 3ten Briefwechsel als Kopie an Audi gegangen.
In Ingolstat gbt es sowas wie eine "Händlerbewertung"....die hätten denen schon auf den Zahn gefühlt wenn das alles so komisch läuft wie von Dir beschrieben.
ICH würde nun noch folgendes probieren:
Sammel Deine Schriftwechsel (Mail`s) und trage sie der Audi Hotline vor mit der bitte um Einsichtnahme und Auskunft über Deine und des Händlers Rechte und Pflichten.
Sei freundlich und bestimmend und Du wirst sicher aus IN eine Antwort bekommen.
Allerdings solltest Du dort nicht auch alle paar Tage anrufen weil Dir was neues eingefallen ist 😉
mfg Senti
Zitat:
Original geschrieben von Rocca79
In meinem letzten Thread hat sich das, was ich jetzt schreibe herauskristallisiert und möchte es hier nochmal konkret niederschreiben und gerne eure Meinung wissen.Ich habe mir letztens Distanzscheiben montieren lassen und dabei ist festgestellt worden, das meine Felgen nirgends eingetragen sind. Ich habe meinen Audi vor 11 Monaten bei einem großen Audi-Händler gekauft. Er hatte beim Kauf bereits eine ABT-Verspoilerung, ABT-Auspuff und ABT-Felgen.
Für die Verspoilerungen liegen ABE´s bei, für den Auspuff brauche ich laut TÜV-Prüfer gar nichts wegen der E-Nummer, (auch das muß man erstmal wissen, für die einen Teile brauch man ne ABE, für andere reicht ne E-Nummer 😕 ) für die Felgen war aber nur ein Teile-Gutachten dabei und die Reifen-Felgen-Kombi steht weder in der Papieren, noch in der COC.
Ich will mir hier auch ne gewissen Teilschuld einräumen, weil ich die Unterlagen nicht genauer kontrolliert habe. Ich war wohl zu sehr davon überzeugt, das mit einem Auto vom Audi-Händler mit 2 Jahren Garantie einfach alles in Ordnung sein muß.
Jetzt habe ich selbstverständlich gleich im Autohaus angerufen, aber der Verkaufsleiter der in meinem speziellen Falle als "unbedingt einzigste" Ansprechperson in Frage kommt, hat Urlaub und ist ab Montag wieder da. Nun gut.
Fakt ist, das mir ein Auto verkauft wurde, das keine Betriebserlaubnis hat. Wäre es zu einem Unfall mit Gutachten gekommen, dann will ich mir nicht vorstellen, wenn dann festgestellt worden wäre, das das Fahrzeug nicht verkehrsfähig war.
Ich würde jetzt gerne von euch wissen, wie Ihr vorgehen würdet. Was kann oder soll man den in dem Fall für Forderungen stellen bzw welche Schritte einleiten ? Das ich die 89 Euro für die Eintragung wiederhaben will is sowieso klar, aber dabei kann ich es nicht belassen.Ehrlich gesagt bin ich stinksauer und hätte nicht wenig Lust meinen Anwalt einzuschalten. Problem ist nur das ich noch über ein Jahr Garantie dort habe....lehne ich mich jetzt zu weit aus dem Fenster, dann wird vielleicht ein kommender Kulanzantrag abgelehnt.
Ausserdem ist mir aufgefallen, das in meinem Serviceheft die erste Inspektion bei 24000km gemacht wurde und die nächste erst wieder bei 71000km. Auch darüber wird am Montag zu reden sein.
Das Fahrzeug war vor mir im übrigen die ganze Zeit im Besitz des Autohauses, (so ne Art Vorführwagen, wegen dem ABT-Kram) Es wurde dann nur noch ein jemanden verleast.
Bin mal gespannt auf eure Beurteilungen und Einschätzungen.
Vermutlich hat der händler wirklich von nichts gewusst. Da du ja schon festgestellt hast dass du die unterlagen nicht richtig kontrolliert hast und der kauf schon 2 jahre her ist würde ich einfach die eintragung vornehmen und es dabei belassen. es ist ja nichts passiert. in anbetracht der gesamtumstände würde ich es einfach belassen, es gibt viel zu viele kleinkarierte die sich um peanuts streiten. oft tut man sich auch selbst den größten gefallen damit, kleinbeträge einfach selbst zu übernehmen selbst wenn man im recht sein mag. die zeit die du mit dem audi zentrum telefonierst und ggf hinfährst, wenn das nur 2 stunden in summe sind, geh lieber mit deiner frau essen 😉 ich meine es nicht als vorwurf, sondern als guten rat.
Ich glaube es ist schwierig zu sagen wer nun im Recht oder unrecht ist.
Das traurige an der ganzen Sache ist wohl das man doch einen Wagen bei einem Vertragshändler kauft, weil man davon ausgeht das er den Wagen vor dem Wiederkauf durchgecheckt wird und alle notwendigen Inspektionen erhält.
In welchem Umfang er dies nun getan hat ist mir Unbekannt, allerdings sollte man schon davon ausgehen das der Wagen verkehrstauglich ist, sonst müsste er den Käufer darauf hinweisen. Mit den Felgen war es wohl nicht der Fall und dies sollte man von einer Fachwerkstatt welche den Wagen, so wie ich verstanden habe als Vorführwagen genutzt hat schon erwarten können.
Ich denke großartig viel kannst du nicht mehr machen, da ja auch kein glücklicherweise kein Schaden entstanden ist. Bzgl der Inspektion, kannst du doch einfach bei Audi anrufen und fragen wann dies gemacht werden sollte oder musste.
Ich denke dann sollte es gut sein und du suchst dir nen neuen Händler/Werkstatt.
Rechtlich Schritte machen nur sinn wenn jemand oder etwas zu Schaden gekommen ist, alles anderen bringt doch nichts!
Gruss
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Ich werde wohl hier etwas missverstanden und will daher noch kurz drauf eingehen.
1. Eintragung der Rad-/Reifenkombination -> Eventuell müssen die ABT-Felgen nicht eingetragen werden, da vielleicht ein ABE für die Felgen/Reifenkombination und das Fahrzeug vorliegt? Neuerdings stellen viele Hersteller(H&R) ABE's aus, womit man seine Federn z.B. nicht mehr eintragen muss. Bedingung dafür ist allerdings, dass keine weiteren Veränderungen vorliegen. Auch R&H stellt für seine Felgen mittlerweile ABE's aus, wo sowohl die Fahrzeuge, als auch die Rad/Reifenkombi aufgeführt sind. Ist halt eine Vermutung, die man auch mal prüfen könnte.
Sont ist ja beim Thema Eintragung alles ok, da sowohl alles eingetragen wurde und der Audi-Händler die Kosten für die Eintragung übernommen hat.
2. Serviceintervall -> Warum stand der 60.000er Service nicht im Heft? Eventuell lag das Heft zum Servicezeitpunkt nicht vor und es wurde schlicht vergessen. OK, dass ist menschlich und kann passieren. Wichtiger ist, dass der Service gemacht wird. Das er generell nicht bei 60tkm nicht gemacht wurde, ist nicht ok und sollte gerade bei einem Vorführwagen Pflicht sein. Aber auch hier hat der Händler ja seine Kulanz gezeigt und den Service übernommen.
3. Ölwechsel der TT -> Nicht verrückt machen. Für die TT gibt es keine festen Wechselintervalle. Auf Kundenwunsch oder bei Fehlern im Schalt- oder Drehmomentverhalten kann ggf. das Öl gewechselt oder gar umgeölt werden. Eine Pflicht zum Wechsel hat der Händler hier aber nicht.
4. Servicegedanke -> Auch hier kann ich deinen Unmut verstehen, muss aber nochmals betonen das du wegen einen Fahrzeugkauf von 27k noch lange keine Premiumkunde bist. Klar ist die Kaufsumme für den Service egal und alle sollten gleich behandelt werden. Vielleicht bist du einfach beim falschen Verkäufer(Verkaufsleiter) gelandet. Ggf. mal einen schlechten Tag gehabt der Verkäufer, was auch nur menschlich wäre. Glaub mir, es spielt keine Rolle wo und für wie viel du ein Auto kaufst. Bei Porsche oder MB oder wo auch immer geht es um ein Massengeschäft und hier gilt "Zeit ist Geld!". Wenn du exklusiven oder kundenorientierten Service willst, kauf nen Bentley oder Rolls-Royce. So wirst du es nur selten finden. Ansonsten steht es dir frei, den Audi-Servicepartner zu wechseln und andere Vertragswerkstätten zu testen.
5. Info an AUDI in IN -> Könntest du machen und sicherlich wird Audi hier dem ganzen nachgehen. das Ergebnis dabei bleibt aber fraglich. Der Händler wird seine Fehler einräumen und mit den Rechnungen belegen, diese im Kundeninteresse beseitigt zu haben. Audi wird dir dann einen Standardtext schicken und sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Vielleicht meldet sich auch nochmal der Händler und gibt nen Gutschein für die nächste Serviceleistung. Besser dastehen wirst du aber dadurch nicht, gerade beim Händler.
Mein Vorschlag wäre, dass persönliche Gespräch bei einer Tasse Kaffee mit dem Verkäufer zu suchen. Dort legst du deine Fakten und dein Einstellung zum Händler auf den Tisch. Dies ist in meinen Augen 1000mal mehr Wert, als Mail- oder Schriftverkehr. Vielleicht räumt der Verkäufer seine Fehler ein und entschuldigt sich. Wenn nicht oder er gar noch unverschämter wird, kannst du im gleichen Atemzug immer noch zum Leiter des Autohaus gehen und dort ein 6-Augen Gespräch fordern.
Im großen und ganzen ist es dumm gelaufen im Vorfeld, doch der Verkäufer hat die angezeigten Mängel behoben. Sei froh und freu dich und ggf. ist diese Lektion für dich beim nächsten Autokauf ein Grund, woanders zu suchen.
Vielen Dank für eure Antworten. Mir hilft das echt ein wenig weiter um auszuloten ob ich zu sehr oder zu wenig auf mein Recht poche. 😉
Ich denke auch das ich es auf sich beruhen lassen werde. Immerhin bin ich um einige Erfahrungen reicher. Vielleicht kann der Thread anderen dienen selbst bei Audihändler niemals blind zu kaufen und Augen und Ohren offen zu halten. Ich möchte in dem Zusammenhang mal auf den Thread hinweisen Kann man ein Audi vom Audi Händler blind kaufen der wohl so ziemlich das Gegenteil von meiner Erfahrung ist.
So wie ich es lese, ist also beim Tiptronic seitens Audi doch kein Ölwechsel Intervall vorgeschrieben. Das Serviceheft ist ja derzeit beim Kundenleiter wegen der Servicenachtragung. Was mich verwundert ist, das der Kundenleiter mir nicht entgegnet hat, das doch gar kein Wechsel notwendig ist. Er weiß es wohl auch nicht besser. Er kennt den Unterschied von Tiptronic zu Multitronic nicht...und ich scheinbar auch nicht. 😁
Naja, die Übernahme hat er ja schon eingewilligt. Er schickt meiner Werkstatt eine Kostenübernahme zu. Mal sehen was bei rauskommt. Könnte in dem Fall schon sein das er noch nen berechtigten Rückzieher macht.
Im Übrigen habe ich noch die Mobile.de Anzeige von meinem Audi. Darin steht explizit "scheckheftgeflegt" ...nur mal so nebenbei. (bezogen auf den fehlenden Wartungsdienst)
Was bringt Audihändler eigentlich dazu, reihenweise keine Wartungsdienste durchzuführen, so wie es mir der Kundenleiter ja persönlich geschildert hat? Wem ist denn damit geholfen ? Kann ja sein das es 60000 km ohne Service bei 9 von 10 Autos erstmal keine Probleme gibt. (theoretisch), aber wie erklärt man sich bei dem Motorschaden am 10. Wagen, wenn man das Serviceheft vorlegt ???
Zitat:
Original geschrieben von Rocca79
Was bringt Audihändler eigentlich dazu, reihenweise keine Wartungsdienste durchzuführen, so wie es mir der Kundenleiter ja persönlich geschildert hat? Wem ist denn damit geholfen ? Kann ja sein das es 60000 km ohne Service bei 9 von 10 Autos erstmal keine Probleme gibt. (theoretisch), aber wie erklärt man sich bei dem Motorschaden am 10. Wagen, wenn man das Serviceheft vorlegt ???
Naja... Vielleicht ist das weniger dem Händler anzurechnen, als mehr den Kunden. Denn viele Kunden haben einfach kein Geld für Wartung bzw. den Service. Das der Servicebrater so einen Quatsch erzählt, kann ich mir aber auch nicht erklären. Klar kannst du auch 100.000km mit einem Öl fahren, ohne das vielleicht der Motor hops geht, aber wie es dann mit den Bauteilen im inneren aussieht, kann dir keiner sagen. Hier gilt einfach, wenn die Serviceanzeige kommt, gehts ab zu Servicepartner und alles nötige wird gemacht. Fertig aus.
Zitat:
Original geschrieben von TDI-PD-Element
Naja... Vielleicht ist das weniger dem Händler anzurechnen, als mehr den Kunden. Denn viele Kunden haben einfach kein Geld für Wartung bzw. den Service. Das der Servicebrater so einen Quatsch erzählt, kann ich mir aber auch nicht erklären. Klar kannst du auch 100.000km mit einem Öl fahren, ohne das vielleicht der Motor hops geht, aber wie es dann mit den Bauteilen im inneren aussieht, kann dir keiner sagen. Hier gilt einfach, wenn die Serviceanzeige kommt, gehts ab zu Servicepartner und alles nötige wird gemacht. Fertig aus.
Stellt sich irgendwie die Frage, welches Gewicht denn ein Serviceheft derzeit überhaupt noch hat, sowohl beim Kunden als auch beim Händler... und erst recht bei Kulanzfragen. Ich stelle mir ein lückenhaftes Serviceheft bei Audigarantie-Kulanz sehr kritisch vor. Da läßt sich doch zur Not alles drauf abwälzen. Zumindest könnte ich dann noch nachweisen, das der fehlende Service vor meiner Halterzeit von einem Audihändler versäumt wurde.
Meine letzte Email Antwort vom Autohaus bezogen darauf, ob der Audi ohne eingetragene Felgen eine Betriebserlaubnis hatte oder nicht, kam folgende Antwort.
"ich habe hier vor Ort nun mal mit einem TÜV Sachverständigen
gesprochen.
Das TÜV Gutachten ist die Grundlage der Betriebserlaubnis.
Bei der nächsten Tätigkeit des STVA´s sollte dann eine Eintragung
vorgenommen werden.
Das jedoch ohne diese Eintragung das Fahrzeug jegliche
Versicherungsdeckung verliert ist Unsinn."
Wie entgegnet man soviel vorsätzlicher Unwissenheit ? Demnach könnte ich ewig mit dem Teilegutachten rumfahren, wenn ich denn jaaa nur morgen zum TÜV fahre und endlich eintragen lasse.
Was genau möchtest Du jetzt von uns und auch von dem Händler?
Also ich für meinen Teil kann nur sagen es wirkt auf mich allmählich etwas lächerlich. Und von dem Händler wirst Du sicherlich erwarten das er in aller Öffentlichkeit vor Dir auf die Knie fällt.
Mal ganz ehrlich, wenn ich es richtig in Erinnerung habe dann hat der Händler doch die Eintragung finanziell übernommen und auch die "fehlende" Inspektion nachgeholt.
Wenn Du die Zeit die Du Dir hier nimmst um zu schreiben und auch die Zeit die Du aufwendest um mit dem Händler zu kommunizieren, wenn Du diese mit Deiner Familie verbringst wird Dich das viel viel weiter bringen als diese ganzen Themen die Du eröffnest.
Verbuch das ganze unter "dumm gelaufen" und "Erfahrungen mit Händlern die man keinem wünscht" und geniesse den restlichen Sonntag!
Das ist nicht böse gemeint, aber irgendwie sind die Sachen doch in Deinem Sinne erledigt und gehören zu den Akten.
Lächerlich ? Das Auto wurde ein Jahr ohne Betriebserlaubnis gefahren. Na sorry das ich mich darüber beschwere.
Was ich will ? Naja eigentlich hatte ich in meinem letzten Beitrag, nicht den Wunsch geäußert, das sich jemand beim Kleinkrieg mit meinem Audihändler beteiligen muß, sondern ob es richtig ist, das ein Teilegutachten allein zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Zitat:
Mal ganz ehrlich, wenn ich es richtig in Erinnerung habe dann hat der Händler doch die Eintragung finanziell übernommen und auch die "fehlende" Inspektion nachgeholt.
Nein bei der Eintragung sträubt er sich ja jetzt auf einmal wieder, weil laut seiner Defintion in meinem letzten Beitrag das Auto angeblich immer verkehrstauglich war. Und die fehlende Inspektion wurde auch nicht nachgeholt. (Wie auch ?) Ich habe in meinem Serviceheft hinter der 70000km Inspektion nen Eintrag das bei 45000km ein "Servicecheck" durchgeführt wurde. Toll. Ist halt jetzt offiziell kein scheckheftgepflegtes Auto mehr, was solls.
Stimmt, ich hab also gar keinen Grund dem lieben Audiverkäufer weiter aufn Keks zu gehen.
In gewisser Weise hat der Prüfer recht. In einem Schadensfall hätte die Haftpflichtversicherung erstmal
zahlen müssen.
Danach würde die Versicherung mit Sicherheit versuchen sich das Geld wieder von dir zurück zu holen.
Bei dem darauffolgenden Rechtsstreit hätten Richter entscheiden müssen ob das Fahrzeug eine BE
hatte, grob fahrlässig gehandelt wurde usw.
Pauschal hier eine Aussage zu treffen ist nicht möglich.